Verräterische Protokollnotizen

Baden-Württembergs Ministerpräsident Kretschmann beharrt darauf, das Kooperationsverbot im Grundgesetz sei nicht gelockert worden. Protokollnotizen belegen: Doch, ist es. Und er weiß es.

Foto: Guido A.J. Stevens: "Grundgesetz", CC BY-NC-ND 2.0

Gestern hat das Bundeskabinett die Reform der Bund-Länder-Finanzen verabschiedet und damit auch die verabredeten Grundgesetzänderungen formal auf den Weg gebracht. Als nächstes müssen Bundestag und Bundesrat dem vergangene Woche gefundenen Kompromiss jeweils mit Zweidrittelmehrheit zustimmen – was als sicher gilt. 

 

Eine der Neuerungen: Der eingefügte Grundgesetzartikel 104c bestimmt, dass der Bund den Ländern künftig „Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der finanzschwachen Gemeinden und Gemeindeverbände im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren“ kann, was der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Hubertus Heil, als "Aufbrechen des Kooperationsverbots" gefeiert hatte. 

 

Noch vergangene Woche hatte Rudi Hoogvliet, Sprecher des grünen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmanns, sich kämpferisch gegeben. „Das hätte der zentralistische Herr Heil vielleicht gerne“, kommentierte er Heils Äußerungen. Man habe „schweren Herzens“ Ja gesagt zu einem Gesamtpaket an Finanzreformen, doch: "Auch wenn wir das Bestreben sehen und deshalb hellwach sind, eine Kompetenzverlagerung zugunsten des Bundes in der Bildung geht nicht damit einher.“

 

Tatsächlich nicht?

 

Inzwischen liegt das Protokoll der nächtlichen Einigung vor, und das liest sich anders. Dort steht als Notiz, Baden-Württemberg habe „schwerwiegende Bedenken“ gegen die vereinbarte Grundgesetzänderung, da sie ein „Einfallstor für Bemühungen des Bundes“ öffnen könnte, „sich sukzessive Einfluss auf originäre Länderkompetenzen sichern zu können.“ Womit amtlich wäre: Selbst Ministerpräsident Kretschmann, der die Abschaffung des Kooperationsverbots so vehement ablehnt, räumt ein, dass die Grundgesetzänderung faktisch auf sie hinauslaufen könnte.

 

Andere Bundesländer, darunter Bayern und Hessen, ließen ähnliche Bedenken in die Protokollnotiz hineinschreiben, sie pochten auf eine rechtliche Umsetzung des Grundgesetzartikels, die eine „Einflussnahme auf die Entscheidungsfreiheit der Länder“ verhindere. Doch auch diese Notiz macht faktisch keinen Unterschied: Der neue Grundgesetzartikel 104b kommt (wie jeder Artikel der Verfassung) ohne Erläuterungen und Notizen daher, also selbst wenn die Politik ihn jetzt zurückhaltend einsetzen sollte – sie kann ihre Interpretation jederzeit ändern. 

 

Und genau so ist denn auch die Reaktion von Kretschmanns Sprecher Hoogvliet zu verstehen: Es ist der Versuch einer Schadensbegrenzung mit dem Wissen, dass der Schaden, sprich: aus Kretschmanns Sicht die Lockerung des Kooperationsverbots – längst geschehen ist.  Denn mit Blick auf das Grundgesetz allein ist künftig vieles, wenn nicht fast alles an Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Bereich der Schulen möglich – und genau das bestätigten ausgerechnet die Kritiker der Kooperationsverbots-Lockerung durch ihre Protokollnotizen.

 

Noch ein zweiter Punkt ist seit dem Kabinettsbeschluss von heute amtlich: Die Länder werden von 2020 an auf einen Schlag um 9,7 Milliarden Euro im Jahr reicher. Soviel investiert der Bund insgesamt in die Reform. Was das etwa für die anstehenden Verhandlungen um die Fortsetzung der Pakte für Wissenschaft und Hochschulen bedeutet, liegt auf der Hand: Das Argument der Länder, sie seien zu klamm, um voll kofinanzieren zu können, zieht nicht mehr wirklich. Wobei es das eigentlich vorher schon nicht tat. Doch dazu nächste Woche mehr. 

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Kommentare: 1
  • #1

    GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 06:36)

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