Union und SPD haben sich auf einen Kompromiss zur Reform des Urheberrechts verständigt. Der Bundestag wird das Gesetz aller Voraussicht nach am Freitag beschließen.
VOR DEM WOCHENENDE hatte Horst Hippler, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) noch vor dem Scheitern der Wissenschaftsschranke gewarnt, heute können Hochschulen und Forschungseinrichtungen aufatmen: Die Spitzen der Koalitionsfraktionen haben mitgeteilt, dass sie das neue Urheberrrechts-Wissenschaftsgesellschafts-Gesetz am Freitag im Bundestag passieren lassen wollen.
Mit diesem Gesetz mache die Koalition das Urheberrecht fit für das digitale Zeitalter, sagte der CDU-Bildungsexperte und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Michael Kretschmer in einem ersten Statement. "Mit der einheitlichen Wissenschaftsschranke schaffen wir Sicherheit für die Nutzer und beenden einen jahrelangen Konflikt."
Ich hatte in meinem Blogeintrag vor genau zwei Wochen prognostiziert, das Gesetz werde trotz des Widerstandes vor allem aus CDU und CSU auf der Zielgraden durchkommen. "Um die eigene Regierung derart zu bloßzustellen, dürfte das Thema aus Sicht der Unionsfraktion nicht zentral genug sein", schrieb ich, und so war es am Ende auch.
Der SPD-Bildungsexperte Ernst Dieter Rossmann sagte," bis zum letzten Moment" habe seine Fraktion gegen das Scheitern der Reform gekämpft. Dieser Einsatz habe sich gelohnt: "Ein Durchlöchern des Gesetzes durch Ausnahmen für Lehrbücher oder den Vorrang für ‚angemessene Lizenzangebote‘, wie sie die Unionsfraktion durchsetzen wollte, konnten wir verhindern."
Die Einigung hatte allerdings ihren Preis. So wurden als Zugeständnis an die Unionsabgeordneten Zeitungen und Publikumszeitschriften von der Wissenschaftsschranke ausgenommen, vollständige Presseartikel dürfen demzufolge nicht vollständig zu Wissenschaftszwecken genutzt werden. In der Begründung des Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz zu den Änderungen heißt es, damit reagiere man "auf die besondere Situation der Tages- und Publikumspresse", die anders als Wissenschafts- und Fachverlage "die urheberrechtlich geschützten Inhalte vollständig über ihr eigenes Geschäftsmodell finanzieren" müsse. Sie sei deshalb stärker darauf angewiesen, dass eine vollständige Nutzbarkeit der Beiträge nur auf Lizenzbasis möglich sei.
Anders formuliert: Die Lobbyarbeit der Presseverlage in den vergangenen Wochen hat sich bezahlt gemacht. Allerdings auch wieder nicht so ganz, denn 15 Prozent eines Beitrages dürfen in jedem Fall erlaubnisfrei zitiert werden, das gilt auch für Veröffentlichungen der Presse. Es handele sich um "einen fairen Ausgleich von Interessen", kommentierte Kretschmer, und Rossmann ergänzt: "Dieser Kompromiss tut nicht wirklich weh", er berühre die Wissenschaft nur am Rande.
Die zweite wesentliche Veränderung gegenüber dem Kabinettsentwurf: Die Wissenschaftsschranke gilt zunächst auf fünf Jahre befristet. Nach vier Jahren soll eine Evaluierung ihre Auswirkungen überprüfen, anschließend soll über die Fortschreibung entschieden werden.
Zusätzlich wird es einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen geben, in dem unter anderem die Entwicklung einer Online-Lizenzplattformen angeregt werden soll. Der zwischen Union und SPD ausgehandelte Wortlaut der Entschließung stellt den Kern des Gesetzes nicht in Frage, betont aber noch einmal, dass die schwierige wirtschaftliche Situation besonders der kleinen und mittelgroßen Verlage gesehen werde. Die konkrete Aufforderung an die Adresse der Bundesregierung: Sie solle sich weiter auf europäischer Ebene dafür einsetzen, "dass Autoren bereits im Verlagsvertrag zugunsten ihrer Verleger über gesetzliche Vergütungsansprüche verfügen können, und nicht erst nach Veröffentlichung oder mit Anmeldung des Werks." Außerdem soll die Bundesregierung einen "Stakeholder-Dialog" anregen mit dem Ziel, innerhalb von fünf Jahren besagte Plattform einzurichten. Und schließlich soll sie Maßnahmen erwägen, um etwaige künftige Einnahmeausfälle der Verlage zu überbrücken, falls die denn kommen.
Die HRK wollte sich am Dienstagnachmittag noch nicht äußern. Der Entwurf, auf den sich die Regierungskoalitionen geeinigt haben, liege ihr bislang nicht vor. Zwei "rote Linien" hatte HRK-Präsident am Freitag seitens der Hochschulen genannt: keine Einzelerfassung urheberrechtlich geschützter Werke. Und, zweitens, keine Einzelfallprüfung von Verlagsangeboten, bevor sie bereits lizenzierte Materialien nutzen. SPD-Politiker Rossmann sagte dazu, seine Partei habe ihre Positionen eng mit Wissenschaft und Hochschulen abgestimmt." Die roten Linien, die von der Seite der Hochschulen und der Forschungseinrichtungen mit Recht gezogen worden sind, waren auch für uns die roten Linien."
So sehr die SPD sich feiern mag und so recht sie das, so Rossmann, "Sperrfeuer" der Unionsfraktion kritisiert, so sehr haben zugleich die Wissenschaftspolitiker in CDU und CSU zu der Einigung beigetragen, indem sie ihre Position hielten gegen die eigenen Fraktionskollegen. Ein erstaunlicher Zusammenhalt von Fachpolitikern in Zeiten des Wahlkampfes.
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Oliver Hinte (Dienstag, 27 Juni 2017 21:26)
Nicht die "Wissenschaftsschranke" ist befristet worden, sondern das Abrechnungssystem. Ansonsten ordentliche Darstellung des Sachverhalts.
Jan-Martin Wiarda (Mittwoch, 28 Juni 2017 08:31)
Lieber Herr Hinte,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich habe die entsprechende Stelle auch in den Erläuterungen des Rechtsausschusses nochmal geprüft. Dort heißt es: "Absatz 2 bestimmt, dass die neuen zentralen Bestimmungen über gesetzlich erlaubte Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der Reform nicht mehr anzuwenden sind. Auf Grundlage der nach Absatz 1 durchzuführenden Evaluierung kann der Gesetzgeber über das weitere Prozedere entscheiden." Insofern glaube ich doch, dass mein Satz so stehen bleiben kann, weil die Befristungsbestimmung meines Erachtens umfassender formuliert ist. Am Ende handelt es sich aber auch um eine Feinheit, die faktisch so oder so aufs selbe hinausläuft.
Vielen Dank und viele Grüße,
Ihr J-M Wiarda
GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 07:20)
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