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Das geht so nicht, BMBF!

Das Agieren des Bundesforschungsministeriums in der Kürzungsdebatte hat gezeigt: Wir brauchen dringend mehr Transparenz und Verlässlichkeit in seiner Forschungsförderung. Ein Gastbeitrag von Nicole Bögelein, Alena Strohmaier und Aline Zucco.

Daumen runter: Kürzungen und Einstellungen von Forschungsförderprojekten dürfen nicht scheinbar willkürlich erfolgen, sondern müssen transparent kommuniziert werden. Foto: pxhere.

VIEL WURDE in den vergangenen Monaten über die überraschende Kürzung oder Kompletteinstellung von BMBF-Förderlinien berichtet. Als Forschende, deren Projekte (teilweise) betroffen waren, haben wir das Agieren des Ministeriums und der von ihm beauftragten Projektträger als überaus irritierend empfunden. Wir erachten es daher als notwendig, Stellung zu den Ereignissen zu nehmen, auf Missstände hinzuweisen und notwendige Verbesserungen anzuregen.

 

Kommunikation und Verfahren:
Was bisher geschah

 

Die Förderung durch das BMBF läuft seit Jahren üblicherweise nach demselben Schema: Wissenschaftler:innen reichen auf Ausschreibungen eine Projektskizze ein, diese wird intern und extern von anderen Wissenschaftler:innen begutachtet. Hierauf folgte entweder eine Absage oder die Aufforderung zur Einreichung des Vollantrags – immer mit sehr kurzen Fristen (zum Beispiel seitens des DLR Projektträgers im Auftrag des BMBF). War Letzteres der Fall, so bedeutete die Aufforderung zum Vollantrag bisher mit hoher Verlässlichkeit eine spätere Bewilligungszusage. In dieser zweiten Stufe ging es dann vor allem darum, den Projektbeginn und die konkreten Kostensätze final zu bestätigen. Das BMBF (bzw. die Projektträger) gab den Termin für den Projektstart vor, aber die Zuwendungsbescheide erreichten die Hochschulen und Forschungseinrichtungen sehr kurzfristig, in manchen Fällen sogar erst nach Beginn des vereinbarten Projektbeginns. Aus diesem Grund rieten die Projektträger bislang grundsätzlich dazu, vor dem verbindlichen Zuwendungsbescheid bereits Personal zu suchen – ein Prozedere, das immer schon prekär und nur durch wechselseitiges institutionelles Vertrauen überhaupt praktikabel war. 

 

Im Frühjahr 2022 änderte das BMBF (bzw. die Projektträger) dieses Vorgehen grundlegend und zerstörte damit dieses Vertrauen. Positiv begutachtete und mündlich zugesagte Forschungsprojekte, für die bereits Vollanträge eingereicht wurden, wurden wochenlang vom DLR in Hinblick auf den Projektbeginn und die Zusendung des Zuwendungsbescheides vertröstet. Die betroffenen Förderlinien waren: Aktuelle und historische Dynamiken von Rechtsextremismus und Rassismus; Gesellschaftliche Auswirkungen der Corona-Pandemie – Forschung für Integration, Teilhabe und Erneuerung; BioTip - Kipppunkte, Dynamik und Wechselwirkungen von sozialen und ökologischen Systemen; Kulturelle Vielfalt und kulturelles Erbe; und Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit mit Südafrika (Südafrikanisch/deutsches Kooperationsforschungsprogramm 2020, SAG-CORE).

 

Es gab vom BMBF keinerlei Informationen zum Prozedere, zu den Zeitschienen, zu den Kriterien und Entscheidungswegen. Erst sehr viel später (zum Teil vier Wochen nach dem eigentlichem Projektstart) kam die Nachricht: Ein wesentlicher Teil der Forschungsprojekte wird trotz vorheriger E-Mail-Zusage nun doch nicht gefördert, beim anderen Teil verzögert sich der Projektstart um bis zu acht Monate. 

 

Ebenso intransparent gestaltete sich die Kommunikation zu beantragten Laufzeitverlängerungen (mit und ohne Aufstockung). Schon Ende 2021 hatte das DLR Projekten in Förderlinien wie Kleine Fächer, große Potentiale, Teilhabe und Gemeinwohl und Zusammenhalt in Europa grünes Licht für die Erarbeitung von Anträgen auf Laufzeitverlängerung wegen pandemiebedingter Verzögerungen, Elternzeiten oder Schwerbehinderungen gegeben.

 

Doch im Frühjahr 2022 hieß es plötzlich, dass die Anträge nicht gestellt werden dürften bzw. pauschal abgelehnt würden. Auch hier gab es keinerlei Begründung, warum und nach welchen Kriterien sogar kostenneutrale Laufzeitverlängerungen verweigert wurden. Nur um das noch mal klarzustellen: Es handelt sich dabei um bereits bewilligtes Geld! Dieses konnte in den vergangenen Jahren nur deswegen nicht ausgegeben werden, weil die Projekte in die Zeit der globalen Corona-Pandemie fielen. Im Umkehrschluss bedeutet das also, dass das BMBF durch die Verweigerung der kostenneutralen Laufzeitverlängerungen nun große Mengen an bewilligten Geldern zurückbekommt. 

 

Was das Vorgehen des BMBF 
für Postdocs bedeutet....

 

Neben diesen organisatorischen und inhaltlichen Entscheidungen, die weder wissenschaftlich noch menschlich nachvollziehbar waren, ergeben sich weitere strukturell gelagerte Probleme, die dringend adressiert werden müssen. 

 

Für die ohnehin prekär arbeitenden Wissenschaftler:innen in Qualifikationsphasen hat das Vorgehen des BMBF fatale Folgen: Bereits geplante oder begonnene Dissertations- und Habilitationsprojekte können infolge der kurzfristigen Absagen nicht begonnen oder fortgeführt werden. Für die betroffenen Wissenschaftler:innen bedeutet dies, dass sie plötzlich vor der Arbeitslosigkeit stehen. Auch fehlen die antizipierten Drittmittel nun in den Lebensläufen, was äußerst negative Auswirkungen auf Bewerbungsprozesse, Zwischenevaluierungen oder Tenure-Verfahren von Juniorprofessuren hat, denn mit eingeworbenen Drittmitteln stellt man die Förderwürdigkeit der Forschung und die Berufbarkeit unter Beweis (daran geknüpft sind auch Qualifikationen wie Projektleitung, Personal- und Budgetverantwortung). Die kurzfristig abgesagten Projekte nehmen dem wissenschaftlichen Personal (abseits der Professur) also nachhaltig die Chance, sich mittel-, gar langfristig im Wissenschaftssystem zu etablieren. Damit wird die akademische Laufbahn (und die individuelle Lebensplanung) unberechenbar.

 

Auf diese Weise trägt der aktuelle Kurs des BMBF zur weiteren Verschärfung der prekären Beschäftigungsverhältnisse des wissenschaftlichen Personals bei, zumal das deutsche Wissenschaftssystem bereits vorher auf strukturell unsicheren Beschäftigungsverhältnissen basierte (über 85 Prozent der Stellen in Forschung und Lehre sind befristet, obwohl sie einen Großteil der regulären Forschung und Lehre stemmen). Dies ist schon lange nicht mehr tragbar, weswegen sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag bessere Arbeitsbedingungen in der Wis-senschaft zum Ziel gesetzt hat. Konkret wollte die Regierung "die Planbarkeit und Verbindlichkeit in der Post-Doc-Phase deutlich erhöhen" – genau das Gegenteil ist durch ihr aktuelles Verhalten der Fall. 

 

... und für Kooperationen

mit dem Globalen Süden 

 

Die prekäre Stellensituation in der Wissenschaft verschärft zudem die Reproduktion von Ungleichheiten im deutschen Hochschulsystem. Denn sie trifft gerade jene, die bereits vorher benachteiligt waren, weil sie nicht qua Herkunft sozial abgesichert sind, weil sie sich rassistischer und sexistischer Diskriminierung ausgesetzt sehen, weil sie zusätzliche Care-Arbeit leisten, weil sie keinen deutschen Pass besitzen und somit ihr Aufenthaltsstatus ungesichert ist oder weil sie körperlich eingeschränkt oder psychisch belastet sind. Durch diese Art der Drittmittelpolitik trägt das BMBF also konkret zur weiteren Verhinderung von Chancengleichheit im Feld der Wissenschaft bei. Als Ministerium, das sich der Chancengleichheit verpflichtet hat, müsste das BMBF hier eigentlich gegensteuern. 

 

Des Weiteren kooperieren zahlreiche Drittmittelprojekte mit Forschungspartner:innen im Globalen Süden, deren Wissenschaftssysteme häufig noch wesentlich prekärer sind als die unsrigen. In Kooperationen übernehmen wir Verantwortung für Forschungsprozesse, oft in politisch sensiblen Kontexten, und auch für gemeinsame Qualifizierungsarbeiten junger Wissenschaftler:innen (Sandwich-Modell, Tandem-Modell). Solche Kooperationen beruhen meist auf langjährigen Vertrauensbeziehungen, die durch kurzfristige, nicht abgesprochene Veränderungen und nicht eingehaltene Versprechen an Glaubwürdigkeit verlieren, was sich unweigerlich negativ auf zukünftige gemeinsame Forschungsvorhaben auswirkt. Gleiches gilt im Übrigen auch für die Mittelkürzungen des DAAD, die fatal für die internationale Zusammenarbeit (Austauschprogramme, Studiengänge, etc.) sind.

 

Wir fordern mehr als eine Rückkehr zum
Zustand vor dem jüngsten Vertrauensbruch

 

Wir fordern daher mehr als eine Rückkehr zum Zustand vor dem jüngsten Vertrauensbruch durch das BMBF. Wir fordern realistische, transparente und kohärent kommunizierte Fristen und Verfahren, die verlässlich eingehalten werden. Wir fordern auch in BMBF-Föderlinien den Zugang zu den Kommentaren der Fachgutachten, wie es bei der DFG oder dem ERC üblich ist. Wir fordern vom BMBF Transparenz. Wir fordern: Selbstverständlichkeiten.


Nicole Bögelein ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Kriminologie der Universität zu Köln und ab Januar 2023 Projektleiterin eines Projekts zur Erforschung von institutionellem Rassismus in der Justiz, BMBF-Förderlinie Rassismus und Rechtsextremismus. Alena Strohmaier leitet das BMBF-Forschungsprojekt "Filmische Aneignungsprozesse von Videos der populären Aufstandsbewegungen 2009-11 im Mittleren Osten und Nordafrika" (2019-2023), außerdem ist sie Initiatorin und Redakteurin des Open-Media-Studies-BlogsAline Zucco ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung und forscht zu Themen der Geschlechterungleichheit auf dem Arbeitsmarkt sowie sozialer Ungleichheit.

 

Dieser Text ist eine gekürzte Version der Stellungnahme von Wissenschaftler:innen deutscher Hochschulen zur aktuellen Förderpolitik des BMBF vom 31. August 2022, verfasst von (in alphabetischer Reihenfolge): Nicole Bögelein, Dayana Lau, Alina Schmitz, Regine Schönenberg, Alena Strohmaier, Paula Villa Braslavsky, Dita Vogel, Katharina Wezel.


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Kommentare: 6
  • #1

    some1 (Mittwoch, 12 Oktober 2022 12:24)

    gut, richtig, aber auch: waren das nicht mal mehr Leute? Ich erinnere mich da an eine krasse Vernetzungsgeschichte und so...
    bitte mal updaten

  • #2

    René Krempkow (Donnerstag, 13 Oktober 2022 10:50)

    Den Autorinnen ist hier (leider) zuzustimmen, dass das Agieren des BMBF in den letzten Monaten mindestens "irritierend" war. Und dies betrifft auch noch Projekte in weiteren Förderlinien über die Vielzahl der o.g. hinausgehend, so auch die Förderlinie "Qualitätsentwicklungen in der Wissenschaft" (zu Zwischenergebnissen siehe z.B. ein Themenheft in: https://www.researchgate.net/publication/356108521). Auch in dieser Förderlinie gibt es Projekte, wo vom PT bereits befürwortete Aufstockungen so lange vom BMBF nicht entschieden wurden, bis die Projekt-Restlaufzeit abgelaufen war.

    Was in diesem Zusammenhang aber auch erwähnt werden sollte: Nicht nur das BMBF agiert "irritierend". Teilweise haben zugleich Hochschulen, auch sogenannte "Exzellenzuniversitäten", trotz bereits bewilligter ausgabenneutraler Verlängerungen form- und fristgerecht gestellte Weiterbeschäftigungsanträge für zuständige Projektleitungen in der für die Ergebnissicherung entscheidenden Projekt-Endphase abgelehnt. Und dies geschah - was jedenfalls in der deutschen öffentlichen Verwaltung zumindest ungewöhnlich ist - ohne Angabe von Gründen, trotz Nachfrage. Durch informelle Kontakte in die Verwaltung konnte man allerdings erfahren, dass dies aufgrund von "Entfristungsgefahr" erfolgte. Hier schließt sich für mich der Kreis zu den von den Autorinnen o.g. strukturellen Problemen, die die offiziellen Ziele der Verbesserung von Planbarkeit und Chancengleichheit konterkarieren (aktuelle Zahlen bzgl. z.B. rassistischer struktureller Diskriminierung siehe: https://www.gew.de/presse/pressemitteilungen/detailseite/gew-hochschulen-muessen-antidiskriminierungsschutz-aufbauen).

    Denn Fälle, wo auch die Hochschulen bzw. ihre mit wissenschaftsunterstützenden Aufgaben betrauten (Personal-)Verwaltungsabteilungen nicht dem von der Hochschulleitung jedenfalls offiziell verfolgten Ziel der Verbesserung der Planbarkeit insbesondere in der Post-Doc-Phase folgen, sondern auch genau das Gegenteil durch ihr Verhalten der Fall ist, sind kein Einzelfall - wie man aus Netzwerken von (Nachwuchs-)Forschenden erfahren kann, wenn man danach fragt. Denn so einige (Personal-)Verwaltungen verfolgen offenbar tatsächlich eher Ideologien wie die Minimierung von Entfristungschancen als die Unterstützung der Forschung zur Sicherstellung entsprechender Rahmenbedingungen bis zum Projektabschluss BMBF-geförderter Projekte, obwohl sich die Hochschule im Förderantrag dazu verpflichtete. Dies wird zwar auch von den Forschungsabteilungen (die oft bereits vor langem z.B. als Servicezentrum Forschung umbenannt wurden) als problematisch erkannt, interessiert in den für das Personal zuständigen Verwaltungsabteilungen aber offenbar nicht. Hier ist auch die Frage nach hochschulinternen Machtverhältnissen zu stellen, wenn man nicht nur in der Theorie von Governance-Modellen, sondern auch in der (Verwaltungs-)Praxis eine forschungs- und lehrförderliche Hochschulgovernance erzielen will.
    Den Autorinnen ist außerdem zuzustimmen, dass es eigentlich Selbstverständlichkeiten sein sollten, dass es transparente und kohärent kommunizierte Fristen und Verfahren gibt, die verlässlich eingehalten werden. Auch ihre Forderung halte ich für berechtigt, in BMBF-Förderlinien den Zugang zu den Kommentaren der Fachgutachten zu ermöglichen, mindestens so wie es bei der DFG oder dem ERC üblich ist. (Es gäbe auch Gründe, darüber hinauszugehen, aber dies wäre ein eigenes Thema – vgl. z.B. S. 131-136 in: https://www.degeval.org/zeitschrift-fuer-evaluation/ausgaben/heft-12007/.)
    Darüber hinaus sollte das tatsächliche Handeln von Hochschulen - wenn es das BMBF künftig ernst(er) meint mit der Verbesserung von Planbarkeit und Chancengleichheit - bei der Entscheidung über Förderanträge ebenfalls eine Rolle spielen: Wenn eine Hochschule beispielsweise in der Vergangenheit mehrfach nicht zeigen konnte bzw. wollte, dass sie entsprechende Rahmen- und Unterstützungsbedingungen für den erfolgreichen Abschluss von BMBF-Projekten schafft, warum sollte man sie dann nicht - natürlich im Einklang mit Förderrichtlinien und mit transparenter Entscheidungsbegründung - solange von der weiteren Förderung ausschließen, bis sie dies (wieder) zeigen kann?

  • #3

    Forschungsreferent (Freitag, 14 Oktober 2022 17:39)

    Gut! Ich sage nur: Blackbox BMBF! Es ist mir auch schleierhaft, warum der größte öffentliche Mittelgeber in der BR so instransparent agiert. Da fehlen aber so was von vielen Standards und Transparenz, die man von anderen Mittelgebern kennt. Das hat richtig Schaden angerichtet, was da passiert ist.

  • #4

    FS (Sonntag, 16 Oktober 2022 08:32)

    Es ist schon etwas naiv anzunehmen, die Einreichung des Vollantrags würde eine Förderung mehr oder weniger garantieren. Dies war auch schon früher nicht so. Auch kostenneutrale Verlängerungen sind kein Automatismus und wurden (eigene Erfahrung) auch früher schon teilweise abgelehnt. Das Problem der prekären Beschäftigungsverhältnisse des wissenschaftlichen Personals liegt eben teilweise auch an den besonderen deutschen Verhältnissen: während in UK, USA etc. Dauerstellen relativ schnell vergeben werden, weil in finanziellen Nöten diese eben auch wieder gekündigt werden können, ist eine Dauerstelle im öffentlichen Dienst nahezu unkündbar, eine spätere Anpassung an die dann tatsächlichen finanziellen Verhältnisse damit kaum möglich. Die prekären Beschäftigungsverhältnisse sind nicht schön, aber eben teilweise auch Konsequenz der enormen Sicherheit einer Dauerstelle im öffentlichen Dienst.

  • #5

    Aus einer Berliner Universität (Sonntag, 23 Oktober 2022 23:12)


    Ich hier FS#4 nur zustimmen. So ganz verstehe ich die laute Aufregung nicht.

    Natürlich es ist frustrierend und man knirscht mit den Zähnen, aber Ablehnungen von Vollanträgen bei Befürwortung des Vorantrags kenne ich schon lange - selten, sehr ärgerlich, aber nicht eben auch nicht unmöglich. Es besteht auch kein Rechtsanspruch auf kostenneutrale Verlängerungen - da habe ich auch schon solche und solche Entscheidungen erlebt, insb. wenn Jahresgrenzen überschritten werden. Und das aktuell das Geld sehr knapp ist und auch ein BMBF zu sparen versucht, sollte doch nicht überraschen. Dass das extrem ärgerlich für die Betroffenen ist, macht daraus noch keinen Skandal.

    Dem Argument mit den auslaufenden Verträgen und "Fehlenden Projekten im Lebenslauf" kann ich gar nicht folgen. Denn es trifft ja schon auf alle Anträge zu - sehr oft hängen daran konkrete Personen, natürlich ist jede Ablehnung eine "Lücke" im Lebenslauf. Um das zu verhindern, müsste man aber einfach alle Anträge bewilligen, was unbezahlbar ist. Und die BMBF Ausschreibungen, die ich so kenne sind oft zehnfach überzeichnet - 90% der Anträge werden also so oder so abgelehnt.

  • #6

    Götz Gumpert, Unternehmenskommunikation DLR Projektträger (Montag, 24 Oktober 2022 13:16)

    Wer, wenn nicht wir als DLR Projektträger könnte die Enttäuschung nachvollziehen, wenn beantragte Projekte nicht gefördert werden; ist es doch unsere gemeinsame Anstrengung, partnerschaftlich die investierten Überlegungen, die Zeit und das Wissen, die hinter einem Vollantrag stehen, bis zur Bewilligung und gerne bis zum Transfer und in die Umsetzung zu begleiten. Doch die Aufforderung, einen Vollantrag einzureichen, ist tatsächlich noch keine Förderzusage. Deshalb empfehlen wir auch nicht, vorab Personal einzustellen. Förderungen folgen klaren Regeln: Projektträger organisieren den Prozess, begutachtet wird durch neutrale Experten, entschieden vom Förderer - und dabei sind zur Verfügung stehende Haushaltsmittel ein begrenzender Faktor. Finanzielle Zuwendung garantieren können folglich wir nicht.