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Ganz was Neues

Nach jahrelangem Hin und Her haben sich das BMBF und das Land Berlin geeinigt: Das Berliner Institut für Gesundheitsforschung wird Teil der Charité – und der Bund steigt in die Charité ein.

ES IST EIN COUP für Berlin. Und zugleich ein Meilenstein in der bundesdeutschen Wissenschaftspolitik: Erstmals steigt der Bund in die Grundfinanzierung einer landeseigenen Wissenschaftseinrichtung ein. 

 

Bundesforschungsministerin Anja Karliczek (CDU) und Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) haben sich auf einen neuen Vertrag zum Berliner Institut für Gesundheitsforschung (BIG) geeinigt. Zuerst berichtete dies heute Morgen die Berliner Zeitung. Das BIG wird ein eigenständiger Teil der Charité, es erhält eine dauerhafte Bundesförderung von zunächst rund 75 Millionen Euro pro Jahr. Das Land Berlin legt weitere gut acht Millionen drauf. Der organisatorische Neuanfang bedeutet zugleich die langersehnte Chance für das Institut, die schmerzhaften Profildebatten und Personalquerelen hinter sich zu lassen. Er bedeutet aber auch: Diesmal muss es die Struktur bringen. Das BIG muss seine Daseinsberechtigung nachhaltig unter Beweis stellen.

 

Die Grundsatzentscheidung, dass Charité und BIG zusammengehen, hatten Bund und Land bereits im vergangenen Sommer getroffen. Doch hatte sich das BMBF bis jetzt noch eine Hintertür offen gehalten. Monatelang ging der Entwurf der Verwaltungsvereinbarung zwischen BMBF und Berliner Senatskanzlei hin und her, die Experten in den Verwaltungen rangen um die Details. Die daraus entstandene Verwaltungsvereinbarung umfasst rekordverdächtige 21 Seiten und ist damit deutlich länger als beispielsweise der Vertrag, den Bund und alle 16 Länder zur Exzellenzstrategie geschlossen haben. 

 

Jetzt müssen alle 16
Bundesländer zustimmen

 

Das Prinzip, wie die BIG-Verwaltungsvereinbarung nun ratifiziert werden muss, ist dem der ExStra sehr ähnlich: Dem Grundgesetz-Artikel 91b folgend müssen alle 16 Länder dem Vertrag in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) zustimmen. Eine Regelung, die überhaupt erst seit der Verfassungsänderung von Ende 2014 möglich wurde. "Mit der Grundgesetzänderung können Bund und Länder künftig unbefristet und institutionell zusammenarbeiten", frohlockte die damalige Bundesforschungsministerin Johanna Wanka (CDU). Das macht unsere Kooperation noch unkomplizierter, noch verlässlicher, noch strategischer."

 

So groß Wankas Begeisterung über die neuen Möglichkeiten waren, so lange hat es gedauert, bis sie angewandt werden: Den Hochschulpakt, dessen Nachfolge zurzeit in der GWK verhandelt wird, wollen Bund und Länder ebenfalls auf Grundlage des 91b verstetigen, nachdem er bislang Programm-Form hatte. Allerdings erst von 2021 an. Und auch dass der Bund seit 2014 die Grundfinanzierung eines Hochschulinstituts übernehmen kann, wenn es eine "überregionale Bedeutung" hat, war bislang nur theoretisch von Bedeutung. Das BIG, das in die landeseigene Charité eingegliedert wird, ist nun die bundesweite Premiere. 

 

In ihrer Verwaltungsvereinbarung nennen BMBF und Berlin drei zentrale Maßnahmen: Bislang waren Charité und das zur Helmholtz-Gemeinschaft gehörende Max-Delbrück-Centrum (MDC) Gliedkörperschaften des BIG, eine komplexe und, wie sich schnell herausstellte, nicht wirklich praktikable Konstruktion, die jetzt aufgelöst wird. Darüber hinaus wird das BIG zu einem "eigenständigen Exzellenzbereich innerhalb der Charité" und zur dritten Charité-Säule neben Medizinischer Fakultät (von Freier und Humboldt-Universität) und Universitätsklinikum. Und schließlich soll MDC als "privilegierter Partner" eng in die Weiterentwicklung des BIG eingebunden werden. Was ein bisschen nach Trostpflaster klingt, weil das MDC gleichberechtigt in der bisherigen Governance war, jetzt aber außen vor bleibt. Entsprechend warnte MDC-Vorstand Martin Lohse bereits in einer ersten Reaktion, dass nach der "bisher zu komplexen Kooperation im BIH" nun der "privilegierte Partnerschaft“ mit Leben gefüllt und auch finanziell abgesichert werden müsse.

 

Der Bund erhält, auch das ist ein bundespolitisches Novum, einen Sitz im Charité-Aufsichtsrat, das zweiköpfige BIG-Direktorium einen Sitz im Charité-Vorstand. 

 

Kleinteilige Bestimmungen sollen
Mittel-Missbrauch ausschließen

 

Auch wenn das jetzige Modell von vielen Experten (und einem Gutachten von Pricewaterhouse Coopers) befürwortet wurde, gab es doch erheblichen Widerstand in der Wissenschaftsszene und speziell im BMBF und im Bundestag gegen das Zusammengehen von BIG und Charité. Würden am Ende Bundesgelder zur Querfinanzierung des teuren Klinikbetriebs eingesetzt werden? Würde die Landeseinrichtung Charité sich nach Belieben am BIG-Vermögen bedienen? Entsprechend ist die Organstruktur des BIG nun so ausgelegt, dass Zugriffe aus der Charité ausgeschlossen sind und alle Entscheidungen, die das BIG allein betreffen, auch allein von der BIG-Führung getroffen werden. Und sowohl Bund als auch Land haben im BIG-Verwaltungsrat ein jeweils eigenes Vetorecht. Insgesamt umfassen die Vorgaben zu Organstruktur, Mittelfluss, BIG-Vermögen und Wirtschaftsführung neun Seiten. Ein Fest für Juristen. Und doch kein zu hoher Preis für die Zustimmung des Bundes zu einem neuartigen Modell, das bundesweit zur Blaupause künftiger Bund-Länder-Kooperationen werden kann.

 

In ihrer gemeinsamen Pressemitteilung, die am Freitagmittag erschien, benutzen BMBF und Berlin folgende, fast schon salomonische Formulierung: Das BIG "wird wissenschaftlich in die Charité integriert. Die wirtschaftliche Autonomie des BIG wird zugleich gewahrt." Bundesministerin Karliczek sprach von einer "Win-Win-Situation: "Das BIG ist nah dran an der klinischen Praxis der Charité, die wiederum profitiert von der Nähe zur Spitzenforschung des BIG". Bleibt zu fragen, ob die Charité-Forscher nicht auch der Meinung sind, schon jetzt ihrerseits Spitzenforschung zu liefern. Michael Müller jedenfalls sagte, Berlin biete "alles, was das BIG braucht: Eine herausragende Universitätsmedizin und ein deutschlandweit einmaliges Umfeld im Gesundheitssektor". 

 

Derzeit verhandeln der Bund auch mit dem Land Baden-Württemberg über die Weiterentwicklung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT), das 2009 als Fusion einer Landesuniversität und eines Helmholtz-Zentrums entstand – allerdings noch nach den weitaus schwierigeren Verfassungsbedingungen von vor 2014. Auch beim KIT geht es nun um die Anwendung des neuen Artikels 91b.

 

Um die darin geforderte "überregionale Bedeutung" auch für das BIG zu unterstreichen, die, siehe oben, Voraussetzung ist für ein Einstieg des Bundes, soll es seine Projektförderung im Bereich der transnationalen biomedizinischen Forschung bundesweit ausdehnen, zu seinen Aufgaben zählt laut Verwaltungsvereinbarung künftig auch "die deutschlandweite Vernetzung von Infrastrukturen der Translation". Zugleich betonte Karliczek, um die Integrations-Kritiker zu beruhigen, in der Pressemitteilung erneut, die Entscheidungsautonomie, die wirtschaftliche Unabhängigkeit des BIG von der Charité "und damit die Interessen des Bundes im Rahmen seiner Bundesförderung" würden gewahrt.

 

Die Abstimmung in der GWK ist für Juli vorgesehen. 

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Kommentare: 2
  • #1

    GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 04:43)

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  • #2

    GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 05:36)

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