Akkreditierung: Jetzt warten alle auf die neue Ministerin

Der Erwartungsdruck war groß, und immerhin: Nach ihrer gestrigen Sondersitzung zur Zukunft der Akkreditierung von Studiengängen haben die KMK-Amtschefs die Hoffnung, dass eine Einigung doch noch möglich ist. Wobei man fairerweise sagen muss: Sie haben wieder mal die Hoffnung.


Das Auf und Ab der Verhandlungen habe ich in verschiedenen Blogeinträgen beschrieben, daher gleich zum Verhandlungsergebnis. Der geplante Staatsvertrag soll in seiner ursprünglichen Form, das heißt: ohne Sonderregelung für Mecklenburg-Vorpommern, verabschiedet werden. Ebenso die dazu gehörende Begründung. Wie berichtet, hatten nach dem Widerspruch Hessens auch die anderen Länder den zwischenzeitlich gefundenen Kompromiss aufgekündigt und einer offiziellen Extra-Wurst für MV eine Absage erteilt.

 

Jetzt könnte man denken: Alles klar, Mecklenburg-Vorpommern hat nachgegeben. Wer so schlussfolgert, unterschätzt indes die Mehrdimensionalität, man könnte auch sagen: die mitunter eigenwillige Kreativität, einer Riege zum Teil altgedienter Spitzenbeamten. Denn nach dem Vertrag und der Begründung kommt die dritte Ebene: Die Verordnung. Und die wiederum, so der Plan der KMK, soll zwei Teile enthalten. Der erste Teil soll die Regelungen aufzählen, die für alle Länder gleichermaßen und verbindlich gelten. Den zweiten Teil aber kann dann jedes Land für sich regeln. Und da seine jeweiligen Sonderfälle hineinschreiben. Auch Mecklenburg-Vorpommern. 

 

Also alles nur Kulissenschieberei, und am Ende macht doch jeder, was er will? Nicht ganz. Denn Mecklenburg-Vorpommern will nicht nur still vor sich hin ein paar Diplom-Studiengänge betreiben, sondern unbedingt die Anerkennung dieser Sonderfälle durch die anderen Bundesländer, und zwar in Form der Programmakkreditierung. Doch die anderen Länder entgegnen: Wenn Akkreditierung, dann gilt auch für Diplom-Studiengänge, dass sie mit Bologna konform gehen müssen, vor allem mit den heiligen Zwei: der Modularisierung und der Strukturierung des Studiums in ECTS-Kreditpunkte. Auch eine Stichtagsregelung ist noch nicht völlig vom Tisch, mit anderen Worten: Neue Diplom-Sondernummern würden dann nicht mehr akkreditiert werden können.  

 

Insofern endete die Sitzung gestern mit einem großen Fragezeichen. Wie genau wird der erste Teil der Verordnung, der die für alle Akkreditierungen verpflichtenden Regelungen vorschreibt, formuliert sein? Die zuständigen Abteilungsleiter der Wissenschaftsministerien sollen sich in den nächsten Wochen den Wortlaut überlegen, und Mecklenburg Vorpommern teilte mit, seine Zustimmung von der konkreten Formulierung abhängig zu machen. Wobei alle Anwesenden wussten, dass die Zustimmung nicht so sehr vom Wortlaut abhängt, sondern viel wesentlicher von einer Personalie: Voraussichtlich am 1. November wird Mecklenburg-Vorpommerns neue Bildungsministerin Birgit Hesse (SPD) vereidigt, und die Spannung in der KMK steigt: Welche Position wird sie in der unendlichen Diplom-Geschichte beziehen? Wird sie womöglich einen ähnlichen Pragmatismus an den Tag legen wie ihre Kollegen aus Thüringen und Sachsen, die ebenfalls Diplom-Studiengänge an den Hochschulen haben, diese jedoch schlicht und einfach bei der Debatte um die Akkreditierung außen vor lassen? 

 

Die Amtschefs haben sogar schon für den Fall vorgeplant, dass man sich nicht mit MV auf eine Formulierung einigen kann. In dem Fall wollen sie Mecklenburg-Vorpommern dazu überreden, den Staatsvertrag in der KMK zumindest nicht abzulehnen. Denn im Falle einer Enthaltung wäre der Beschluss offiziell immer noch einstimmig, was wiederum die Voraussetzung ist, um den Staatsvertrag in der Ministerpräsidentenkonferenz ratifizieren zu können. Dann könnten 15 Bundesländer den Staatsvertrag untereinander schließen, inklusive einer Öffnungsklausel, falls MV später doch beitreten möchte.

 

Warum selbst so eine Lösung wahrscheinlicher ist als das komplette Scheitern der Verhandlungen: Weil der Druck auf die Kultusministerkonferenz  – wie beschrieben – immer weiter steigt. Und weil das nächste Treffen der Kultusminister Anfang Dezember das letzte ist in diesem Jahr. Keiner in der Ministerrunde hat vermutlich Lust, ein so unerquickliches Thema mit ins neue Jahr zu nehmen – und damit die Grundsatzdebatten a la Heidelberger Aufruf und Jenaer Erklärung zu befeuern.

Um im Übrigen letzteren Gerechtigkeit widerfahren zu lassen: Die Jenaer argumentieren wesentlich geschickter als die Heidelberger in ihrem Aufruf. Es sei schlicht nicht nachvollziehbar, sagen sie, warum bei den "unstrittig sehr hohen Kosten und dem zumindest offenen Nutzen einer Zwangsakkreditierung" nicht wenigstens eine Evaluation von Nutzen und Kosten vorgesehen werde. Unter den über 50 Thüringer Hochschullehrern, die unterzeichnet haben, sind auch die Jenaer Professoren Matthias Stoetzer und Klaus Watzka. Die beiden schlagen jetzt vor, die KMK könne ja den Staatsvertrag beschließen und umsetzen, und dann sollten die Kultusminister "auf Sicht von zwei Jahren... das weitere Vorgehen bei der Akkreditierung von einer evidenzbasierten Evaluation durch eine neutrale Institution abhängig machen." Der Punkt sei doch, "dass dies in erster Linie eine empirische Frage und keine ideologische Auseinandersetzung sein sollte."

Was die Thüringer freuen wird: Eine solche Regelung steht längst im Vertragsentwurf. Dort heißt es in Artikel 15: "Das Akkreditierungssystem ist... insbesondere hinsichtlich der Organisationsstruktur und des Wirkens der Stiftung sowie der sonstigen Verfahrensregelungen regelmäßig und in angemessener Frist, erstmals fünf Jahre nach Inkrafttreten dieses Staatsvertrags, zu evaluieren." Jetzt kommt es natürlich darauf an, dass das dann auch eine ehrliche und offene Evaluation wird.

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Kommentare: 1
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    GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 06:23)

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