Die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung ist leider ein modernes Märchen. Wie aus diesem wichtigen Anspruch Wirklichkeit werden könnte: ein Gastbeitrag von Kai Gehring.
Kai Gehring Foto: Thomas Köhler/photothek.net/Bundestag
"BERUFLICHE UND AKADEMISCHE BILDUNG bieten bei uns gleichwertige Chancen auf ein erfolgreiches Arbeitsleben." Das sagte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) bei der Vorstellung ihrer Novelle des Berufsbildungsgesetzes Ende Juni im Bundestag. Was ist dran an dieser Aussage, habe ich die Bundesregierung gefragt. Die Antwort auf meine sogenannte Kleine Anfrage offenbart die bittere Wahrheit. Die Bildungsministerin übt sich in süßer Rhetorik, die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung ist in der realen Berufswelt jedoch ein modernes Märchen. Es gibt kaum Führungskräfte ohne Hochschulabschluss. Von höheren Posten im öffentlichen Dienst sind beruflich Qualifizierte gänzlich ausgeschlossen.
Auf dem Papier werden berufliche und akademische Abschlüsse bereits als gleichwertig betrachtet. Seit 2013 gibt es den Deutschen Qualifikationsrahmen mit acht Niveaustufen. Meister und Bachelor etwa sind dort auf der gleichen Stufe angesiedelt. Wenn es aber darum geht, akademische Exklusivwelten zu öffnen, mauert ausgerechnet der öffentliche Dienst, der eigentlich Vorbild sein könnte. "Auf Stellenausschreibungen für den höheren Dienst können sich nur Personen mit Masterabschluss bewerben", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort.
"Ausgerechnet die öffentliche Dienst,
der eigentlich Vorbild sein könnte, mauert."
Und das, obwohl der Qualifikationsrahmen berufliche Fortbildungsabschlüsse wie staatliche geprüfte Informatiker und Betriebswirte auf derselben Stufe ansiedelt wie Master, Diplom und Staatsexamen. "Eine Öffnung der Laufbahngruppe höherer Dienst ist für diese Fälle nicht geplant", heißt es weiter. Der Qualifikationsrahmen diene nur der Transparenz, neue Berechtigungen in Sachen Laufbahnrecht seien damit nicht verbunden. Abschlüsse der beruflichen Bildung für die Laufbahnen gehobener und höherer Dienste seien "nicht berücksichtigungsfähig".
Ich meine: Hier tut Umdenken not! Der öffentliche Dienst sollte Vorreiter und Vorbild sein. Laufbahnregelungen und das Tarifrecht müssen flexibilisiert werden, damit Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung nicht nur auf dem Papier gelten, sondern auch in der Einstellungspraxis. Das anzustoßen, wäre eine wichtige Aufgabe für die gerade gegründete "Allianz für Aus- und Weiterbildung" von Bundesregierung, Ländern, Bundesagentur für Arbeit und Sozialpartnern.
Schaut man jedoch in den Entwurf der Novelle des Berufsbildungsgesetzes, ist Gleichwertigkeit bei Bildungsministerin Karliczek im wahrsten Sinne des Wortes nur ein Lippenbekenntnis. Die Ministerin will berufliche Abschlüsse umbenennen, damit sie akademisch klingen. Dieselben Chancen will sie den Absolventinnen und Absolventen indes nicht verschaffen.
"Sprachliche Kniffe bringen weder
Gleichwertigkeit noch Bewusstseinswandel."
Sprachliche Kniffe bringen jedoch weder Gleichwertigkeit noch Bewusstseinswandel. Denn in der Gesellschaft steht die akademische Bildung immer noch an vorderer Stelle, schreibt selbst die Bundesregierung, "weil bisher gesellschaftlicher Aufstieg primär mit einem akademischen Abschluss verbunden wird". Das zeigt sich auch bei den Verdienstmöglichkeiten: Das mittlere Einkommen eines über 30-jährigen, sozialversicherungspflichtig beschäftigten Akademikers liegt bei 5.372 Euro.
Der gleichaltrige Arbeitnehmer mit Ausbildung verdient dagegen im Mittel nur 3.156 Euro.
Aus der Bildungsforschung ist hinlänglich bekannt, dass die Wahl von Qualifizierungswegen vom Prestige, von Einkommens- und Karrierechancen sowie von der Anzahl der Möglichkeiten abhängen, die mit den jeweiligen Abschlüssen verliehen werden. Damit ist klar, Gleichwertigkeit und Bewusstseinswandel gelingen mit besseren Karrierechancen und Verdienstmöglichkeiten. Und wenn die berufliche Bildung attraktivere Perspektiven bietet, dann wird auch der Nachwuchs aus akademischem Elternhaus, der bisher bei Vorliegen der Hochschulreife so gut wie immer studiert, ernsthaft darüber nachdenken, sich gegen die Familientradition und für eine Lehre zu entscheiden.
Apropos Forschung: In der Berufsbildungsforschung gibt es eklatante Forschungslücken. Während es systematische, umfangreiche Befragungen von Studierenden und Hochschulabsolventen gibt, fehlen diese für Azubis und Absolventen mit Berufsausbildung. Ebenfalls fehlen Untersuchungen und Zahlen zur Anzahl und Entwicklung von ausschließlich beruflich qualifizierten Führungskräften in Unternehmen und im öffentlichen Dienst. Es gilt, diese Forschungslücken zu beseitigen: Die soziale Lage der Azubis muss ähnlich systematisch untersucht werden, wie es bereits seit Jahrzehnten über die Sozialerhebung für Studierende gemacht wird. Gleiches gilt für die Erforschung der Karrierewege der beruflich Qualifizierten.
Das Ziel von Gleichwertigkeit ist, den Bedarf an Fachkräften zu sichern und für Chancengerechtigkeit zu sorgen. Mit einer tatsächlichen Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung täten sich ganz neue Chancen für beruflich Qualifizierte auf. Statt sich für einen Weg zu entscheiden, gibt es dann echte Durchlässigkeit zwischen beiden Systemen. Jeder junge Mensch bekäme somit echte Wahlfreiheit, ohne Gefahr zu laufen, in einer beruflichen Sackgasse zu landen.
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Mannheimer Studi (Donnerstag, 12 September 2019 10:46)
Welche Ausbildungs- bzw Meisterberufe wären denn im gehobenen Dienst eine gute Ergänzung?
Mein Vorurteil ist, dass es dort vor allem um "verkopfte" Verwaltungstätigkeiten geht, bei denen das Handwerk nicht unbedingt etwas beizutragen hat. Ich lasse mich aber gerne korrigieren, sollte ich falsch liegen.
Als Ökonom frage ich mich natürlich wie viel des Gehaltsunterschieds mit Unterschieden im Wertgrenzprodukt erklären lässt. Aber wie man das nun genau ausrechnen will weiß ich auch nicht.
Beamter gD (Donnerstag, 12 September 2019 15:36)
Dieses Problem begleitet mich seit der Verleihung des "akademischen Grades" Diplom-Verwaltungswirt ...
Aber auch in anderen Bereich ist der öD kein Vorreiter!
Kein Bereich schließt so viele befristete Beschäftigungsverhältnisse ab, wie der öD.
Viele wohlfeile Sonntagsreden gibt es als Dreingabe ...
auch beim Vorurteil ertappt (Freitag, 13 September 2019 09:38)
@MannheimerStudi: ich habe mich beim selben Vorurteil ertappt, weil ich beim Meister tatsächlich auch in erster Linie an Handwerker denke. Aber tatsächlich muss man die eigene Perspektive erweitern. Der Text gibt schon zwei gute Beispiele ("Und das, obwohl der Qualifikationsrahmen berufliche Fortbildungsabschlüsse wie staatliche geprüfte Informatiker und Betriebswirte auf derselben Stufe ansiedelt wie Master, Diplom und Staatsexamen."), bei welchen es im Verwaltungsbereich sehr gut möglich wäre, den höheren Dienst zu öffnen.
Aber das erreicht man nicht mit Nomenklatur und verbaler Gleichmacherei. Das erreicht man nur mit Anerkennung von Fähigkeiten und der Wertschätzung der Notwendigkeit verschiedener Berufssparten.
Nicht jeder Ausbildungsberuf und jeder Meister hat seine Entsprechung in einem höheren akademischen Abschluss und umgekehrt. Ein Maurermeister kann nicht zwingend einen Architekten ersetzen und umgekehrt. Es braucht Theoretiker und Praktiker, wichtig ist für mich in der Diskussion eher zu realisieren, dass der eine nicht ohne den anderen kann und umgekehrt.
Ich finde hier wie auch bei der Promotionsrechtdebate für FHs wird sich an den völlig falschen Stellen verkämpft. FHs dienen einem anderen Zweck als Universitäten, demzufolge ist meiner Meinung nach die Promotion (die ja doch immer noch die Forschungsqualifikation bezeugen soll) bei den Universitäten anzusiedeln und nicht bei den FHs. D.h. nicht, dass ein FH-Student, der im Laufe seines Studiums Passion für die Forschung und weniger für die Anwendung entdeckt, nicht deutlich einfacher an eine Universität wechseln können sollte, als das zur Zeit wohl mancher Orts üblich ist. Gleiches gilt für den Meister, der sich neu orientieren will.
Es bedeutet nur, dass alle Ausbildungsformen wichtigen Zwecken dienen und als solche anerkannt und respektiert werden sollten.
Wenn die Qualifikation den Anfordeurngen entspricht, sollte die Stelle dem Best-Qualifizierten gegeben werden und nicht demjenigen mit dem höchsten akademischen Grad.
(P.S.: Ich habe noch keine gute Lösung für eine gendergerechte Formulierung gefunden, aber die oben gemachten Feststellungen gelten für alle Menschen, egal mit welchen Geschlecht sie sich identifizieren. Dieser Aspekt sollte überhaupt keine Rolle bei der Frage der Anerkennung von Qualifikationen spielen.)
Jochim Schroeder (Sonntag, 12 April 2020 22:52)
Hinweisen möchte ich auf den Bereich Seefahrt.
Dort sind die Schulabschlüsse Fachschule (SgNautiker) und HS (Bachelor) im Sinne des STCW-Patentes gleichwertig:
Nachvollzug beim FHH und HB- Hafennautiker:
-Gehobener Dienst: Patent Kapitän
- Höherer Dienst: Vierjährige Tätigkeit, davon zwei Jahre als Kapitän.
Maikel W (Dienstag, 22 September 2020 18:14)
Endlich! Betrachtet man die Halbwertszeit des Wissens , so sind Akademiker, wie IHK Absolventen nach wenigen Jahren auf der selben Stufe! Es ist vorallem für den Staat an der Zeit , gleichwertige Abschlüsse im DQR oder EQR auch gleichwertig zu behandeln ! Alles andere ist diskriminierend . Während ausländische Abschlüsse gleichgestellt werden , wird der eigene Bürger benachteiligt. Auch vor Gericht hockt ein Akademiker, hockt als Organ der Richter , welcher sich als Akademiker nicht unparteiisch verhält bzw. Selbst wenn ein nicht Akademiker drin hocken würde , bekäme er sozialen Druck von Akademikern ! Es ist an der Zeit , dieses Thema so richtig öffentlich zu machen, um endlich zu fordern was rechtmäßig ist!
Jan (Montag, 25 Januar 2021 21:43)
Ich bin ebenfalls auf diesen Missstand gestoßen. Kann mich nicht bewerben für den gehobenen Dienst trotz der höchsten Ausbildung des Handwerks (Betriebswirt Hwo) Deutschland ein Land das die eigenen Menschen verarscht mit ihren Regelungen für den öffentlichen Dienst...
Stefan (Donnerstag, 11 Februar 2021 23:59)
Ich bin auch über die Ungerechtigkeit gestolpert:
Beispielsweise berechtigt der Verwaltungsfachwirt als berufliche Qualifizierung nicht für den Einstieg in den gehobenen Dienst/das drittes Einstiegsamt. Die Tätigkeiten analog dieser Laufbahn als Angestellter können aber wahrgenommen werden.
Gleichwohl kann man mit dem Vfw in RLP ein MBA-Studium absolvieren, dessen Abschluss wiederum als Master für den höheren Dienst/das viertes Einstiegsamt qualifiziert..
Bernd (Montag, 07 Februar 2022 18:38)
Mir geht es ähnlich.
Meister des KfZ-Handwerks, Betriebswirt nach der HWO und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Bedeutet im öffentlichen Dienst, Gewerbeaufsichtsbeamter mit der Einstufung in den mittleren Dienst/2.EA .
Wertschätzung der Politik für den ÖD sieht anders aus.
Marc (Freitag, 18 Februar 2022 16:22)
Rücken wir mal ein Stück vom Meister weg und nehmen den Bilanzbuchhalter oder staatlich geprüften Betriebswirt und einen Bachelor ( z.B. der Wirtschaftwissenschaften) in den Fokus. Hier ist offiziell nur der Bachelor für den gehobenen Dienst befähigt.
Warum beschneidet man sich selbst so stark in der Bewerberauswahl, gerade in Bezug auf den Fachkräftemangel?
In der grundsätzlichen Qualifikation sehe ich dort keinen im Nachteil was eine "normale" Sachbearbeiter-Stelle im gehobenen Dienst angeht.
Wie sich das ggf. im weiteren Verlauf auf Beförderungen usw. auswirkt, möchte ich in dieser grundsätzlichen Fragestellung außer acht lassen.
Viele Grüße
Joachim Schroeder (Montag, 16 Mai 2022 23:13)
Berliner Ampel Koalitionsvertrages Bildung S. 67: „ (...) Gleichwertige berufliche Qualifikationen erkennen wir für höhere Karrierewege im öffentlichen Dienst an (...).“
Welche berufliche Qualifikationen erfüllen die Anerkennung für höhere Karrierewege d.h. gehobener/höherer Dienst?
Joachim Schroeder (Mittwoch, 08 Juni 2022 23:09)
Ist das Diakonengesetz der Landeskirchen bekannt?
Fachschule-Anerkennungsjahr- 40 tägige Aufbauausbildung mit zweiter Laufbahnprüfung:
FH-Gleichwertigkeit durch die ev.-Ludwigsburg mit Zugang gehobener Dienst (D1) und Masterstudium.
Hier wird eine berufliche/außerhochschulische Ausbildung zu 100% anerkannt (im gegensatz zur KMK-Absprache zu max. 50%).