Akkreditierung: So will die KMK das System neu ausrichten

Ihr Aufruf hat für Aufsehen gesorgt. Vor vier Wochen forderte eine Gruppe Heidelberger Professoren in der FAZ, die Akkreditierung von Studiengängen ersatzlos zu streichen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Genehmigungspraxis im Februar in ihrer gegenwärtigen Form für verfassungswidrig erklärt. "Haben Sie Mut, sich des Karlsruher Urteils zu bedienen!", schrieben die Heidelberger nun an die Adresse der Wissenschaftsminister und Landtage – die Qualitätssicherung gehöre zurück in die Hände der Universitäten. Zur Unterstützung des "Heidelberger Aufrufs" starteten der Münchner Philosophieprofessor Julian Nida-Rümelin und Mecklenburg-Vorpommerns Bildungsminister Mathias Brodkorb eine Online-Petition, zuletzt verlinkte die Professorengewerkschaft DHV die Petition auf ihrer Website. 

Mal abgesehen von dem sehr eigentümlichen Qualitätsbegriff, den die Heidelberger da in ihrem Aufruf offenbarten (siehe hierzu meinen Blogeintrag vom 12. Mai): Die Wissenschaftsministerien, so scheint es, lassen sich von dem Getöse nicht beeindrucken. Vergangenen Freitag haben die KMK-Amtschefs die Weichen gestellt für eine Reform der Akkreditierung, und ihre Pläne hören sich nicht gerade nach Tabula rasa an. Die Parole habe "Evolution, nicht Revolution" gelautet, berichtet ein Sitzungsteilnehmer. 

Was nicht heißt, dass die Staatssekretäre dafür plädieren, nur die juristischen Vorgaben des Verfassungsgerichts abzuarbeiten. In einem Staatsvertrag sollen darüber hinaus die Regeln zur Akkreditierung flexibilisiert werden. In dem Arbeitspapier, das die Staatssekretäre beschlossen, werden dazu verschiedene Möglichkeiten aufgelistet: So könnten etwa die Fristen verlängert werden, so dass Hochschulen künftig mehr Studiengänge im Cluster akkreditieren lassen können. Die Reakkreditierung von Programmen könnte sogar nur noch dann erfolgen, wenn es substanzielle Änderungen in einem Studiengang gibt. Auch könnten für Programm- und Systemakkreditierungen künftig unterschiedliche Fristen gelten.


Was das Zusammenspiel der unterschiedlichen Akteure angeht, liegen die Unterschiede zur bisherigen Praxis im Detail – dürften sich allerdings als umso folgenreicher erweisen. Fest steht: Der Akkreditierungsrat bleibt bestehen, und eine Übertragung seiner Funktion auf den Wissenschaftsrat schließen die Staatssekretäre aus; allerdings soll in seiner Zusammensetzung der Einfluss der Professoren deutlich gestärkt werden, damit, wie es in dem Arbeitspapier heißt, "die für wissenschaftsrelevante Entscheidungen professorale Majorität sichergestellt wird". Möglicherweise wird der Akkreditierungsrat künftig ähnlich wie der Wissenschaftsrat aus zwei Kammern bestehen: aus einer Verwaltungskommission und einer Wissenschaftlichen Kommission.

Die institutionelle Akkreditierung privater Hochschulen soll weiter in die Zuständigkeit des Wissenschaftsrats fallen. Auf eine größere Veränderung können sich hingegen die Agenturen gefasst machen, die bislang die konkreten Akkreditierungsverfahren vor Ort administrieren und dabei, wie viele Hochschulen kritisieren, in der Vergangenheit ihren Gestaltungsspielraum überstrapaziert hätten. Künftig, so eine wahrscheinliche Option, könnte die Entscheidungsbefugnis zur Verleihung des Akkreditierungssiegels beim Akkreditierungsrat liegen, während die Agenturen auf die Organisation der Begutachtung und die Beratung der Hochschulen beschränkt würden. 

Am Ende waren die Amtschefs selbst überrascht, wie geschmeidig ihre Sitzung lief. Es herrschte große Einigkeit – größere Einigkeit, als einige Beobachter im Vorfeld erwartet hatten. Nicht mal eine formale Abstimmung war mehr nötig. Und nur ein Land hielt – erwartungsgemäß – dagegen: Mecklenburg-Vorpommern:  Man vermisse eine grundsätzliche Diskussion, sagte der zuständige Abteilungsleiter, der seinen Staatssekretär vertrat. Der Zeitdruck durch die Verfassungsgerichtsentscheidung bestehe allein für Nordrhein-Westfalen – warum also dem als KMK insgesamt nachgeben?

Das sahen die übrigen Sitzungsteilnehmer ganz anders. Sie entschieden sich, sogar noch einen draufzusetzen. Um der öffentlichen Kritik an der Akkreditierung ein entschiedenes Votum entgegenzusetzen, einigten sich die Staatssekretäre, an den Anfang ihrer Beschlussvorlage für ihre Minister "eine grundsätzliche Bestätigung und Würdigung des Akkreditierungssystems als wissenschaftsgeleitete externe Qualitätssicherung in Studium und Lehre" zu stellen. Ein deutliches, ein eindeutige Signal.

Diesen Donnerstag sollen die Wissenschaftsminister über die Vorschläge ihrer Staatssekretäre beraten, anschließend müsste der KMK-Hochschulausschuss die Details ausarbeiten. Bis Oktober sollen die Ergebnisse dann wieder den Ministern vorgelegt werden. 


Nachtrag: Anlass der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war die Klage einer privaten Hochschule gegen die institutionelle Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat. Doch ausgerechnet dieses Thema haben die Staatssekretäre vergangene Woche ausgeklammert. Im Sitzungsprotokoll steht lediglich, die Notwendigkeit, auch die institutionelle Akkreditierung privater Hochschulen zu überprüfen, "wird bestätigt. Dieser Frage soll jedoch gesondert nachgegangen werden". 

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Kommentare: 1
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    GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 05:40)

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