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"Es geht um sehr viel Geld"

Es sagt sich so leicht: Ein neuer Hochschulpakt soll Qualität und Quantität in der Lehre versöhnen. Wie das praktisch gehen könnte, dazu hat sich der Wissenschaftsrat Gedanken gemacht – und sie in ein brisantes Positionspapier gefasst. Ein Interview mit der Vorsitzenden Martina Brockmeier.

Martina Brockmeier. Foto: WR
Martina Brockmeier. Foto: WR

Frau Brockmeier, Anfang vergangener Woche hat der künftige HRK-Präsident Peter-André Alt Gleichbehandlung für die Hochschulen gefordert: Auch sie sollten künftig jedes Jahr ein garantiertes Budgetplus bekommen, wie es für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen seit vielen Jahren selbstverständlich ist. Heute nun veröffentlicht der Wissenschaftsrat sein mit Spannung erwartetes Positionspapier zur Nachfolge des Hochschulpakts. Haben Sie die Forderung von Herrn Alt aufgenommen?

 

In der politischen Wirkung kann ich mir einen Unterschied vorstellen, ob man als Empfänger vom Geldgeber etwas fordert oder ob der Wissenschaftsrat, in dem die Geldgeber sitzen, etwas empfiehlt. Vermutlich ist unser Positionspapier darum noch etwas verbindlicher und folgenreicher als die "Stimme der Hochschulen", wie die Hochschulrektorenkonferenz auch bezeichnet wird, aber inhaltlich "singen wir im Duett". Jedenfalls bin ich froh, dass es in derselben Höhe wie bisher die Mittel geben wird, um die Studienkapazitäten aufrechtzuerhalten. Und es wird diese Mittel auf Dauer geben. Der Bund und die Länder haben sich dazu bekannt. Das ist ein großer Schritt, er schafft Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Besonders die vielen befristet beschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen sich freuen, denn es bestehen endlich Chancen auf eine Dauerstelle, wenn man mit Daueraufgaben in der Lehre betraut ist. 

 

Dass die Hochschulpakt-Mittel verstetigt werden sollen, steht allerdings auch schon im Koalitionsvertrag der Großen Koalition. Richtig mutig wäre es, wenn der Wissenschaftsrat in seinem Positionspapier darüber hinausgehen würde.

 

Und das tut er. Die politischen Entscheidungsträger haben explizit anerkannt, dass die Hochschulen auch zusätzliche Mittel brauchen – für Qualitätsverbesserungen in der Lehre, die über die Verstetigung von Personalstellen hinausgehen, und für die Bewältigung neuer Herausforderungen. Bund und Länder haben in unserem Papier eine Prüfung zugesagt, ob sie einen solchen Aufwuchs, wie ihn der Wissenschaftsrat übrigens ebenfalls seit vielen Jahren für die Grundfinanzierung der Hochschulen fordert, sowohl dafür als auch für die Nachfolgevereinbarung Hochschulpakt aufbringen können. Das muss jetzt in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz, der GWK, ausgehandelt werden. Und das wird noch Zeit und Kraft kosten. Aber wir sind auf gutem Wege und nähern uns diesem Ziel Schritt für Schritt.  >>


Brisanter Prüfauftrag

Der Wissenschaftsrat hat am vergangenen Freitag nach teilweise heftigen Diskussionen sein Positionspapier zur Nachfolge des Hochschulpaktes verabschiedet. Die Stellungnahme des wichtigsten wissenschaftspolitischen Beratungsgremiums kommt zu einem ungewöhnlich brisanten Zeitpunkt: Schon im November wollen sich Bund und Länder auf die Eckpunkte einer neuen Vereinbarung verständigen, die den nach 2020 auslaufenden Pakt verstetigen soll. Im April 2019 wollen die Wissenschaftsminister von Bund und Ländern ihre Einigung finalisieren, um sie rechtzeitig zu deren Junisitzung den Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin zum Beschluss vorlegen zu können. 

 

Der Wissenschaftsrat begibt sich mit seinem Positionspapier also faktisch in die Tagespolitik 

hinein, und das ist dem Papier an seinem Umfang und seiner Vielzahl an diskutierten Optionen, die Vorfestlegungen vermeiden sollen, anzumerken – wie auch dem virtuosen Einsatz von Fußnoten, die mitunter die konkretesten Aussagen enthalten. Trotzdem ist die Aussage der 73 Seiten, die ja durch die Beteiligung von Wissenschaft, Bund und Ländern im Wissenschaftsrat eine Art Selbstverpflichtung sind, bemerkenswert. 

 

Entscheidende Botschaft: Der Wissenschaftsrat empfiehlt, eine "dynamische Finanzierung" des Hochschulpakts analog zum Pakt für Forschung und Innovation "zu prüfen". Was übersetzt bedeutet, dass die Hochschulen künftig wie die außeruniversitären Forschungsorganisationen einen garantierten jährlichen Budgetzuwachs erhalten könnten. Max Planck & Co freuen sich zurzeit jedes Jahr über drei Prozent zusätzlich. 



 >> Apropos "Nachfolgevereinbarung": Warum betonen Bund und Länder eigentlich immer so, dass der neue Pakt mehr als eine Fortsetzung ist – eine Neuauflage? Weil man die im Hochschulpakt gemachten Fehler nicht wiederholen will? 

 

Ich würde nicht von Fehlern sprechen, sondern von Nebeneffekten. Und ich möchte den sehen, der bei einer Mittelvergabe in solchen Größenordnungen – immerhin fließen fast 40 Milliarden Euro bis 2023 – keine unbeabsichtigten Nebenwirkungen erzeugt. Nachteilige Effekte hatte zum Beispiel die Befristung der Hochschulpakt-Phasen auf jeweils vier bis fünf Jahre. Das hat die Finanzierungs- und Planungssicherheit auf Seiten der Hochschulen beeinträchtigt. Sie wussten ja nie, ob es danach weitergehen würde. Dadurch waren die Möglichkeiten eingeschränkt, Hochschulpakt-Mittel für unbefristet beschäftigtes Lehrpersonal einzusetzen. Darum ist es ja so wichtig, dass die Nachfolge für den Hochschulpakt jetzt unbefristet ist. Außerdem haben Finanzierungsmechanismen im Hochschulpakt dazu geführt, dass Hochschulen, die viele Studienplätze geschaffen haben, weniger Geld für die Qualitätsentwicklung übrighatten. Quantität und Qualität in der Lehre sollten aber nicht in Konkurrenz zueinander stehen, sondern Verbesserungen in der Lehre sollten möglichst vielen Studierenden zugutekommen. Und dazu haben wir einen ganz klaren Konsens erzielt.

 

Dann lassen Sie es uns mal konkret machen: Nach welchen Kriterien sollte denn dem Wissenschaftsrat zufolge künftig das Bundesgeld an die Hochschulen fließen?

 

Es geht bei der Nachfolgevereinbarung zum Hochschulpakt nicht nur um Bundesmittel. Die Länder geben dazu einen eigenen Betrag, wie hoch er künftig sein wird, entscheidet sich in der GWK.

 

Geschenkt. Die entscheidende Wirkung erzielte der Hochschulpakt aber nur durch die zusätzliche Hochschulfinanzierung durch den Bund.

 

Ich würde die Mittel der Länder, die sie zusätzlich zu den Bundesmitteln in den vergangenen Jahren für die Hochschulen aufgewendet haben, nicht unterschätzen. Jedenfalls werden die Bundesmittel auch künftig nicht direkt an die Hochschulen fließen. Sondern Bund und Länder werden sich auf einen oder mehrere Parameter einigen, mit denen im ersten Schritt die Verteilung der Bundesmittel an die Länder vorgenommen wird. Im zweiten Schritt steuern die Länder ihren Anteil bei und weisen die Mittel den Hochschulen zu. Dabei können sie noch einmal andere Kriterien und Verteilungsmechanismen heranziehen. Denn die Situation in den Ländern ist sehr unterschiedlich, in manchen gehen die Studienanfängerzahlen deutlich zurück, in anderen steigen sie weiter.

 

Das ist immer noch recht allgemein. Von welchen Parametern sprechen wir? 

 

Bund und Länder werden eine Nachfolgevereinbarung für den Hochschulpakt ausgestalten und sich dabei unter anderem über Finanzierungsschlüssel und -mechanismen sowie über die Mittelzuweisung nach zu definierenden Parametern verständigen. Wir haben im Positionspapier verschiedene Parameter diskutiert, die bei der Mittelverteilung zwischen Bund und Ländern denkbar wären. Dabei haben wir zwischen solchen Parametern unterschieden, die sich an Quantitäten orientieren – wie die Zahl der Studienanfänger oder aller Studierenden, oder der Studierenden in der Regelstudienzeit plus zwei Semester. Denn in diesem Zeitraum gelangen die meisten zum Abschluss. Dann haben wir eine andere Kategorie von Parametern, die sich an der Qualität orientieren: Das wären zum Beispiel die Studienabschlüsse. Die HRK hat schon davor gewarnt, dafür Prämien zu vergeben. Wir sehen die von den Hochschulen beschriebene Gefahr der Standardsenkung durchaus und haben daher zwei Korrektive vorgeschlagen: Zum einen könnten veröffentlichte Notenspiegel zeigen, wo die Noteninflation galoppiert und wo die Ansprüche hochgehalten werden, welche Abschlüsse auf dem Arbeitsmarkt also wieviel wert sind. Zum anderen hängt der gute Ruf einer Hochschule auch daran, was aus ihren Absolventen und Absolventinnen einmal wird. Deshalb könnten künftig veröffentlichte Absolventenstudien einen Beitrag leisten. 

 

Im Positionspapier steht: "Unbeabsichtigte Steuerungswirkungen, die durch die Wahl eines einzigen Parameters für die Mittelzuweisung entstehen können, sollten durch eine kluge Kombination und Gewichtung unterschiedlicher Parameter sowie ggf. durch Korrektive vermieden werden“: Klingt ein wenig wie die eierlegende Wollmilchsau. Haben Sie ein Beispiel dafür, wie das praktisch funktionieren könnte?

 

Nehmen wir den Parameter "Zahl aller Studierenden". Der richtet die Finanzierung an der gesamten Gruppe aus, die Lehr- und Prüfungsleistungen in Anspruch nimmt. Das darf aber nicht den Nebeneffekt haben, dass Hochschulen die Studierenden möglichst lange im Studium halten, weil das Geld bringt, selbst wenn die Betroffenen keine Chance auf einen Abschluss haben sollten. Dem könnte eine an der Zahl der Studienabschlüsse orientierte Finanzierung entgegenwirken, so dass auch der Studienerfolg einen Vorteil brächte. Würde drittens noch der Parameter "Zahl der Professuren" hinzugenommen, dann spielten auch die Betreuungsrelationen eine Rolle. 

 

Ebenfalls im Papier heißt es: "Für die Mittelzuweisung sollten künftig Parameter gewählt werden, die zu möglichst geringen Schwankungen neigen und die mit einem möglichst geringen nachträglichen Ausgleichs- und Korrekturbedarf verbunden sind." Soll bedeuten: Irgendwie soll die Politik schon steuern, aber es soll den Hochschulen nicht wirklich wehtun?

 

Die bisherige Finanzierung im Hochschulpakt war ziemlich kompliziert, denn sie ging von einer Prognose aus, hat nach zwei Jahren einen Abgleich mit der Statistik gemacht, dann noch Ausgleichzahlungen zwischen den Ländern und Abrechnungszeiträume berücksichtigt. Wir haben den Eindruck gewonnen, dass die Mittel, die in den einzelnen Hochschulen ankamen, über die Zeit sehr stark schwankten. Die Zuweisung in einem bestimmten Jahr hatte dann möglicherweise mit der tatsächlichen Zahl von Studienanfängern im selben Jahr nur wenig zu tun. Darum haben wir dazu geraten, einen Finanzierungsmechanismus zu finden, der diese Schwankungen in der Mittelzuweisung an die Hochschulen vermeidet.

 

Und glauben Sie wirklich, beides geht: den Hochschulen Stabilität zu geben und sie gleichzeitig für ihre jeweilige Leistung zu belohnen?

 

Wenn die Zahlen, die als Parameter dienen, stabil bleiben, dann bleiben die Zuweisungen auch stabil. Der Hochschulpakt und seine Nachfolgevereinbarungen sind kein Instrument zur Belohnung, damit sollen keine "Gewinner" gekürt werden, sondern er soll die Mittel für genügend Studienplätze bereitstellen.

 

Der Wissenschaftsrat nimmt zum wiederholten Male die Kapazitätsverordnung und ihre Folgen aufs Korn. Warum glauben Sie, dass die Länder diesmal bereit sein sollten, daran zu drehen? 

 

Ach ja, die KapVO, wer seufzt nicht, wenn er an sie denkt. Alle würden sie gerne ändern, noch niemand hat eine durchschlagende und verfassungskonforme Idee, wie das ginge. Wir wollten aber nicht so lange warten, bis da ein Durchbruch erreicht ist, sondern haben einen Vorschlag gemacht, der pragmatisch mit den bestehenden Regeln arbeitet. Denn es gibt ja eine Stellschraube: Das ist der Curricularwert, der von den Ländern bestimmt wird. Damit wird geregelt, wie vielen Studierenden die an der Hochschule für einen Studiengang verfügbaren Lehrleistungen zugutekommen. Vereinfacht gesagt: die Gruppengröße oder die Auslastung. Über den Curricularwert wird also auch die Betreuungsrelation geregelt, und wir wollen unbedingt, dass die besser wird, insbesondere was das Verhältnis von Studierenden zu Professorinnen und Professoren oder ähnlich befugtem und qualifiziertem Personal angeht. Die Botschaft an die Länder lautet also: Wartet nicht auf die große Reform, mit dem Curricularwert habt ihr schon jetzt ein mächtiges Instrument in der Hand, also nutzt es!

 

Ein klares Wort. An anderen Stellen kommt Ihr Papier über eine Stoffsammlung möglicher Parameter und ihrer Vor- und Nachteile kaum hinaus. Mal ehrlich: War das Gefeilsche zwischen Politik und Wissenschaft in den Sitzungen so schlimm? 

 

Sie müssen bedenken, dass die GWK erst vor zwei Wochen ihren Fahrplan beschlossen hat und bis November schon Eckpunkte der Nachfolgevereinbarungen für Hochschulpakt und Qualitätspakt Lehre vereinbart haben will. Da waren wir mit unserem Positionspapier also sehr nah, vielleicht sogar ungewöhnlich nah an der Tagespolitik. Alle sind in ihren Gedanken intensiv damit befasst. Manchmal musste in der Sitzung jemand mahnend daran erinnern, dass der Wissenschaftsrat ein Positionspapier verabschieden will und dass dies nicht die GWK-Verhandlungen sind. Darum „mal ehrlich“: Wir hatten sehr intensive Verhandlungen um den Wortlaut vieler Passagen. Und es geht ja auch um sehr viel Geld, da schadet Sorgfalt nicht.

 

Vergangenes Jahr hat der Wissenschaftsrat eine "bundesweit eigenständige Organisation" zur Förderung innovativer Lehrkonzepte gefordert. Inwieweit bedingen sich eigentlich die Nachfolge des Hochschulpakts und die Institution für die Lehre einander?  

 

Der Hochschulpakt und der Qualitätspakt Lehre standen bisher in einem komplementären Verhältnis zueinander: Mit dem Hochschulpakt wurde der Ausbau der Studienkapazitäten unterstützt, mit dem Qualitätspakt wurden Impulse für die Qualitätsentwicklung gefördert. In Zukunft könnten beide Anliegen noch enger miteinander verschränkt werden, wenn die Nachfolgevereinbarung zum Hochschulpakt qualitätssteigernde Elemente  enthalten und außerdem als Nachfolge des Qualitätspakt Lehre eine Organisation für die Hochschullehre geschaffen würde. Aber beides ist noch nicht entschieden. Eine solche Organisation könnte weiter Lehrentwicklungsprojekte fördern, ihre Übertragbarkeit ermitteln, den Austausch von Experten unterstützen und so zu einer Verbesserung der Lehre mit Langzeitwirkung und in der Bereite des Hochschulsystems beitragen. Und sie könnte die in der Hochschulfinanzierung verwendeten Parameter und deren Wirkung beobachten. 

 

In welchem finanziellen Verhältnis sollten beide Komponenten zueinander stehen?

 

Vermutlich werden die beiden Pakte parallel verhandelt. Ich rechne aber auch damit, dass sie wie bislang schon getrennt finanziert werden. Insofern kann ich zu Ihrer Frage keine Aussage treffen. >>


SCHULFINANZIERUNG PER CROWDFUNDING:
KLAPPT DAS?

DIE BERLINER QUINOA-SCHULE PROBIERT ES GERADE AUS:
EIN INTERVIEW.


>> Vorhin erwähnten Sie schon kurz den Parameter "Zahl der Professuren", den der Wissenschaftsrat erstmals als möglichen Finanzierungsmechanismus für die Hochschulpakt-Nachfolge erörtert. Würde eine Prämie für bestehende Professuren nicht diejenigen Länder und Hochschulen belohnen, die ohnehin schon mehr haben?

 

Nicht, wenn Sie ihn wie erwähnt mit anderen Parametern zusammendenken. In diesem Fall in Relation zu einer anderen Zahl, zum Beispiel der Studierendenzahl. Wenn es für beide Parameter Mittel gäbe – seien sie nun eine Pro-Kopf-Zahlung oder ein Anteil – dann orientiert sich die Finanzierung an der Lehrleistung. Ein Land, dessen Hochschulen viele Studierende aufgenommen hat, kann also ebenso profitieren wie ein Land mit günstigen Betreuungsrelationen, also relativ vielen Professuren. 

 

Eine Idee im Papier ist aus meiner Sicht besonders faszinierend. Bund und Länder könnten, so heißt es, diejenigen Hochschulen und Fachbereiche belohnen, an denen Studenten besonders viel dazu lernen. Aber wie genau könnte man das messen? Und bringt das überhaupt etwas für die jetzt anstehende Entscheidung zur künftigen Mittelvergabe?

 

Das ist eine erfrischende Formulierung "besonders viel dazu lernen", die gefällt mir. Im Fachjargon spricht man von Kompetenzerwerb, als Wissenschaftlerin würde ich den Wissenserwerb natürlich hinzufügen. Wir haben nach einem Parameter gesucht, der unmittelbar die Qualität von Studium und Lehre honoriert, der aber weder ein Lehrranking voraussetzt, noch die Republik mit flächendeckender Evaluation überzieht. Und da liegt es doch nahe, den "Mehrwert" eines Studiums im Sinne des bis zum Abschluss hinzugewonnenen Fachwissens und Könnens ermitteln zu wollen. Sozusagen ein Input-Output-Vergleich, aber den bei einem Bildungsgang zu ermitteln, ist ziemlich kompliziert. Da muss noch einige Vorarbeit geleistet werden. Dazu haben wir Forschung angeregt. Also ja, ihn umzusetzen, wird dauern. Aber der Hochschulpakt ist ja auf Dauer gestellt, es wird also weitere Finanzierungsrunden geben. Die Hochschulen sollten die Zeit nutzen, ein solches Verfahren zu entwickeln. Und es muss sorgfältig methodisch durchdacht und erprobt sein, bevor es eingesetzt werden kann. Sonst würde großer Schaden angerichtet werden und dem Anliegen, die Qualität der Lehre zu verbessern, wäre ein Bärendienst erwiesen.

 

Das Positionspapier ist 73 Seiten stark geworden. Darum am Schluss die Frage: Welche Botschaft darin ist Ihnen persönlich die wichtigste?

 

Ich bin glücklich über den gefundenen Konsens. Das künftige Finanzierungsmodell des Hochschulpakts ist mindestens auf dem derzeitigen Niveau auf Dauer gestellt. Damit kann die Personalsituation an den Hochschulen – und somit auch die Qualität in der Lehre – verbessert werden. Die politischen Entscheidungsträger haben anerkannt, dass alle darüber hinausgehenden Qualitätsverbesserungen in der Lehre zusätzliche Mittel erfordern. Auch hier gibt es einen Konsens, Bund und Länder haben zugesagt, diese Anliegen gemeinsam zu prüfen. Das ist ein großer Erfolg für alle, die an unserem Papier beteiligt waren.  

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Kommentare: 5
  • #1

    Klaus Hekking, VPH (Dienstag, 01 Mai 2018 04:26)

    Was nicht erwähnt wird, aber eine Rolle gespielt hat, ist die unappetitliche Benachteiligung der privaten Hochschulen beim Hochschulpakt durch einige BundesLänder (zB Berlin und Hamburg) wo sie mehr Studienplätze geschaffen haben als die Staatshochschulen, aber keine Förderung erhalten haben. Das muss und wird sich ändern

  • #2

    N.N. (Mittwoch, 02 Mai 2018 16:44)

    Sehr geehrter Herr Dr. Wiarda,
    sehe nur ich zwischen den beiden nachfolgend genannten Zitaten einen Widerspruch, der im Interview nicht weiter thematisiert wurde?

    Zitat 1: "Vermutlich werden die beiden Pakte parallel verhandelt. Ich rechne aber auch damit, dass sie wie bislang schon getrennt finanziert werden."

    Zitat 2: "Klar ist auch, dass der Hochschulpakt und der bisherige Qualitätspakt Lehre zu einem Paket zusammengefasst werden, oder – um mit der neuen Bundesforschungsministerin (und seit heute offiziellen GWK-Vorsitzenden) Anja Karliczek zu sprechen – zu einer "Portion"."
    Quelle: https://www.jmwiarda.de/2018/04/13/jetzt-soll-alles-ganz-schnell-gehen/

  • #3

    Jan-Martin Wiarda (Mittwoch, 02 Mai 2018 17:04)

    Liebe/ N.N.,
    ich verstehe, dass man die beiden Passagen so lesen kann, aber ich habe nicht zwangsläufig einen Widerspruch gesehen. "Zu einem Paket zusammengefasst" ist für mich synonym mit "parallel verhandelt (und beschlossen)" und umfasst inhaltliche Querbezüge also: Das Eine gibt es nur, wenn es das andere auch gibt. Das heißt aber nicht, dass die Finanzierung zusammen sein muss. Brockmeier sagt ja auch: "In Zukunft könnten beide Anliegen noch enger miteinander verschränkt werden, wenn die Nachfolgevereinbarung zum Hochschulpakt qualitätssteigernde Elemente enthalten ..."

    Viele Grüße
    Ihr J-M Wiarda

  • #4

    N.N. (Mittwoch, 02 Mai 2018 17:35)

    Lieber Herr Dr. Wiarda,
    ich danke Ihnen für die schnelle Erläuterung.
    Viele Grüße!

  • #5

    GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 04:38)

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