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HRK warnt: Schulen, Hochschulen und Forschungsinstitute fehlen im Gesetz-Entwurf zur Gas-"Soforthilfe"

BMBF: Setzen uns für Berücksichtigung ein. Am Mittwoch soll das Bundeskabinett den endgültigen Text beschließen.

DER GESETZENTWURF zur Gas-"Soforthilfe" gehe in die Ressortabstimmung, meldete die Nachrichtenagentur dpa am Mittwoch. Die Ampel will damit die rechtliche Grundlage für die Übernahme des Dezember-Abschlags schaffen, wie die Experten der Gaspreiskommission es vorgeschlagen hatten – als Überbrückung, bevor im Frühjahr die geplante Gaspreisbremse greift. 

 

Wobei es Unterschiede bei der Berechnungsgrundlage gibt zwischen Kommissionsempfehlung und ihrer vom Bundeswirtschaftsministerium geplanten Umsetzung. Einen niedrigen zweistelligen Milliardenbetrag soll die Maßnahme kosten, womit der vergangene Woche beschlossene, 200 Milliarden schwere Energiekrisen-Abwehrschirm erstmals angebrochen wird.

 

Aus Sicht öffentlicher Einrichtungen wie Schulen, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen geht es dagegen nicht um Berechnungsunterschiede, sondern es geht ums Ganze: Werden sie bei den Abschlagzahlungen ebenfalls berücksichtigt?

 

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) sagt: Nein. Nicht, wenn es beim gegenwärtigen Wortlaut des Entwurfs bleibe. Dieser berücksichtige nicht "die besondere Situation und die daraus entstehenden dringenden Bedarf der Hochschulen". Die HRK forderte angesichts der erheblichen Mehrkosten für die große Mehrzahl der Hochschulen, diese bei den Entlastungen der Energiekosten einzubeziehen.

 

Zwischenzeitlich hatte es so ausgesehen, als laufe es zumindest bei der Gaspreisbremse auf eine Berücksichtigung von Bildungs- und Forschungseinrichtungen hinaus. So hatte etwa die SPD-Haushaltspolitikerin Wiebke Esdar im Interview hier im Blog betont: "Wir haben uns als SPD-Haushälter*innen dafür eingesetzt und durchgesetzt, dass wir uns dabei zunächst keinerlei Restriktionen auferlegen: Das heißt in den konkreten Gesetzen zur Umsetzung können alle profitieren." Sie könne versichern: Schulen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Studierendenwerke seien allesamt "mitgemeint." Im nächsten Schritt gehe es dann darum, "dass wir die Vorschläge zur Abschlagszahlung im Dezember und zur Gas- und Wärmepreisbremse ab März in Gesetzestexte überführen".

 

Jetzt liegt der erste Entwurf vor, und zur Beruhigung in der Bildungs- und Wissenschaftsszene trägt er nicht bei. 

 

Ebenso problematisch wie die dramatische Steigerung der Energiekosten selbst, kommentierte die HRKc weiter, sei die mit den sehr unterschiedlichen Haushaltslagen in den Ländern verbundene finanzielle Unsicherheit. Diese könnten die Hochschulen "auch aus haushaltsrechtlichen Gründen" nicht aus eigener Kraft ausbalancieren.

 

Soll heißen: Sie können nicht einfach die von höheren Strom- und Gaspreisen gerissenen Lücken stopfen, in dem sie anderswo im Hochschulhaushalt abziehen, und erst recht dürfen sie sich nicht dafür verschulden. 

 

"Diese Situation", kommentiert die HRK weiter, "gefährdet aktuell zentrale Leistungen der Hochschulen und ist mit der Perspektive schwerwiegender langfristiger Eingriffe in das deutsche Bildungs- und Hochschulsystem verbunden." In diesem Sinne hätten die Hochschulen bei einer Verbändeanhörung des Wirtschaftsministeriums am Freitag gefordert, im Gesetzestext "staatliche, staatlich anerkannte oder gemeinnützige Einrichtungen des Bildungs- und Forschungsbereich" als Entlastungsberechtigte aufzunehmen. 

 

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verwies auf Anfrage auf die noch laufenden Ressortabstimmungen. "Das BMBF setzt sich dafür ein, dass außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Schulen davon profitieren können."

 

Dass das überhaupt noch nötig ist, zeigt das Problem: Selbst im beim Gesetz federführenden Wirtschaftsministerium, das doch immer wieder die Innovationsfähigkeit Deutschlands beschwört, scheint das Problembewusstsein bislang zu fehlen.

 

Viel Zeit, das zu ändern, bleibt nicht mehr. Am 2. November soll der Entwurf im Kabinett beschlossen werden – der Tag, an dem sich Bundeskanzler und Ministerpräsidenten zum Energie-Krisengipfel treffen.




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