Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Vorwurfs der Untreue gegen Mitarbeiter des Max-Planck-Instituts für Psychiatrie
AM MITTWOCH HABEN Polizei und Staatsanwaltschaft das Münchner Max-Planck-Institut für Psychiatrie durchsucht, und was sagt das Institut: Danke. So zumindest liest sich das Statement, das das Institut in Absprache mit der Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) herausgegeben hat. Seit geraumer Zeit habe es „immer wieder anonyme Anschuldigungen“ gegen das Institut gegeben, heißt es darin. „Den Vorwürfen, die die Abrechnungspraxis in unserem Hause betreffen, geht die Staatsanwaltschaft nun nach und prüft sie auch zur Entlastung der Betroffenen, was wir ausdrücklich begrüßen.“
Eine auf den ersten Blick skurril anmutende Kommunikationsstrategie, so mit einem einschneidenden Ereignis wie einer staatsanwaltlichen Ermittlung im eigenen Haus umzugehen. Die Staatsanwaltschaft München I teilte ihrerseits laut Deutscher Nachrichtenagentur (dpa) mit, es werde der Vorwurf der Untreue untersucht, es läge eine Strafanzeige gegen mehrere Personen vor. Die Süddeutsche Zeitung zitiert eine Sprecherin mit der Formulierung, es gebe "einen Anfangsverdacht auf Abrechnungsbetrug". Abrechnungsbetrag an einem Max-Planck-Institut? Dafür muss man wissen, dass dass zu dem Institut eine Klinik gehört, in der Patienten behandelt werden. Bis 2013 wurden Institut und Klinik in Personalunion geleitet, seitdem hat die Klinik einen eigenen Chefarzt.
Tatsächlich kursieren in der Szene seit Monaten Beschuldigungen gegen Mitarbeiter des Instituts, die, zusammen mit umfangreichen Unterlagen, unter anderem an die Geschäftsstelle der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) von Bund und Ländern versandt wurden. Hierbei geht es auch um die Frage, ob für die Forschungsfinanzierung gedachte Gelder für den Klinikbetrieb eingesetzt wurden. Die GWK hat deshalb das zuständige Bundesministerium für Bildung und Forschung informiert, das wiederum von der MPG-Führung bis vergangene Woche eine Stellungnahme angefordert hatte.
Die MPG-Generalverwaltung sah sich schon im Vorfeld der Institutsdurchsuchung mit einer Reihe von Presseanfragen zu den Vorwürfen konfrontiert und hatte immer wieder betont, die Untersuchungen einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft seien 2016 zu dem Ergebnis gekommen, „dass die aktuelle Abrechnungspraxis keinen Grund zur Beanstandung gibt.“
Insider beschreiben die Stimmung am Institut seit langem als „schwierig“. Das Institut stelle sich mit dem Wechsel in der Leitung seit 2013 „organisatorisch in vielerlei Hinsicht neu auf“, äußerte sich die Generalverwaltung schon vor zwei Wochen auf die Presseanfragen hin, viele Prozesse müssten „vor dem Hintergrund veränderter Strukturen und aktueller gesetzlicher Vorgaben neu justiert werden.“ Seither sei es „zu einer nicht abreißenden Kette anonymer Anschuldigungen“ gegen die Betroffenen gekommen, die sich allesamt als haltlos erwiesen hätten. Deshalb habe die MPG ihrerseits Anzeige wegen Rufschädigung gegen unbekannt eingereicht.
Die von dem oder den anonymen E-Mailschreibern versandten Unterlagen sind nicht nur umfänglich und detailreich, sie lassen, verbunden mit den empfindlichen Reaktionen der MPG-Führung, auf eine –
gelinde gesagt – komplexe Gemengelage schließen. Ist etwas dran an den Vorwürfen? Oder handelt es sich tatsächlich um eine Kampagne gegen Mitarbeiter des Instituts? Das kann nur und wird die
Staatsanwaltschaft nun ermitteln. So gesehen ist die Erleichterung in der MPG-Generalverwaltung über die heutigen Ermittlungen dann doch nachvollziehbar. Spannende Wochen liegen vor dem Institut.
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GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 06:52)
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