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Warum wir einen guten Gesetzentwurf noch besser machen müssen

Der Bundestag berät die steuerliche Forschungsförderung. Der Ansatz von Finanzminister Scholz ebnet den Weg dazu. Damit auch kleine und mittlere Unternehmen für ihre Innovationskraft belohnt werden, braucht er jedoch eine entscheidende Ergänzung. Ein Gastbeitrag von Oliver Kaczmarek, Lothar Binding und Manja Schüle.

Foto: Republica - cco.

DIE FORSCHUNGSLANDSCHAFT IN Deutschland ist gut gepflegt. Einerseits. Denn andererseits gibt es Felder, die noch bestellt werden müssen. Mit dem Pakt für Forschung und Innovation haben wir deshalb den Akzent auf Transfer und Translation gesetzt. Bei einer Laufzeit von zehn Jahren mit gesicherten Aufwüchsen von drei Prozent werden 120 Milliarden Euro investiert. Das gibt es sonst nirgendwo in der Europäischen Union. Einerseits. Denn andererseits schöpfen wir das Potenzial für Innovationen noch nicht aus, insbesondere in der der Forschung kleinerer und mittelständischer Unternehmen.

 

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat mit seinem Gesetzesentwurf den Weg geebnet, um auf unbürokratische Weise und mit klarer, volkswirtschaftlicher Zielrichtung die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung einzuführen. Er setzt den richtigen Impuls angesichts sich eintrübender konjunktureller Aussichten: Wir investieren in die Innovationsfähigkeit unserer Volkswirtschaft, statt mit pauschalen Umsatzsteuersenkungen schnell verpuffende Einzelaktionen zu starten.

 

Mit seinem Ansatz, Personalaufwendungen für Forscherinnen und Forscher zu 25 Prozent von bis zu zwei Millionen Euro geltend zu machen, hat er den Königsweg gefunden, um beide Ziele gleichermaßen zu erreichen. Eine Bemessung anhand der Zahlungen für Personal ist deswegen unbürokratisch, weil Unternehmen im Zuge der Lohnsteuerabrechnung ihre Personalausgaben sowieso bei den Finanzämtern angeben. Es müssen also keine neuen Daten erhoben werden.

 

Mit der Fokussierung auf Stellen für Forscherinnen und Forscher setzt er gleichermaßen einen arbeitsmarktpolitischen Impuls, indem nicht nur die Investitionen in Forschung und Entwicklung für Unternehmern begünstigt werden, sondern auch die Schaffung neuer Stellen. Damit erhält die steuerliche Forschungsförderung eine klare, gesamtwirtschaftliche Zielrichtung. Denn neben der Förderung des Innovationspotentials unserer Wirtschaft geht es uns vor allem darum, gute Beschäftigungsperspektiven in Deutschland zu erreichen.

 

"Wir wollen, dass die Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft gleichberechtigt neben privatwirtschaftliche Investitionen in Forschung und Entwicklung tritt"

 

Das Gesetz hat vor der Sommerpause das parlamentarische Verfahren erreicht. Wir verfolgen das Ziel, das Verfahren gründlich und zügig zum Erfolg zu bringen. Dabei geht es der SPD-Bundestagsfraktion vor allem um einen Punkt: Wir wollen prüfen, inwiefern neben den Forschungskooperationen zwischen Unternehmen auch die Kooperationen von Unternehmen mit der hochschulischen und der außeruniversitären Forschung durch die steuerliche Forschungsförderung gestärkt werden können.

 

Der vorliegende Gesetzentwurf lässt es nicht zu, dass Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen als Auftragnehmer Förderung beantragen können, weil sie aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit in der Regel steuerbefreit sind. Dadurch entfallen Steuerbegünstigungen vor allem für kleine und mittlere Unternehmen, die sich, so innovativ sie sein mögen, keine eigenen Forschungsbereiche leisten können.

 

Deswegen wollen wir eine Ergänzung des Gesetzesentwurfs in die Debatte einbringen. Für den Fall, dass ein Unternehmen bei einem Forschungsvorhaben einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung einen Auftrag erteilt, soll es zusätzlich zu den bisher im Gesetz geregelten Fällen möglich sein, dass dann der Steuerbonus beim Auftraggeber angerechnet werden kann. Damit sorgen wir dafür, dass die Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft gleichberechtigt neben privatwirtschaftliche Investitionen in Forschung und Entwicklung treten wird. Dass es am Ende keine Doppelförderung bei den Auftragnehmern geben darf, versteht sich dabei von selbst.

 

Wir wollen Anreize für mehr Kooperation bei Forschung und Entwicklung setzen und das Innovationspotenzial in seiner gesamten Breite heben. Der Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die praktische Anwendung und die wirtschaftliche Verwertbarkeit für die Gesellschaft gelingen dann am besten, wenn Forschung, Wissenschaft und Wirtschaft in ihrer Unterschiedlichkeit zusammen kommen. Dafür wollen wir mit unserer Initiative einen Beitrag leisten.

 

Wir freuen uns auf die heiße Phase der parlamentarischen Beratungen und darauf, mit der Union für einen noch besseren Gesetzentwurf zur Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung zu streiten.

 

Die Autoren sind Mitglied der SPD-Bundestagsfraktion. Oliver Kaczmarek ist bildungs- und forschungspolitischen Sprecher. Lothar Binding ist finanzpolitischer Sprecher, Manja Schüle ist die für das Thema steuerliche Forschungsförderung zuständige Berichterstatterin.

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Kommentare: 1
  • #1

    Georg Kääb, Sprecher des Arbeitskreises der Bio(tech)Regionen in D (Donnerstag, 26 September 2019 11:15)

    Es ist verständlich, wenn sich in dieser Sache nach gefühlt ewigen Diskussionen die Politik auf die eigene Schulter klopft jetzt überhaupt einmal "etwas" in ein Gesetz geformt zu haben. Das Geplänkel um steuerliche Anrechnungen beim Auftraggeber oder -nehmer lenkt dabei aber leider davon ab, dass dieser jetzige Entwurf noch IMMER weit hinter den Regelungen beispielsweise in Österreich (!) hinterherhinkt, von Frankreich ganz zu schweigen... also: MEHR Prozente bei die Fische bitte!! siehe: https://www.vbw-bayern.de/Redaktion/Frei-zugaengliche-Medien/Abteilungen-GS/Wirtschaftspolitik/2019/Downloads/1903-Steuerliche-FuE-Foerderung_final.pdf