Geplante Grundgesetzänderung: Lasst uns mal kurz das Kooperationsverbot abschaffen?

Am Freitagnachmittag gegen halb vier herrscht plötzlich Verwirrung. Eine Pressemitteilung aus dem Büro von Hubertus Heil (SPD) jubelt: "Das Kooperationsverbot für Schulen ist Geschichte!" Die Koalition habe sich mit den Ländern auf eine Grundgesetzänderung geeinigt, mit der künftig der Bund in kommunale Bildungseinrichtungen investieren könne. 

 

Ein Anruf im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Dort ist man konsterniert. Was für eine Grundgesetzänderung? Sie wollen sich schlau machen und versprechen einen Rückruf.

 

In der Zwischenzeit ein Blick in die Agenturen, und da steht es: "Bund und Länder legen monatelangen Streit um Reform der Finanzbeziehungen bei." Vom Jahr 2020 an soll der Bund den Ländern jährlich 9,5 Milliarden Euro überweisen, so haben Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU), Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) und die übrigen Ministerpräsidenten vereinbart. Und was hat das mit dem Kooperationsverbot zu tun? Ganz einfach: Um die Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern umzusetzen, sagt Horst Seehofer, sei "in vielen Punkten" eine Grundgesetzänderung notwendig. Fast schon im Kleingedruckten steht: Auch in Bezug auf die Bildung.

Ein neuer Grundgesetz-Artikel mit der, so ist zu hören, Nummer 104c soll regeln, dass der  Bund finanzschwachen Kommunen Finanzhilfen für ihre Bildungsinfrastrukturen gewähren darf. Was gleichbedeutend wäre mit einer inhaltlichen Öffnung des Artikels 104b, über den (zusammen mit dem 91b) bislang immer im Zusammenhang mit dem "Kooperationsverbot" für die Bildung die Rede war. Wobei der Ausdruck Verbot ohnehin nie richtig passte, denn die Logik lautet eigentlich anders herum: Die Zusammenarbeit wurde nur nicht explizit erlaubt. Und genau das passiert jetzt an anderer Stelle. 

 

Konkret bedeutet das: Der Bund kann künftig direkt in Schulen und Kitas investieren. Hubertus Heil sagt: "Damit ist der Weg frei, eine nationale Bildungsallianz zu schmieden und unsere Schulen mit einem umfassenden Modernisierungsprogramm nach vorne zu bringen." Der Bund könne künftig über die digitale Ausstattung hinaus auch die Sanierung von Schulen, den Ganztagsausbau und die Stärkung der Berufsschulen unterstützen." Die erste Rate des Bundes über 3,5 Milliarden Euro für die Schulsanierung, so Heil, sei bereits beschlossen. Konkret: Der Fonds für kommunale Investitionsmittel soll auf 7 Milliarden Euro verdoppelt werden, mindestens die Hälfte davon ist für die Schulen reserviert. 

Aber ist das gleichbedeutend mit der Abschaffung des Kooperationsverbots?

 

Heil sagt: Ja. Für ihn sei der Lackmustest, dass unter den neuen Regeln wieder ein Ganztagsschulprogramm wie das von 2004 möglich sei.

 

Baden-Württemberg hat in einer Protokollnotiz zur heutigen Einigung explizit festhalten lassen: Nein, das sei nicht die Abschaffung. Zitat: "Die Aufnahme insbesondere von Ziffer 3 „Möglichkeiten zur besseren Förderung von Investitionen“ als Möglichkeit zur besseren Aufgabenerledigung des Bundes beinhaltet keine generelle Zustimmung des Landes Baden-Württemberg zu der dort angestrebten Grundgesetzänderung und pauschalen Öffnung des Artikels 104 b des Grundgesetzes und zu einer Aufhebung des so genannten „Kooperationsverbotes“ zwischen Bund und Ländern im Bereich der Bildung. Baden-Württemberg lehnt ein allgemeines fachliches Weisungsrecht des Bundes im Bereich der Steuerverwaltung ab."

 

Ich zitiere das so ausführlich, um die Komplexität des Themas zu verdeutlichen.  Als einer, der sich täglich mit dem föderalen Bildungskomplikationen und den ewigen Debatten über das Kooperationsverbot auseinandersetzt, kann ich in der Tat eine gewisse Ungläubigkeit nicht verhehlen. Wie, und das soll alles sein? Da streiten wir Jahre lang über Sinn und Unsinn einer Verfassungsänderung, noch vor zwei Tagen gräbt Johanna Wanka (CDU) den Artikel 91c aus, um ihre digitale Bildungsoffensive irgendwie grundgesetzkonform zu realisieren, eine Strategie, die Hamburgs Schulsenator Ties Rabe (SPD) als "wacklige Brücke" bezeichnete, und heute heißt es plötzlich: Alles klar, Thema abgehakt?

Um kurz vor 19 Uhr reagiert Wanka. Die Bund-Länder-Verhandlungen eröffneten nun die zusätzliche Möglichkeit, nach einer Änderung des Grundgesetzes auch über Hilfen an finanzschwache Kommunen für Bildungseinrichtungen zu sprechen. Doch: "Dies kann dauern." Voraussetzung, sagt Wanka mit Verweis auf Baden-Württemberg, dass "sich auch die Länder einig sind, was sie wollen." Von einer Abschaffung des Kooperationsverbots spricht Wanka bewusst nicht.

 

Die auffällige Reserviertheit Wankas hat zwei Gründe. Erstens: Die Ministerpräsidenten und Finanzpolitiker haben mit ihrer Einigung die Bildungspolitiker aus Bund und Ländern – mit Ausnahme von Hubertus Heil – komplett auf dem falschen Fuß erwischt. Und vorher offenbar nicht konsultiert. Das ärgert. Zweitens: Was die Einigung am Ende tatsächlich wert ist, ob sie wirklich das Ende des Kooperationsverbots bedeutet, die angestrebte Grundgesetzänderung also wirklich dem Durchschlagen des großen Gordischen Knotens in unserem Bildungssystem (von dem ich übrigens nie sicher war, ob er wirklich so groß und so gordisch ist) gleichkommt, wird sich erst zeigen, wenn über den konkreten Text verhandelt wird. Der nach Meinung vieler entscheidende Artikel 91b jedenfalls soll wohl nicht geändert werden.

Klar ist schon jetzt: Der Konflikt zwischen Wanka und Heil spitzt sich weiter zu. Ende September hatte der SPD-Parteivorstand ein Neun-Milliarden-Programm zur Schulsanierung beschlossen und Wanka unter Zugzwang gesetzt. Dann hatte Wanka die SPD mit ihrer nicht abgestimmten Ankündigung des digitalen Bildungspakts überrumpelt und für ihren Vorstoß auch noch viel mehr Aufmerksamkeit bekommen. Und jetzt verkündet Heil an der Ministerin vorbei, dass das Kooperationsangebot aufgehoben sei. Fast klingt es wie eine Retourkutsche, wenn Heil von der Ministerin fordert, "ihr erst vor zwei Tagen vorgestelltes Konzept grundlegend zu überarbeiten und zügig Verhandlungen mit den Koalitionsfraktionen und den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden aufzunehmen." Wanka kontert: Während die von Heil gefeierte Grundgesetzänderung noch dauern werde: "Über meinen Vorschlag könnten die Gespräche, wenn die Länder wollen, bereits morgen beginnen." 

Eine durchaus putzige rhetorische Figur, wenn man bedenkt, wie sehr die Nachricht vom angeblichen oder tatsächlichen Ende des Kooperationsverbots für die Schulen schon an einem Freitagnachmittag ins Leere lief. In vielen Pressestellen der Landeskultusministerien ging keiner mehr ans Telefon, von der Bundestagsfraktionen der Linken gab es bis Freitagabend (Stand 19 Uhr) gar keine offizielle Reaktion. Die Grünen äußerten sich in einer Pressemitteilung nur sehr allgemein zur Neuordnung der "Bund-Länder-Finanzbeziehungen", das Wort "Bildung" tauchte in der Meldung gar nicht auf. Und von den grünen Bildungssprechern Ekin Deligöz und Özcan Mutlu, die zuletzt noch am Mittwoch die Überwindung des "unsäglichen Kooperationsverbots" forderten und oft mit ihren Statements besonders schnell sind: kein Wort.

 

Heil hat durch sein Vorpreschen die Deutungshoheit erobert, zumindest vorübergehend. Er will jetzt, dass die Bildungsoffensive zur digitalen Bildung vorgezogen wird. "Wir wollen entschlossen handeln", sagt er, "damit die Grundgesetzänderung zügig realisiert, das Programm bereits im kommenden Jahr starten und erste Schulen auch erreichen kann."

 

Was das Kooperationsverbot eigentlich genau ist, können Sie hier nachlesen. Und
was Bund und Länder in Sachen Forschung vereinbart haben, finden Sie hier. 


Nachtrag am 16. Oktober 2016:

Der Tagesspiegel berichtet in einem interessanten Nachklapp der Debatte vom Freitag, dass sich Rudi Hoogvliet, der Sprecher des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne) wie folgt geäußert habe: "Die Äußerung der SPD-Bundestagsfraktion war voreilig. Baden-Württemberg sieht keine Veranlassung, die Länderkompetenz in der Bildungspolitik zu schleifen." Womit Hoogvliet noch einmal die Protokollnotiz in der Vereinbarung bekräftigt, allerdings mit einer etwas seltsamen Argumentation. Die Abschaffung des Kooperationsverbots ist ja nicht gleichbedeutend mit dem Totalverzicht der Länder auf eine ihre Kernkompetenzen. Noch widersprüchlicher wird Hogvliets Äußerung dadurch, dass er laut Tagesspiegel eine Grundgesetzänderung dann aber doch nicht ausschließen wollte. Nur wie die aussehe, sei noch völlig offen. Und dann ein Warnung in Richtung Hubertus Heil & Co: Die SPD-Bundestagsfraktion täte "gut daran, sich etwas zurückzuhalten".

Da ist er wieder, der Ärger über Heils Vorpreschen vom Freitag. Ihren Unmut über das Hin und Her zwischen SPD und CDU hatte am Samstag schon die grüne NRW-Bildungsministerin Sylvia Löhrmann in einem Tweet formuliert: "Statt Probleme zu lösen, betreiben Wanka und Heil Förmchenspiele im Sandkasten!"

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Kommentare: 1
  • #1

    GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 06:18)

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