Studiengebühren für internationale Studierende? Taugen nicht einmal als B-Lösung, meint Gerd Grözinger. Ein Gastbeitrag.
ES IST ERSTAUNLICH, wie schnell die Idee der Studiengebühren für ausländische Studierende Fahrt aufnimmt. Gerade erst von Baden-Württemberg eingeführt, werden sie vermutlich demnächst schon auch in Nordrhein-Westfalen zu finden sein (siehe das Gespräch mit Andreas Pinkwart). Oder mit anderen Worten: eigentlich oft so konträre Parteien wie die Grünen, vertreten durch Theresia Bauer, und die FDP, repräsentiert durch Andreas Pinkwart, kommen zu den gleichen Schlüssen. Ist das deshalb schon ein Qualitätsausweis?
Man darf, man muss hier zweifeln. Was daran richtig ist, die Beobachtung, dass die Kosten für ausländische Studierende nicht von den Bundesländern getragen werden sollten. Die haben zwar im föderalen System Deutschlands die Bildungshoheit, sind aber zunächst nur für die Bildung ihrer jeweiligen Bevölkerungen zuständig. Außenpolitik ist Aufgabe des Bundes. Das wird eigentlich auch im Bildungsbereich so gesehen. Ein gutes Indiz dafür ist der Haushalt des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), der für die Förderung der internationalen akademischen Mobilität zuständig ist. Der nicht unbeträchtliche Umfang an deutschen staatlichen Mitteln von mehreren Hundert Millionen Euro jährlich wird fast ausschließlich vom Bund getragen, während die Bundesländer hier kaum etwas beitragen.
Das ergibt auch Sinn. Denn ausländische Studierende erscheinen auf Bundeländerebene zwar primär als Kosten, aber es gibt natürlich auch einen Nutzen. Dieser fällt überwiegend auf der gesamtstaatlichen Ebene an. Der Wissenschaftsrat nennt hier etwa außen-, außenwirtschaftspolitische und entwicklungspolitische Ziele, die damit erreicht werden können. Es ist doch völlig klar, dass ein anderes und freundlicheres Klima herrscht, wenn das Gegenüber in internationalen Verhandlungen von seiner (hoffentlich) schönen Zeit in Heidelberg oder Aachen schwärmt anstatt von Paris, Oxford oder Chicago. Für den langjährigen Exportweltmeister Deutschland sollte die Unterstützung solcher Erfahrungen eigentlich schon aus eigenem Interesse selbstverständlich sein.
Ironisch und bitter deutlich werden die Problemdimensionen darin, dass nur zwei Tage, bevor diese Zeilen erscheinen, in Berlin eine G20-Konferenz zur Afrika-Partnerschaft begann, wo die Förderung von Bildung und Innovationsfähigkeit auf diesem Kontinent eine große Rolle spielen sollte. Natürlich dient eine solche Konferenz auch dazu, weitere befürchtete Migrationswellen überflüssig zu machen. Es riecht schon sehr nach provinzieller Kirchtumspolitik, wenn in Stuttgart und Düsseldorf parallel darüber entschieden wird, dass afrikanische Studierende demnächst zahlen sollen. Und natürlich wird man in naher Zukunft einen Rückgang bei dieser Gruppe sehen. Baden-Württemberg geht denn ja auch von signifikant weniger Nicht-EU-Studierenden aus, was die sowieso nicht erheblichen Einnahmen weiter schmälern wird.
Sicherlich gibt es etliche ausländischer Studierender aus reichem Elternhaus, so wie es auch jede Menge deutscher Studierender mit einer solchen komfortablen Herkunft gibt. Aber die Sondererhebung des Deutschen Studentenwerks zur Situation ausländischer Studierender hat Folgendes für den Durchschnitt ergeben: „Bildungsausländer/innen verfügen im Schnitt über 749,- Euro/Monat und damit 115.- Euro weniger als einheimische Studierende (864.- Euro). Bildungsausländer/innen aus einkommensschwachen Herkunftsländern stehen nur 675.- Euro/Monat zur Verfügung.“ Da kann man sich leicht ausrechnen, wie die Reaktion auf Studiengebühren von 1500 Euro pro Semester ausfallen wird.
Die organisatorische Lösung des Dilemmas – hier die Anforderungen der Außenpolitik, da die Länderfinanzierung bei den Hochschulen – ist eigentlich klar: Der Bund sollte in Zukunft vollständig die Studierkosten für ausländische Studierende übernehmen. Das hätte mehrere Vorteile.
Erstens nimmt die Bundesregierung damit ihre außenpolitische Verantwortung direkt und sichtbar wahr und entlastet die dafür nicht zuständigen Bundesländer. Zweitens kann der Bund dadurch bei den Ländern Einnahmen für alle ausländische Studierenden generieren und nicht nur für Nicht-EU-Ausländer. Denn europarechtlich sind die Studierenden der Europäischen Union den einheimischen Studierenden gleichgestellt und machen auch einen nicht vernachlässigbaren Anteil der an den deutschen Hochschulen aufschlagenden internationalen Studierenden aus. Drittens würden die Hochschulen nicht nachträglich dafür bestraft, dass sie in den vergangenen Jahren zunehmend Strategien der Internationalisierung entwickelt haben. Was machte es noch für einen Sinn, etwa rein englischsprachige Studiengänge anzubieten, wenn einem demnächst die Landesregierung mit einem selektiven Studiengebührenmodell in den Rücken fällt und die Nachfrage dadurch zusammenbricht? Viertens sind auch die Bundesländer sehr unterschiedlich in der Attraktivität für ausländische Studierende. Der Anteil der Bildungsausländer an allen Studierenden reicht von 5,5 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern bis zu 13,9 Prozent in Berlin. Die Mehrkosten von Ländern wie Berlin kann durch den Vorschlag der Bundesverantwortung sehr einfach ausgeglichen werden.
Fünftens schließlich sichert der Bund als gesamtstaatlicher Akteur die Rendite, die in einem hohen Anteil ausländischer Studierender liegt. Denn bildungsökonomisch ist selbst bei enger Betrachtung der ausländische Studierende gar kein Verlustgeschäft. Nach einer Studie der Prognos AG für den DAAD rechnet sich das bereits nach rund sieben Jahren, wenn nur 20 Prozent, und schon nach fünf Jahren, wenn 30 Prozent nicht in ihre Heimatländer zurückkehren, sondern in Deutschland leben und arbeiten. Die bisherigen empirischen Verbleibwerte liegen tatsächlich in diesem Bereich.
Was kostete das den Bund? Im Moment kann man mit einem Anteil von gut neun Prozent Bildungsausländern rechnen. Die mit deutschem Abitur und ausländischer Staatsangehörigkeit bleiben unberücksichtigt, da sie auch in Baden-Württemberg und NRW nicht zur Zahlung herangezogen werden sollen. Auch wenn man überschlägig reale Durchschnittskosten von etwa 9000 Euro pro Jahr und Studierendem (einschließlich Forschungs-und Investitionsanteil) ansetzt, dann scheint die Bundespolitik doch durchaus bereit, sich mit interessanten Summen auch langfristig zu engagieren, wenn der gegenwärtige Hochschulpakt ausläuft. Für die SPD hat der Landesminister Tiefensee etwa Pläne für einen Einstieg des Bundes in die Grundfinanzierung mit einem Zuschuss von 1000 Euro für jeden Studierenden vorgelegt, andere Positionen in der Partei sehen im Umfang Ähnliches vor (siehe Blogeintrag vom 15. Februar). 1000 Euro auf 100 Prozent oder gut 9000 Euro auf etwa neun Prozent Bildungsausländer liegen budgetmäßig nicht so furchtbar weit auseinander. Das letztere ist aber erheblich zielgenauer.
Und weil der Bund der große Finanzier für alle mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung wäre, könnte er dann auch mitreden und Bedingungen stellen. Die für eine grüne Politikerin, einer Partei mit langer Geschichte der Ablehnung von Studiengebühren für deutsche Studierende, erstaunliche Aussage von Theresia Bauer bezüglich eines Bundeszuschusses für ausländische Studierende im Blog („Allerdings wirklich nur als zweiter Schritt, wenn zuvor in den Ländern Studienbeiträge für internationale Studierende etabliert sind") klingt nicht einfach nur schwäbisch-geizig. Sie ist kurzsichtig und ohne Berücksichtigung internationaler Belange. Der Bund könnte klüger agieren. Übernimmt er die vollständigen Studierkosten für Bildungsausländer, könnte er übrigens auch eine konkrete Forderung stellen: dass die Bundesländer das mit den Studiengebühren für internationale Studierende sein lassen.
Gerd Grözinger ist Professor für Sozial- und Bildungsökonomik an der Europa-Universität Flensburg.
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GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 07:16)
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