Bund und Länder haben bei der Reform des Länderfinanzausgleichs vereinbart, eine Bundesergänzungszuweisung für forschungsschwache Länder einzuführen. Die Forschungsförderung des Bundes erfolge
nicht nach den Kriterien einer gleichmäßigen Verteilung, heißt es im gemeinsam gefassten Beschluss. Als Ausgleich für die leistungsschwachen Länder sollen "35 Prozent der Differenz zu 95 Prozent
des Länderdurchschnitts der Nettozuflüsse aufgefüllt werden". Klingt wiederum kompliziert, heißt jedoch, dass die im Wettbewerb entstehenden Unterschiede teilweise ausgeglichen werden. Was
erstmal ernüchternd und gleichmacherisch klingt, aber dann kommt ein wichtiger Satz: Die Mittel sollen "zusätzlich zu den bisherigen Forschungsausgaben des Bundes" geleistet werden und nicht zu
Lasten der Forschungsförderung der Länder gehen.
Ersteres bedeutet eine tatsächliche Erhöhung der Forschungsausgaben des Bundes, die erheblich sein dürften. Letzteres ist indes ein frommer Wunsch – denn es ist gut denkbar, dass ärmere Länder
die zusätzlichen Transfers einfach einstreichen, ohne sie an die Hochschulen weiterzureichen. Entsprechend mahnte Bundesforschungsministerin Johanna Wanka (CDU), eine Ergänzungszuweisung könne
"den Forschungsstandort Deutschland stärken" – wenn "die Länder dieses Geld auch zusätzlich in die Forschungsaktivitäten investieren." Es dürfte nicht zu einer Kompensation von Landesmitteln
kommen.
Der letzte Satz ihres Statements ist besonders interessant: "Darüber hinaus müssen Bund und Länder ihre Anstrengungen vergrößern, um weiter mit den weltweit führenden Forschungsländern mithalten
zu können." Der Bund auch? Sonst betont die Ministerin gern, wie sehr der Bund sich ins Zeug legt in Sachen Forschungsförderung. Hat sie die Sorge, mit der Ergänzungszuweisung und den Kosten, die
sie verursacht, könnte es das gewesen sein? Spannende Zeiten in Bildung und Forschung.
Was Bund und Länder in Sachen Bildung vereinbart haben, lesen Sie hier.
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GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 06:20)
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