Kultusminister und VG Wort verlängern Abrechnungsprovisorium, bis neues Urheberrecht gilt. Aufwändige Einzelerfassungen sind damit weiter ausgeschlossen.
NACH DEM DURCHBRUCH beim Urheberrecht Ende Juni war eine entscheidende Frage offen geblieben: Was passiert, wenn die zwischen Kultusministern, Hochschulrektoren und Verwertungsgesellschaft (VG) Wort Ende 2016 ausgehandelte Übergangslösung zur Abrechnung digitaler Semesterapparate zum 1. Oktober ausläuft, das neue Wissenschafts- und Bildungsschranke aber erst am 1. März 2018 in Kraft tritt? Die Vertragspartner hatten versprochen, rechtzeitig und einvernehmlich einen Abrechnungsmodus zu finden, damit kein rechtsfreier Zustand eintritt, und diese Lösung ist jetzt da. Kultusminister und VG Wort haben sich darauf verständigt, die die Übergangslösung bis zum 28. Februar zu verlängern, dass heißt: Bis dahin wird die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke weiter pauschal vergütet. Danach gilt dann das neue Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG), das ohnehin eine Pauschalabrechnung vorsieht und damit das (aus Sicht der Hochschulen) Schreckgespenst der Einzelerfassung aller genutzten Texte endgültig vertreiben soll. Horst Hippler, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), zeigte sich "erleichtert".
Wie genau das neue Gesetz angewandt wird und wie die künftigen Abrechnungsmodalitäten an den Hochschulen konkret aussehen werden, muss freilich noch fertig verhandelt werden zwischen KMK, HRK und VG Wort. Doch drohen den Hochschulen wohl keine unangenehmen Überraschungen mehr, weil sie sich dank der Novelle in einer ungleich besseren Verhandlungsposition als noch vor ein paar Monaten befinden. Trotzdem betonte Hippler am Freitag zur Sicherheit nochmal, dass die geplante Pauschalvergütung "nicht auf einer versteckten Einzelfallerhebung beruhen" dürfe.
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GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 07:31)
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