Transparenter, rechtssicher und passend für alle Fachkulturen: Warum das "Anschlusszusage-Modell" den WissZeitVG-Konflikt lösen könnte. Ein Gastbeitrag von Simon Pschorr.
Simon Pschorr ist Staatsanwalt und abgeordneter Praktiker an der Universität Konstanz. Er kommentiert das Arbeitsrecht des akademischen Mittelbaus in Geis, Hochschulrecht in Bund und Ländern. Foto: privat.
NACHDEM DAS DEUTSCHE WISSENSCHAFTSSYSTEM das BMBF-Eckpunkte-Papier zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) ebenso entschieden wie einhellig abgelehnt hat, sind Alternativlösungen gefragt. Das Modell der Anschlusszusage kristallisiert sich dabei als echter Kompromiss heraus, der bereits von vielen Seiten Zustimmung erhält.
Wie funktioniert die
Anschlusszusage?
Das Anschlusszusage-Modell hat mindestens zwei Phasen. In der ersten, hier Entwicklungsphase genannt, wird zunächst ein befristetes Arbeitsverhältnis begründet. Bei Abschluss des befristeten Arbeitsvertrages werden zugleich vertraglich verbindliche Ziel- und Leistungsvereinbarungen getroffen. Werden die vereinbarten Ziele erreicht, besteht Anspruch auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages nach Ablauf der Entwicklungsphase. Dann beginnt die Phase der Dauerbeschäftigung.
Der Entwicklungsphase könnte auch eine Übergangsphase mit einer sachgrundlosen Befristung vorgeschaltet werden. Diese wäre ähnlich dem bisherigen System allein an die Beschäftigung zur Qualifizierung gebunden, jedoch zeitlich deutlich kürzer als sechs Jahre. Damit würde aus dem Zwei- ein Drei-Phasen-Modell.
Worauf käme es bei der
Zielvereinbarung an?
Die Anschlusszusage lebt von der Zielvereinbarung. Dieses Instrument schafft einerseits Transparenz für die Beschäftigten: Was muss ich tun, um dauerhaft an meiner Institution weiterbeschäftigt zu werden? Andererseits können Hochschulen und Forschungseinrichtungen sichergehen, dass sie nur diejenigen Wissenschaftler:innen dauerhaft behalten, die ihren Anforderungen an unbefristete Beschäftigte entsprechen. Beide Seiten wollen Rechtssicherheit, deswegen ist es entscheidend, klare, überprüfbare Ziele zu vereinbaren.
Wer als PostDoc beschäftigt wird, strebt eine Wissenschaftskarriere an und qualifiziert sich mithin nicht (mehr) für den allgemeinen Arbeitsmarkt. Die vereinbarten Ziele müssen deshalb mit den Erwartungen an die unbefristete Weiterbeschäftigung in der Wissenschaft korrespondieren: Für welche Aufgaben soll der/die PostDoc zukünftig eingesetzt werden? Soll der Arbeitsschwerpunkt in der Lehre liegen, bietet es sich an, Ziele in der Lehre zu stecken (zum Beispiel wiederholt positive Lehrevaluationen, breites Lehrportfolio etc.). Soll die Leitung einer Forschungsgruppe folgen, könnten Führungsqualifikationen und forschungsbezogene Ziele vereinbart werden.
Welche Vorteile hätte
die Anschlusszusage?
Damit sind bereits zwei große Verbesserungen der Anschlusszusage im Vergleich zum Status quo angesprochen: Transparenz und Rechtssicherheit. Das Hangeln von Kurzzeitbefristung zu Kurzzeitbefristung wäre vorbei. Für Institution und Beschäftigte werden klare Rahmenbedingungen gesetzt, die über die Fortsetzung der wissenschaftlichen Karriere entscheiden.
Auch ist die Anschlusszusage mit unterschiedlichen Fachkulturen vereinbar: Ob man für die Berufung auf eine Professur die Habilitation oder zahlreiche Veröffentlichungen mit internationalem Renommee für erforderlich hält – die Zielvereinbarung kann entsprechend ausgerichtet werden.
Wichtig: Anders als bei der Tenure-Track-Professur folgt auf die Zielerreichung nicht die unmittelbare Berufung auf eine Lebenszeitprofessur, vielmehr wird ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im akademischen Mittelbau begründet. Dem muss die Zielvereinbarung Rechnung tragen: Nicht die Habilitation ist das Ziel, sondern der Nachweis, dass man "das Zeug" zur dauerhaften wissenschaftlichen Karriere hat. Gleichwohl können auch Bausteine einer Habilitation Teil der Zielvereinbarung sein.
Nicht zuletzt ist das Modell der Anschlusszusage familienfreundlich und inklusiv: Elternzeiten und gesundheitlichen Einschränkungen kann durch eine angemessene Verlängerung der Entwicklungsphase Rechnung getragen werden.
Wie steht es um die
politische Umsetzung?
Durch das vorgeschlagene Modell würde der wissenschaftliche Arbeitsmarkt in Deutschland mittelfristig umgebaut. Es würden unbefristete Stellen entstehen, die an ausgewähltes Personal vergeben werden, ohne dass es allein den Hochschulen überlassen ist, wen sie herausgreifen. Vielmehr einigen sich Hochschule und Wissenschaftler:in auf gemeinsame Ziele. Das trägt der in Grundgesetz-Artikel 5, Absatz 3 verbrieften Wissenschaftsfreiheit genauso Rechnung wie der in Artikel 33, Absatz 2 vorgegebenen Bestenauslese und dem Anspruch auf gleichen Zugang in öffentliche Ämter.
Der Schlüssel zum Erfolg des Konzepts ist die Ausgestaltung der Phasen. Im Drei-Phasen-Modell etwa darf die – sachgrundlos befristete – Orientierungsphase keinesfalls länger als zwei Jahre dauern. Ansonsten bestünde das Risiko, dass die Hochschulen die anschließende Entwicklungsphase vermeiden und mit Übergangsbefristungen den Betrieb aufrechterhalten: ein ähnlicher Effekt wie er für den Vorschlag des BMBF befürchtet wurde. Die Länge der Entwicklungsphase wiederum bestimmt, welche Ziele realistisch vereinbart werden können. Ist sie zu kurz, können kaum signifikante wissenschaftliche Leistungen erbracht werden. Ist sie zu lang, droht eine Entgrenzung der Befristung. Dieses Feintuning ist Aufgabe des Bundesgesetzgebers.
Die Anschlusszusage kann durch das Arbeitsrecht des Bundes (Grundgesetz-Artikel 74, Absatz 1, Nr. 12) normiert werden. Zwar müssten die Länder die finanziellen Voraussetzungen für den damit einhergehenden Stellenaufwuchs schaffen, doch ist dies ein alltäglicher Vorgang, wenn der Bund Recht setzt: Neue Aufgaben bedeuten neue Anforderungen an die Personalausstattung. Die Kommunen können ein Lied davon singen. Damit überschreitet der Bundesgesetzgeber die Grenzen seiner Gesetzgebungskompetenz nicht. Schließlich schreibt er nicht vor (und könnte dies auch nicht), welche Aufgaben den Dauerbeschäftigten zukommen, wie viel Lehre sie zu erbringen haben oder welcher Statusgruppe sie zugehörig sind.
Das zeigt zugleich: Die Anschlusszusage ist ein erster Schritt hin zu einer umfassenden Wissenschaftsreform. Machen wir uns auf diesen Weg und gehen ihn gemeinsam mit Beschäftigten, Institutionen, Bund und Ländern.
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Niels Seidel (Dienstag, 28 März 2023 08:50)
Guter Vorschlag, Die Arbeitgeber werden jedoch erwidern, gar nicht so viele Stellen Schaffen zu können. Die Fakultäten haben begrenzte Mittel für die Schaffung von Stellen. Sobald eine bestimmte Anzahl von Anschlusszusagen ausgesprochen sind, können nachfolgende Bewerber keine Zusage mehr erhalten. Auch wenn nur ein Teil der Personen mit Anschlusszusage die Zielvereinbarung erfüllen und sich zwischenzeitlich keine andere Stelle suchen, werden die begrenzen finanziellen Mittel für solche Stellen schnell erschöpft sein. Die Frage der Generationengerechtigkeit muss beantwortet werden, so dass nicht nur die heutigen PostDocs von dieser Regelung profitieren.
ln2 (Dienstag, 28 März 2023 08:54)
"Wer als PostDoc beschäftigt wird, strebt eine Wissenschaftskarriere an und qualifiziert sich mithin nicht (mehr) für den allgemeinen Arbeitsmarkt." ....ist eine grundsätzliche falsche Ausgangsannahme. Was danach kommt kann deshalb wiederum nicht richtig sein.
Michael Liebendörfer (Dienstag, 28 März 2023 08:57)
Ein schönes Modell. Ohne Orientierungsphase kann ich es mir allerdings kaum vorstellen, schon alleine damit Leute etwas im System bleiben können, bis eine passende Stelle frei ist. Aber auch, um Leuten mit exotischen Promotionsthemen eine Chance zu geben.
Wobei ich dann befürchte, dass die Institute auf Stellen mit Anschlusszusage überwiegend verzichten werden. Zumindest sehe ich nicht, warum die große Zurückhaltung bei der Einrichtung von Dauerstellen hier enden sollte.
Am Ende muss außerdem besprochen werden, wie diese Dauerstellen aussehen sollen. Wie viel Wissenschaftsfreiheit soll es sein? Weisungsgebundene Forschung ist nicht, was allen vorschwebt. Stellen ohne Forschung auch nicht. Bei freier Forschung muss geklärt werden, worin der Unterschied zur Professur liegt und warum das Institut nicht gleich eine TT-W1 ausschreibt.
Da es aber keine Lösung ohne Schwächen gibt, spricht das nicht gegen den Vorschlag, sondern nur für mehr Diskussion.
G.N. (Dienstag, 28 März 2023 11:52)
Rückfrage und Kommentar:
1) Sollten diese neuen, unbefristeten Mittelbaustellen als Tarifbeschäftigte oder im Beamtenverhältnis ausgestaltet werden?
2) Dass in erheblichem Umfang Haushaltsmittel der Länder für die Umgestaltung bereitgestellt werden können (!), bezweifle ich zunächst. Auch angesichts anderweitiger Belastungen der Haushalte, die im Wissenschaftssystem auf uns zurollen...
3) Mit Zielvereinbarungen und Evaluationen ist das so eine Sache (vgl. u.a. die außeruniversitäre Forschung). Es müsste sichergestellt werden, dass die Prüfung der Soll-Erfüllung nicht zum reinen Ritual wird und ein Ausscheiden tatsächlich bei Nicht- oder Untererfüllung Realität ist.
Edith Riedel (Dienstag, 28 März 2023 13:34)
Die Vereinbarung von Zielvereinbarungen und deren qualitätsgesicherte Überprüfung sehe in als Achillesferse in diesem Vorschlag. Wer soll das denn alles überprüfen? Der oder die Vorgesetzte? Ein Gremium, das alle (ALLE) Postdocs eines Instituts, einer Fakultät, einer Universität gar evaluiert? Die Erfahrung mit der Einrichtung der TT-Professuren zeigt, dass die Anzahl der Fälle, in denen eine Nicht-Erreichung der Zielvereinbarungen attestiert wird, gegen Null geht. Und dann kann man ja immer noch klagen... Dieses Modell flächendeckend für die Karrierestufe der Postdocs einzuführen, ist zu wenig umsetzbar, als dass man es als ernsthaften Vorschlag diskutieren könnte.
Tim Müller (Dienstag, 28 März 2023 15:44)
Ich frage mich wieso Zielvereinbarungen so schwer zu prüfen sein sollen. In jedem normalen Unternehmen gibt es Jahresendgespräche, bei denen KPIs (Key Performance Indicators) geprüft werden. Warum soll das in der Wissenschaft nicht funktionieren? Und dabei könnten Dauerbeschäftigte ja grundsätzlich auch viele Aufgaben übernehmen, die nicht ausschließlich in der Forschung oder Lehre liegen. Wieso nicht Dauerstellen schaffen, bei denen man grundsätzlich Lehr- oder Verwaltungsaufgaben erfüllt. Das Besondere wäre aber dann, dass man sich durch Drittmitteleinwerbung von diesen Aufgaben 'freikaufen' kann (siehe Skandinavien). Und warum sollte man besondere Leistungen nicht auch auf anderen Gebieten bringen können, so dass sich Phasen mit Daueraufgaben mit Phasen, die nur der Forschung gewidmet sind, abwechseln? Sprich, die Basisfinanzierung kommt aus Haushaltsmitteln (damit ist dann eben viel Nichtforschungsarbeit verbunden) und der Anreiz, sich für die Forschung reinzuhängen, wird damit geschaffen, dass man regelmäßig in den Wettbewerb um Drittmittel geht, ohne dass gleich die ganze Beschäftigung da dran hängt.
DW (Dienstag, 28 März 2023 18:50)
"Die Frage der Generationengerechtigkeit muss beantwortet werden, so dass nicht nur die heutigen PostDocs von dieser Regelung profitieren."
--> Fragen Sie das auch die heutigen Professoren?
Re KPI:
Schoener Ausdruck. Key Performance Indicator. Aber wenn man genau hinschaut, dann sieht man auf Twitter viele Berichte, wie entweder KPIs schon von Anfang so formuliert wurden, 1.) dass sie unerreichbar waren, 2.) dass es nicht in der Hand des TT-Kandidates lag, diese aus eigener Kraft zu erreichen, weil andere bestimmen, 3.) es von der Willkür von Professoren abhing, ob diese als erreichbar betrachtet werden konnten.
KPI öffnen die Tuer zum Machtmissbrauch.
DW (Dienstag, 28 März 2023 21:44)
Wo bleibt bitte die Staerkung von Diversitaet, Minderheiten bei Ihrem Vorschlag? Geldmittel koennte man an Bedingungen fuer Diversitaet koppeln, Minderheiten so staerken.
SP (Mittwoch, 29 März 2023 15:47)
Das Problem bei diesen Vorschlägen ist, dass es nur eine Entfristung und ein Ausscheiden gibt. Nun ist das Leben von in der Wissenschaft tätigen Menschen nicht so schematisch linear. Egal, ob und wie entfristet wird, für diejenigen, die es nicht schaffen, darf nicht nur das Ausscheiden als Option zur Verfügung stehen. Es muss Möglichkeiten geben, weiterhin in der Wissenschaft tätig zu sein. Ist diese Möglichkeit nicht gegeben, besteht die Gefahr, dass nur jene entfristet werden (bzw. eine Stelle bekommen, die entfristet werden kann), die gut vernetzt sind und mächtige, reputationsstarke Professor:innen an der Seite haben. Es muss also gewährleistet werden, dass die feudalen Strukturen der deutschen Wissenschaft in all diesen Prozessen aufgebrochen werden - durch externe Gutachter:innen, auch aus dem Ausland. Ohnehin kann es nicht sein, dass die Universität nach einem "in or out" Prinzip funktionieren soll, wie es bei Unternehmensberatungen der Fall ist.
Da der Autor eine Aussage über die "Entwicklungsphase" scheut: Ich schlage 3 + 6 vor. Drei Jahre, um die Dissertation für einen internationalen Markt zu überarbeiten und darauf gewachsene Erkenntnisse in gestandenen Journale zu veröffentlichen, Netzwerke aufzubauen und eventuell eigenständige internationale Kooperationen zu initiieren. Dies zu erreichen, wären sinnvolle Ziele. Sie dient auch dazu, ein neues Projekt auf hohem Niveau zu entwickeln, das anschließend in der Entwicklungsphase durchgeführt wird. Der erfolgreiche Abschluss dieses Projektes wäre das Ziel.
3+6 = 9: Das ist - wenn ich mich so umschaue - ein durchschnittlicher Wert bei aktuell berufenen Professor:innen. Es ist Zeit, uns an diese Realität anzupassen. Nach 3+6 kann man entfristet werden, aber man kann auch Prof. werden.
Nikolaus Bourdos (Freitag, 07 April 2023 08:01)
Die Diskussion um das WissZeitVG wird unter der falschen Prämisse geführt, nämlich wie man in nennenswertem Umfang mehr unbefristete Arbeitsverhältnisse im Wissenschaftsbetrieb unterhalb der Prof.-Ebene schaffen kann. Genau das geht aber und das ist auch nicht sinnvoll. Eine Hochschule ist nicht mit anderen Arbeitgebern vergleichbar, sie bildet nicht für den jeweils eigenen Bedarf in der Wissenschaft aus. Wissenschaft lebt von Austausch. Viele Profs halten ihre Postdocs, solange es irgendwie geht, ohne mit Ihnen Gespräche über ihre berufliche Zukunft zu führen. Hier ist mehr Verantwortung gefragt. Viele Postdocs müssen sich ihrerseits vorwerfen lassen, sich diese Gedanken ebenfalls nicht hinreichend zu machen und verpassen möglicherweise den richtigen Zeitpunkt, die Uni zu verlassen.
Mehr Postdoc-Dauerstellen an Unis, also eine massive Aufstockung des akademischen Mittelbaus, ist eine utopische Vorstellung, der wir uns nicht länger hingeben sollten.
Thomas Etzemüller (Mittwoch, 14 Juni 2023 17:14)
Ich finde dieses Modell in der Struktur sehr gut. Aber in den vorhergehenden Kommentaren klingen einige wichtige Probleme an, die gelöst werden müssen:
1. wem verweigert man eine Karriere in der Wissenschaft, obwohl sie oder er qualifiziert ist, weil die Stellen selbst bei gutem "Aufwuchs" nicht reichen werden für all die hervorragend Qualifizierten, die in SFBs etc. geschult werden?
2. Wie stellt man sicher, dass dieses Karrieremodell dank seiner notwendigen Selektion nicht zur Stromlinienförmigkeit führt, zu der die Wissenschaft ohnehin neigt?
3. Wie stellt man sicher, dass auch Wissenschaftler:innen, die sich langsamer entwickeln, nicht nach der Dissertation aus dem System fliegen, weil sie (noch) nicht hinreichend passgenau sind ? Wie stellt man sicher, dass höchst qualifizierte Exoten, die nicht passgenau sein wollen, eine Chance haben?
4. Wie stellt man sicher, dass hinter den Zielvereinbarungen sich nicht eine Dynamik, die Systemen inhärent ist, ungut geltend macht? Es gibt mehrere Universitäten, die Studierende zum Forschen animieren, auf internationale Tagungen schicken und in peer review journals publizieren lassen. Das zerstört den Freiraum des Lernens und wird die Standards für Bewerbungen nach oben treiben (zu schweigen vom Problem des Betrugs).
Kurz und gut: Wer fliegt raus und wie stromlinienförmig droht der Rest zu werden? Um es sehr zugespitzt zu formulieren.