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Was machen die Kultusminister?

Energiekrise und Frankfurter Studienplatzvergabe-Chaos: Die KMK sucht bei ihrem Spitzentreffen heute nach Antworten – und weiß, dass viele Hoffnungen auf ihr ruhen.

ES SIND ZWEI BRISANTE THEMEN, mit denen sich die Kultusministerkonferenz (KMK) heute beschäftigt. KMK-Präsidentin Karin Prien hat den Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, eingeladen, man trifft sich per Videokonferenz, um über den Umgang mit Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Energiekrise zu sprechen. Und dann hat sich nach den Ereignissen der vergangenen Tage ein weiteres Thema ins Spitzengespräch der Kultusminister gedrängt: Wie lässt sich der Schlamassel um die 282 Medizin-Studienbewerber lösen, die in Frankfurt am Main Studienplätze erhielten, die es gar nicht gibt?

 

Zur Energiekrise: Heute tritt der erste Teil der Energiesparverordnung in Kraft. Große Hallen, Foyers und Flure sollen nach Möglichkeit gar nicht mehr beheizt werden, zu den Ausnahmen von dieser Bestimmung zählen neben sozialen Einrichtungen allerdings auch Schulen und Kitas, dort soll es auch weiter warmes Wasser gebe

 

Erst vor wenigen Tagen hatte sich Netzagentur-Chef Müller in einem Brief an CDU-Bildungspolitiker zur Einstufung von Bildungseinrichtungen als "geschützte Kunden" geäußert – was von Bedeutung wird, sollte im Herbst wegen Gasknappheit tatsächlich die Notfallstufe ausgerufen werden müssen. Die Bundestagsabgeordneten Thomas Jarzombek und Stephan Albani hatten Müller geschrieben, sie sorgten sich in diesem Fall vor allem um die Forschungseinrichtungen.

 

Müller schrieb: Nach Ausrufung der Notfallstufe sei es eindeutig gesetzliche Aufgabe seiner Behörde, die Deckung des "lebenswichtigen Bedarfs" an Gas sicherzustellen. Bei der Auslegung dieses im Gesetz nicht weiter definierten Begriffs gehöre vor allem die besondere Berücksichtigung des Bedarfs geschützter Kunden. "Unter diese Fallgruppe fallen etwa private Haushalte, aber auch Schulen und Hochschulen." Das bedeute allerdings nicht, dass geschützte Kunden nicht auch sparen müssten – und zwar möglicherweise alles, was über einen funktionsnotwendigen Verbrauch in einen "Komfortbedarf" hineinreiche. 

 

Genau dieser Punkt trieb vor dem Gespräch auch KMK-Präsidentin Prien um, die im Hauptberuf CDU-Bildungsministerin von Schleswig-Holstein ist. Was dieser "lebenswichtige Bedarf" beinhalte, "wollen wir in Absprache mit Herrn Müller klären", sagte sie vergangene Woche hier im Blog.

 

Zumal noch deutlich unklarer ist, was genau die Notfallstufe für Hochschulen und Forschungseinrichtungen bedeutet. Ist an Hochschulen nur die Lehre "lebenswichtig"? 

 

Dass Schulen und Hochschulen zu den "geschützten Kunden" zählen, ergibt sich bereits aus einer von 2017 stammenden EU-Verordnung "Über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung", die unter den besonders zu schützenden "grundlegenden sozialen Diensten" auch den Bildungsbereich aufzählt – allerdings nicht explizit Forschungseinrichtungen und Labore.

 

Weshalb Jarzombek und Albani in ihrem Brief an Müller gewarnt hatten: Netzagentur und Bundesregierung müssten Vorsorge treffen, damit es nicht zum Verlust tausender Versuchstiere komme sowie technische Forschungseinrichtungen, Instrumente und großtechnische Anlagen geschützt seien, um einen sonst eventuell drohenden "Austritt nuklearer, chemischer oder infektiöser Stoffe" zu verhindern. 

 

Der Netzagentur-Präsident antwortet den CDU-Bildungspoltikern, seine Behörde habe "die von Ihnen genannten Einrichtungen durchaus im Blick". Allerdings: "Auch der Bereich Wissenschaft und Forschung wird im Notfall seinen Anteil tragen müssen, bspw. durch die Reduktion des gasbasierten Raumwärmebedarfs. Eine Gefährdung von Tierwohl und Verursachung von Umweltschäden wollen wir dabei aber vermeiden."

 

Ein bisschen genauer wird es die Kultusministerkonferenz, die Bildung und Wissenschaft vertritt, heute noch wissen wollen, was auf sie zukommt in den nächsten Monaten. Und dann über die bildungspolitischen Konsequenzen diskutieren. Neue Notfallpläne etwa oder deren Erweiterung?

 

Die Hochschulrektorenkonferenz hatte bereits im Juli gemeinsam mit dem Deutschen Studentenwerk an Bund und Länder appelliert, "dafür Sorge zu tragen, dass der Hochschulbetrieb und die sozialen Angebote der Studierendenwerke im kommenden Wintersemester 2022/2023 auch bei einer möglichen Energie- bzw. Gas-Knappheit grundsätzlich aufrechterhalten werden können." Die rund 2,9 Millionen Studierenden müssten zudem bei möglichen staatlichen Hilfen gegen Inflation und Energiepreis-Krise unbedingt berücksichtigt werden. Inzwischen hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) angekündigt, dass auch Studierende vom geplanten dritten Entlastungspaket profitieren sollen. Einzelheiten hierzu stehen noch nicht fest. 

 

Zur Goethe-Universität und "Hochschulstart": Wie berichtet stehen die Universität und die für die bundesweite Studienplatz-Vergabe zuständige Stiftung für Hochschulzulassung (SfH, besser bekannt als "Hochschulstart") unter Druck. 282 scheinbar erfolgreiche Bewerber:innen haben jetzt keinen Studienplatz und sind trotzdem aus dem Vergabeverfahren entfernt worden, weil sie der Goethe-Universität zugeordnet wurden – deren Studienplätze aber gar nicht existierten. Danach lief das Vergabesystem weiter, andere Bewerber:innen mit schlechteren Qualifikationen wurden zugelassen, denen man die Studienplätze auch nicht mehr wegnehmen kann und will. 

 

Universität und "Hochschulstart" richteten Krisenstäbe ein, die Stiftung setzte das sogenannte Koordinierte Nachrückverfahren schließlich für 48 Stunden aus. "Um in dieser Zeit eine gründliche rechtliche wie technische Prüfung der Möglichkeiten vornehmen zu können", wie Sprecherin Kathrin Stenzel sagte – allerdings mit dem Zusatz, man wolle den Bewerbern zu diesem Zeitpunkt keine falschen Hoffnungen machen. Die Aussetzung endet mit Ablauf des Donnerstags. Und dann? 

 

Nach einer eilig anberaumten Krisensitzung des SfH-Stiftungsrats, in dem Hochschulen und Landeswissenschaftsministerien sitzen, kommt die Sache heute also offiziell bei der KMK an. Klar ist: Jede potenziell denkbare Lösung wird nur im Zusammenspiel aller Bundesländer und Medizin-Hochschulstandorte funktionieren, denn 251 fehlende Humanmedizin- und 31 Zahnmedizin-Studienplätze sind enorm viel. SfH-Stiftungsratsvorsitzender Holger Burckhart, Rektor der Universität Siegen, sage auf Anfrage: "Es sind diverse Lösungswege erarbeitet, die technisch und juristisch und auf Praktikabilität – das heißt: umsetzbar in Zeit – geprüft werden und in deren Zentrum natürlich die Betroffenen, mit denen wir im Austausch sind, stehen – aber auch die Verfahrenssicherheit."

 

Bildungsjurist:innen sehen in der Formulierung im von 2019 stammenden neuen Staatsvertrag zur Stiftung für Hochschulzulassung offene Fragen. Die entscheidenden Bestimmungen seien teilweise widersprüchlich und "arg knapp" formuliert, sagt Sibylle Schwarz, die in Wiesbaden eine Kanzlei für Bildungsrecht betreibt. "Der Frankfurter Schlamassel soll jetzt offenbar eher 'kreativ' als am Gesetz ausgerichtet gelöst werden.“

 

Und es handelt sich um ein Problem, das juristisch immer wieder auftauchen könnte, solange die technischen Abläufe bei der Eingabe und Verarbeitung der Studienplatz-Daten bleiben, wie sie sind. Neu daran, sagen Zulassungsexperten in den Hochschulen, sei nämlich nur die Größenordnung von 282 Betroffenen. Um wenige Studienplätze lägen die an die Stiftung übermittelten Angaben dagegen häufiger einmal daneben. Dann lasse sich aber auch leichter eine individuelle Lösung finden. 

 

Jetzt müsse schon die große Lösung her, fordern die enttäuschten Studienbewerber. Fest steht: Die Kultusminister werden sich heute genau anschauen, was "Hochschulstart" ihnen an Ideen präsentiert.



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Kommentare: 2
  • #1

    EmCe² (Freitag, 02 September 2022 09:59)

    Schon auffallend, wie oft man sich selbst einredet, wie rechtssicher alles gerettet werden soll. Und die erste Idee ist, das Verfahren zu pausieren - für alle, die sich noch im DOSV befinden (1. Bock). Kurze Zeit später merkt man dann, 48 Stunden reichen gar nicht aus, um Kaltakquise für (bereits besetzte) Medizinstudienplätze an den anderen Standorten zu betreiben, man verlängert mal eben den DOSV-Lockdown um knapp eine Woche (2. Bock). Durch Äußerungen ggü. der Presse, man wäre da "was am Planen dran" (BangBoomBang), schürt man weiter die Hoffnung bei den Betroffenen (3. Bock). Mal sehen, wann es erste Rückzieher von den leider nicht zu haltenden „Versprechen“ gibt… Gleichzeitig ruft man hektisch die 15 größten Unis zu einer abendlichen TelKo zusammen um zu fragen, habt ihr nicht noch Stühle frei... Und so geht es weiter.

    Aktionismus ja, aber auf den ersten Blick kopflos. Alleine das deutschlandweite Ausbremsen des kompletten Verfahrens wird einen ersten Angriffspunkt geben. Kein anderer NC-Platz, ob in Architektur, RehaPäd. oder BWL wird weiter vergeben. Natürlich darunter auch FH-Studiengänge, die dort noch in der Schleife hängen. Der Vorlesungsbeginn am 19.9. naht. Solange kein Nachrücken, solange keine Zulassung, solange keine Einschreibfrist, kein Einreichen von Unterlagen, keine Überweisung des ersten Beitrages, keine Einschreibung, keine Bescheinigung, kein Ticket, kein Stundenplan, keine Anmeldung zu Seminaren - von der Suche nach einem Wohnheimplatz etc. ganz zu schweigen. Kompletter Stillstand. Die betroffenen Personengruppen werden sich bedanken – und das sind keine Frankfurter.

    Mit Ende der Bewerbungsfrist am 15.7. stand (felsen-)fest, welcher Bewerber steht auf welcher Rangliste an welchem (Medizin-)Standort. Diese Ranglisten werden – wie in der Landesgesetzgebung und den hochschuleigenen Regelungen vorgesehen – abgearbeitet. Wird ein Platz vom Bewerber A nicht angenommen, rückt Bewerber B nach, und das solange, bis alle Stühle besetzt sind. Dieses Nachrücken fand statt und muss – sollten denn noch offene Plätze vorhanden sein – auch weiter erfolgen. Und zwar in der oben beschriebenen unantastbaren Reihenfolge. Was hingegen jetzt passiert ist:

    1. Wir stoppen einen solchen Nachrückprozess.
    2. Opfer des Frankfurter Schlamassels sollen irgendwo unterkommen. So ist es diversen Presseberichten zu entnehmen, so kommuniziert es die Stiftung offiziell in Richtung aller Hochschulen.
    3. Rückt deshalb auf der Liste in Berlin, München oder Köln jetzt auf Bew. 127 nicht Bew. 128 nach, sondern der externe Frankfurter Bewerber 282? Das kann nur ein schlechter Scherz sein.

    Von Rechtssicherheit hier kein Spur. Für die Frankfurter nicht, ebenso wenig für alle weiteren – zwangspausierten – Nachrücker auf den Ranglisten aller anderen Hochschulen. Gefundenes Fressen für Klagen. Leichtsinniger kann man kaum auf seine eigene Schwachstelle hinweisen. Welche ministerielle Argumentation sollte hier eine Rechtssicherheit bescheinigen? Schade, kann nur schief gehen.

    Hart umkämpfte Medizinstudienplätze und deren Berechnung der Kapazität (bzw. alle Klagen die darauf gerichtet sind) argumentieren, die Plätze sind ein äußerst begrenztes Gut, welches eine Grundrechtseinschränkung (freie Wahl der Ausbildung) rechtfertigt. Und die errechnete Kapazität, die die Studienanfängerzahlen begrenzen, sagt aus „ich schaffe nicht einen einzigen zusätzlich!“. Welcher Dekan, welche Hochschulleitung von anderen Medizinstandorten wird jetzt (verzweifelt gebeten, nett gezwungen oder mit Geld motiviert) zulassen, dass man einen oder gar mehrere Frankfurter Studierende übernimmt? Zum einen werden die Kapazitäten nahezu überall bereits erschöpft sein, noch klageanfälliger könnte man sich gar nicht ins Unglück stürzen, wenn man jetzt die Hand hebt und sagen würde „immer her damit“.

    Die eigenen Abgelehnten mit 1,2 und schlechter schauen dann in die Röhre, da entweder gar nicht nachgerückt wird oder sie übergangen werden? Nicht Euer ernst. Selbst bei der Erhöhung von Lehrkapazitäten, durch den Einwurf kleiner Münzen ermöglicht, hieße: es sind die lokalen / eigenen Nachrücker dran, die durch das Nachrücken auf den bereits vorhandenen Ranglisten in fester Reihenfolge abzuarbeiten sind. Nicht etwa Personen (unabhängig davon, welches Schicksal sie woanders getroffen hat) von außerhalb, die überhaupt nicht auf dieser Rangliste standen oder vielleicht auch auf der Liste geführt sind, jedoch nicht an der Stelle, die zu einer Zulassung führen würde.

    Am Horizont sieht man schon jetzt, wie sich eine Klage-Welle – vielmehr ein Tsunami zusammenbraut. Und es scheint, als hätte man ihn herzlich zu sich eingeladen. Viel Glück dabei.

  • #2

    Michial (Freitag, 02 September 2022 14:47)

    Wichtig wäre es, um auf Kommentar des Vorgängers (der auch gut geschrieben ist!) einzugehen, dass die mM noch einen Platz zugesichert bekommen, die an den anderen Universitäten einen Platz sicher hatten und wegen dem Frankfurter Fauxpas dort nicht zum Zuge kamen und herausgelöscht wurden. Das ist das, woran jetzt gearbeitet werden sollte.

    Wie viele der 251 Betroffenen tatsächlich eine Zusage woanders sicher gehabt hätten, ist aktuell unklar. Dann ist auch die Gerechtigkeitsfrage irrelevant, was das koordinierte Nachrücken angeht. Die haben nunmal in den Ranglisten schon zuvor vorne gestanden, haben wegen des Fauxpas immer noch keinen Studienplatz - müssen jetzt also auch noch zum Zuge kommen. Dafür bräuchte man halt genauere Zahlen (sind das nun zehn, zwanzig, über 100?)! Wenn das gewährleistet werden könnte, sehe ich da keinen Nachteil für andere Bewerber innerhalb des koordinierten Nachrückens, weil die, wie gesagt, zuvor schon auf der Rangliste so weit vorne standen, dass die auch vor den Leuten wären, die jetzt das koordinierte Nachrücken antreten.

    Ironischerweise ist das Verfahren vom Grundsatz wohl mit das fairste und breit aufgestellteste, was es jemals gab. Zumindest zum katastrophalen, komplett undurchsichtigen Verfahren vor der Umstellung 2020. Aus informatischer Sicht handelt es sich mE auch um ein primitives, gar zu lächerliches Problem, was mit entsprechenden Abfragemechanismen und Sicherungs-Systemen problemlos in den Griff zu kriegen wäre. Alles andere wäre ein Armutszeugnis.