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Wirkung light

Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger präsentierte am Freitag die Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Die Befristungsquote ist nach der Novelle 2016 kaum gesunken, die Hoffnungen auf längere Vertragslaufzeiten haben sich dagegen erfüllt – allerdings nur zwischenzeitlich.

Symbolfigur Hanna und Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger.

Illustration: Screenshot des BMBF-Videos. Foto: Kay Herschelmann.

NEIN, DASS DIE NOVELLE des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes ein Erfolg war, das will auch Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger so nicht sagen. Die 2016 am Gesetz vorgenommenen Änderungen hätten "einige Verbesserungen  für die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland" gebracht. Aber, fügt die FDP-Politikerin hinzu, "es gibt nach wir vor Verbesserungsbedarf." Was diplomatisch ausgedrückt ist: Am Freitagvormittag präsentierte das BMBF offiziell den mit Spannung erwarteten Evaluationsbericht zur Novelle, und man muss in den Ergebnissen schon sehr genau hinschauen, um größere (und vor allem nachhaltige) Veränderungen gegenüber der Zeit vor 2016 zu finden. 

 

Bereits seit 2007 bestimmt das Wissenschaftszeitvertragsgesetz, kurz WissZeitVG, die Spielregeln, auf deren Grundlage Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen ihre Arbeitsverträge mit dem wissenschaftlichen Personal gestalten dürfen. Vor allem ein Sonderbefristungsrecht für die Wissenschaft, also Ausnahmen und Abweichungen vom allgemeinen Arbeitsrecht, das Langzeit-Befristungen deutlich strengere Grenzen setzt. 

 

Die Novelle 2016 kam, nachdem unter anderem Gewerkschaften und Mitarbeiterinitiativen jahrelang Druck gemacht hatten. Das Ziel der Gesetzesänderung: längere Vertragslaufzeiten und ein Rückgang der aus Sicht vieler Kritiker exorbitant hohen Befristungsquote unter wissenschaftlichen Mitarbeitern.

 

Und, was hat es gebracht? Das sollte die schon in der Novelle selbst angekündigte Evaluation zeigen, die Forscher des HIS-Institut für Hochschulentwicklung (HIS-HE) und des Berliner Forschungs- und Beratungsunternehmen Interval im Auftrag des BMBF erstellt haben. Inhaltlich unabhängig – aber auf der Grundlage der vom Ministerium noch unter Stark-Watzingers Vorgängerin Anja Karliczek (CDU) definierten Fragestellungen.

 

An den Unis sind 84 Prozent der wissenschaftlichen Mitarbeiter befristet – und 62 Prozent der Postdocs

 

Einige zentrale Eckzahlen aus dem mit Anhängen 225 Seiten langen Bericht: Lässt man die (zum großen Teil auf Dauer beschäftigten) Professorinnen und Professoren außen vor, waren 2020 81Prozent der hauptamtlichen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Hochschulen befristet angestellt. Zum Vergleich: Anfang der Nullerjahre waren es noch um die 75 Prozent, 2010 ebenfalls 81 Prozent, Mitte der Zehnerjahre ging es auf zwischenzeitlich 83 Prozent rauf. Der Abschlussbericht spricht von einem "moderaten rückläufigen Trend" in den vergangenen Jahren. Was bei zwei Prozentpunkten Unterschied auf so hohem Niveau schon mutig ist.

 

Zumal unklar bleibt, was der Rückgang mit der WissZeitVG-Novelle zu tun hat, denn er setzte laut Berichtsdaten schon 2015 ein. An Universitäten lag die Befristungsquote 2020 übrigens mit 84 Prozent erwartungsgemäß noch höher als an HAWs (78 Prozent), Abweichungen zwischen Männern und Frauen gab es dagegen kaum. 

 

Nun kann man zu Recht anführen, dass das Einrechnen der Promovierenden die Befristungsstatistik skandalisierend verzerrt, weil für sie ja gar keiner Lebenszeit-Arbeitsverträge gefordert hat. Der GEW-Slogan, der es sogar in den Ampel-Koalitionsvertrag geschafft hat, lautet stattdessen "Dauerstellen für Daueraufgaben". Nimmt man die Promovierenden also zusätzlich zu den Profs  raus aus der Analyse, bleiben die Promovierten und Habilitierten, und für sie ergibt sich eine Befristungsquote von 62 Prozent an Unis und 56 Prozent an HAWs. 

 

Deutlich besser? Im Vergleich zu den 84 bzw. 78 Prozent: ja. Im Vergleich zum deutschen Gesamtarbeitsmarkt (gut sieben Prozent bei den über 25-Jährigen): nun ja. Die Forscher schreiben: "Das starke Übergewicht der befristeten Beschäftigung insbesondere in den jüngeren Jahrgängen ist ein Ausdruck der Qualifizierungsfunktion in Verbindung mit einem hohen Stellenwert temporärer Finanzierungsmittel." Wobei selbst von den wissenschaftlichen Mitarbeitern Ende 30 noch rund 40 Prozent einen Zeitvertrag haben. Am Ende ist es wohl vor allem eine Frage der jeweiligen wissenschaftspolitischen Einschätzung, welche Befristungsquote unter Postdocs einerseits gerecht für die Betroffenen wäre, andererseits aber auch für das Wissenschaftssystem förderlich.

 

Interessanterweise scheint diese Einschätzung schon von Fach zu Fach recht unterschiedlich auszufallen. Während 2020 in den Rechts- Sozial- und Wirtschaftswissenschaften 93 Prozent aller Uni-Mitarbeiter (hier allerdings wieder inklusive Doktoranden) befristet waren, 92 Prozent in den Ingenieurs- und 85 Prozent in den Geisteswissenschaften, lag die Quote in den Sportwissenschaften bei 79 Prozent, in den Human- und Gesundheitswissenschaften bei 76 Prozent. 

 

Warum gehen die Vertragslaufzeiten
wieder nach unten?

 

Die Hauptmittel der 2016er Novelle bestanden übrigens darin, die zulässigen Befristungsgründe genauer zu definieren (wobei sich am Charakter der sachgrundlosen Befristungsmöglichkeit tatsächlich wenig änderte). Außerdem gab es die Vorgabe, die jeweilige Befristungsdauer so zu gestalten, dass sie der angestrebten Qualifizierung angemessen ist (wobei die Beschreibung dessen, was "angemessen" ist, fehlt). Und die Bestimmung, dass bei Drittmittelbeschäftigten die Vertrags- der Projektlaufzeit entsprechen muss (wobei Ausnahmen möglich sind). 

 

Und tatsächlich: Während sich – zumindest in der Gesamtschau – bei den Befristungsquoten wenig getan zu haben scheint seit der 2016er Novelle, gab es bei den Vertragslaufzeiten eine spannende und zugleich widersprüchliche und damit schwer zu erklärende Entwicklung. Kurz gesagt: Sie schossen erst nach oben (vor allem weil viel mehr dreijährige Verträge abgeschlossen wurden) – und gingen dann zuletzt wieder nach unten.

 

Besonders deutlich war das bei den Universitäten zu beobachten. Die durchschnittliche Laufzeit der 2015 mit Promovierten abgeschlossenen Verträge lag bei 16,9 Monaten. In den nächsten zwei Kalenderjahren stieg sie um sage und schreibe fünf Monate auf 21,7 Monate, verharrte bis 2019 über 20 Monaten – und rutschte 2020 wieder auf 17,6 Monate ab. Noch größer war der zwischenzeitliche Sprung bei den Promovierenden: von 14,6 Monate im Kalenderjahr 2015 hoch auf 21,2 Monate 2017 und dann 2020 zurück auf 17,6 Monate. Es bleibt also ein Effekt übrig, aber nicht so sehr viel. Auch hier gab es laut Bericht jeweils nur geringfügige Unterschiede zwischen Frauen (eher die etwas kürzeren Arbeitsverträge) und Männern. 

 

Wie aber lässt sich das Hin und Her erklären? So richtig wissen das die Forscher auch nicht. Sie diskutieren als mögliche Ursache die Corona-Pandemie, also Auswirkungen der Kontaktbeschränkungen auf die Durchführung von Projekten und deren Laufzeiten – obwohl die Politik ja genau das hat verhindern wollen durch pauschale Förderverlängerungen. Zusätzlich nennt der Abschlussbericht einen  möglichen "Kohorten-Effekt". Soll heißen: Wenn gleichzeitig viele neue (und längere Arbeitsverträge) geschlossen werden, laufen diese auch etwa gleichzeitig aus und müssen dann auf einmal ersetzt werden durch (wie schon bisher üblich) eher kürze Anschlussverträge.

 

Doch wie plausibel ist das wirklich? Könnte es nicht viel eher sein, dass nach einem ersten Aufmerksamkeitseffekt die Hochschulen erkannt haben, dass ihr Spielraum tatsächlich kaum eingeschränkt wurde?

 

"Ein Sockel von Laufzeiten
unter einem Jahr"

 

In jedem Fall, schreiben die Forscher, bleibe "ein Sockel von Laufzeiten unter einem Jahr". Und es ist ein großer Sockel. Er lag bei den im Kalenderjahr 2020 abgeschlossenen Verträgen bei rund 42 Prozent. 2015 waren es 52 Prozent, bis 2019 war er zuvor auf etwa 33 Prozent geschrumpft.

 

Diesen "beständigen Sockel" beklagt auch Ministerin Stark-Watzinger, während es positiv sei, dass seit der Novelle die Vertrags- und die Projektlaufzeit bei einer Drittmittelfinanzierung in den meisten Fällen übereinstimmten. Doch entfalle ein Großteil der Kurz-Verträge auf einen relativ kleinen Teil der Beschäftigten. "Es trifft also immer wieder dieselben Menschen. Das müssen wir uns genau anschauen."

 

Dass eine Reform der Reform kommt, stand lange vor den heutigen Ergebnissen fest. Die Ampelparteien hatten schon in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, das WissZeitVG erneut reformieren zu wollen – hin zu mehr Planbarkeit und Verbindlichkeit in der Postdoc-Phase und "zu früheren Perspektiven zu alternativen Karrieren." Das Ganze aber, wie SPD, Grüne und FDP betonten, "auf der Basis der Evaluation" – wobei, das zeigte ja die Koalitionsvertrags-Ankündigung, man schon ziemlich genau wusste, dass diese eher ernüchternd ausfallen würde.

 

Das gestiegene Problembewusstsein hat entscheidend zu tun mit der Zuspitzung der Debatte um Befristungen, seit vor anderthalb Jahren ein ungeschickt gemachtes Erklärvideo des BMBF zu einem Aufbegehren führte, das von den sozialen Medien aus in die gesamte Wissenschaftsszene ausstrahlte. Unter dem Hashtag "#IchBinHanna" berichteten Betroffene dabei auch von ihren ganz persönlichen Erfahrungen mit Kettenverträgen, kurzen Vertragslaufzeiten und Dauerbefristungen – und was das für ihre Karrieren in der Wissenschaft bedeutet. 

 

Ein Großteil der Debatte fand unter Uni-Beschäftigten statt, was vor allem mit den Zahlenverhältnissen zusammenhängt: Das wissenschaftliche Personal an den HAWs (außer Profs) umfasst gerade mal ein Dreizehntel der Köpfe an den Universitäten. Deren Verträge liefen zuletzt aber im Schnitt sogar noch kürzer als an den Unis. 45 Prozent weniger als ein Jahr lang, nach einem zwischenzeitlichen Rückgang auf rund 30 Prozent. Auch die durchschnittlichen Vertragslaufzeiten an den HAWs sind noch etwas kürzer – was mit ihrem Fächerspektrum zusammenhängen kann: dem vergleichsweise hohem Anteil von Ingenieurs-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften zum Beispiel, die auch an Unis, siehe oben, die höchsten Befristungsquoten haben.  

 

Was sagen zu all dem eigentlich die Betroffenen? Auch das haben die Autoren des Evaluationsberichts wissen wollen. In einer repräsentativen Befragung wissenschaftlicher Mitarbeiter, die aktuell ein Qualifizierungsziel verfolgen, antworteten 49,6 Prozent, sie hielten es für nicht oder eher nicht "realistisch", dieses Ziel innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit zu erreichen. Wobei immerhin 38,5 Prozent sagten, das sei realistischerweise machbar oder eher machbar. 

 

Zu enger Auftrag für
die Evaluatoren?

 

Der Abschlussbericht enthält zahlreiche Analysen, Befragungen und umfangreiches statistisches Material. Trotzdem bemängelten schon bei der Ausschreibung der Evaluation durch das BMBF 2019 Kritiker, dass der vom Ministerium formulierte Forschungsauftrag zu eng gefasst sei. Die Verlängerung der durchschnittlichen Vertragslaufzeiten könne "nur ein Aspekt der Evaluation sein", schrieb etwa das Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft in einem Offenen Brief an die damalige Bundesforschungsministerin Anja Karliczek (CDU). "Zu untersuchen wäre vielmehr umfassend die Zweckmäßigkeit eines Sonderbefristungsrechts in der Wissenschaft." Und zwar in Bezug auf die Qualität von Forschung und Lehre, die Auswirkungen auf die Wissenschaftsfreiheit, auf andere Grundrechte oder auch auf die Gesundheit der Beschäftigen. 

 

Die Autoren des Abschlussberichts verweisen auf den Auftrag, den das BMBF ihnen gegeben hat. Als "das mit der Novelle verfolgte Kernanliegen" habe die diesbezügliche Leistungsbeschreibung herausgestellt, "unsachgemäße Kurzbefristungen" zu unterbinden. Die Diskussionen um "#IchBinHanna" hätten weit über den Wirkungsrahmen des WissZeitVG hinausgereicht. "In der vorliegenden Evaluation können dementsprechend nicht alle Aspekte der Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft berücksichtigt werden."

 

Jetzt ist die Politik gefragt. Der Handlungsdruck, unter dem Ministerin Stark-Watzinger steht, ist mit Erscheinen des Berichts noch größer, weil das besonders von ihrer Vorgängerin Karliczek gern genutzte Argument, erst noch die Evaluation abzuwarten, weg ist.

 

Das weiß sie und betont entsprechend bei der Vorstellung der Ergebnisse am Freitag gleich mehrfach, dass er schon im Juni losgehe, der "Gesprächsprozess" mit allen Beteiligten von den Beschäftigten über die Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen bis hin zu den Landeswissenschaftsministern. Man werde im neuen Gesetz "auf mehr unbefristete Beschäftigung hinwirken", sagt Stark-Watzinger. Ihr sei aber auch wichtig zu sagen: "Die Höhe der Befristungsquote ist vor allem eine Frage der Anwendung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Das Gesetz ermöglicht befristete Beschäftigung. Es gibt keine Verpflichtung zur Befristung."

 

Das geht vor allem in Richtung der Universitätsrektoren. Auch die müssen jetzt schleunigst aus der Deckung kommen. Von der Güte ihrer schon länger angekündigten Vorschläge zur Reform des WissZeitVG wird abhängen, ob das neue Gesetz mit ihnen entsteht – oder gegen sie. 




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Kommentare: 2
  • #1

    René Krempkow (Freitag, 20 Mai 2022 16:13)

    Danke für Ihren schnellen und zugleich fundierten Überblick und Ihre ersten Einschätzungen! Über Ihren letzten Satz ("Von der Güte ihrer schon länger angekündigten Vorschläge zur Reform des WissZeitVG wird abhängen, ob das neue Gesetz mit ihnen entsteht – oder gegen sie.") werden sich hoffentlich auch einige der bisher eher hinhaltend bis destruktiv (re)agierenden Rektor*innen und Präsident*innen nachdenken.

    Möglicherweise könnten sie - so sie denn entspr. Aufträge erteilt (oder zumindest nicht verhindert) haben - dann auch die Folgekosten der bisherigen Personalpolitik mit ins Kalkül nehmen und in die Abwägungsprozesse ggü. kurzfristig gedachten Machtinteressen einiger Vertreter*innen der Professorenschaft in die Abwägungsprozesse einbeziehen.

    Zu den Folgekosten gehört nicht nur, dass die Mehrheit der Promovierenden sich seit gut einem Jahrzehnt von sich aus aufgrund der unverhältnismäßig großen beruflichen Unberechenbarkeit (und zwar leider überwiegend unabhängig von den erbrachten Leistungen) in der Postdocphase gegen eine Karriere in der Wissenschaft entscheiden (vgl. Hauss u.a. 2012, Krempkow u.a. 2016, Johann & Neufeld 2018, s. ausf. www.researchgate.net/publication/354813460). Und damit ist es höchst fraglich, inwiefern es noch gelingt, "die Besten gewinnen" (Wissenschaftsrat 2012) zu können (ausführl. s. www.researchgate.net/publication/344172707). Dies wird leider oft nicht berücksichtigt, weil viele Professor*innen fälschlich annehmen, für ihre Stellen würden sich alle oder zumindest der Großteil des für diese Stellen passendsten Personen erwärmen können, ohne empirisch auf die Grundgesamtheit zu schauen. Und dabei nicht zu vergessen die statt der Leistungsselektivität vorhandene soziale Selektivität, auf die bereits an anderer Stelle ausf. eingegangen wurde (s. www.researchgate.net/publication/333163357).

    Und zu den Folgekosten gehören auch die Kosten der Personalfluktuation in der Wissenschaft, die bisher leider kaum jemand in die Überlegungen einbezieht, obwohl es in der Relation der Fächer zueinander ja nicht gerade wenige Ökonomieprofessor*innen gibt. Immerhin gibt es so etwas für die Wirtschaft: Dort wurden direkte und indirekte Fluktuationskosten pro Fluktuationsfall von ca. 43.000€ (Mindestkosten) ermittelt (Quelle dazu s. https://scilogs.spektrum.de/wissenschaftssystem/rezension-zum-buch-ichbinhanna). Dies entspräche an Hochschulen etwa dem Brutto einer 80%-Stelle (E13) für 1 Jahr. Hierbei sind die in der Wissenschaft (anders als in der Privatwirtschaft, wo dies oft zu größeren Anteilen die Personaler machen) meist zusätzlich vom wissenschaftlichen Personal zu leistenden Bewerbungs- und Einstellungsprozesse usw., die sich gerade aufgrund der meist sehr konservativen Auslegung der Personalabteilungen bzgl. „Entfristungsrisiko“ als oft sehr zeit- und nervenraubend gestalten, noch nicht mit eingerechnet.

    Dies sind nur zwei Aspekte, die bisher wenig berücksichtigt wurden. Es lassen sich ohne allzu große Mühe mehr finden und mit für das Ziel einer möglichst leistungsfähigen Wisenschaft abwägen, einige weitere sind übrigens im Buch #IchBinHanna zu finden (www.suhrkamp.de/buch/ichbinhanna-t-9783518029756), wozu es ja auch ein Interview hier im Wiarda-Blog gibt...

  • #2

    Philonous (Mittwoch, 25 Mai 2022 15:34)

    Der Weg zu mehr Dauerstellen und längeren Verträgen kann eigentlich nur weg von der Projektfinanzierung hin zu mehr Grundfinanzierung führen. Kein:e Kanzler:in, kein:e Vizepräsident:in für Personal und Finanzen wird Dauerstellen einrichten, für die nur zeitlich begrenzt Mittel zur Verfügung gestellt werden...