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Na dann

Der Haushaltsausschuss des Bundestages gibt Wissenschaftspakte frei. Plötzlich sind vor allem die Unions-Parlamentarier erstaunlich zufrieden: Karliczek habe geliefert, sagen sie. Die Opposition sieht das anders.

DER HAUSHALTSAUSSCHUSS DES BUNDESTAGES hat in seiner gestrigen Sitzung den Bericht des Bundesrechnungshofs zur Kenntnis genommen und Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) keine weiteren Auflagen für die Wissenschaftspakte gemacht. 

 

Der Rechnungshof hatte vergangene Woche massive Kritik vor allem an der Gestaltung des bisherigen Hochschulpakts geübt und von "Fehlentwicklungen, Verstößen und Intransparenz" gesprochen.

 

Nach dem Votum des Ausschusses steht nun seitens des Bundestages nichts mehr im Weg vor der Unterzeichnung der milliardenschweren GWK-Beschlüsse durch die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin  am 6. Juni. Rechtlich tat es das ohnehin nicht, weil der Bundestag bei Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarungen – zu seinem Ärger – formal gar nicht gefragt ist, aber politisch hing für Karliczek viel an der Zustimmung der Haushälter.

 

Mit der Stimmenmehrheit der Großen Koalition lehnte der Ausschuss zudem einen Antrag der FDP-Fraktion ab. Der Bundestag, hatten die Liberalen gefordert, solle von der Bundesregierung verlangen, "die Vereinbarung nicht zu unterzeichnen, bis sichergestellt ist, dass die vom Bundesrechnungshof in seinem Bericht... festgestellten wesentlichen Mängel bei der Bund-Länder-Einigung vom 3. Mai 2019 zur Zukunft von Hochschulpakt, Qualitätspakt Lehre und Pakt für Forschung und Innovation abgestellt und nicht fortgesetzt werden". 

 

Union spricht von
"spektakulärer Wendung"

 

Der FDP-Antrag sei hinfällig gewesen nach dem Vortrag des parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Rachel (CDU) im Haushaltsausschuss, heißt es aus der Unionsfraktion. Sogar das Wort von einer "spektakulären Wendung" fiel. Der Unions-Chefhaushälter Eckhardt Rehberg sagte heute auf Anfrage, Ministerin Karliczek habe in den Verhandlungen mit den Ländern "eine massive Verbesserung der Rechte des Bundes gegenüber den Ländern durchgesetzt. Das ist ein deutlicher Fortschritt in den Bund-Länder-Beziehungen."

 

Das Bundesbildungsministerium habe im Ausschuss "überzeugend" dargelegt, dass die Kritikpunkte des Bundesrechnungshofs am alten Hochschulpakt in der neuen Vereinbarung berücksichtigt und die Mängel abgestellt wurden. Dem Antrag der FDP zu folgen hätte bedeutet, dem Wissenschaftsstandort Deutschland einen "schweren Schaden" zuzufügen. Es gehe um die "Zukunftsfähigkeit des Landes".

 

Erstaunliche Worte für einen Haushälter, der in den vergangenen Monaten das BMBF teilweise massiv kritisiert und dabei streckenweise wie eine Vorab-Version des Bundesrechnungshofs-Berichts geklungen hatte. Die Koalitionäre erklären ihren Meinungswandel damit, dass sie erstmals Einblick bekamen in die Bund-Länder-Vereinbarungen. Außerdem habe Staatssekretär Rachel eine Reihe eindeutiger Punkte genannt, wie das BMBF in den GWK-Verhandlungen zahlreiche Rechnungshof-Empfehlungen bereits umgesetzt habe. 

 

So verpflichteten sich die Länder in den Verpflichtungserklärungen, die "im Austausch mit dem Bund" erstellt werden sollen, wie sie die Mittel aus dem "Zukunftsvertrag" (so heißt der Hochschulpakt künftig) zur Erreichung von dessen Zielen einsetzen würden. Weiter betonte Rachel, die Umsetzung der Verpflichtungserklärungen sei öffentlich nachvollziehbar und anhand von Indikatoren überprüfbar. Die Bundesmittel würden "aufgrund eines einfachen und stabilen Mischparameters, der kapazitäts- und qualitätsorientierte Parameter verbindet" auf die Länder verteilt. Um die Zusätzlichkeit der 1:1-Gegenfinanzierung zu belegen, müssten die Länder jährlich die Grundfinanzierung ihrer Hochschulen darlegen. "Eine mangelnde Gegenfinanzierung führt zu einer Reduktion von Bundesmitteln."

 

Die Länder dürften künftig aus Bundesmitteln keine Rücklagen mehr bilden, der Zukunftsvertrag enthalte keine regelmäßige, automatische Mittelerhöhung, sagte Rachel – was die Hochschulen kritisieren, der Rechnungshof aber verlangt hatte.  Auch gebe es "auf Dauer" keine Sonderregelungen für Länder oder Ländergruppen mehr, diese seien auf eine Übergangszeit beschränkt, "um finanzielle Verwerfungen im Zuge des Systemwechsels zu vermeiden". 

 

Private Hochschulen seien aus der Berechnung der Bundesmittelverteilung ausgenommen, und die Länder müssten jährlich über Mittelbereitstellung und –verwendung berichten. Vorgaben, wie das geschehen soll, seien in der Verwaltungsvereinbarung enthalten. Schließlich sei eine regelmäßige Information des Haushaltsausschusses vorgesehen, und "ein ordentliches Kündigungsrecht des Bundes ist enthalten". 

 

Dies alles habe zu einer "Neubewertung" der Vereinbarungen im Haushaltsausschuss geführt, heißt es aus den Koalitionsfraktionen – ein klarer Punktsieg für Anja Karliczek. Wobei ausgerechnet über die Ministerin sich einige GroKo-Ausschuss-Mitglieder dann doch wunderten. Warum hat sie das nicht alles schon letzte Woche gesagt, fragten sie sich. Und warum hatte Karliczeks Ministerium nach dem 3. Mai nicht wenigstens informell schon mal den Kontakt zu den Abgeordneten gesucht und ihnen die Fortschritte erläutert? 

 

Vom Tisch ist kurzfristig auch die Forderung, neue Beteiligungsrechte des Bundestages bei künftigen Pakt-Verhandlungen zu vereinbaren. Das Ziel bleibe richtig, sagen Abgeordnete der Regierungskoalition, der Weg sei angesichts der Verfassungslage jedoch so komplex, dass man das nicht auf die Schnelle hinbekommen werde. Statt dessen wolle man einen an einem grundsätzlichen Aufschlag arbeiten, der über den Wissenschafts- und Bildungsbereich hinausreicht. Klingt angesichts des Lärms, den die Parlamentarier hierzu monatelang gemacht haben, nach nicht mehr allzu viel.

 

Und so warnt SPD-Haushälter Swen Schulz, das" Interesse an dieser parlamentarischen Grundsatzfrage" dürfe jetzt nicht nachlassen. "Gemessen an den bisherigen Abläufen war der Haushaltsausschuss außergewöhnlich aktiv, doch künftig sollte der Bundestag von Beginn an informiert werden und Gelegenheit zur Stellungnahme haben."

 

"Niedrige Erwartungen an funktionierende Bund-Länder-Beziehungen"?

 

Der FDP-Haushaltspolitiker Christoph Meyer mag derweil nicht in die Begeisterung seiner GroKo-Kollegen über die GWK-Beschlüsse einstimmen. Dass Union und SPD mit einem Mal so zufrieden seien, zeige wohl eher "die niedrigen Erwartungen, die sie an funktionierende Bund-Länder-Beziehungen inzwischen haben."

 

Zwar gesteht auch Meyer ein, dass Rachels Bericht einen "qualitativen Mehrwert im Vergleich zu Karliczeks Auftritt in der Woche zuvor" geliefert habe. Die GWK-Beschlüsse, die man jetzt endlich habe lesen können, belegten, dass das BMBF "den einen oder anderen Hinweis des Bundesrechnungshofs" aufgenommen habe.

 

Doch wichtige Kritikpunkte bleiben nach Auffassung von Meyer. "Was soll zum Beispiel mit den Ausgabenresten passieren, die die Hochschulen aus dem bisherigen Pakt gehortet haben? Offenbar will man das Thema auf sich beruhen lassen." Meyer fordert eine Anrechnung auf die künftigen Pakt-Mittel. 

 

Noch dramatischer aber seien, sagt Meyer, die "schwammigen Formulierungen im Zukunftsvertrag zu den Verpflichtungserklärungen." Von einem "Konsultationsprozess" sei dort die Rede. "Das heißt doch, wenn ein Land sich weigert, die Vorschläge des Bundes anzunehmen, kann das BMBF es zu nichts zwingen. Womit die Verpflichtungserklärungen am Ende doch nur Selbstverpflichtungserklärungen der Länder sind und keinen harten Einfluss des Bundes bedeuten."

 

Es sei mal wieder so wie bei allen bisherigen Bund-Länder-Vereinbarungen in der Wissenschaft und darüber hinaus: "Am Ende haben die Länder immer die Bundesmittel bekommen und haben im Gegenzug nie wirklich nachgewiesen, dass sie mit dem Geld das tun, was vom Bund intendiert war."

 

Und schließlich verweist die FDP auf die Rechnungshof-Kritik am bisherigen Qualitätspakt Lehre. Dass der Bund sich darauf eingelassen habe, dies mit dem Programm "Innovation in der Hochschullehre" fortzusetzen und sogar eine eigene Organisation dafür einzurichten, sei bemerkenswert. "Wir kritisieren nicht das Ziel, die Qualität der Lehre zu steigern", sagt Meyer. "Aber dass der Bund weiterhin Hauptfinanzier einer genuinen Länderaufgabe bleibt, geht nicht in Ordnung, da hat der Bundesrechnungshof Recht."

 

Ein interessantes Detail: Die Ausschussmitglieder hatten die Bund-Länder-Vereinbarungen zwar nach tagelangem Hin und Her knapp 24 Stunden vor der Sitzung von der GWK erhalten, der Bundesrechnungshof jedoch nicht. Weswegen dessen Vertreter am Mittwoch im Ausschuss angehört werden musste, ohne die Pakt-Bestimmungen zu kennen. Der Föderalismus ließ mal wieder grüßen. 

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Kommentare: 3
  • #1

    Edith Riedel (Freitag, 17 Mai 2019 11:43)

    Hoppla, da ist der CDU-Haushälter aber ganz rüde zurückgepfiffen worden. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Das föderale Dickicht wird also weiter sein Unwesen treiben.

  • #2

    GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 04:44)

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  • #3

    GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 05:43)

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