Wie die Kultusminister gestern bei ihrem Festakt über sich selbst und ihr Verhältnis zum Bund diskutierten – und warum SPD-Bildungsexperte Heil noch nie Bundeslehrer wollte.
WIE SOLLEN DIE Aufgaben in der Bildungspolitik künftig zwischen Bund und Ländern verteilt sein, und wie muss die Kultusministerkonferenz (KMK) sich reformieren? Darüber diskutierten die Kultusminister gestern bei ihrer 70-Jahr-Feier. Unterdessen betonte der SPD-Bildungspolitiker Hubertus Heil, seine Partei werde keine weitergehenden Forderungen in Sachen Kooperationsverbot stellen.
Die KMK müsse "ein bisschen den Hintern hochheben", sagte Baden-Württembergs Kultusministerin Susanne Eisenmann beim Festakt in Berlin. Einen lesenswerten Bericht über die Veranstaltung finden Sie heute im Tagesspiegel. Kurz zusammengefasst: Eisenmann (CDU), die gestern offiziell die KMK-Präsidenschaft abgab, und ihr Nachfolger an der Spitze der Kultusminister, Thüringens Kultusminister Helmut Holter (Linke), waren sich mit Bayerns Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) einig, dass jetzt schnell etwas passieren muss. Das (Reform-)Mittel der Wahl scheint ein neuer Staatsvertrag für mehr Vergleichbarkeit zu sein. Eisenmann erneuerte darüber hinaus ihren Vorschlag, das Institut für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) so weiterzuentwickeln, dass es ein System-Monitoring leisten kann. Der in den Sondierungsgesprächen zwischen Union und SPD im Bund vereinbarte Nationale Bildungsrat stieß dagegen noch auf wenig Gegenliebe. Den "brauchen wir nicht", sagte KMK-Generalsekretär Udo Michallik.
SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil wiederum gab gestern laut Tagesspiegel zu Protokoll, seine Partei sei mit dem Erreichten in Sachen Kooperationsverbot zufrieden. "Wir hatten nie vor, Bundeslehrer einzustellen", sagte er bei einem Pressegespräch. Es müsse bei der Kultushoheit der Länder bleiben. Union und SPD hatten vereinbart, dass der Bund künftig wieder in Schulbauten und Infrastruktur investieren dürfen soll. Personal dagegen kann weiter nur über die Kinder- und Jugendhilfe und nur für Betreuung finanziert werden.
Nach Bekanntwerden der Sondierungsergebnisse hatte Berlins Wissenschaftsstaatssekretär Steffen Krach (SPD) per Twitter das "Ende Kooperationsverbot in der Bildung" verkündet. Auch der sozialdemokratische Bildungsexperte Ernst Dieter Rossmann sagte laut Spiegel Online: "In der Substanz wird das Kooperationsverbot abgeschafft." Der CDU-Bildungsexperte Stefan Kaufmann meinte dagegen, er verstehe die Änderung lediglich "als Erweiterung der Möglichkeiten des Bundes, die Länder im Bildungsbereich noch stärker zu unterstützen".
Über die in den Sondierungsgesprächen erreichten Ziele hinausgehende Bundesbefugnisse seien indes noch nie das Ziel der SPD gewesen, betonte Heil gestern.
Was so nicht ganz stimmte und stimmt, wenn man sich unter Sozialdemokraten umhört oder auch in alten Äußerungen führender Bildungspolitiker stöbert, aber sei's drum: Das Signal, das Heil aussendet, ist ein richtiges und wichtiges: Der ewige Streit ums Kooperationsverbot könnte mit dem gefundenen Konsensmodell, wie ich es vor dem Wochenende schon skizziert hatte, tatsächlich zu Ende gehen. Was gut wäre. Denn dann könnte endlich das konkrete Arbeiten an einem neuen Bund-Länder-Verhältnis in der Bildung beginnen.
Am Nachmittag des 16. Januar gab es dann aber doch noch einmal Ärger. Der neue KMK-Chef Holter hatte (wie zuvor schon sein Ministerpräsident Bodo Ramelow) in Interviews vorgeschlagen, Bildung künftig als "Gemeinschaftsaufgabe" von Bund und Ländern zu definieren. Dem erteilte sein bayerischer CSU-Kollege Spaenle per Pressemitteilung eine wortgewaltige Absage. Dann würde die Bildungspolitik "zentralistisch gesteuert vom fernen Berlin", meinte Spaenle und sprach sich für mehr Vergleichbarkeit von Bildungsinhalten und Anforderungen für Prüfungen aus. Doch die Bildungs- und Kultushoheit müsse bei den Ländern bleiben, sie "sichert Entscheidungen nahe bei den Menschen". Holters Anregungen zu "einheitlichen Lehrplänen" lasse "dessen Ansatz zu einem überzogenen Zentralismus erkennen, der jedenfalls von den Unionskultusministern nicht geteilt wird." Zum Thema Kooperationsverbot sagte Spaenle, die Sondierungsgespräche hätten nicht dessen Aufhebung ergeben. "Ein solches Kooperationsverbot gibt es im Grundgesetz nicht." Vielmehr arbeiteten Bund und Länder in vielen Bildungsfragen lange und intensiv zusammen.
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