Bis auf Thüringen würden alle Länder nach den Weihnachtsferien mit Präsenzunterricht starten, hieß es nach einer Schaltkonferenz.
DAS PRÄSIDIUM der Kultusministerkonferenz reagiert deutlich. Nachdem Thüringens Bildungsminister Helmut Holter (Linke) die KMK zum Handeln aufgefordert hatte, legt sich diese heute Morgen unter Führung von Noch-KMK-Präsidentin Britta Ernst (SPD, Brandenburg) und ihrer Nachfolgerin Karin Prien (CDU, Schleswig-Holstein) fest: Das Präsidium bekräftigte den Beschluss aller Minister vom 9. Dezember, demzufolge offene Schulen und Hochschulen höchste Priorität in der Pandemie hätten.
Außerdem, teilte KMK-Sprecher Torsten Heil auf Anfrage mit, hätte das aus insgesamt sechs Kultusministern bestehende Präsidium festgestellt, "dass alle Länder außer Thüringen nach den Weihnachtsferien in Präsenz starten wollen".
Es ist eine deutliche Absage an Helmut Holter, der zuvor mit seinem Vorstoß, nach den Weihnachtsferien an den Thüringer Schulen flächendeckend Distanzunterricht anzuordnen, Schiffbruch erlitten hatte. Der Linken-Politiker hatte daraufhin angekündigt, dass die Form des Unterrichtsbetriebs vom jeweiligen Infektionsgeschehen vor Ort abhängig sein werde – was wiederum zu heftiger Kritik geführt hatte. Außerdem hatte Holter verlangt, dass die KMK sich noch vor der nächsten Schaltkonferenz der Regierungschefs von Bund und Ländern am 7. Januar darauf verständige, Empfehlungen an diese zu formulieren. "Alle wissen doch, dass die Omikron-Welle kommt", sagte Holter gestern der dpa. "Im Moment ist mir das, was auf Bundesebene läuft, zu spät."
Das KMK-Präsidium kommt den Forderungen ihres Thüringer Kollegen immerhin insofern nach, dass es eine Videoschaltkonferenz aller Kultusminister für den 5. Januar, also zwei Tage vor der Besprechung der Regierungschefs, festlegte. Wie die bei diesem Termin zustande kommenden Empfehlungen ausfallen dürften, wird Holter dagegen vermutlich weniger gefallen.
Währenddessen wurde bekannt, dass das Oberverwaltungsgericht Weimar einen Eilantrag gegen die Einführung von Distanzunterricht an den Thüringer Schulen abgelehnt hat. Der Antrag sei aus formalen Gründen unzulässig gewesen, zitierte der Nachrichtenjournalist Sebastian Haag auf Twitter eine Sprecherin des Gerichts.
Holter hatte die Ankündigung, doch nicht wie ursprünglich geplant flächendeckend Distanzunterricht einzuführen, damit begründet, dass jede politische Entscheidung "mit einer rechtlichen Umsetzung sowie gegebenenfalls auch mit einer fortgeschrittenen Informationslage" einhergehe. Außerdem verwies er auf den jetzt gescheiterten Eilantrag.
Tatsächlich verbietet aber nach Ansicht von Rechtsexperten das Bundesinfektionsschutzgesetz bundeslandweiten Distanzunterricht – was Holters Bildungsministerium offenbar zunächst übersehen hatte.
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