Die Bundesregierung will noch vor der Wahl im Schnelldurchlauf das Zahnmedizin-Studium reformieren. Das wäre ein gravierender Fehler. Ein Gastbeitrag von Frank Wissing.
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GERADE HAT BUNDESGESUNDHEITSMINISTER Hermann Gröhe (CDU) mit viel medialer Aufmerksamkeit seine Sommertournee vor der Bundestagswahl im September abgeschlossen. Weniger in der Öffentlichkeit sichtbar ist sein letztes Projekt, das er vor der Wahl schnell noch abschließen möchte: die Reform des Zahnmedizinstudiums. Damit soll ein letztes Häkchen auf der ministerialen To-Do-Liste für diese Legislaturperiode gesetzt werden.
Da die derzeit gültige Approbationsordnung für die Zahnmedizin (AOZ) noch aus dem Jahr 1955 ist, tut eine Überarbeitung sichtlich Not und wird auch schon seit Jahrzehnten diskutiert. Daher merkt man auch den Entwürfen an, die jetzt scheinbar noch schnell aus der Schublade gezogen wurden, dass sie schon viele Jahre alt sind. Gut ist nach wie vor die grundlegende Idee, das Studium der Zahnmedizin und der Humanmedizin inhaltlich wieder stärker anzugleichen und auf eine gemeinsame medizinische und theoretische Basis zu stellen. Auch sind die zahnmedizinischen Anteile nun endlich an die heutigen Realitäten angepasst, obgleich man im Detail sicherlich immer über einzelne Gewichtungen der Themen streiten kann. Unverständlich ist aber, dass es keinerlei inhaltliche Abstimmung mit dem ebenfalls erst kürzlich verabschiedeten Masterplan Medizinstudium 2020 zu geben scheint.
So schlägt der Masterplan vor, mehr medizinisch-praktische Inhalte in die frühe Studienphase der Humanmedizin zu holen. Mehr theoretische Inhalte sollen dafür erst später im klinischen Kontext vermittelt werden. Sehr sinnvolle Vorschläge, die insbesondere auch im Rahmen von Modellstudiengängen schon gut erprobt sind. Die Vorschläge der neuen AOZ gehen aber in die ganz andere Richtung: strenge inhaltliche Trennung der ersten vier Semester von der dann folgenden zweiten Studienphase. Konkret bedeutet das: Klinische Inhalte von Beginn an, wie im Masterplan vorgesehen, sind mit der neuen AOZ kaum möglich. Dafür liegt die Konzentration wieder auf der gemeinsamen Theorie für Humanmediziner und Zahnmediziner in der ersten Studienphase. Viele human- und zahnmedizinische Studiengänge sind da heute schon deutlich weiter und müssten das Rad zwanzig Jahre zurückdrehen.
Damit die genannten Widersprüche zum Masterplan Medizinstudium 2020 nicht zu sehr auffallen, scheint man die Fristen zur Umsetzung der AOZ gegenüber früheren Entwürfen noch einmal deutlich vorverlegt zu haben. Das dürfte so manchen Planer an den Universitäten verwundern. Zu Recht, denn komplett überarbeitete Lehrpläne für beide Fächer schon zum 01.10.2018 vorzulegen, ist auf jeden Fall sehr sportlich. Immerhin kann man so für zwei Jahre reformiert Zahnmedizin studieren, bevor 2020 die nächste große Reform kommt. Schließlich muss mit dem Umbau des Medizinstudiums dann erneut das eng gekoppelte Zahnmedizinstudium erheblich angepasst werden.
Auf jeden Fall stehen Studierende und Fakultäten so vor der Herausforderung, sich innerhalb kürzester Zeit auf gegenläufige Reformen einzulassen. Und es werden mehrere Jahre folgen, in denen gleich drei verschiedene Approbationsordnungen überlappend zur Anwendung kommen – je nach dem, wann sich die Studierenden eingeschrieben haben.
Oder sollte man etwa aus all dem schließen, dass die Ministerien von Bund und Ländern nicht an eine Umsetzung des Masterplans bis 2020 glauben? Schließlich gibt es dafür ja auch noch keinerlei Finanzierungskonzept.
Der BMG-Entwurf löst die Kostenfrage auf sehr eigene Weise. Die vermeintlich bessere Ausbildungsqualität soll mit sechs Prozent weniger Studienanfängern erkauft werden. Allerdings sind die finanziellen Folgen der AOZ selbst so reichlich optimistisch gerechnet.
So zum Beispiel die Annahme, dass ein Student bei einem Betreuungsverhältnis von drei Studenten pro Dozent die Füllung auf einmal viel schneller setzt als bei einer Relation von 1 zu 6. Konservative Schätzungen der Fakultäten kommen daher auf ein Mehrkosten von jährlich 66 Millionen Euro. Und ob und wie die Länder eine sechsprozentige Reduktion der Studienplätze tatsächlich umsetzen werden, ist offen.
Über all das ließe sich zwischen Bund und Ländern ja weiterverhandeln und vermutlich auch vernünftige Lösungen finden. Es scheint aber so, als sollte der jetzige Entwurf trotz aller Unzulänglichkeiten auf jeden Fall noch schnell vor der Wahl durch den Bundesrat gedrückt werden. Damit wären dann alle Punkte auf der Koalitionsliste des Bundesgesundheitsministeriums irgendwie abgehakt. Zwar haben einzelne Länder weiteren Diskussionsbedarf angekündigt und in den entscheidenden Ausschüssen Anfang September eine Vertagung beantragt, um den Entwurf sorgfältig prüfen zu können. So kurz vor der Bundestagswahl scheint aber jetzt die Parteiräson zu greifen. Es sieht so aus, dass die CDU/CSU-regierten Länder vor ihrem Bundesminister die Reihen schließen – selbst wenn sogar dort kaum einer an die postulierte Kostenneutralität glauben dürfte.
Unser dringender Appell ist daher, dass im Sinne der Studierenden und der Universitäten die Reform jetzt nicht aus wahlkampftaktischen Gründen übers Knie gebrochen werden sollte. Vielmehr sollten sich die Länder ausreichend Zeit nehmen, um die Finanzierung, die Umsetzung und die Fristen sorgfältig zu prüfen und eventuell Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Auch sollte der Entwurf mit dem Masterplan Medizinstudium 2020 inhaltlich und organisatorisch besser abgestimmt werden. Dann wird es für die vermeintlich unendliche Geschichte der zahnärztlichen Approbationsordnung vielleicht doch noch ein Happy End geben anstatt eines nervenzerreibenden Cliff Hangers.
Frank Wissing ist Generalsekretär des Medizinischen Fakultätentages (MFT).
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GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 04:36)
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