Kurz vor Weihnachten wird es in Hamburg nochmal technisch. Die grüne Wissenschaftssenatorin Katharina Hegebank will bei der Hochschulzulassung das sogenannte Bandbreitenmodell einführen. Wen schon dieses Wort abschreckt, für den habe ich einen weiteren Begriff, der die Absurdität beschreibt, mit der Wissenschaftspolitiker und Hochschulen seit über 40 Jahren zu kämpfen haben: die "Kapazitätsverordnung", kurz KapVO. Das Hamburger Oberverwaltungsgericht hatte die Hamburger Umsetzung der KapVO aufgrund mangelnder Transparenz gekippt. Jetzt soll es das Breitbandmodell richten. Wir müssen nicht ins Detail gehen. Gilt doch, was der Präsident der Berliner Humboldt-Universität, Jan-Hendrik Olbertz, mal über die KapVO gesagt hat: "Ich will ehrlich sein. Bis in den letzten Winkelzug verstehe ich die auch nicht." Als er das sagte, war Olbertz übrigens der zuständige Kultusminister in Sachsen-Anhalt.
Die sogenannte KapVO ist ein besonders grausames Relikt der Bildungsexpansion der Siebziger, ein Stück Planwirtschaft, das es bis in die Gegenwart der sonst so viel beschworenen Hochschulautonomie geschafft hat. Sie soll, gespickt mit mathematischen Formeln, festlegen, wie viele Studenten pro Professor jede einzelne Hochschule in Deutschland in jedem ihrer zulassungsbeschränkten Studiengänge aufnehmen muss. Wirklich verstanden hat die KapVO kaum einer, einmal abgesehen von ein paar Ministerialbeamten in jedem Bundesland, die für ihre Ausführung zuständig sind. Sie gehört abgeschafft. Doch traut sich keiner ran. Statt dessen wird, wie jetzt in Hamburg weiter daran herumgewurschtelt.
Ein Beispiel, die die Absurdität der KapVO verdeutlichen sollte: Man stelle sich das Bachelorstudium Germanistik an einer beliebigen deutschen Massen-Uni vor, inklusive überfüllter Hörsäle und überquellender Seminarräume. Am liebsten würde die Uni-Präsidentin einfach 20 Prozent weniger Erstsemester zulassen, doch das darf sie nicht, denn das Wissenschaftsministerium schreibt ihr die Zahl der Studienplätze vor. Um trotzdem auf die berechtigten Proteste der Studenten einzugehen, wagt die Präsidentin den Konflikt und schafft eine neue Germanistikprofessur – auf Kosten der Anglistik, die einen Lehrstuhl verliert. Doch der ganze Ärger ist umsonst, denn jetzt greift die Kapazitätsverordnung: Mehr Germanistikprofessoren bedeuten automatisch mehr Germanistikstudenten, die KapVO legt das so fest – und die Studenten leiden weiter.
Wir verdanken die KapVO dem Bundesverfassungsgericht. Vor über 40 Jahren hat es in einem berühmten Urteil festgestellt, dass prinzipiell jeder Studienbewerber Anspruch auf einen Studienplatz habe. Um diesem Ziel möglichst nahezukommen, entschied das höchste deutsche Gericht, müssten die Hochschulen ihre Kapazitäten voll ausnutzen, und das gehe nur, wenn überall die gleichen Studienbedingungen herrschten und sich keiner auf Kosten der anderen besserstelle.
»Unzulässige Niveaupflege« nannte das Gericht dieses unerwünschte Streben nach Exzellenz, Ausfluss dieser Logik war die Kapazitätsverordnung, auf die sich alle Länder in einem Staatsvertrag einigten. Sie ermöglichte es den Wissenschaftsministern, den Hochschulen haarklein vorzuschreiben, wie viel Studienplätze sie in jedem einzelnen Studiengang vorhalten mussten, mit Hilfe eines Schlüssels, der verbindlich für jede Professorenstelle eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen festlegt. Je mehr Stellen, desto mehr Studenten. Ob dieser Schlüssel, der sogenannte Curricula-Normwert (noch so ein Wort-Ungetüm!) , realistisch war oder nicht, spielte von Anfang an keine Rolle. Vielmehr war und ist die Versuchung groß, in Zeiten leerer Staatskassen und steigender Studentenzahlen so lange an den Normwerten herumzuschrauben, bis rein rechnerisch die größtmögliche Anzahl an Studienplätzen erreicht war. Mit den bekannten Folgen für die Massenuniversitäten: Alle Versuche von Hochschulen, ihren Studenten eine bessere Betreuung zu bieten, müssen vergeblich bleiben.
Mit dem Bandbreiten-Modell, das mittlerweile sieben Bundesländer anwenden, will nun auch die Hamburger Senatorin Fegebank etwas großzügiger sein – und sich gleichzeitig vor einer Klagewelle von abgelehnten Studenten schützen. Das Modell räumt den Hochschulen für jedes Fach einen gewissen Spielraum ein, innerhalb dessen sie sich für bessere oder schlechtere Betreuungsrelationen entscheiden können.
In der Tat war die Klageindustrie, die sich in den vergangenen Jahrzehnten entwickelt hat, nur möglich, weil die Studenten aufgrund der KapVO immer noch den Nachweis führen konnten, dass die Normwerte in einem Studienfach nicht stringent durchgehalten wurden – was unter praktischen Gesichtspunkten so gut wie ausgeschlossen ist. Die absurde Folge: Eine Verordnung, die an sich Gleichheit garantieren sollte, erleichterte es gerade den finanzstarken Studienanfängern mit zu schlechter Abi-Note, sich über den teuren Rechtsweg mit fast hundertprozentiger Erfolgschance in NC-beschränkte Studiengänge zu drängeln. Mit dem Bandbreiten-Modell wird das schwieriger. Aber: Grundlage bleibt auch in Hamburg immer noch der Curricular-Normwert. Grundlage bleibt die KapVo. Das Rumgewurschtel geht also weiter.
Warum ist das so? Warum beschwören die Wissenschaftspolitiker in Sonntagsreden bessere Studienbedingungen, warum lästern sie gemeinsam mit den Hochschulrektoren gern über die KapVO,
– und bleiben ihr am Ende trotzdem treu?
Eigentlich logisch, wenn man das Ganze weiterdenkt: Denn wenn es die Verordnung nicht mehr gäbe, würden die Hochschulen erstmal weniger Studienanfänger zulassen, könnten sie doch dann über
die Zahl der Studienplätze selbst entscheiden. Für die Wissenschaftsminister wiederum wäre der erhebliche Verlust an Studienplätzen politischer Selbstmord angesichts der Höchststände an
Studenten und Studierwilligen überall in Deutschland. An die schlechten Betreuungsrelationen hingegen haben sich die Studenten und Professoren in leidvollen Jahrzehnten längst gewöhnt. Ergo: Die
KapVO bleibt als geringeres Übel.
Aber wären nicht auch andere Szenarien denkbar?
Szenario I: Eine Hochschule tut das, was eigentlich Aufgabe der Minister wäre, und stellt die KapVO mutig in Frage. Szenario I passiert bereits. Die Hamburger HafenCity Universität (HCU) hat im
März 2015 eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Eine Beschwerde dagegen, einerseits Professorenstellen abbauen, andererseits aber immer mehr Studenten aufnehmen zu sollen. Die
Hoffnung: Nur das Gericht, das das Kapazitätsrecht und damit die KapVO einst begründete, ist in der Lage, ihr heute ihre Widersinnigkeit zu bescheinigen und ihre Abschaffung oder zumindest ihre
Reform zu verlangen.
Szenario II: Eine Landesregierung traut sich was. Wäre es nicht denkbar, dass ein Bundesland sich zu beiden Zielen – genug Studienplätze und gute Betreuungsrelationen – bekennt, die KapVO abschafft und gleichzeitig die Budgets der Hochschulen empfindlich aufstockt? Natürlich ginge das nur, wenn Ministerpräsident, Finanzminister und Wissenschaftsminister an einem Strang zögen, aber warum eigentlich nicht? Zu Weihnachten muss ein wenig Träumen erlaubt sein.
Bis die Beschwerde der HCU erhört wird oder –alternativ – mein Weihnachtswunsch in Erfüllung geht, bleibt alles, wie es ist. Bis dahin verstecken sich die Wissenschaftsminister weiter hinter den fiesen Formeln der KapVO und tun so, als sei sie etwas Gottgegebenes. Das ist sie nicht. Sie ist Ausdruck eines Verständnisses von Hochschule, das einerseits Bildung für alle will, andererseits aber nicht bereit ist, Bildung für alle ausreichend zu finanzieren.
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Josef König (Mittwoch, 23 Dezember 2015 18:16)
Lieber Jan-Martin Wiarda,
es ist nur Weihnachten, nicht die Revolution vor der Tür! Die ist sogar in sehr weite Ferne gerückt!
KapVO abschaffen? Die Unis gut für die Lehre ausstatten und dann noch Therese Bauer zustimmen bei der Abschaffung des NC? Wo denkst Du hin? Da müssten Hl. Abend, Ostersonntag und Christi-Himmelfahrt gemeinsam auf den Rosenmontag fallen! Welch eine Feier gäbe das ...
Aber Spaß beiseite. Welchen Wert soll nach diesem Ansinnen noch das Abitur haben? Als notwendige oder als hinreichende Bedingung für den Zugang zur Universität? Und wie sollen Massenunis ihre Studierende auswählen? Soll etwa eine Massenuni z.B. bei 5.000 vorhandenen Studienplätzen für die Erstsemester unter sagen wir 60.000 Bewerbern die zusammen nicht weniger als 140.000 Bewerbungen abgegeben haben, Auswahlgespräche führen? Oder wird da eine neue Prüfung nach dem Abi eingeführt? Und wer soll das machen? Die Doktoranden, die hier im Blog von Lehrstühlen befreit in strukturierten Programmen ihre Dissertationen verfassen sollen? Oder etwa die Professoren (dann ohne Personal), so einfach neben der Forschung, Lehre, den Prüfungen, der Selbstverwaltung (in Dekanaten, Kommissionen, Senaten) und dem Schreiben von Drittmittelanträgen?
Helau, Alaaf, Halli – Galli ... Juhuuu :-)
In diesem Sinne: Frohe Festtage
Josef König
GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 05:20)
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