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Baut die maroden Hochschulen wieder auf!

Es bröckelt, zieht und schimmelt in Deutschlands Hörsälen. Doch zu dem dramatischen Sanierungsstau sagten SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag: nichts. Dabei sollte auch der Ampel klar sein: Ohne ein Bund-Länder-Programm wird es nicht gehen.

Mehr als eine Milliarde Euro kostete allein die Sanierung der Ruhr-Universität Bochum (RUB.)
Foto: Tuxyso / Wikimedia Commons / CC-BY-SA-3.0. 

DIE AMPELPARTEIEN haben für ihre Pläne in der Bildungs- und Wissenschaftspolitik viele Vorschusslorbeeren eingeheimst. Tatsächlich liest sich der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP in Teilen wie der Wunschzettel von Bildungsforschern, Pädagogen und Digitalisierungs-Experten. Das "Kooperationsverbot" in ein "Kooperationsgebot" umwandeln? Check. Massive Investitionen in tausende Schulen mit besonders vielen benachteiligten Kindern und Jugendlichen? Check. Ein besserer Digitalpakt 1.0 – und gleich hinterher ein Digitalpakt 2.0? Check. 

 

Besonders bedacht wurden auch die Hochschulen. Sie bekommen künftig wie Max Planck & Co jedes Jahr eine automatische Budgeterhöhung beim Zukunftsvertrag. Mehr Exzellenzcluster soll es auch geben, eine neue Förderagentur für Transfer, dazu ein "Bundesprogramm Digitale Hochschule", eine grundlegende Bafög-Reform und vieles mehr. 

 

Beeindruckend. Und riskant. Denn wer viel verspricht, muss auch viel halten. Und das in Zeiten Corona-bedingt knapper Kassen. Fast schlimmer noch, als keine Visionen zu haben, wäre, Visionen anzukündigen und dann eine nach der anderen nicht Realität werden zu lassen. Das wissen sie natürlich auch im Bundesbildungsministerium von Bettina Stark-Watzinger (FDP). Weshalb der selbst erzeugte Performancedruck schon dafür sorgen wird, dass sie, wenn auch nicht bei allen, so doch bei vielen Ankündigungen liefern werden. 

 

Die bewusste Entscheidung, sich
vor der Misere wegzuducken

 

Wirklich problematisch und zu befürchten ist, dass angesichts einer so langen (und teuren) Vorhaben-Liste kaum noch Zeit, Kraft und Ressourcen bleiben wird für die Leerstellen, die der Ampel-Koalitionsvertrag gelassen hat. Besonders eine davon ist so auffällig, dass sie nicht die Folge schlichten Vergessens sein kann, sondern die bewusste Entscheidung, sich vor einer hochschulpolitischen Misere wegzuducken: Es bröckelt, zieht und schimmelt an in Hörsälen, Seminarräumen und Uni-Bibliotheken in ganz Deutschland.

 

Heute wird der Wissenschaftsrat sein Positionspapier "Probleme und Perspektiven des Hochschulbaus 2030" vorstellen und bei seiner Problembeschreibung wohl noch die Zahl toppen, die 2018 das HIS-Institut für Hochschulentwicklung für die Kultusministerkonferenz berechnet hatte. Auf bis zu 35 Milliarden werde der Sanierungsstau an den Hochschulen bis 2025 wachsen, warnte HIS-HE damals. Und dabei waren die Unikliniken noch gar nicht berücksichtigt.

 

Dass zumindest die ärmeren Bundesländer das nicht allein stemmen können, erst recht nicht zusätzlich zum noch teureren Schulbau, bestreitet kaum noch jemand. Doch klar ist eben auch: Wenn der Bund den Ländern an der Stelle nur den kleinen Finger gibt, kommt er aus dieser Milliardennummer nicht mehr raus. Deshalb verweisen die Bundes-Finanzpolitiker lieber (und zu Recht!) darauf, dass es die Länder waren, die das Ende der einstigen "Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau" betrieben hatten. Als Teil der Föderalismusreform von 2006. 

 

Und doch ist es eine Leerstelle im Koalitionsvertrag, die viele der hochschulpolitischen Zukunftsversprechen der Ampel in Frage stellt. Die Hochschullehre muss nach der Pandemie in den Fokus, und sie fordert im Zeitalter der Digitalisierung neue Präsenzformate und neue, zeitgemäße Orte zum Austauschen und Lernen: weniger Hörsäle, mehr Begegnungs- und Rückzugsflächen. Und die so oft beschworene Transformation der Hochschulen hin zu mehr Nachhaltigkeit wird schon im Ansatz scheitern, solange es oben reinregnet und die Heizwärme durch Ritzen entweicht.  

 

Heute äußert sich
der Wissenschaftsrat

 

Mal sehen, was der Wissenschaftsrat heute dazu zu sagen hat. Was die Ampel meines Erachtens ihrer Wunschzettel-Liste hätte hinzufügen müssen, es aber ganz bewusst nicht getan hat: ein Investitionsprogramm für die klima- und didaktikgerechte Sanierung und den Ausbau der Hochschulen. Ein Programm von jährlich vielleicht 750 Millionen Euro, das den Landesfinanzministern mit Bundesbeteiligung winkt, wenn sie den gleichen Betrag zusätzlich für den Hochschulbau locker machen. 

 

Noch können SPD, Grüne und FDP diese Leerstelle füllen. Insgesamt 1,5 Milliarden mehr pro Jahr für den Hochschulbau wäre nicht die Auflösung des Sanierungsstaus, würde ihn aber zumindest nicht mehr größer machen. Und nein, aus der Nummer käme der Bund nicht mehr raus. Er müsste das Geld auf Dauer zahlen. Aber dafür wäre das Signal der Ampel deutlich: Sie will ihn wirklich, den Aufbruch der Hochschulen. Sie untermauert ihn sogar.  

 

Der Kommentar erschien heute zuerst in meiner Kolumne "Wiarda will's wissen" im Tagesspiegel.




Nachtrag am 24. Januar 2022, 14.45 Uhr:

 

Jetzt hat der Wissenschaftsrat sein Positionspapier offiziell veröffentlicht. Darin geht er von einem Sanierungsstau ("Investitionsbedarf") von "bis zu 60 Milliarden Euro" aus, wobei das "bis zu" nur in der begleitenden Pressemitteilung steht. Im Papier selbst führt der Wissenschaftsrat einmal die auch von mir zitierte HIS-/KMK-Einschätzung an: bei gleichbleibendem Flächenbedarf bis 2025 rund 35 Milliarden, ohne Unikliniken, die mit weiteren zwölf Milliarden zu Buche schlagen würden. Zum anderen nennt der Wissenschaftsrat einen Betrag von 60 Milliarden Euro, den die rheform GmbH auf der Grundlage "einer detaillierten Kenntnis eines Viertels aller Flächen und Gebäuden an Hochschulen in Deutschland" hochgerechnet habe (siehe auf Seite 72). 

 

In Richtung Bund äußert sich der Wissenschaftsrat auffällig zurückhaltend. Es fehlten übergreifende Impulse der Länder zur Förderung des Hochschulbaus "als wesentliche Komponente eines leistungsfähigen und an gesamtgesellschaftlichen Zielen orientierten Wissenschaftssystems". In diesem Sinne, so heißt es weiter, könnten "Initiativen zu den Themen Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Digitalisierung für eine neue Dynamik sorgen". Übersetzt: Wenn der Bund entsprechende sektorenübergreifende Bauprogramme auf den Weg bringt (wie im Koalitionsvertrag vorgesehen), dann wollen auch die Länder mit ihren Hochschulen davon profitieren. 

 

Mehr als ein vorübergehender Tropfen auf dem heißen Stein wäre das indes wohl nicht. Doch von der expliziten Forderung nach einem eigenen Bund-Länder-Programm schreibt der Wissenschaftsrat nicht. Weil der Bund es nicht wollte?


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Kommentare: 3
  • #1

    Sortmann (Montag, 24 Januar 2022 12:01)

    Das Foto ist mindestens 5 Jahre alt und zeigt nicht die 3 Neubauten, in die investiert werden musste.

  • #2

    Dörte Faberland (Dienstag, 25 Januar 2022 13:41)

    Es ist mit den Hochschulen wie mit den Schulen, den Brücken, dem Straßenbau, der digitalen Infrastruktur
    (etwa dem Corona-Meldesystem) etc.. Man läßt es leider
    verloddern und investiert nicht in die einfache Reproduktion. Das war mal anders in diesem Land.

  • #3

    HGH (Montag, 31 Januar 2022 13:14)

    Die Erinnerung ist kurzlebig. Sonst wüßten wir noch, dass der Hochschulbau als Gemeinschaftsaufgabe mit der Grundgesetzreform 2006 abschließend als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern abgeschafft wurde, weil die Länder damals dem Zeitgeist folgten und den wettbewerblichen Föderalismus ausgerufen haben, angefeuert von der Wissenschaft, die immer wieder von der Verflechtungsfalle theoretisierte. Der Bund wurde aus seiner grundgesetzlichen Mitfinanzierungspflicht im Hochschulbau nach Art. 91a GG entlassen. Allen Kundigen war klar, was passieren würde - und so hat der WR auch damals immer wieder gewarnt. Dieser historische Fehler kann in dem aktuellen Positionspapier des WR nicht geheilt werden. Die Feststellung der "strategischen Bedeutung" ist ein klares Signal, dass die alleinige Zuständigkeit bei den Ländern bleibt. Da hilft auch der etwas hilflose Verweis auf Art. 91b GG nicht wirklich weiter, weil er eindeutig dem Zweck der gemeinsamen Forschungsförderung von Bund und Ländern (u.a. Forschungsbauten) gewidmet ist. Auch die Übertragung der Bauherreneigenschaft auf Hochschulen allein ist keine Lösung, wenn sie nicht zugleich mit intelligenten Zugängen zum Kapitalmarkt und einem klugen Mieter-Vermieter System verknüpft ist, das eine gestreckte Refinanzierung über einen entsprechend erhöhten Betriebshaushalt ermöglicht.