Einigung: Bund darf künftig in Schulen investieren. Doch der Streit ums Kooperationsverbot geht weiter

Vergangene Nacht haben sich Bund und Länder auf die Details ihrer gemeinsamen Finanzreform geeinigt. Umstritten war bis zuletzt eine Grundgesetzänderung, die die Bildung betraf. Jetzt steht fest: Ein neuer Verfassungsartikel mit der Nummer 104c wird eingefügt. Er wird folgenden Wortlaut haben: "Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der finanzschwachen Gemeinden und Gemeindeverbände im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren."

Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Hubertus Heil, erklärte heute Morgen, die Verständigung bedeute "einen Meilenstein für die deutsche Bildungspolitik." Der Bund könne künftig gezielt in die kommunale Bildungsinfrastruktur investieren: "Jetzt kann der Bund mithelfen, die Schulen in Deutschland zu modernisieren, um dadurch seinen Beitrag für gleiche Bildungs- und Lebenschancen zu leisten." Damit sei das Kooperationsverbot aufgebrochen.

Die Replik aus Stuttgart kam prompt. "Das hätte der zentralistische Herr Heil vielleicht gerne", sagte Kretschmanns Sprecher Rudi Hoogvliet. Man habe "schweren Herzens" dem Kompromiss zugestimmt. Eine Kompetenzverlagerung zugunsten des Bundes in der Bildung gehe jedoch nicht damit einher. 

Auch Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Rainer Haseloff (CDU) hatte gegenüber der dpa betont, es sei zwar bei den Investitionen des Bundes in Schulen der Kommunen "für einen Teilbereich eine Lösung" gefunden worden, das Kooperationsverbot werde aber nicht gelockert. 

 

Vergangene Woche hatte Heil im Interview unterstrichen, dass das Paket zur Reform der Länder-Finanzbeziehungen nur komplett verabschiedet werde, Baden-Württemberg und andere Länder sich also entscheiden müssten. 

 

In den gestrigen Verhandlungen hatten neben Baden-Württemberg gleich mehrere Länder das Einstimmigkeitsprinzip gefordert, sobald der Bund aktiv werden wolle, doch die Mehrheit der Länder und der Bund waren dagegen. Erhalten geblieben ist im Beschluss der Länder eine Protokollerklärung Baden-Württembergs, auf die Hoogvliet heute erneut verwies. Zitat: "Die Aufnahme.... als Möglichkeit zur besseren Aufgabenerledigung des Bundes beinhaltet keine generelle Zustimmung des Landes Baden-Württemberg zu der dort angestrebten Grundgesetzänderung und pauschalen Öffnung des Artikels 104 b des Grundgesetzes und zu einer Aufhebung des so genannten „Kooperationsverbotes“ zwischen Bund und Ländern im Bereich der Bildung."

 

Reine Gesichtswahrung des grünen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann sei das, heißt es wiederum aus Heils Büro: Das Grundgesetz kenne schließlich keine Protokollnotizen. Und auf Twitter kommentierte Hubertus Heil: "Köstlich, diese grün-schwarzen Baden-Württemberger."


Warten wir getrost auf die nächste Rückmeldung aus Stuttgart in dieser weiter recht skurrilen Debatte. 

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Kommentare: 1
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    GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 06:35)

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