Das BMBF hat aktuelle Zahlen vorgelegt: Über fast die Hälfte der Anträge von Studierenden auf Corona-Überbrückungshilfe wurde demnach gar nicht erst entschieden – sie flogen aus formalen Gründen schon vorher raus. Was sagt das über das Hilfsinstrument, was über die Antragsteller? Und wieviel Geld hat das Ministerium bislang zugesagt? Eine Analyse.
GESTERN HAT Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) die Verlängerung der Studierenden-Überbrückungshilfe, also des nicht rückzahlbaren Zuschusses, um einen Monat verkündet. Heute liefert ihr Ministerium auf meine Nachfrage umfangreiche Statistiken zu allen bislang gestellten Anträgen. Und das in einer bisher nicht bekannten Detailtiefe.
Die wichtigste Botschaft: Karliczek hat noch mehr als die Hälfte des 100-Millionen-Topfs übrig. Bislang wurden erst gut 42 Millionen Euro an Hilfen zugesagt. Den September kann sie also noch locker damit bezahlen – und den Oktober und November, wenn sie will, vermutlich gleich noch dazu.
Ist die durch Corona verursachte Not vieler Studierenden also doch nicht so groß wie gedacht, oder erklärt sich das niedrige Zusagevolumen, wie Opposition und Studierendenverbände seit Wochen kritisieren, durch die rigiden Fördervoraussetzungen und ein zu kompliziertes Antragsverfahren? Eine Analyse.
1. Wie viele Studierende haben seit Juni um Unterstützung nachgesucht?
Hatte das BMBF bislang vor allem die Zahl der "vollständig" eingereichten Anträge betont, beziffert es heute auch die Menge der insgesamt vorhandenen Anträge – also auch jener, über die wegen fehlender Unterlagen und Angaben von den Studierendenwerken gar nicht erst entschieden wurde.
So ersuchten allein im Juni 200.100 Studierende um einen Zuschuss aus dem Notfonds, doch nur 82.380 dieser Studierenden – gut zwei Fünftel – reichten ihren Antrag über das Online-Tool so ein, dass er als "vollständig" bewertet wurde und überhaupt in die Entscheidung ging. Im Juli sank die Zahl der Anträge insgesamt dann fast um die Hälfte auf 107.209, von denen aber mit 71.555 zwei Drittel als "vollständig" eingestuft wurden.
Der August läuft noch, doch scheint die Zahl der insgesamt vorhandenen Anträge weiter zurückzugehen, während der Anteil der vollständigen Gesuche weiter steigt. Konkret: Stand heute Morgen stellten im August bislang 47.065 Studierende einen Antrag, 35.780 (76 Prozent) davon gelten als "vollständig".
Was das bedeutet: Die Zahl der Anträge insgesamt lag von Juni bis zum 21. August mit gut 354.000 fast doppelt so hoch wie die Zahl der "vollständigen Anträge". Dieser Unterschied ist frappierend und erfordert eine gründliche Aufklärung durch Karliczeks Ministerium.
Haben im ersten Monat viele Studierende es einfach mal drauf ankommen lassen und mit ihrem Antragsversuch quasi einen "Versuchsballon" gestartet, obwohl sie gar nicht die nötigen Angaben und Unterlagen vorlegen konnten? Verhinderte das Aussortieren ihrer Anträge insofern unberechtigte Mitnahmeeffekte? Oder war die Antragstellung so komplex, wurden durch die Bewilligungsvoraussetzungen so hohe Hürden aufgebaut, dass tausende Studierende frustriert daran scheiterten und sich deshalb im Juli erst gar nicht mehr beworben haben? Heute hieß es aus dem BMBF zum Rückgang der Anträge bei gleichzeitig steigender Vollständigkeits-Quote: "Die Qualität der Anträge steigt."
2. Wie hoch lagen Bewilligungs- und Ablehnungsquote, und was waren die wichtigsten Gründe?
Von den 82.380 vollständig eingereichten Anträgen auf Überbrückungshilfe im Juni bewilligten die rund 1000 Sachbearbeiter in den 57 Studierendenwerken laut BMBF 43.836, was einer Quote von 53,2 Prozent entspricht. Allerdings nur solange man nicht die Zahl der insgesamt gestellten 200.100 Anträge zugrunde legt – also auch der unvollständigen. Tut man dies, sinkt die Bewilligungsquote auf 21,9 Prozent. Wobei man mit der Interpretation dieses Prozentwerts, siehe 1., sehr vorsichtig sein sollte. Betrachtet man wieder nur die 82.380 vollständigen Anträge, betrug die Ablehnungsquote im Juni immer noch hohe 46,8 Prozent.
Für den Juli und August macht das BMBF noch keine Angaben zu zugesagten oder abgelehnten Überbrückungshilfen, da sie noch nicht vollständig bearbeitet seien. Doch zeichne sich "ein deutlicher Rückgang der abgelehnten Anträge ab".
Apropos Ablehnungen: Eigenwillig ist, dass der zweithäufigste Grund der Nicht-Bewilligungen, den das Ministerium für den Gesamtzeitraum Juni bis August angibt, mit 27 Prozent wiederum "unvollständige oder nichtlesbare Unterlagen" lautete. War nicht die Voraussetzung, bevor ein Antrag überhaupt in die Entscheidung ging, dass er als "vollständig" einsortiert wurde? Als Haupt-Ablehnungsgrund nennt das BMBF mit 42 Prozent "das Nichtvorliegen einer pandemiebedingten Notlage".
Der dritthäufigste Ablehnungsgrund war mit 23 Prozent "die automatische Ablehnung durch Fristablauf bei Nachbesserungen". Die betroffenen Studierenden konnten oder wollten die geforderten Unterlagen und Informationen also nicht nachliefern.
Was das bedeutet: Es gab bei den Studierenden nach dem ersten Monat offenbar einen Lerneffekt, weswegen mehr Anträge bewilligt wurden. Davon ausgehend, dass die Not im Juli gegenüber Juni nicht gewachsen ist, heißt das aber zugleich: Die Überbrückungshilfe erreichte erst allmählich einen höheren Anteil der tatsächlich bedürftigen Studierenden. Dies allein auf die Schludrigkeit der Antragsteller zu schieben, dürfte zu kurz greifen. Auch hier müssen BMBF und Studentenwerke noch öffentlich Ursachenforschung betreiben.
Dass bei 42 Prozent laut Antragsbearbeitung keine pandemiebedingte Notlage vorgelegen hat, passt zu der seit länger laufenden Debatte um die Ausrichtung der Hilfe. Gestern erst hatte Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks (DSW) gesagt, die Überbrückungshilfe helfe "schon jenem Teil der Studierenden, für die sie gedacht ist". Gleichzeitig aber bleibe das strukturelle Problem, dass viele Studierende schon vor Ausbruch der Corona-Pandemie in einer finanziellen Notlage gewesen seien. "Für sie greift die Überbrückungshilfe nicht, und für sie ist grundsätzlich eine längerfristige Lösung erforderlich."
3. Wie viel Geld gab es pro Antrag?
Im Juni wurden pro bewilligtem Antrag 421 Euro zugesagt. Schon dieser Durchschnittswert bewegte sich nahe am möglichem Maximum. Bis zu 500 Euro pro Monat können die Studierendenwerke bewilligen, theoretisch aber auch nur 100 Euro. Letzteres kam jedoch extrem selten vor. Und die durchschnittlich zugesagten Beträge steigen weiter. Im Juli gab es pro bewilligtem Antrag schon 432 Euro, im August sogar 449 Euro – wobei das Ministerium zu Recht darauf hinweist, dass dieser Wert sich noch ändern wird.
Was das bedeutet: Die Studierendenwerke haben bei den bewilligten Anträge ihren Bewilligungsspielraum offenbar zugunsten der Studierenden so weit ausgereizt, wie es nur ging. Weil deren Not offenbar in vielen Fällen so groß war, dass man ihnen vermutlich nicht nur 500 Euro pro Monat, sondern deutlich mehr hätte zahlen können. Zumindest den Höchstbetrag haben dann die meisten bekommen.
Über alle bisher bewilligten Anträge hinweg ergibt sich ein Schnitt von 429 Euro. Nimmt man nun an, das sich in den nächsten Monaten gleichbleibend jeweils zwischen 45.000 und 65.000 Studierende erfolgreich um einen Zuschuss bemühen und dessen durchschnittliche Höhe erhalten bliebe, reichte das Geld des Notfonds nicht nur für September, sondern auch für Oktober – möglicherweise sogar noch länger.
Was, selbst wenn es nicht zu einer zweiten Corona-Welle mit entsprechenden Einschränkungen kommen sollte, auch bitter nötig sein dürfte: Aus den Studierendenwerken wird berichtet, einige der Studentenjobs seien bereits zurückgekehrt – aber noch längst nicht alle. Die Notlage ist für viele Jung-Akademiker also nicht vorbei.
Dass die 100 Millionen so lange halten, wird das BMBF als Erfolg interpretieren. Aber wovon eigentlich? Einer sparsamen, Mitnahmeeffekte verhindernden Haushaltspolitik? Oder eines zielgenauen Hilfsinstruments? Die Debatte wird durch die jetzt vorgelegten Statistiken eher noch befeuert.
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bregalnica (Freitag, 21 August 2020 16:21)
Bei jedem Antrag auf Sozialhilfen darf man Unterlagen nachreichen oder eben einen erneuten Antrag stellen, vielen Studis hingegen wurde diese Möglichkeit nicht eingeräumt, sondern direkt abgelehnt. Auch ich fand die Antragsstellung schweig und komplex und hatte Glück, in einem Bundesland zu wohnen, in welchen die Studierendenwerke nicht so rigoros abgelehnt haben wie in anderen Bundesländern.
Bei der Überbrückungshfe kann man sein Recht auch nicht einklagen oder in Widerspruch gehen, denn Studis haben kein Anrecht darauf. Karliczek hat uns kein Gesetz gegeben, sondern ein Instrument, was kaum hilft. Warum eigentlich 500€ Höchstzuschuss? Wer soll davon ernsthaft leben können, trotz nachgewiesener unverschuldung und eben pandemiebedingt Notlage kriegen wir 500€ und fallen einfach tiefer und tiefer und tiefer ins Minus, weil es einfach hinten und vorne nicht reicht. Was für ein 'erfolg' des bmbf
Ricarda (Freitag, 21 August 2020 19:48)
(1) Mir scheint hier noch wichtig zu ergänzen, dass es zunächst lange keine Form von Ausfüllhilfe gab, dass nach manchen Dingen gar nicht gefragt wurde im Antrag, obwohl sie notwendig waren (z.B. der sog. Elternnachweis), dass es zudem technische Schwierigkeiten gab, dass nicht nachvollziehbarerweise Studis berichten, trotz identischer Anträge in verschiedenen Monaten oder von bspw. Ehepartnern, einmal eine Bewilligung bekommen zu haben und einmal nicht, dass manche sehr genau auf Lesbarkeit, scharfe Fotos und Vollständigkeit achteten, aber in der Ablehnung stand, es wäre etwas unvollständig/nicht lesbar gewesen.
Für einen Rettungsring in einer Krise für wirklich arme Leute sind diese Dinge inakzeptabel.
Weiter nehme ich stark an, dass viele Studierende nach dem ersten Monat, in dem eine Ablehnung kam, weil ihre Notlage "nicht pandemiebedingt" sei, es in den Folgemonaten nicht versucht haben. Die Zahl der stark Not leidenden dürfte also weit höher liegen, als in den Statistiken Antragsteller benannt sind.
Mich wundert enorm, dass es keinen Rechtsanspruch gibt, keine Rechtsbehelfsbelehrung, keine Möglichkeit zum Widerspruch. Es ist wie ein Freibrief zu Willkür, das so zu machen. Das geschieht in einem Rechtsstaat. Ich weiß nicht mehr, wo, aber in irgendeinem Gesetzbuch steht etwas wie "Wenn ein Antrag aufgrund eines kleinen Versäumnisses des Antragstellers abgelehnt werden soll, und dies eine unbillige Härte bedeutet, muss die Behörde, bei der der Antrag gestellt wurde, das "Heilen" des Versäumnisses auch nach Fristende zulassen". Wir haben hier jede Menge unbillige Härte. Das BMBF hat erwartet, dass wir für technische Probleme zu Beginn, als das Tool noch neu war, Verständnis haben, und für die anfangs lange fehlenden Ausfüllhinweise, für unklare Informationen (z.B., inwieweit ein Mietkautionskonto angegeben werden muss, das war zunächst gar nicht klar.) oder dafür, dass kaum Rückfragen zum eigenen Antrag, kaum Klärungen möglich waren, ja selbst falsch beschiedene Anträge bis vor kurzem weder nachträglich eingesehen, noch die Entscheidung geändert werden konnte. All das sollen wir verzeihen, obwohl manche von uns weniger Essen, zu ihren Eltern zurückziehen müssen wegen dieser Pannen, ständig Angst haben vor einer ungewissen, weil nicht abgesicherten Zukunft, weil das gesamte Semester für viele diesem Nervenstress zum Opfer fiel und nicht studiert werden konnte, und weil - und das ist noch gar nicht gesagt worden - auch viele Eltern und Familien darunter leiden, weil sie finanziell ausbluten, um die Studierenden irgendwie weiterzutragen. WIR sollen DAFÜR Verständnis haben, aber für UNS gibt es vom BMBF KEINE KULANZ? Toller Sozialstaat!
Ricarda (Freitag, 21 August 2020 19:50)
(2) Was sagte Frau Merkel dazu, gefragt von Nicole Gohlke, wieso nicht das BAföG für alle, die Not leiden geöffnet wird? "Aus ordnungspolitischen Gründen". Gott bewahre, man müsse eingestehen, dass das BAföG so, wie bisher, absolut unzureichend und unzugänglich für viel zu viele Leute ist. Schön, wenn Frau Merkel Ordnung hält. Ich würde aber gerne überleben UND mein Studium fortführen können.
Und ich frage mich auch sehr, was das mit "nicht pandemiebedingt" soll. Keinen Job zu finden wegen der momentan sehr schlechten Stellenlage versteht wirklich jeder als eine pandemiebedingt. - Nur nicht Frau Karliczek und das BMBF. Es gibt viele Studis, die z.B. nur in den Semesterferien arbeiten, dann aber sehr viel. Es gibt Leute, die vor der Pandemie lange krank waren und deshalb nicht gearbeitet haben. Es gibt Studierende, die eine Behinderung oder chronische Krankheit haben und deren Eltern aushelfen konnten, es aber nun aber nicht mehr können. Unter normalen Umständen finden die wegen ihrer Einschränkungen gerade so was auf dem Arbeitsmarkt, was sie ohne Abschluss ausüben können. Bei der pandemiebedingt aktuellen Lage: Keine Chance. Vor der Pandemie kein Job? Unterhalt der Eltern fällt nicht wegen der Pandemie weg, sondern weil sie jetzt Rentner geworden sind? Und du findest WEGEN DER PANDEMIE keinen Job? - Tja, nicht pandemiebedingt, findet das BMBF.
Also entweder ist das sehr wohl pandemiebedingt und es wurden sehr viele falsche Entscheidungen getroffen. Oder aber, es fehlt ein weiteres Tool für diese Leute. Wie kann sich das BMBF darauf zurückziehen zu sagen, "dafür ist die Nothilfe nicht gedacht, weil nur für - nach unserer Auffassung - pandemiebedingte Notlagen", und dann einfach nichts weiter tun?
Es gibt dieses Märchen, Härtefall-Hartz 4 bekommen zu können in so einer Lage. Ich hab es probiert. Es stimmt nicht. Mag sein, es steht irgendwo, dass das gehen solle. Faktisch bekommt man es aber nicht, man wird sofort abgelehnt, weil Student. Auch Widersprüche helfen nicht. sich da durchzuklagen hat nicht jeder die Nerven und auch nicht die Zeit. Ich kann nicht jahrelange Klagen führen, um dann rückwirkend Geld zu kriegen, wenn ich aber leider bereits verhungert bin.
Es gibt also NICHTS für die Studis deren Notlage gerade angeblich nicht pandemiebedingt sein soll, was kein Kredit ist (der übrigens auch nicht ausreicht) und damit lehnt sich das BMBF gemütlich zurück, und sagt selbstzufrieden: "Für die pandemiebedingt Notleidenden haben wir doch alles getan." (Keine Quelle, da meine Wahrnehmung.) Ja, super. Und die anderen? Die vor Corona keinen Job hatten, krank waren, Kinder betreut haben?
Egal, ob man dieses Tool ausweitet oder ein weiteres auflegt oder das BAföG öffnet: Wie kann eine Behörde einen Haken hinter diese Sache setzen, wenn das nicht gelöst ist? Was denken die denn, was aus diesen Menschen wird?
Frau K. schreibt auf der Seite vom BMBF: "Von Beginn der Pandemie an war mir wichtig, dass die Folgen dieser Ausnahmesituation für unsere Gesellschaft Studierende nicht in die Aufgabe ihres Studiums treiben sollen. Deshalb haben wir mit einem einmaligen Unterstützungspaket reagiert. Und deshalb habe ich jetzt die Überbrückungshilfe verlängert, weil das Sommersemester an vielen Hochschulen noch läuft und Prüfungen nachgeholt werden. Mir ist es wichtig, dass die Studierenden in pandemiebedingten Notlagen sich auf ihre Prüfungen konzentrieren können.“ Quelle: https://www.bmbf.de/de/karliczek-ueberbrueckungshilfe-fuer-studierende-wird-verlaengert-12344.html
Merkt sie überhaupt, wie weit ihre Worte und die Auswirkungen ihrer Entscheidungen auseinanderklaffen?
JM (Samstag, 22 August 2020 13:08)
"Über fast die Hälfte der Anträge " (zweite Zeile) - könnte ja sprachlich noch nachgebessert werden...
saoirsedaire (Mittwoch, 26 August 2020 07:43)
Vielleicht liegt es an der irreführenden Bezeichnung, aber Anträge, die vom System als „unvollständig“ bezeichnet werden, sind Anträge, die vom Studenten zwar begonnen wurden (da reicht schon die Eingabe der Emailadresse, dann besteht sofort ein Antrag im System) aber nicht abgesendet werden. Da sortiert das System also nichts aus (ob die Unterlagen fehlen, kann das System ja gar nicht prüfen) sondern der Student hat sich (warum auch immer) entschieden, hier keinen Antrag an das BMBF zu senden. Nur die gesendeten Anträge gehen dann an die SB, die dann schauen, ob Unterlagen vollständig sind oder ob Dokumente/Erklärungen fehlen. Kritik am System ist völlig gerechtfertigt, wir im SW sind auch alles andere als glücklich über die Abwicklung, aber die Erklärungen zum Ablauf sollten doch stimmen.
Jan-Martin Wiarda (Mittwoch, 26 August 2020 07:50)
@SW: Vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Allerdings ist das genau das Problem: Die Erläuterungen zum Prozess sind auch für die Antragsteller ungenau. Genau wie die Bezeichnung: "Vollständiger Antrag" suggeriert eben Vollständigkeit. Besser wäre sicherlich: "Eingereichter Antrag", wobei auch das nicht hinhaut. Denn ganz ohne Druck entscheidet der Student ja doch nicht, ob er abschicken kann oder nicht. Am Ende sind doch schon bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, bevor der Antrag vom System zum Einreichen anerkannt wird.
a (Mittwoch, 26 August 2020 22:41)
Berlin - Juni, Juli wurden bewilligt mit jeweils 500€.
Im August die Begründung aus Juli übernommen, da sich keine Rahmenbedingungen geändert haben.
Innerhalb weniger Tage abgelehnt, da "keine pandemiebedinge Notlage vorliegt".
Mehrere Tage lang versucht anzurufen, jedoch ging niemand ans Telefon.
Absolute Willkür und leider habe ich sogar Bedenken weiter, z.B. per e-Mail, nachzufragen, da anderen Studenten bereits zugesagtes Geld wieder abgesprochen wurde. Sowas kann ich absolut nicht gebrauchen.
Freut mich aber ungemein, dass das BMBF stolz ist, dass noch die Hälfte vom 100 Millionen € Topf übrig ist. Hätten sie sich ein wenig mehr bemüht, hätten sie bestimmt noch weniger Auszahlen können - noch bessere Nachrichten!
Sven (Dienstag, 22 September 2020 10:55)
Meine beiden Anträge im Juni und Juli wurden abgelehnt, mit der Begründung, meine Notlage sei nicht nachweisbar, obwohl der Kontostand was anderes Zeigt. Nach dem ich im August von einem Kommilitonen erfuhr, dass er eine Nachfrage vom Studentenwerk erhilt, um sich zu seiner Notlage zu äußern, habe ich erstmal gestaunt.
Da nichts zu verlieren, schrieb ich an das Studentenwerk und fragte nach, warum ich keine Möglichkeit erhielt mich zum Sachverhalt zu äußern obwohl meine Notlage ersichtlich ist. Paar Tage später erhilt ich die E-Mail wo ich dann im Portal für die Monate Juni und Juli zu meiner Notlage nähere Angaben machen konnte. Einige Tage später wurden meine beiden, zuvor abgelehnten Anträge bewilligt und dann auch Ausgezahlt.
Das interessante begann dann im August und September. Den in diesen Monaten hat man versucht mich davon zu überzeugen, ich muss weniger bekommen als mir zustünde, weil meine Kontoauszüge angeblich andere Summen aufweisen als zur Genämigung des Wunschbetrags notwendig sein soll.
Nach dem ich mich massiv und zwar jeden Monat beschwert habe und auch aufgezeigt, dass die Berechnungen des Sachbearbeiters falsch sind, wurde meinem Widerspruch stattgegeben und ich bekam die Summe, die ich im Antrag angegeben habe.
Für mich hat es den Anschein, als wäre hier auf Täufel komm raus versucht worden weniger auszuzahlen und man daher der Willkür des Sachbearbeitenden ausgestzt war.