Kurz vor der Sommerpause verhandeln Bund und Länder über die Details des künftigen Professorinnenprogramms. Der erste Entwurf bietet kaum Überraschungen und trotzdem ein paar gute Ideen.
Foto: Leo Hidalgo: "Research", CC BY-NC 2.0
HEUTE TAGEN DIE Staatssekretäre von Bund und Ländern in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK), und unter Top 3 verhandeln sie einen heiklen Punkt: die Fortsetzung des Professorinnenprogramms. Heikel insofern, weil es sich um eine Initiative handelt, die in der Vergangenheit parteiübergreifend hoch gelobt wurde. Und weil es gleichzeitig doch etwas wenig wäre, einfach nur ein "Weiter so" zu beschließen. Heikel auch deshalb, weil das Programm zum 31. Dezember 2017 ausläuft und eine neue Vereinbarung den Zeitraum vom 01. Januar 2018 abdecken soll, was schon politisch, vor allem aber organisatorisch nicht ganz einfach werden dürfte angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl.
Entsprechend groß ist die Motivation aller Akteure, zu einer Einigung zu kommen, will sich doch keiner vorwerfen lassen, beim Thema Gleichstellung auf der Bremse zu stehen. Schon, als die GWK im April zwar die Fortsetzung beschloss, aber eben erst nach der Bundestagswahl, kritisierte der grüne Wissenschaftsexperte Kai Gehring: Die Bundesregierung habe bei dem Ziel, bessere Bedingungen für Frauen in der Wissenschaft zu schaffen, "keinen Ehrgeiz und Weitblick gezeigt."
Heute werden sich die Staatssekretäre über einen "Zwischenbericht zur Fortführung des Professorinnenprogramms" beugen, den die Ministerien im Arbeitskreis "Chancengleichheit" erarbeitet haben – und über einen ersten Entwurf der neuen Bund-Länder-Vereinbarung, die mit der römischen Ziffer III versehen ist – für die dritte Programmphase. Die erste war 2007 beschlossen worden, die zweite 2012.
Im Zwischenbericht schlagen die Fachleute als zentrale Neuerung vor, die Hochschulen müssten künftig "auf Verstetigung angelegte" Gleichstellungskonzepte einreichen, wenn sie bereits in den ersten beiden Förderphasen erfolgreich waren. In der Anlage zum Vereinbarungsentwurf wird konkretisiert, was das bedeuten könnte: Die Hochschulen müssten demnach belegen, inwieweit sie die im Gleichstellungskonzept der ersten Antragsrunde formulierten Ziele erreicht haben, sie müssten dazu auf die "Erfolge und Misserfolge bei den bisherigen Bemühungen zur Verstetigung" eingehen. Darüber hinaus müssten die Hochschulen aufzeigen, "wie die weitere Verstetigung der Gleichstellungsaktivitäten in den nächsten fünf Jahren nach Auslaufen der Förderung erfolgen soll." Dann nennen die Experten im Arbeitskreis "Chancengleichheit" eine Reihe von Kriterien, die zur Überprüfung des bisherigen Erfolges dienen könnten, darunter die strukturelle Verankerung des Konzepts in die Hochschule hinein, die Personalentwicklung und die Beteiligung von Frauen in Organen und Gremien. Überhaupt ist die Personalentwicklung als konkretes Bewertungskriterium für alle Anträge hinzugekommen, es geht um Aussagen "mit dem Ziel einer verbesserten Planbarkeit der wissenschaftlichen Karriere sowie zur Verringerung des Ausscheidens von Nachwuchswissenschaftlerinnen".
Äußerst schlau löst der Programmentwurf einen Konflikt, der sich in den vergangenen Monaten abgezeichnet hatte. Bislang sah das Professorinnenprogramm keine spezielle Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses vor, genau das hatten jedoch Wissenschaftspolitiker verschiedener Parteien gefordert. Zuletzt formulierte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in einem Positionspapier, das Programm müsse „modellhaft auch für die Qualifikationsstufen neben und vor der Professur geöffnet werden“, etwa mit Stellen für Postdoktorandinnen oder für Leiterinnen von Nachwuchsgruppen. Genau davor hatte die neue Sprecherin der Jungen Akademie, Jule Specht, jedoch gewarnt: Für Postdoc-Stellen gebe es bereits viele Förderformate, ihre Erweiterung sei nicht notwendig „oder sogar kontraproduktiv“, da so neue prekäre Existenzen gefördert würden, anstatt die Gelder in mehr Tenure-Track-Professuren zu investieren.
Die Regelung im vorliegenden Vereinbarungsentwurf: Während bislang in der Regel pro erfolgreicher Hochschule bis zu drei Vollberufungen von Frauen über einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren gefördert werden konnten, könnten künftig maximal zehn Hochschulen pro Einreichungsverfahren noch eine zusätzliche vierte Professorinnenstelle erhalten. Voraussetzung: Die von ihnen eingereichten Gleichstellungskonzepten haben in puncto Nachwuchsförderung eine besonders gute Bewertung erreicht. Ein neuer Wettbewerb im Wettbewerb also.
Ein anderer viel diskutierter Punkt war in der Vergangenheit, ob große Hochschulen Wettbewerbsvorteile bei der Vergabe hatten. Die Experten antworten in ihrem Zwischenbericht, eine strukturelle Benachteiligung von kleineren Hochschulen und Fach- oder Kunst- und Musikhochschulen sei nicht nachweisbar. Allerdings schlägt der Arbeitskreis vor, die neue Bund-Länder-Vereinbarung solle verstärkt die Berücksichtigung der hochschulspezifischen Situation bei der Begutachtung betonen.
Zum Schluss noch ein Wort zum Geld: Dass das Professorinnenprogramm insgesamt mehr Mittel als bisher (150 Millionen Euro auf fünf Jahre) vertragen kann, da waren sich in der Vergangenheit alle schnell einig. Die Experten machen es konkret und schlagen eine Ausweitung von 250 "auf nicht weniger als 280 Professuren" in der Programmphase drei vor, dazu könnten 20 weitere Professuren kommen für den hinzugefügten Wettbewerb zu den Nachwuchskonzepten. Zusätzlich, so die Ministerialbeamten, könnte die durchschnittliche Fördersumme pro Professur um 10 Prozent steigen. Auch wenn die Ministerialbeamten den Wert nicht ausbuchstabieren, ihr Vorschlag an die Staatssekretäre würde auf knapp 200 Millionen Euro für die neue Förderphase hinauslaufen.
Und wie reagieren nun die Staatssekretäre und Minister auf die Vorarbeit ihrer Experten? Äußerst positiv, so scheint es. Der Entwurf sei sicherlich noch nicht das letzte Wort, so der Tenor, aber die Grundrichtung stimme, und die lautet: Wenig Neues, aber ein paar innovative Highlights. Die größte Zurückhaltung gilt freilich beim Geld: Wie groß das Programm werde, entscheide sich mit Sicherheit erst nach der Bundestagswahl. Dann aber, und da sind sich alle wieder einig, müsse es wirklich schnell gehen. Im November wollen die Minister die fertige Bund-Länder-Vereinbarung in der GWK beschließen.
Kommentar schreiben
Karlchen Mühsam (Freitag, 23 Juni 2017 21:21)
Lieber Herr Wiarda, beim Geanken an meine eigene Hochschule vermag ich die positive Bewertung der zusätzlichen Professur bei entsprechend gut bewertetem Gleichstellungskonzept nicht so recht nachzuvollziehen. Ich habe doch meine Bedenken, dass hier der Anreiz zu gering ist, ein wirklich nachhaltiges und vernünftiges Konzept zu entwickeln.
GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 07:18)
1