Wenn ein Kind die Schule schwänzt, beginnt die Selbstblockade der Behörden. Die Politik schaut zu und schiebt die Verantwortung den Schulen zu. Ein Gastkommentar des Berliner Schulleiters Detlef Pawollek.
SCHULSCHWÄNZER NENNEN die Medien sie. Wir Pädagogen bezeichnen sie als Schuldistanzierte. Schüler, die regelmäßig den Unterricht verpassen, obwohl sie nicht krank sind. In Berlin diskutieren Politiker, Bildungsforscher und Lehrer derzeit besonders heftig über dieses Phänomen, nachdem die Bildungsverwaltung Anfang Januar die aktuelle Schulschwänzerstatistik veröffentlicht hat. Ihr zufolge haben im vergangenen Schulhalbjahr mehr als 2000 Schüler über vier Wochen oder sogar über acht Wochen lang unentschuldigt gefehlt. An der Neuköllner Röntgen-Sekundarschule, die ich leite, zählt die Schulsozialpädagogik bei 430 Schülern derzeit 80 Fälle, wobei die Gründe für das Fernbleiben der Schüler vielfältig sind. Doch immer heißt es: Die Schulen können. Die Schulen müssen.
Als Schulleiter fühle ich mich allein gelassen. Seit der - auf Initiative des SPD-Abgeordneten Joschka Langenbrink erfolgten - Beschlussfassung des Berliner Abgeordnetenhauses vom Februar 2014 sind die Schulen angehalten, bereits nach fünf unentschuldigten Fehltagen eine Schulversäumnisanzeige zu stellen. Klingt gut.
Für den unkundigen Leser möchte ich jedoch anmerken, dass pädagogisches Handeln für gewöhnlich früher anfängt. Gut geführte Schulen pflegen den engen Kontakt zum Elternhaus. Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht wird so bereits am zweiten Tag informell kommuniziert. Auch wiederkehrende versäumte Einzelstunden bleiben nicht unbemerkt. Die Schulversäumnisanzeige nach dem fünften unentschuldigten Fehltag ist insofern ein undurchdachtes politisches Zeichen gewesen, das Entschlossenheit und Handeln nur vorgibt. Kurzum: Mit der Gesetzsänderung hat die Politik ein gesellschaftspolitisches Problem zu einem pädagogischen gemacht. Ein, wie ich finde, fataler Fehler.
Natürlich ist die Frage berechtigt, und als Pädagogen stellen wir sie uns jeden Tag: Haben wir alles in unserer Macht Stehende getan, um Schuldistanzierte zu erreichen? Unbestritten korreliert Schuldistanz mit negativen Schulkarrieren. Pädagogisch, gesellschaftlich und wirtschaftlich betrachtet ist ein daraus resultierender fehlender Schulabschluss ein Desaster. „Wurde alles getan?“; eine zentrale Frage mit hoher, auch politisch-symbolischer Bedeutungskraft.
Ich kann diese Frage aus meiner täglichen beruflichen Erfahrung heraus mit einem eindeutigen „Ja!“ beantworten. Brennpunktschulen mit besonders hoher Schwänzerquote sind Kiezschulen, Schulen für
Kinder bildungsferner Elternhäuser und durch das sie umgebende Milieu stark geprägt. Wer in der Frage der steigenden Zahl an Schulabbrechern und
Schulabgängern ohne Abschluss nur auf die Schule schaut, vernachlässigt das gesellschaftliche Umfeld, die Biografien der Schüler und deren Elternhäuser. Seelische Armut legt man nicht an der
Schultür ab. Eine ausgeprägte Form von Schuldistanz ist nach meinen beruflichen Erfahrungen oft das Produkt seelischer Armut und auf fehlende Fürsorge und Verantwortungsbereitschaft des
Elternhauses zurückzuführen.
Derzeit können Schüler in Berlin problemlos mehr als 30 Fehltage anhäufen, ohne dass Schule darauf einen entscheidenden Einfluss nehmen kann. Und das geht so: Schulversäumnisanzeigen haben den Charakter einer Ordnungswidrigkeit, entsprechend werden sie von Seiten des Schulamtes bearbeitet. Fehlt ein Kind 20 Schultage im Stück, hat die erste nach fünf Fehltagen gestellte Anzeige noch nicht ihre abschließende Bearbeitung gefunden, so dass alle folgenden Anzeigen vom Schulant zurückgestellt werden. Kurzum: Die Sache dauert. Daher bevorzugen wir begleitend zum Ordnungsverfahren den persönlichen Hausbesuch in der Hoffnung, mit der Familie ins Gespräch zu kommen. Dabei kommt es vor, dass die Adressen nicht stimmen, die Wohnung an Unbekannte untervermietet wurde oder Elternteile im Ausland sind und die Aufsicht von einem älteren Geschwisterkind oder einer Verwandten übernommen wird – in Neukölln nicht unüblich.
Das Jugendamt tritt immer nur dann in Erscheinung, wenn die Erziehungsberechtigten von sich aus Jugendhilfe beantragen oder ein so genannter Kinderschutzfall vorliegt. Handelt sich es um Jugendliche im fortgeschrittenem Alter (14 Jahre aufwärts) muss der Grund einer Kinderschutzmeldung von Seiten der Schule gut begründet sein. Fehlzeiten allein reichen nicht aus.
Wenden sich die Eltern ans Jugendamt, ist das Schulamt nicht mehr berechtigt, weitere Ordnungsmaßnahmen einzuleiten - der Fall erfährt einen Stillstand, da die Familie ihre Hilfsbedürftigkeit gegenüber dem Jugendamt zum Ausdruck gebracht hat. Der Datenschutz kann gerade an dieser Stelle erschwerend hinzukommen, da das Jugendamt gegenüber dem Schulamt nicht auskunftspflichtig ist. Sofern das Arbeitsverhältnis zwischen Jugendamt und Schule gut ist, erfährt Schule, dass das Elternhaus das Jugendamt einbezogen hat. In der Regel kommt es in dieser Phase der Schuldistanz zu einer Konferenz, zu der Schule einlädt und an der das Jugendamt, die Lehrkraft, das Elternhaus, die Schulsozialpädagogik und gegebenenfalls die Schulpsychologie teilnimmt. Sollte sich das Kind bis zu diesem Zeitpunkt und darüber hinaus des Schulbesuchs verweigern, muss Schule dieses aktenkundig zur Kenntnis nehmen. Unter diesen Umständen kommt es immer wieder vor, dass Kinder die Schule ein halbes Jahr und länger nicht besuchen, ohne dass ein Bußgeld verhängt werden kann.
Als Schulleiter schalte ich in solchen Fällen das Familiengericht ein. Das Familiengericht hat das Recht, von den Beteiligten (Jugendamt, Schule etc.) Stellungnahmen einzufordern. Aufgrund längerfristiger Terminierungen trägt dieses Vorgehen aber auch zu langen Wartezeiten bei. Leider sind auch die Entscheidungen der Familiengerichte in ihrer Umsetzung und Nachhaltigkeit bisweilen als schwach zu bezeichnen. Nicht immer wird Schule über anstehende Gerichtstermine und Beschlüsse informiert. Eingesetzte Verfahrensbeistände, die in der Regel die Auflage haben, den geforderten Schulbesuch zu begleiten, kommen diesem Auftrag nur eingeschränkt nach. Entweder hatte der Verfahrensbeistand selbst Wochen nach dem Gerichtstermin noch gar keinen Kontakt zur Familie aufgenommen oder aber der Versuch der Kontaktaufnahme scheiterte, da die Familien darauf nicht reagierten.
Wie soll ich als Schulleiter in einer solchen Situation den Kollegen gegenübertreten und sie weiter ermuntern, in der gewünschten Form die Schulversäumnisanzeigen zu stellen? Was für einen Eindruck hinterlässt der Dauerschwänzer, der damit durchzukommen scheint, bei den Mitschülern? Ich kann aus meinem Alltag versichern, dass die Entschlossenheit des Kollegiums, der Schuldistanz zu begegnen, weiterhin ungebrochen ist; die Tatsache, dass diese sich manchmal zwangsläufig nur im Abheften und Papierbewegen erschöpft, löst hingegen Verständnislosigkeit aus.
In einer sozialen Gesellschaft ist die erfolgreiche gesellschaftliche Integration der Jugendlichen, der nachwachsenden Generationen, ein Indikator für Gerechtigkeit und Garant für den sozialen Frieden. Integration wird erfahrbar, wenn vermittelte Bildung zu Arbeit und diese zu einem eigenen Einkommen führt. Schuldistanz steht einer erfolgreichen gesellschaftlichen Integration lebenslang entgegen. Der Bekämpfung von Schuldistanz jedoch stehen nicht aufeinander abgestimmte Schnittstellen und Verfahrenswege entgegen.
Die Politik muss endlich ihrer Verantwortung gerecht werden und nicht durch Symbolakte die Schulen in die Pflicht nehmen. Wir wollen unsere Pflicht ja tun: Bitte lasst uns das auch.
Detlef Pawollek ist Mitglied im Vorstand des Verbands Berliner Schulleiter der GEW.
Bild: U-Bahnhof Hermannstraße in Neukölln (Credits: artie*: Leaving the underground, CC-BY-NC-ND 2.0)
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Schwetzingen (Sonntag, 18 August 2019 14:47)
Sehr geehrte Damen und Herren ,
Ich bon doch sehr verwundert was dann hier in inserem Fall Bade. Wü. Passiert unser Sohn bekam 11 Tage Bußgeld , die Entschuldigungen hat der Leher verweigert und wenn angenommen nicht ausgetragen , oft haben wir es bemängelt.
Irgendwann hatte ich mir als Muttet die Mühe gemacht zu einem zeitnahen Telefonat in der Schule noch eine E Mail zu schreiben und habe vorsb die Entschulfigung eingescannt das,Orginal gab ich noch unserem Sohn mit .
Alleine dieser Aufwand .
Die Schule befindet sich seit über einem Jahr im Bau die Schület sind in Container , absolut unhygiensiche Verhältnisse ohne Toiletten ohne Waschbecken , die Luft stickig unetträglich .
Laut durch die Maßnahmen .ohne jegliche Prüfung erging der Schulleiter nun die Anordnung Bußgeld ohne bekanntgabe er Tage .
Wir haben uns an einen Sozialarbeiter Monate vorher schon gewandt um Abhilfe der Situationen .
Mit dem Lehrer negativ , keine Einigung .
Also wie kann es sein das ohne Prüfung so was zufelassen wird . Daher habe ich Strafanzeige wegen Faschaussage gemacht .
Nun geht es vor Getricht 303 Euro sind zu zahen .
Politisch konnte ich nichts erreichen .
Mit freundlichem
Gruß
Eine Mutter