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Endlich geschafft – aber reicht das?

Die Bildungsminister von Bund und Ländern haben den Digitalpakt so gut wie ausverhandelt. Dass er 2019 starten kann, ist trotzdem ungewiss: Anja Karliczek und ihre Kollegen haben es nicht mehr selbst in der Hand.

Foto: Unsplash/William Iven, CC0

ES SIND NUR vier Sätze, aber sie sind wichtig. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat am Freitagnachmittag gemeinsam mit Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) eine Erklärung veröffentlicht. Der Tenor: Wir sind durch in Sachen Digitalpakt. Die Verhandlungen seien auf der Zielgeraden, letzte noch offene Fragen müssten zwar geklärt werden. Aber die Minister seien "zuversichtlich", am 6. Dezember (dann trifft sich zum nächsten Mal die KMK) die Bund-Länder-Vereinbarung zu besiegeln. 

 

Nicht dass man derlei Sätze so ähnlich nicht schon öfter gehört hätte. Aber diesmal sind sie mehr als Wunschdenken. Das zeigt auch der offizielle Charakter der von KMK und Karliczeks Haus zeitgleich versandten Erklärung. Die Minister trauen sich diesmal selber. Und gegenseitig. 

 

Auch das mit den "letzten Fragen" ist keine Plattitüde, sondern beschreibt den Verhandlungsstand realistisch. Denn die entscheidenden Fragen, die bislang die Einigung aufhielten, haben die Minister geklärt. 

 

Erstens: Ja, Bundesministerin Karliczek ist jetzt offenbar bereit, das "bis zu" vor den fünf Milliarden zu streichen. Hierum hatte es noch im Oktober Irritationen gegeben, die Kultusminister wollten die Höhe der Bundesmittel exakt beschrieben sehen in der Verwaltungsvereinbarung. Das Risiko, das sich jetzt für Karliczek mit diesem Zugeständnis verbindet, ist denkbar gering. Denn über die jährlichen Zahlungen an die Länder entscheidet am Ende ohnehin der Bundestag im Rahmen des Haushaltsgesetzes. 

 

Zweitens: Im Gegenzug gestehen die Länder dem Bund einen eigenen Paragraphen in der Verwaltungsvereinbarung zu, der "weitere Maßnahmen der Länder" genauer definiert. Gemeint ist hier nicht die Abwicklung der Pakt-Investitionen an sich, sondern die Länder verpflichten sich gegenüber dem Bund, "wesentliche Elemente" der Ende 2016 beschlossenen KMK-Strategie "Bildung in der digitalen Welt" umzusetzen. Also die Überprüfung aller Bildungs- und Lehrpläne zum Beispiel, den Ausbau der Lehrerfortbildung oder auch das Ziel, dass alle im aktuellen Schuljahr eingeschulten Grundschulkinder am Ende der Grundschule die in der Strategie beschriebenen Digital-Kompetenzen erworben haben. Das gleiche gilt für alle Schüler, die jetzt die Sekundarstufe I begonnen haben. 

 

Ein Erfolg für Ministerin Karliczek 

 

Die Verknüpfung der Paktmilliarden mit der Überprüfung der KMK-Selbstverpflichtung gehörte schon zu den Kernzielen von Karliczeks Vorgängerin Wanka, war aber umstritten, spätestens seit der Digitalpakt auf Wunsch der neuen GroKo als Investitionshilfe nach Grundgesetz-Artikel 104c laufen sollte. Dass die Länder sich jetzt darauf eingelassen haben und auch darauf, dem Bund über die dabei erzielten Fortschritte zu berichten und ihre Strategie-Maßnahmen evaluieren zu lassen, darf daher als Erfolg von Karliczeks Ministerium gelten. Über Karliczek hörte man auch sonst aus Verhandlungskreisen Lob: Freundlich und bestimmt sei sie gewesen, nie verletzend und trotzdem mit Nachdruck. 

 

Apropos Erfolg:  Ziemlich genau zwei Jahre, nachdem Johanna Wanka erstmals in einem Interview von fünf Milliarden Euro und einer damals noch "DigitalPakt#D" genannten Initiative sprach, haben die Bildungsminister von Bund und Ländern es also geschafft. Auf das Hin und Her zwischendurch, auf all die Umwege und Sackgassen in den Verhandlungen, kann vor allem der Bund nicht stolz sein. Auf das Ergebnis schon. 

 

Sie haben geliefert, die Verhandlungsführer aus den Ländern, also neben Karliczek vor allem KMK-Präsident Helmut Holter (Linke), Hamburgs Bildungssenator Ties Rabe (SPD) und Baden-Württembergs Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU). Die auch allesamt die Erklärung vom Freitag mit verantwortet haben. 

 

Bildungsminister: An uns liegt es nicht mehr 

 

Die Frage ist, was ihre Lieferung wert ist. Denn das der Digitalpakt wie versprochen Anfang 2019 starten kann, ist deshalb noch lange nicht sicher. Dafür müssten die Verhandlungen um die nötige Grundgesetz-Änderung ebenfalls von Erfolg gekrönt sein, und ob das gelingt – und vor allem so schnell – ist weiter offen. Geführt werden die nämlich nicht von den Kultusministern und Karliczeks Ministerium, sondern von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), den Oppositionsparteien im Bundestag und den Ministerpräsidenten im Bundesrat. Erst vor diesem Hintergrund versteht man, warum Karliczek & Co ihre Erklärung vom Freitag so wichtig war. Sie wollen sagen: Wir haben unseren Teil getan, jetzt liegt es nicht mehr an uns. 

 

Der Plan ist, am 6. Dezember die Verwaltungsvereinbarung zu paraphieren, so dass sie unmittelbar in Kraft treten kann, sobald die Grundgesetzänderung steht. Aber eben auch erst dann. Und erst vergangene Woche hatte es Aufregung gegeben, nachdem Olaf Scholz das Geld für den Ganztagsausbau wieder aus dem Haushalt für 2019 gestrichen hatte. Offenbar gehe der Finanzminister davon aus, dass eine Einigung in Sachen Grundgesetz-Änderung (die auch für den Ganztagsausbau nötig ist) nicht so schnell zu erreichen sei, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Bundesbildungsministerium und Finanzministerium beschwichtigten daraufhin. Tatsächlich laufen die Gespräche weiter, Kompromisse deuten sich an, und SPD-Chefin Andrea Nahles zeigte sich beim Debattencamp der Sozialdemokraten am Wochenende optimistisch: In den nächsten zwei, drei Wochen könne damit gerechnet werden, "dass wir es schaffen".

 

Wie auch immer: Den Druck auf die Grundgesetz-Verhandlungsführer haben die Bildungspolitiker durch ihren Erfolg jetzt maximal erhöht. Gut so.  


Die "letzten offenen Fragen" sind übrigens die folgenden: Die Länder sollen ja einen Eigenanteil von zehn Prozent zum Pakt beisteuern, was sie nach anfänglicher Ablehnung zugesagt haben. Doch unter diesen zehn Prozent wollen sie auch den Verwaltungsaufwand abrechnen, der ihnen im Zusammenhang mit dem Digitalpakt entsteht. Ist das erlaubt? Der Bund will es prüfen. Ebenso, ob die Länder bereits getätigte 

Investitionen in die IT-Infrastruktur als Eigenanteil deklarieren können. Und schließlich wollen die Länder eine Zusicherung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, dass der Bund die sogenannten "letzten Meter" beim Breitbandausbau, also den letztendlichen Anschluss der Schulen, übernimmt. Karliczeks Ministerium hat hier wohl nochmal eine Klärung versprochen. 


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