Bund und Länder sind sich einig über Antragsformate, streiten aber weiter über die Finanzierung des gemeinsamen Programms.
BUND UND LÄNDER haben sich auf die inhaltlichen Grundzüge für den Digitalpakt verständigt. In der verantwortlichen Staatssekretärsrunde sei zwar noch kein abschließendes Papier beschlossen worden, berichten Teilnehmer, doch sei man sich in den meisten Verfahrensfragen einig gewesen.
Die Architektur der Initiative geht aus einem "Entwurf für Eckpunkte" hervor, der den Staatssekretären in ihrer Sitzung Ende April vorlag. Darin trägt die von Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) mit dem schnittigen Namen "DigitalPakt#D" getaufte Initiative einen sehr viel nüchterneren Titel: "Bund-Länder-Vereinbarung zur Unterstützung der Bildung in der digitalen Welt im Bereich Schulen". In den kommenden Wochen sollen die Eckpunkte von den Staatssekretären zu Ende verhandelt werden, Anfang Juni dann sollen auch die Minister ihnen zustimmen. Alles, damit nach der Bundestagswahl im Herbst sehr zügig die eigentliche Vereinbarung auf den Weg gebracht werden kann.
Hervorgezaubert hatte Wanka den Fünf-Milliarden-Plan in einem Interview in der Bild am Sonntag im vergangenen Herbst, unabgesprochen, wie der SPD-Koalitionspartner im Bund stets empört betonte, und zwischendurch sah es tatsächlich so aus, als könnte die Offerte von den überrumpelten Ländern ausgeschlagen werden. Die Ministerin mische sich in die Bildungshoheit der Länder ein, sie habe angesichts der nahen Wahlen gar nicht mehr die Autorität für ein solches Angebot, und überhaupt: Wo bitte seien denn die besagten fünf Milliarden?
Mitte März goß dann auch noch der SPD-Haushaltsexperte Swen Schulz Öl ins Feuer. Er habe sich den Eckwerte-Beschluss für 2018 angeschaut, den Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ins Kabinett eingebracht hat. Und darin sehe er deutlich mehr Geld für Verteidigung, sinkende Ausgaben für Bildung und Forschung und „kein Geld für die Digitalisierung“, sagte Schulz. Seine Schlussfolgerung: "Der von Bildungsministerin Wanka groß angekündigte Digitalpakt hängt jetzt erst einmal finanziell in der Luft.“ Die CDU hielt gegen: Das sei Quatsch und ein durchsichtiges Wahlkampfmanöver. Politische Pläne seien, solange sie noch nicht vom Bundestag beschlossen worden seien, noch nie in Budgetplänen aufgetaucht.
Parallel zum lauten Geschrei vornerum haben die Ministerialbeamten hintenrum derweil überraschend geräuschlos den "Entwurf für Eckpunkte" ausgearbeitet. Zu verschiedenen Runden wurden auch Bildungswissenschaftler und Digitalexperten in Wankas Ministerium eingeladen, in Gesprächen mit Staatssekretärin Cornelia Quennet-Thielen wurde das Vorhaben allmählich geschärft. Das Ergebnis: Zwischen 2018 und 2022 soll massiv in die digitale Ausstattung an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie an sonderpädagogischen Einrichtungen öffentlicher und freier Träger investiert werden. >>
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>> Im Fokus stehen dem Entwurf zufolge die Schulhausvernetzung, die "W-LAN-Ausleuchtung", "standortgebundene Endgeräte" und Server. "Das ist mehr als die reine Kabelverlegung, die der Bund ursprünglich angeboten hatte", sagt ein Landesminister zufrieden, "ein erfreuliches Entgegenkommen" sei das – und auch dringend nötig gewesen, da die Länder unterschiedlich weit seien im Ausbau ihrer Breitbandnetze und sich Schema-F-Lösungen daher verböten.
Bemerkenswert ist auch, dass Gelder dem Staatssekretärs-Entwurf zu folge nicht nur für die Infrastruktur und für technische Lösungen, sondern auch für "die umfassende und schrittweise Qualifizierung des gesamten Lehrpersonals" fließen können, damit diese, wie es heißt, dem veränderten Bildungsauftrag in der "digitalen Welt" gerecht würden. Der Bund finanziert indirekt pädagogische Maßnahmen und Konzepte an Schulen: Das wäre ein Novum in der jüngeren Föderalismusgeschichte.
Insgesamt gilt: Die Standorte selbst sollen entscheiden, was sie brauchen, um technisch und pädagogisch in der digitalen Moderne anzukommen. Wobei einzelne Schulen nur in Ausnahmefällen
antragsberechtigt sein werden. Eingereicht werden sollen die Bewerbungen stattdessen von den Schulträgern, die das jeder für sich oder in Verbünden tun können. Denkbar seien sogar
Verbünde ganzer Bundesländer, wenn diese übergreifende Strukturen aufbauen wollten. Und einen Teil der Paktmittel – in der Diskussion sind fünf Prozent – haben die Landesstaatssekretäre
im Entwurf für "Landesprojekte zu schulischen Zwecken" gesichert, etwa zum Aufbau von Schul-Clouds.
Ihren Einfluss geltend gemacht haben die Länder auch bei der Förderentscheidung. Die Kultusministerien selbst oder von ihnen "benannte Stellen" sollen in Eigenregie über die Anträge aus ihrem
Bundesland entscheiden, auf der Grundlage jeweils eigener Bewertungkriterien, die jedes Bundesland mit dem Bund abstimmen soll. Ein wissenschaftsgeleitetes Auswahlverfahren? Zumindest
laut vorliegendem Entwurf Fehlanzeige. Teil der Anträge sollen eine technische Bestandsaufnahme der vorhandenen Infrastruktur und ein Medieneinsatzkonzept sein, außerdem sollen die
Antragsteller belegen, wie eine "angemessene/bedarfsgerechte Fortbildung der beteiligten Lehrkräfte" aussehen soll.
Was dann in den "Eckpunkten" folgt, ist eine weitere Überraschung: Die Schulträger selbst sollen den Betrieb und die Wartung sicherstellen. Überraschend ist das insofern, weil Bund und Länder über genau diese Frage heftig gestritten hatten. Während der Bund auf einer Anschubfinanzierung allein bestanden hatte, forderten die Länder ein längerfristiges Engagement, und zwar auch für den Unterhalt. "Wer soll denn für die Wartung der neuen Technik aufkommen?", hatte ein Kultusminister im Januar gefragt. Keiner brauche Server und Kabelstränge, die nach ein paar Jahren im Keller verfaulten. Nein, der Bund müsse in die regelmäßige Finanzierung einsteigen, ein dauerhaftes Bund-Länder-Programm für den IT-Unterhalt müsse her, Umfang: bis zu drei Milliarden Euro. Pro Jahr.
Die aus Sicht der Staatssekretäre elegante Lösung des Problems lautet nun: Weder Bund noch Länder zahlen für die Folgekosten. Das soll Aufgabe der Schulträger sein. Es wäre erstaunlich,
wenn dies so bliebe – auf eine gewisse Weise aber auch ein folgerichtiger Deal: Der Bund kommt den Ländern und vor allem den Schulträgern entgegen, indem er sie selbst entscheiden
lässt, was sie am dringendsten brauchen; die Länder verzichten dafür auf Dauerüberweisungen für die Wartung.
Bei aller inhaltlichen Annäherung, in einem entscheidenden Punkt streiten sich Bund und Länder weiter: Wieviel müssen die Länder zu den fünf Bundesmilliarden beisteuern? Soll es überhaupt
einen Eigenanteil geben? Viele Länder sagen: Unser Eigenanteil ist das, was wir schon längst in unsere Schulen gesteckt haben. Es könne nicht sein, dass gerade diejenigen Länder doppelt
zahlen müssten, die schon in der Vergangenheit viel in die digitale Infrakstruktur ihrer Länder investiert hätten, heißt es aus einem Bildungsministerium, und der Minister eines anderen Landes
wird noch konkreter: "Wenn der Bund sich nicht an der Wartung der neuen Technik beteiligt, dann muss man auch die anfallenden Wartungskosten als impliziten Länderanteil mitrechnen."
Der Bund fordert dagegen frisches Geld von den Ländern, um das Programmvolumen entsprechend aufzustocken, und manch Kultusminister stimmt Wankas Position hinter vorgehaltener Hand sogar
zu. Das sei bei 16 Ländern immer schwierig, beim Geld eine gemeinsame Position zu finden", sagt einer. "Aber logisch wäre eine Kofinanzierung zugegebenermaßen schon."
Bundesministerin Wanka dürfte diese länderinterne Debatte mit einer gewissen Genugtuung sehen, hatten ihr, siehe oben, doch einige Länderkollegen noch kürzlich vorgehalten, sie sei
diejenige, die mit virtuellem Geld hantiere.
Diskussionen um die Finanzen gibt es noch an zwei weiteren Stellen. Der Bund will fünf Prozent der Paktmittel nur für "Projekte länderübergreifender Zusammenarbeit" freigeben. Gegen diesen
Zwang zur Kooperation sträuben sich die Länder. Zwei weitere Prozent der Milliarden wollen umgekehrt die Länder am liebsten für eigene Administrationskosten einbehalten, doch da
stellt sich der Bund bislang quer.
Überhaupt: Was bekommt eigentlich der Bund für seine Spendabilität? Neben einer Beteiligung "in angemessener Form" an den Steuerungs-, Begutachtungs und Controllingprozessen", also vor allem an den Gremien, soll es eine Evaluation geben. Und in dieser Evaluation werden sich die Länder an ihren Selbstverpflichtungen messen lassen müssen, die sie im Rahmen ihrer viel beachteten, im Dezember von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Strategie "Bildung in der digitalen Welt" eingegangen sind. Haben die Länder zum Beispiel ihre Bildungs- und Lehrpläne bis zum Ende der Paktlaufzeit auf die in der Strategie beschriebenen digitalen Kompetenzen ausgerichtet? Um solche Fragen wird es dann gehen. Wobei der Passus "bis zum Ende der Programmlaufzeit" vom Bund gewollt ist, während einige Länder es in den Eckpunkten gern schwammiger hätten. So auch bei der im Entwurf enthaltenen Verpflichtung, dass die Länder im Zuge des Digitalpakts die KMK-Beschlüsse zur Lehrerbildung entsprechend ergänzen sollen. Der Bund will den Zeitraum "bis spätestens 2020" hinzufügen, einige Länder sind offenbar dagegen.
Zu viel Transparenz, so scheint es, wollen die Länder dann also doch nicht als Gegenleistung für die Bundesmilliarden in Aussicht stellen. Und trotzdem: Während noch vor wenigen Tagen einige Landesminister die Verhandlungen mal wieder auf der Kippe sahen, stehen die Zeichen jetzt auf Einigung. Diese wäre ein großer Erfolg für Johanna Wanka auf der Zielgeraden der Legislaturperiode. Womöglich ein Erfolg, den ihr einige so kurz vor der Wahl schwer gönnen? So bleibt es am Ende doch spannend.
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