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Bundesregierung: Standortsuche nicht nur in der Metropolregion Berlin

Die FDP-Bundestagsfraktion wollte per Kleiner Anfrage Auskunft über die Entscheidungsabläufe zur Agentur für Sprunginnovationen. Die Antwort aus dem BMBF fiel erwartbar aus  – und gerade deshalb interessant.

DIE BUNDESREGIERUNG HAT eine Kleine Anfrage des Berliner FDP-Bundestagsabgeordneten Christoph Meyer beantwortet, über die am Samstag der Tagesspiegel Checkpoint zuerst berichtete. 

 

Die Frage Meyers lautete: "Wie begründet die Bundesregierung, dass sie die Standortentscheidung der Gründungskommission für die Agentur für Sprunginnovationen zugunsten der Metropolregion Berlin nicht 1:1 und unmittelbar umsetzt?" 

 

Die Antwort der Bundesregierung ist doppelt interessant. Einerseits, weil sie andere Begrifflichkeiten als Meyer wählt. Und andererseits, weil sie einmal mehr signalisiert: Die Standortentscheidung ist noch offen. 

 

Unterzeichnet hat die Antwort der parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Michael Meister. Zunächst zitiert er die Empfehlung der Gründungskommission zur Standortwahl wörtlich, die ja im Grunde eine dreiteilige ist. 

 

Erstens: Der Standort soll eine "eine urbane Region" sein "mit starker Wissenschaftsorientierung, einem gut entwickelten Umfeld für innovative unternehmerische Aktivitäten, ausgezeichneten Verkehrsverbindungen und hoher Attraktivität für international mobile Expertinnen und Experten". Zweitens: Nach Empfehlung der Kommission soll diese Metropolregion Berlin sein. Und drittens: "Die endgültige Standortauswahl soll im Einvernehmen mit dem Gründungsdirektor getroffen werden."

 

Danach heißt es weiter in Meisters Antwort: "Diesem Votum folgen die Bundesministerien für Bildung und Forschung und für Wirtschaft und werden zeitnah – gemeinsam mit dem Gründungsdirektor der Agentur – potenzielle Standorte aus der Metropolregion Berlin genauer prüfen." Und schließlich: "Die beiden Ministerien werden zusammen mit dem Gründungsdirektor weitere Standorte, die den Empfehlungen der Gründungskommisison entsprechen, auf ihre Eignung hin untersuchen. Die endgültige Standortauswahl wird im Einvernehmen mit dem Gründungsdirektor zu gegebener Zeit vom Gesellschafter Bund getroffen."

 

Ende der Antwort. Anders als Meyer spricht BMBF-Staatssekretär Meister also von einem "Votum" und nicht von einer "Standortentscheidung" der Kommission. Was logisch ist: Denn, wie Meister ausführt, die Entscheidung trifft nicht die Kommission, sondern die Bundesregierung – im Einvernehmen mit dem Gründungsdirektor Rafael Laguna de la Vera und auf der Grundlage der Empfehlung. 

 

Konkret folgt für die Ministerien aus dem Votum der Gründungskommission, dass sie, wiederum zusammen mit Laguna, Standorte sowohl in Berlin-Brandenburg als auch anderswo prüfen werden.

 

Alles in allem kein neuer Sachstand, aber das BMBF hat in seiner Antwort auf Meyers Kleine Anfrage noch einmal auf die Mehrdimensionalität des Kommissionsvotums hingewiesen, aus der, gerade weil sie so ausgefallen ist, eben nicht automatisch eine Entscheidung folgt. Es bleibt also spannend. 

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