Die Mindestfrist für Doktoranden-Erstverträge soll künftig drei Jahre betragen, die Höchstbefristungsdauer zehn Jahre.
JETZT IST ER offiziell beschlossen, der Vorschlag der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG). Nach langer und nach Teilnehmerangaben intensiver Diskussion einigten sich die Rektoren und Präsidentinnen der Universitäten auf Leitsätze, die sie in einem Papier samt Grafik zusammengefasst haben. Beide finden sich zusammen mit einer Pressemitteilung seit heute Nachmittag auf der HRK-Website.
Die Kernelemente ihres "Diskussionsvorschlags", wie die Rektoren ihn selbst bezeichnen, sind:
o ein einheitlicher maximaler Qualifizierungszeitraum von 10 Jahren – plus einer familienpolitischen Komponente. "Spätestens danach, heißt es in dem Papier wörtlich, "folgen planbare Karrierewege entweder auf einer Juniorprofessur (mit Tenure), einer Dauerstelle neben der Professur oder – was der weitaus häufigste Fall ist - außerhalb der Wissenschaft".
o Von diesen zehn Jahren dürfen maximal sechs zum Abschluss der Promotion dienen. Für die Postdoc-Phase bleibe so in jedem Fall ein Zeitraum von mindestens vier Jahren. Die so erreichte "Flexibilität" trage den unterschiedlichen Fachkulturen und individuellen Bedarfen Rechnung.
o Der Erstvertrag für Promovierende, und da formulieren die Rektoren weich, "sollte mit einer Mindestlaufzeit (möglichst mindestens 3 Jahre) abgeschlossen werden".
In der Nomenklatur der erklärenden Grafik (R1 bis R4) folgen die Hochschulrektoren dem Vorbild der Jungen Akademie (siehe unten), die in ihrem Vorschlag die europäische Einteilung der Karrierephasen genutzt hatte.
Unabhängig vom Gesetz fordern die Rektoren die öffentlich-rechtlichen Forschungsförderer auf, "ihre Drittmittelpraxis mit Blick auf die Mittelverwendung und die Laufzeiten anpassen, um etwa Pooling-Lösungen für unbefristete Beschäftigte und eine realistische Laufzeit auf Qualifizierungsstellen zu ermöglichen." Familienbedingte Ausfallzeiten sollten dabei auch von Drittmittelgebern kompensiert werden.
Rektoren positionieren sich gegen zwingende Anschlusszusage für die ersten Postdoc-Jahre
Eine zwingende Anschlusszusage für alle befristet Beschäftigten schon in der frühen Postdoc-Phase soll es nach Meinung der HRK-Mitgliedergruppe der Universitäten nicht geben. "Die Pflicht zu einer Anschlusszusage würde die Zahl der Postdoc-Stellen erheblich reduzieren und damit vielen Wissenschaftler:innen in der frühen Karrierephase die Chance auf eine Karriere in der Wissenschaft nehmen", warnen die Rektoren. >>
Quelle: HRK.
>> Die Pläne in ihren Grundzügen hatten HRK-Präsident Peter-André Alt und die für Universitäten zuständige Vizepräsidentin Anja Steinbeck vorvergangene Woche hier im Blog erstmals umrissen. Zu diesem Zeitpunkt war noch die Frage der Mindestvertragsdauer für Promovierende offen gewesen.
Die Reaktionen auf die HRK-Pläne waren nach ihrem Bekanntwerden teilweise heftig ausgefallen. Erst heute hatten hier im Blog die Initiatoren von "#IchBinHanna" die Grundzüge eines eigenen Reformvorschlags vorgestellt.
Steinbeck: Eine Gesetzesnovellierung
allein wird nicht genügen
Zum jetzt beschlossenen Vorschlag der Universitätsrektoren sagte HRK-Präsident Alt, die Vorschläge seien Ergebnisse eines längeren Diskussionsprozesses und unterstrichen, "dass die deutschen Hochschulen ihrer Verantwortung als gute Arbeitgeber gerecht werden". Das Konzept berücksichtige unterschiedliche, teils widerstreitende Erwartungen und Erfordernisse an Karrierewege und nachhaltige Personalstrukturen an Hochschulen und ziele insgesamt auf mehr Verlässlichkeit und Transparenz ab.
Steinbeck, im Hauptberuf Rektorin der Universität Düsseldorf, nannte die berufliche Situation von Wissenschaftler:innen in frühen Karrierephasen "verbesserungsfähig. Insbesondere die mit einer späten Karriereentscheidung einhergehende Unsicherheit und die traditionell starke Fokussierung auf die Professur als scheinbar alleinigem Karriereziel werfen Probleme auf." Mit dem Papier wolle die HRK einen Diskussionsbeitrag zur geplanten Novellierung des WissZeitVG leisten. "Zugleich ist den Rektorinnen und Präsidenten bewusst, dass eine Gesetzesnovellierung allein nicht genügen wird, um in einem umfassenden Sinn attraktive Beschäftigungsbedingungen sicherzustellen." Es bedürfe zahlreicher weiterer Maßnahmen seitens der Hochschulen selbst, der Politik und der Drittmittelgeber.
Das BMBF will um den Jahreswechsel herum einen Referentenentwurf zur WissZeitVG-Novelle vorlegen, bis dahin will das Ministerium in einem Dialogprozess verschiedene Perspektiven und Vorschläge sammeln und diskutieren.
Kommentar schreiben