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Hochschulen, beendet die Intransparenz bei Spenden!

Die Uni Hamburg darf die Namen ihrer Spender geheimhalten,
urteilt ein Gericht. Doch diese Intransparenz ist kontraproduktiv.
Ein Kommentar.

Wie viel Transparenz ist richtig – und rechtens? Bild: Morteza Farkhondepour / Unsplash.

DIETER LENZEN ZEIGTE sich hochzufrieden. Das Urteil sei "von großer Bedeutung", weit über die Hansestadt hinaus, verkündete der Präsident der Universität Hamburg. 

 

Was war passiert: 2015 hatte ein Journalist der Internetplattform "FragDenStaat.de" wissen wollen, wer alles der Hamburger Uni in den vergangenen drei Jahren hatte Geld zukommen lassen – und in welcher Höhe und in welcher Art: als Sponsoring-Leistung, Spende, Schenkung oder Werbezuwendung. Das Hamburgische Transparenzgesetz verpflichte die Hochschule zur Auskunft, argumentierte der Fragesteller.

 

Die Uni Hamburg sperrt sich

 

Doch Lenzens Universität sperrte sich. Zwar gab sie Teile der gewünschten Informationen heraus, doch vor allem die Namen der Spender wollte sie größtenteils nicht nennen – es sei denn, die Betreffenden hatten die ausdrückliche Zustimmung zur Veröffentlichung erteilt. Also klagte "FragDenStaat" – und bekam in erster Instanz 2018 Recht. Woraufhin die Uni in Revision ging.

 

Und das Hamburgische Oberverwaltungsgericht befand jetzt: Nicht nur der Kernbereich der Wissenschaftsfreiheit, also vor allem die Forschung im engeren Sinne, sei von der gesetzlichen Informationspflicht ausgenommen. Sondern auch "unmittelbar wissenschaftsrelevante Angelegenheiten und insoweit auch Informationen über Drittmittel zu Forschungszwecken". 

 

Für "FragDenStaat" ein fatales Urteil

 

"FragDenStaat" nennt das Urteil ein "fatales Signal": Wissenschaft lebe von Transparenz, und der öffentliche Auftrag der Hochschulen werde gefährdet, wenn Forschungsinhalte durch private Geldgeber bestimmt würden. "Um eine Kontrolle und einen demokratischen Diskurs zu ermöglichen, muss öffentlich sein, wie Forschung und Lehre finanziert sind."

 

Lenzen hält gegen: Hätte die Uni die Namen der Spender nennen müssen, wäre die Bereitschaft vieler Wohltäter, Freunde und potenzieller Partner, die Wissenschaft zu unterstützen, "zusammengebrochen". Er hoffe, das Urteil werde Bestand haben. Nur dann hätten Universitäten "angesichts schrumpfender Haushaltszuwendungen des Staates" überhaupt noch die Möglichkeit, "ihren Handlungsspielraum zu erweitern".

 

Markige Worte, in denen nebenbei noch die gerade mit harten Bandagen geführten Verhandlungen um die künftigen Hamburger Hochschulverträge mitschwingen.  Aber hat Lenzen Recht? 

 

Nachahmungseffekte, wenn die Namen genannt werden

 

Richtig ist: Wer unter der Voraussetzung, nicht bekannt zu werden, Geld gespendet hat, wird es als Vertrauensbruch erleben, wenn seine Identität plötzlich in die Öffentlichkeit gezerrt wird. 

 

Doch für die Zukunft könnte man die Regeln durchaus anders gestalten. Auch dann könnte es einzelne Mäzene geben, die – wie von Lenzen befürchtet – das Portemonaie lieber zulassen, als ihre Namen preiszugeben. Umgekehrt könnte aber auch gerade die regelmäßige Veröffentlichung aller Spender zu verstärkten Nachahmungseffekten führen. 

 

Denn dann stünden finanzielle Zuwendungen an Hochschulen nicht mehr, siehe oben, in dem (meist unberechtigten) Ruch, die Wissenschaft im Geheimen beeinflussen zu wollen. Was wiederum der trotz aller Geheimnistuerei gering ausgeprägten private Spendenkultur in Deutschland sogar einen Schub geben könnte. Denn in einem hat Dieter Lenzen auf jeden Fall Recht: Je weniger der Staat den Hochschule gibt, etwa als Folge der Coronakrise, desto mehr sind sie künftig auf private Unterstützung angewiesen.  

 

Dieser Beitrag erschien zuerst in meiner Kolumne "Wiarda will's wissen" im Tagesspiegel. 

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