Ohne die so genannte Musterrechtsverordnung ist der Staatsvertrag zur Akkreditierung kaum mehr als eine nette Willensbekundung. Gegner und Befürworter der Reform bringen sich ein letztes Mal in Stellung.
LANGE NICHTS MEHR von der Akkreditierung gehört? Wir erinnern uns: Kurz vor Weihnachten hatten sich die Kultusminister nach monatelangem Tauziehen auf einen Staatsvertrag geeinigt, der die externe
Begutachtung von Studiengängen auf eine neue, juristisch einwandfreie Grundlage stellen soll.
Doch damit haben die 16 Ressortchefs die Hausaufgaben, zu der sie das Bundesverfassungsgericht vor genau einem Jahr verdonnert hatte, nur teilweise erledigt. Was noch fehlt, ist die so genannte
Musterrechtsverordnung, eine in unserer (ich formuliere mal positiv) föderalen Bildungsvielfalt entscheidende Form des Kleingedruckten. Und die muss vorliegen, bevor der Staatsvertrag in Kraft
tritt, was laut Verfassungsgericht spätestens am 31. Dezember 2017 sein muss. Noch reichlich Gelegenheit also zum Geschubse hinter den Kulissen.
Damit wir uns nicht falsch verstehen: So eine Musterrechtsverordnung ist keineswegs verpflichtend, im Gegenteil: Theoretisch darf jedes Land separat definieren, wie es den Staatsvertrag in
konkrete Anwendungsregeln umzusetzen gedenkt. Allerdings könnte man sich dann die ganze Mühe eigentlich auch gleich sparen, wenn 16 unterschiedliche Auslegungen nebeneinander stünden.
Was sicher nicht so kommen wird. Denkbar ist allerdings, dass es am Ende 15 gleichlautende und eine abweichende Verordnung geben könnte. Mecklenburg-Vorpommerns neuer Bildungsministerin Birgit Hesse, die sich bei der Abstimmung um den Staatsvertrag enthalten (und dadurch dessen Zustandekommen überhaupt erst ermöglicht) hat, sitzt weiter ihr Vorgänger Matthias Brodkorb im Nacken. Und das gleich zweifach: einerseits als ihr Finanzminister, andererseits als Essayschreiber, der demonstrativ weiter in der Wissenschaftspolitik mitmischt. Erst vergangene Woche hat Brodkorb in der FAZ den zugegebenermaßen skurrilen Fall zweier Wissenschaftler aufgespießt, die erfolgreich eine satirische Fälschung als Beitrag in einer sonderpädagogischen Fachzeitschrift eingereicht haben. Und auch in Sachen Akkreditierung, so ist aus Hesses Ministerium zu hören, soll der studierte Philosoph im Hintergrund weiter kräftig die Strippen ziehen. Wozu er sich vermutlich schon moralisch verpflichtet fühlt, wurde er doch im Dezember für seinen Widerstand gegen das „Akkreditierungsunwesen“ per Akklamation vom Deutschen Hochschulverband (DHV) zum „Wissenschaftsminister des Jahres“ ausgerufen. Da war übrigens auch schon Finanzminister.
Stimmte seine Nachfolgerin Birgit Hesse trotzdem mit ihren 15 Kultusministerkollegen der Musterrechtsverordnung zu, es wäre die endgültige, die mutige Emanzipation von Brodkorb – und zugleich ein Affront gegen einen Mann, der die Bezeichnung „Besserwisser“ nicht zwangsläufig als Beleidigung auffasst. Denn der wünschte sich schon beim Staatsvertrag ein Nein Mecklenburg-Vorpommerns als Fanal gegen die vermeintliche Regelungswut und Gleichmacherei der Kultusministerkonferenz, die es, so Brodkorb, vor allem auf die verbliebenen Diplomstudiengänge abgesehen habe. >>
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DANACH
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>> So platt und selbstgerecht die Kritik an der Akkreditierung in den vergangenen zwölf Monaten zum Teil ausgefallen ist (Stichwort „Heidelberger Aufruf“), so berechtigt sind die Forderungen nach Transparenz und Handhabbarkeit der Begutachtungsverfahren – und nach einer regelmäßigen Evaluation der Regelungen. Besonders aufschlussreich ist in diesem Zusammenhang die Analyse zweier Professoren aus Jena, die schon die von 50 Kollegen mitunterzeichnete „Jenaer Erklärung zur Akkreditierung“ verfasst hatten. Sie haben ihre Bestandsaufnahme aktualisiert, ergänzt und mit einem neuen Fazit versehen.
Bislang, schreiben Klaus Watzka und Matthias Stoetzer von der Ernst-Abbe-Hochschule, reduziere sich die Qualitätsprüfung auf eine „Dokumentationsqualität“, die „unabhängig von der realen Ergebnisqualität in den bürokratischen Prozessen ein Eigenleben“ führe. Nur durch wolkige Unbestimmtheit der beschworenen Qualitätssicherung lasse sich die Illusion aufrechterhalten, man habe sich, über formale Aspekte oder Allgemeinplätze hinaus, auf Qualitätskriterien geeinigt und könne diese überprüfen. Die zwei Betriebswirte fordern, zunächst gemeinsam mit Studenten, Professoren und, wobei sie selbst etwas wolkig unterwegs sind, mit der „Öffentlichkeit“ konsensfähige Kriterien für die regelmäßige Evaluation der Akkreditierung zu finden: „Um die mühevolle Auseinandersetzung mit der Frage, was denn nun hinreichend genau überprüfbare Qualitätskriterien für eine „gute“ Hochschulausbildung sind, kommt man dabei nicht herum. Ohne ihre hinreichend schlüssige Beantwortung ist eine sinnhafte Akkreditierung schlichtweg nicht möglich.“
Der Zeitpunkt für eine solche Bestandsaufnahme ist nicht nur angesichts des vom Verfassungsgerichts verursachten juristischen Gefrickels günstig. Denn gleichzeitig verschiebt sich die Akkreditierungspraxis merklich von der Programm- zur Systemakkreditierung. Sprich: Anstatt Studiengang für Studiengang durchleuchten zu lassen, können die Hochschulen sich mit ihrem hauseigenen Qualitätssicherungssystemen um die Akkreditierung bewerben. Erhalten sie das Gütesiegel, dürfen sie im Anschluss fünf Jahre lang eigenständig die externen Begutachtungen organisieren und ihre Studiengänge selbst für gut befinden. Sind die Kriterien und Verfahren dafür nicht eindeutig definiert, drohe hier die Verbrüderung befreundeter Hochschulen, warnen Experten. Am Ende, so ihre Befürchtung, bestätigen sich die Fachbereiche dann gegenseitig per Gutachten, wie qualitativ hochwertig sie doch seien.
Ziemlich viele Erwartungen für ein bisschen Kleingedrucktes. Und zum Glück noch ziemlich viel Zeit. Denn erstmal muss der mühsam ausgehandelte Akkreditierungsvertrag selbst weitere (womöglich nicht nur) formaljuristische Hürden nehmen: Die Finanzministerkonferenz muss ihr Okay geben, danach die Chefs der 16 Staatskanzleien, bevor, voraussichtlich bei ihrer Junisitzung), die Ministerpräsidenten den Vertrag unterschreiben. Offiziell kann die Arbeit an der Musterrechtsverordnung erst danach beginnen. Tatsächlich aber sollten die KMK-Chefs genau jetzt die Gelegenheit nutzen, sich von den Jenaern und anderen konstruktiven Bedenkenträgern zum schlauen Formulieren anregen zu lassen. Schräge Zwischentöne in Brodkorbscher Tradition können sie dabei getrost ignorieren.
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tutnichtszursache (Mittwoch, 08 Februar 2017 15:57)
Danke für den Hinweis auf den Jenaer Text, der m.E. allerdings überwiegend in der bordkorbschen Fundamentalopposition verbleibt, wenngleich ein wenig camoufliert. Wenn man de facto fordert, für die Akkreditierung (oder wofür auch immer) müsste vorab oder jedenfalls unverzüglich eine wissenschaftliche konsensuale Totalaufarbeitung erfolgen, dann weiß jeder Wissenschaftler, dass derlei in einer solchen Gänze nicht zu leisten ist, vgl. die Technikfolgenabschätzung.
Schlimmer ist aber, dass die Autoren nicht hinreichend recherchiert haben. Sie fordern eine "valide empirische Bestandsaufnahme und belastbare Wirkungsanalysen" mit der Unterstellung, all dieses gebe es nirgends. Sie erwähnen das Wissenschaftsratspapier aus 2012, nehmen es aber nur selektiv wahr. Ein seit 2013 laufendes INCHER-Projekt, vgl. http://www.uni-kassel.de/einrichtungen/incher/forschung/innovation-und-transfer/qualitaetssicherung-von-studium-und-lehre-durch-akkreditierungs-und-evaluationsverfahren.html, wird im Text ignoriert. Über den deutschen Tellerrand wird ohnehin nicht geschaut; vgl. zur Wirkungsanalyse das Erasmus-geförderte Impala-Projekt (https://www.evalag.de/international/wirkungsanalyse/the-project/) oder diese europäische Publikation mit weiterer Literatur: http://www.enqa.eu/wp-content/uploads/2016/05/Impact-WG-Final-Report.pdf
Abschließend noch eine positive Bemerkung: Den Autoren ist uneingeschränkt in ihrer Kritik zuzustimmen, dass in der Akkreditierung der "Bezug auf quantifizierbare Kriterien" vermieden wird. Ob dies allerdings ausschließlich die Schuld von Akkreditierungsrat und Agenturen ist, wäre eine interessante zu diskutierende Frage. Länder und Hochschulen könnten hier auch eine Rolle spielen, jedenfalls wenn man sich das Trauerspiel um den "Prozentrang" vor Augen führt.
Matthias Stoetzer (Montag, 13 Februar 2017 12:33)
Generell.: Das Paper des Kollegen Klaus Watzka und mir plädiert für eine Abschaffung der Zwangsakkreditierung. Wir argumentieren, dass eine optionale Akkreditierung den jeweiligen Umständen einzelner Studiengänge und Fakultäten/Fachbereiche eher adäquat ist.
Das Paper setzt sich auf 50 Seiten mit wichtigen Aspekten der Akkreditierung (recht) ausführlich auseinander. Kommt aber zu dem Ergebnis, dass eine Zwangsakkreditierung der Studiengänge an den staatlichen Hochschulen nicht begründbar ist. Ich denke, dies kann man kaum als „Camouflage“ einer Fundamentalopposition bezeichnen.
Konkret zum Hinweis auf die vorhandenen Forschungsprojekte zur Akkreditierung. Zunächst Danke für den Hinweis auf das Impala-Projekt. Dies war uns tatsächlich entgangen. Allerdings sind soweit uns ersichtlich bisher noch keine empirischen (!) Ergebnisse veröffentlicht. D.h. bisher werden lediglich Konzepte solcher empirischen Untersuchungen entwickelt und publiziert (siehe den Link im letzten Beitrag). Eine Fundierung für eine Zwangsakkreditierung kann man daraus momentan jedenfalls nicht ableiten.
Zu INCHER: Es handelt sich um das BMBF-Projekt „Qualitätssicherung von Studium und Lehre durch Akkreditierungs- und Evaluationsverfahren“. Dies ist im Paper berücksichtigt! Die Analyse der Homepage dieses Projektes macht deutlich: Es werden eine Reihe interessanter Forschungsfragen bearbeitet, die aber nichts mit den im Paper diskutierten Problemen (Impact-Analyse) zu tun haben. Dazu bitte die „Fragestellungen“ auf der Homepage des INCHER durchlesen. Es wird dort auf lediglich eine Publikation verwiesen: Steinhardt, Isabel, Schneijderberg, Christian, Götze, Nicolai, Baumann, Janosch, Krücken, Georg (2016) Mapping the quality assurance of teaching and learning in higher education: the emergence of a specialty? Diese ist in unserem Paper berücksichtigt: Auch hier lässt sich für alle Interessierte leicht nachprüfen, dass die Problemstellung irrelevant ist. Es geht darum, ob die Forschung zur Qualität an den Hochschulen inzwischen eine spezielle Disziplin innerhalb der Hochschulforschung geworden ist. Schön!!! Aber in unserem Kontext???
Dies gilt soweit ersichtlich auch für das Projekt WiQu an der Universität Potsdam (siehe bspw. http://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/ls-verwaltung/WiQu_Kurzbericht_Onlinebefragung_final.pdf) und das Projekt WirQung (https://web.hsu-hh.de/fak/wiso/fach/icu/forschung/projekte/wirqung/wirqung#section-0).
Eine methodisch valide Analysen der Akkreditierung (und ich denke diese Einschätzung können auch Verteidiger der Programmakkreditierung nicht leugnen) ist von Suchanek, Pietzonka et al. Sie wird in unserem Paper zitiert und kommt nach Auswertung der Akkreditierungsunterlagen zur Programmakkreditierung der ZeVa zum Ergebnis: “The document analysis has shown, however, that some of the quality criteria cannot be assessed by programme accreditation” (Suchanek et al. 2012: 18). Auch hier ist das Lesen sehr empfehlenswert!
Jakob Wassink (Dienstag, 14 Februar 2017 21:30)
Endlich gibt es für alle interessierten Leserinnen und Leser einen Einblick ins "Kleingedruckte" Die Entwurfsfassung des Staatsvertrages ist auf den Seiten des Landtags NRW abrufbar:
https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-4769.pdf
GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 06:46)
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