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Viel Lärm und Schluss

Monatelang haben Hochschulen, Kultusminister und VG Wort über die Zukunft der digitalen Semesterapparate gerungen. Kommt die Bildungsschranke im Juni durch den Bundestag, haben sich die Verhandlungen faktisch erledigt.

Foto: Sergey Zolkin
Foto: Sergey Zolkin

DIE BILDUNGSSCHRANKE WAR gerade erst durchs Bundeskabinett, da gab Horst Hippler schon die künftige Marschrichtung vor. Sicher bestehe die Möglichkeit, „dass die Hochschulen bis zur Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag die Verhandlungen mit der VG Wort aussetzen", sagte der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) am 12. April. Dies sei aber zwischen den Verhandlungspartnern zu besprechen.

 

Die Verhandlungspartner, das sind zwei Staatssekretäre im Auftrag der Kultusministerkonferenz, zwei HRK-Vertreter und zwei Bevollmächtigte der Verwertungsgemeinschaft (VG) Wort, die die Urheberrechte tausender Autoren vertritt. Seit Januar telefonieren und treffen sich die sechs regelmäßig, um einen seit Jahren schwelenden Konflikt um die Vergütung digitaler Semesterapparate (Einzelheiten siehe Kasten unten) aus dem Weg zu räumen.

 

Das vom HRK-Präsidenten in seiner ersten Reaktion angekündigte Gespräch hat am vergangenen Freitag per Telefonkonferenz stattgefunden. Man verabredete strikte Vertraulichkeit, die Abstimmung einer gemeinsamen Sprachregelung und teilte vorerst nach außen nur mit, es gebe „keine Brüche“, KMK, HRK und VG Wort hätten eine Vereinbarung: nämlich bis Ende September gemeinsam eine neue Abrechnungspraxis zu beschließen.

 

Tatsächlich gibt es solche Brüche aber durchaus. Nicht nur, weil Hippler laut über eine Aussetzung der Verhandlungen nachdachte. Sondern weil anders als Hochschulrektoren und Kultusminister es offiziell behaupten, ein vom 1. April an geplanter Testlauf an „bis zu fünf Hochschulen“ gar nicht mehr angelaufen ist, „in Anbetracht der zwischenzeitlichen Entwicklungen“, wie in internen KMK-Papieren nachzulesen ist. 

 

Der Testlauf sollte ermitteln, wie ein für die Hochschulen praktikables „Verfahren einer zentralen Erfassung und Meldung der Einzelnutzungen“ funktioniert– und welchen personellen und technischen Aufwand es nach sich gezogen hätte. Das Konzept dafür hatte die Sechser-Arbeitsgruppe von KMK, HRK und VG Wort in den vergangenen Monaten unter Einbeziehung von Experten entwickelt. Ein Konzept, das durch die im Kabinett beschlossene Bildungsschranke überholt war.

 

Faktisch ist also das, was Hippler ankündigte, längst geschehen. Auch aus Sicht der KMK hat der Regierungsentwurf der VG Wort auf einmal alle Trümpfe aus der Hand geschlagen. Statt Einzelerfassung erwarten die Kultusministerkonferenz eine künftige Vergütung „auf Basis von Pauschalen oder Stichproben“ vor. Also ziemlich genau so, wie die Abrechnung vor dem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2013 aussah.

 

An diesem Donnerstag (04. Mai) wird nun auch die KMK-Amtschefskommission über die veränderte Sachlage beraten. Und ob offizielles Moratorium oder nicht: Bis die Parlamentarier ihren Haken hinter den Regierungsentwurf machen, was voraussichtlich Ende Juni der Fall sein wird, gibt es nicht mehr viel zu verhandeln in der Sechser-Arbeitsgruppe „Digitale Semesterapparate“. Und danach, zumindest wenn das neue „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz“ in der gegenwärtigen Form den Bundestag passiert, auch nicht.

 

Warum man danach voraussichtlich trotzdem weitermachen wird: Weil die VG Wort, als sie alle juristischen Argumente auf ihrer Seite hatte, auf KMK und HRK zuging. Weil KMK und HRK schon aus Fairness jetzt das gleiche tun werden. Und weil auch die nötige „Basis von Pauschalen und Stichproben“ zwischen den drei Organisationen abgestimmt werden muss.

 

„Verhandlungen“ indes wären das nicht mehr. Denn eines steht fest: Kommt das UrhWissG, können die Hochschulen – und mit ihnen die auf Lehrmaterialien angewiesenen Studenten – sich zurücklehnen. Die Befürchtungen, die digitalen Semesterapparate könnten demnächst leer bleiben, hätten sich erledigt. Und KMK und HRK könnten das Ding ganz gemütlich nach Hause schaukeln.


NACHTRAG am 04. Mai:
Unter anderem im unten stehenden Kommentar von Constantin Pittruff kam die Frage auf, was denn eigentlich in dem faktisch rechtlosen Zustand zwischen dem Ablauf des zwischen HRK, KMK und VG Wort vereinbarten Moratoriums  (30. September) und dem voraussichtlichen Inkrafttreten des neuen Gesetzes (1. März 2018) passieren soll. Ein sehr berechtigter Punkt. Aus der Sechsergruppe ist zu vernehmen, genau das sei einer der Gründe, weswegen man weiter eine Lösung zum 1. Oktober anstrebe. 

 

Meine Vermutung: Entweder wird das Moratorium in seiner jetzigen Form bis Ende März verlängert, oder KMK, HRK und VG Wort einigen sich darauf, die vom Gesetz vorgegebene Pauschalvergütung schon vorher anzuwenden, und zwar auf der zwischen den Partnern verabredeten neuen Basis "von Pauschalen und Stichproben". Dass es zum GAU einer ungeregelten Zwischenphase kommt, halte ich für nahezu ausgeschlossen.


Alles begann mit einem BGH-Urteil

2013 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt, dass die Bundesländer künftig keine Pauschale mehr an die VG Wort zahlen dürfen, um die digitale Nutzung von urheberrechtlich geschützten Texten in den Hochschulen abzugelten. Die Autoren hätten das Recht auf eine Einzelabrechnung. Und genau über die Frage, wie die praktisch vonstatten gehen soll, ohne den befürchteten administrativen Alptraum auszulösen, verhandelte die Arbeitsgruppe von Hochschulen, Kultusministerkonferenz und VG Wort – bis der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Bildungsschranke vor drei Wochen sagte: Eine Einzelabrechnung ist nicht nötig, eine pauschale Vergütung reicht aus.

Die zwischen KMK, VG Wort und HRK vereinbarte Sprachregelung bestätigt nun indirekt, dass sich Verhandlungen im engeren Sinn damit erledigt haben. Die Verhandlungspartner, heißt es in der dünnen Erklärung, die am Donnerstag den KMK-Amtschefs vorgelegt wird, "nehmen zur Kenntnis, dass der Bundesgesetzgeber den Verhandlungsgegenstand der Arbeitsgruppe noch in der laufenden Legislatur zu regeln beabsichtigt." Dennoch würden die drei Parteien die "Gespräche auf der Grundlage der Vereinbarung von Dezember 2016 und unter Berücksichtigung des laufenden Gesetzgebungsverfahrens" fortsetzen. 


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Kommentare: 4
  • #1

    Constantin Pittruff (Donnerstag, 04 Mai 2017 09:03)

    Ein guter Artikel, Herr Wiarda, doch leider haben Sie ein großes Detail vergessen: Niemand weiß – weder Politiker, KMK, HRK noch sonst jemand – was im WS 2017/18 geschehen wird. Das neue Urheberrechtsgesetz soll erst zum 01.03.2018 in Kraft treten. Die Übergangslösung der AG Digitale Semesterapparate geht jedoch nur bis zum 30.09.2017.

    Soll heißen: Wenn sich KMK, HRK und VG WORT nicht in aller letzter Minute noch auf eine neue Übergangslösung einigen, so werden die Hochschulen zum 01.10.2017 in einen vertragslosen Zustand fallen. Studierende und Profs dürften dann keine urheberrechtlich geschützten Materialien mehr verwenden. Überall würde Panik ausbrechen, Skripten werden nicht mehr ausgeteilt, Moodlekurse nicht mehr angeboten, etc.

    Alle sehen den Eisberg und niemand steht am Steuer. �️�

    Herzliche Grüße von der bayerischen Studierendenvertretung
    C. Pittruff (Sprecher der Landes-ASten-Konferenz Bayern)

  • #2

    Jan-Martin Wiarda (Donnerstag, 04 Mai 2017 14:58)

    Sehr geehrter Herr Pittruff,

    haben Sie besten Dank für Ihren Kommentar. Ich habe den Sachverhalt gerade in einer Ergänzung meines Artikels angesprochen.

    Beste Grüße,
    Ihr Jan-Martin Wiarda

  • #3

    Constantin Pittruff (Samstag, 06 Mai 2017 16:36)

    Herzlichen Dank, Herr Wiarda, wir bleiben gespannt über die Entwicklungen in den kommenden Monaten.

  • #4

    GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 07:06)

    1