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Bitte keine Pseudoakademisierung!

Wir brauchen für die Berufsbildung Abschlussbezeichnungen auf
der Höhe der Zeit, keine semantischen Kopien. Ein Gastbeitrag von Theresia Bauer.

Grafik: MB / mohamed_hassan / pixabay - cco.

DAS JAHR 2019 ist für die Bildungs- und Wissenschaftspolitik das überfällige Jahr der Entscheidungen: Die Hochschulpakte, die Exzellenzinitiative und die Stärkung der akademischen wie der beruflichen Bildung mit Blick auf die Arbeitswelt 4.0 bedeuten wichtige Weichenstellungen. Der kürzlich vom Bundeskabinett beschlossene "Gesetzentwurf zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung" setzt allerdings ein falsches Signal.

 

Um die berufliche Bildung zu stärken, sieht das Gesetz für berufliche Fortbildungsstufen drei neue Abschlussbezeichnungen vor, die teilweise dem akademischen Bereich entlehnt sind: Die erste Stufe soll künftig "Geprüfte/r Berufsspezialist/in" heißen. Auf der zweiten Stufe folgt der "Bachelor Professional" und auf der dritten Ebene der "Master Professional".

 

Damit sind die zuerst vorgesehenen Bezeichnungen "Berufsbachelor" und "Berufsmaster" zwar vom Tisch. Gegen sie hatte es einen Sturm der Entrüstung von Seiten der Länder, der Kultusminister und der Hochschulrektorenkonferenz sowie zahlreicher Verbände gegeben. Doch auch die neuen Bezeichnungen werden zu Recht auf breiter Front abgelehnt. Selbst aus der Wirtschaft kommen eindeutig kritische Stimmen, auch von maßgeblichen Wirtschaftsverbänden.

 

"Bachelor Professional" und "Master Professional" 

machen es nicht besser

 

Denn "Bachelor Professional" und "Master Professional" machen es nicht besser, auch nicht in der englischen Übersetzung. Gerade dadurch werden die Abschlussbezeichnungen "Bachelor" und "Master" dem akademischen Bereich noch ähnlicher – und rücken in die semantische Nähe zu Hochschulabschlüssen wie "Bachelor of Science" oder "Master of Law".


Theresia Bauer (Grüne) ist seit 2011 Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Baden-Württemberg. Foto: MWK.


Stärker noch aber wiegen die verfassungsrechtlichen Einwände: Formell wie materiell verfassungswidrig sei die Verwendung der Abschlussbezeichnungen "Berufsbachelor"/"Berufsmaster" – dies ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das die Kultusministerkonferenz in Auftrag gegeben hat. Dem Bund fehlt die Gesetzgebungskompetenz. Zudem seien, so das Gutachten, das Gleichbehandlungsgebot und das Bundesstaatsprinzip vor dem Hintergrund einer nicht ausreichenden Rücksichtnahme auf die landesrechtlich etablierten Hochschulabschlüsse verletzt.


Berufliche und akademische Berufsbildung sind gleichwertig und gleichermaßen wichtig, um den Fachkräftebedarf zu sichern. Eine Gesellschaft, die gut für die Zukunft aufgestellt sein möchte, braucht beide Säulen. Das ist eine der Lehren aus den Akademisierungsdebatten der vergangenen Jahre. Die Vielfalt der beruflichen Profile, Aus- und Fortbildungswege stärkt alle Branchen. Es ist hingegen ein Holzweg, durch eine semantische Akademisierung zweiter Klasse die berufliche Bildung stärken zu wollen. Solch eine Pseudoakademisierung schwächt – anstatt zu stärken.

 

Es gibt einen hohen Identifikationsgrad der Absolventinnen und Absolventen von Fortbildungsabschlüssen mit den etablierten Abschlussbezeichnungen. Diesen müssen wir stärken. Dabei können wir durchaus über eine neue Semantik nachdenken, durch die Eigenständigkeit und Qualität in zeitgemäßer Form zum Ausdruck gebracht werden.

 

Die Aufgabe, berufliche und akademische Bildung bestmöglich zu fördern, stellt Bund und Länder vor gemeinsame Herausforderungen. Sie zu lösen, erfordert ein Bündeln aller Kräfte und eine Profilbildung. Berufliche Abschlüsse – wie Fachwirt, Fachmeister oder Geprüfte Betriebswirte – sollten von der Politik in der öffentlichen Wahrnehmung gestärkt werden. Überlegenswert wären international gebräuchliche Begriffe wie Spezialist und Experte oder auch "Junior Professional" für die zweite und "Senior Professional" für die dritte Fortbildungsstufe.

 

Wenn sich irgendwo Staub angesammelt hat, müssen Begriffe her, die auf der Höhe der Zeit sind, und keine semantischen Kopien.

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Kommentare: 7
  • #1

    Edith Riedel (Dienstag, 04 Juni 2019 09:24)

    Ganz zu schweigen von den Schwierigkeiten, die diese semantischen Verwischungen für Stellenausschreibungen mit sich bringen. Ein simples "Voraussetzung ist ein abgeschlossener Master" wird wohl nicht mehr genügen, da dann, wie ein findiger Anwalt wohl argumentieren wird, der Master Professional auch gemeint sein könnte. Oder ist das vielleicht sogar gewollt?

  • #2

    Thomas Höhmann (Dienstag, 04 Juni 2019 10:07)

    Man kann die Verwirrung in vielen Ländern, auch europäischen, erleben, wo ein "Doktor" immer ein Arzt ist! Ein "Professor" ist dort meistens ein Schullehrer.
    Ein "Diplom" kriegt man für alle möglichen Leistungen, nicht bloß für akademische, und der "Meister" eines Tischlers ist dem "Master" semantisch verwandt!
    Es sollte eine internationale Behörde geben, die Vergleichbarkeitsgutachten für Abschlüsse ausstellt.

  • #3

    Edith Riedel (Dienstag, 04 Juni 2019 12:00)

    "Es sollte eine internationale Behörde geben, die Vergleichbarkeitsgutachten für Abschlüsse ausstellt. "

    Das Stichwort hier ist "international". Oder sollen jetzt auch nationale Abschlüsse durch anabin geprüft werden? Schilda lässt grüßen...

  • #4

    Ruth Himmelreich (Dienstag, 04 Juni 2019 15:58)

    Nun ja, erst war da die Lobbyarbeit der FH mit "gleichwertig, aber andersartig" zwecks Bachelor und Master für alle ohne "diskriminierenden" FH-Zusatz (unter Beifall der HRK), und jetzt wundert man sich, wenn die Begehrlichkeiten auch anderswo laut werden.

  • #5

    Toni Charlotte Bünemann (Mittwoch, 05 Juni 2019 13:45)

    Welche Kompetenzen im deutschen Bildungssystem erworben werden, definiert der DQR über acht Niveaus, die den acht Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) entsprechen. Über "spezialisierte fachliche oder konzeptionelle Fertigkeiten zur Lösung auch strategischer Probleme in einem wissenschaftlichen Fach (entsprechend der Stufe 2 [Master-Ebene] des Qualifikationsrahmens für Deutsche Hochschulabschlüsse) oder in einem beruflichen Tätigkeitsfeld" muss man verfügen, um DQR Niveau 7 zu erfüllen. D.h. z.B. in der der Lage sein, "auch bei unvollständiger Information Alternativen abzuwägen oder neue Ideen oder Verfahren zu entwickeln, anzuwenden und unter Berücksichtigung unterschiedlicher Beurteilungsmaßstäbe zu bewerten".
    Und genau diese Fähigkeit wäre dann erforderlich, um eine qualifizierte Person mit einem wie auch immer genannten beruflichen Master-Abschluss und eine zweite mit akademischem Master zu prüfen und zu entscheiden, welche von beiden oder ob beide auf ein bestimmtes Stellenprofil passen und ob sie "neuen komplexen Aufgaben- und Problemstellungen gewachsen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in einem wissenschaftlichen Fach oder in einem strategieorientierten beruflichen Tätigkeitsfeld fähig sind". So weit so gut. Ich würde empfehlen, das einmal ernsthaft für konkrete Anwendungsfälle i.e. Berufe durchzudeklinieren um entscheiden zu können, welche Optionen wir damit öffnen oder verschließen.

  • #6

    Mawue (Dienstag, 09 Juli 2019 06:46)

    Bachelor und Master Professional sind genau der richtige Weg, alles Andere führt zu Verwirrung. Die breite Masse ist nicht mit dem DQR/EQR vertraut. Um die Menschen zu erreichen bedarf es sprechende und vergleichbare Bezeichnungen. Ich vermisse hier den pragmatischen Ansatz.

  • #7

    Thomas (Mittwoch, 07 August 2019 15:41)

    Früher gab es Betriebswirte und Dipl. Betriebswirte, in der ehemaligen DDR gab es Fachschulingenieure und Dipl. Ingenieure.
    Ich denke "Bachelor Professional" klinkt definitiv anders als "Bachelor of Science".
    Und entscheidend ist eh, dass man sich täglich in der Arbeitswelt beweißen muss. Blenden ist da nur von kurzer Dauer.
    Die Wahrheit liegt auf dem Platz!