Jetzt verzichtet der frühere Fraunhofer-Chef auch auf seinen Posten als Vorsitzender des Hochschulrats der Technischen Universität Chemnitz. Mit großem Theater und zusammen mit drei weiteren Mitgliedern des Gremiums. Was steckt dahinter?
Hauptgebäude der TU Chemnitz, Reimund Neugebauer. Fotos: User:Kolossos/Wikimedia Commons.CC-BY-SA-2.5./P2jj, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons.
ES WAR DER der nächste Amtsverzicht von Ex-Fraunhofer-Präsident Reimund Neugebauer, doch diesmal erfolgte er im Geleitzug. Am 14. Juli erschien eine Mitteilung auf der Website der Technischen Universität Chemnitz, Überschrift: "Wirtschaftsvertreter im Hochschulrat der TU Chemnitz treten geschlossen zurück".
Während sich die Hochschulleitung von der Nachricht völlig überrascht gab, reagierte die Lokalpresse umgehend. Noch am gleichen Tag verkündete die Freie Presse: "Weil die vier Mitglieder aus der Wirtschaft, der Industrie und der angewandten Forschung keine Möglichkeit mehr sehen, ihre Funktion im Interesse der Profilierung der Universität auszuüben, haben sie ihren Rücktritt erklärt."
Eine Deutung, die akkurat der Lesart entsprach, wie sie Neugebauer und seine drei Mitstreiter in der kurzen Erklärung auf der TU-Website formuliert hatten. Wobei darin interessanterweise weder Neugebauer, der als Vorsitzender des Hochschulrats fungiert, noch sein (ebenfalls zurücktretender) Stellvertreter namentlich zitiert wurden, sondern allein das Hochschulratsmitglied Hans-Peter Kemser, ein BMW-Spitzenmanager. "Leider ist unsere wirtschaftliche Expertise mittlerweile kaum noch gefragt, stattdessen bewegt sich die Kommunikation zwischen den Hochschulgremien hauptsächlich über Anwälte", sagte Kemser demzufolge. "Wir wollen die TU Chemnitz voranbringen und unser Wissen einbringen. Die juristischen Auseinandersetzungen bringen die Universität nicht weiter, deshalb treten alle externen Mitglieder des Hochschulrates geschlossen zum 1. November 2023 zurück." Mit der Ankündigung gute drei Monate im Voraus halte man die Funktionsfähigkeit des Hochschulrates aufrecht und verschaffen dem Freistaat Sachsen Zeit, neue Wirtschaftsexperten zu finden.
Von den insgesamt sieben Hochschulratsmitgliedern wären dann noch drei übrig.
Ein brisanter Brief an
Wissenschaftsminister Gemkow
Was weder in der Rücktrittserklärung noch in dem Bericht der Freien Presse Erwähnung fand: dass der TU-Senat nur drei Tage zuvor, am 11. Juli, beschlossen hatte, von Sachsen Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow (CDU) die Abberufung Neugebauers aus dem Hochschulrat zu verlangen – "bis zu einer Klärung der im Bericht des Bundesrechnungshofs erhobenen Vorwürfe".
Derselbe Bundesrechnungshofbericht, der im Februar in der Fraunhofer-Affäre um mutmaßliche Steuergeldverschwendung zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München gegen unbekannt geführt hatte – und zu Rücktrittsforderungen gegen den Fraunhofer-Vorstand um Neugebauer, unter anderem von Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP). Denen Neugebauer nach monatelangem Sträuben erst Ende Mai, dann aber mit sofortiger Wirkung nachkam.
Eine persönliche Anfrage nach den Hintergründen der Chemnitzer Rücktrittsankündigung ließ Neugebauer unbeantwortet. Gesträubt hat er sich allerdings offenbar auch im Falle der TU, nachdem deren Senat ihn zuvor ebenfalls per Beschluss, aber vergeblich ersucht hatte, sein Amt als Hochschulratsvorsitzender bis zum Ausräumen der Vorwürfe ruhen zu lassen – um, wie es hieß, eine Gefährdung des Wissenschaftsstandortes Chemnitz und einen Schaden für die TU abzuwenden. Noch am 6. Juli hatte der stellvertretende Hochschulratsvorsitzende Michael Kreuzkamp dem TU-Rektor Gerd Strohmeier in dessen Rolle als Vorsitzender des Senats mitgeteilt, dass Neugebauer sein Amt weiter ausüben wolle und der Hochschulrat ihn darin unterstütze. Woraufhin der Senat am 11. Juli seine Abberufungsforderung an Minister Gemkow beschloss – und der dazu gehörende Brief noch am selben Tag verschickt wurde. 72 Stunden später und noch bevor Gemkow reagiert hatte, kam dann der geschlossene Rücktritt.
Geleitschutz für einen alten Freund und Weggefährten? Auf Nachfrage betont Hans-Peter-Kemser, die Rücktrittsforderungen gegen Neugebauer hätten "keine Auswirkung auf unsere Entscheidung" zum Rücktritt gehabt. Er verweist auf die in der Erklärung der vier genannten Beweggründe, also vor allem auf die ihres Erachtens mangelnde Wertschätzung ihrer wirtschaftlichen Expertise. Für Kemser ist es übrigens nicht der einzige Abschied aus einem Hochschulrat. Anfang 2022 von Sachsen zum Aufbau eines BMW-Werks nach Ungarn gewechselt, hat er kürzlich auch sein Ausscheiden aus dem Hochschulrat der HWTK Leipzig verkündet.
Unterdessen wollen Neugebauer, Kemser, der Chemnitzer Sparkassenchef Kreuzkamp und der Schönecker Softwareunternehmer Rainer Gläß ihren angekündigten Rücktritt offenbar vor allem als uneigennützigen Akt verstanden wissen, um der TU einen Neuanfang zu ermöglichen. Einen Neuanfang, den sie, wenn man der Darstellung in der Freien Presse folgt, jedenfalls bitter nötig hätte: Die Rücktrittsankündigung sei erfolgt, schrieb die Zeitung, "kurz nachdem bekannt wurde, dass der letzte eigenständige Sonderforschungsbereich bei den Gutachtern der Deutschen Forschungsgemeinschaft durchgefallen ist".
Auch seien ausgerechnet in den MINT-Fächern die Studierendenzahlen seit Jahren rückläufig, kommentierte die Freie Presse, weshalb der Hochschulrat immer wieder eine Strategie zur Stärkung des technischen Profils eingefordert habe. "Doch passiert ist praktisch nichts. Im Gegenteil. Bei den Stellenverteilungen wurden die technischen Fakultäten eher benachteiligt." Bereits einen Tag vor der Rücktrittsankündigung hatte die Zeitung der wahrgenommenen "tiefen Forschungskrise" der TU einen weiteren ausführlichen Bericht gewidmet. Fast, könnte man meinen, hätten nicht die vier Wirtschaftsvertreter im Hochschulrat ausgetauscht werden müssen, sondern das Rektorat.
Streit um die Rektorenwahl und
Befangenheitsvorwürfe gegen Neugebauer
Was, auch das gehört zu dem jahrelangen Konflikt in Chemnitz, Neugebauer nach Meinung seiner Kritiker zuvor mit aller Macht versucht hatte. Als 2021 die Rektorenwahl anstand, hatte sich Amtsinhaber Strohmeier für eine zweite Amtszeit beworben, war jedoch vom Hochschulrat in dessen Wahlvorschlag nicht berücksichtigt worden.
Der Senat gab daraufhin ein externes Gutachten in Auftrag, das Neugebauer eine mögliche Befangenheit bei der Kandidatenauswahl attestierte und das auf unbekannten Wegen in die Öffentlichkeit gelangte. Der damalige Kanzler reagierte mit der Beauftragung eines ebenfalls externen Gegengutachtens, das wiederum dem ersten Gutachten "methodische Schwächen und fachliche Fehler" bescheinigte.
Doch sprach in der Zwischenzeit auch der damalige Vorsitzende des Deutschen Hochschulverbandes (DHV), Bernhard Kempen von "schwerwiegenden Befangenheitsvorwürfen" und einem "dunklen Schatten", der "auf das Auswahlverfahren an der TU Chemnitz" falle – und verlangte, Neugebauer solle sein Amt als Hochschulratsvorsitzender ruhen lassen, "bis die im Raum stehenden Befangenheitsvorwürfe vollständig geklärt und ausgeräumt worden sind".
Das war Ende Oktober 2021. Mitte November 2021 verkündete der Hochschulrat die Neuausschreibung der Rektorenwahl. Doch begründete er seine Entscheidung nicht mit der Kritik am Verfahren oder den Befangenheitsvorwürfen gegen Neugebauer, sondern mit dem zweiten Gutachten und den "begangenen Indiskretionen und Datenschutzverletzungen". Diese ließen sich nur durch eine Wiederholung der Ausschreibung egalisieren, nur so sei noch ein ordnungsgemäßes und rechtssicheres Verfahren gewährleistet.
Auch damals stellte der Hochschulrat seine Entscheidung also so dar, als gebe er als der eigentlich Klügere und allein zugunsten der Universität nach. Bei der erneuten Ausschreibung wurde Strohmeier übrigens als einer von drei Kandidaten berücksichtigt und setzte sich im Januar 2023 im Erweiterten Senat mit absoluter Mehrheit gegen seine beiden Konkurrenten durch. Was zugleich bedeutete, dass Neugebauer und seine Mitstreiter im Hochschulrat den Machtkampf mit Strohmeier und der Hochschulmehrheit verloren hatten.
Ein Sieg der
Mittelmäßigkeit?
Ein Sieg hochschulinterner Mittelmäßigkeit über ausgewiesene externe Expertise? Dieser Deutung widersetzt sich das Rektorat in einem nach der Berichterstattung der Freien Presse veröffentlichten Offenen Brief auf das Heftigste. Während die Zeitung schreibe, dass die Fortsetzung eines Sonderforschungsbereichs in Frage stehe, werde die kürzlich Einwerbung eines SFB/Transregios zusammen mit der Universität Leipzig ebenso wenig erwähnt wie die Bewilligung mehrerer DFG-Forschungsgruppen und die deutliche Steigerung der universitären Drittmitteleinnahmen um mehr als ein Viertel innerhalb von drei Jahren. Die von der Freien Presse gewählte Formulierung einer "tiefen Forschungskrise" sei insofern nicht nachvollziehbar. Das Rektorat weist zudem die Darstellung zurück, es verhalte sich zum Nachteil der Universität zögerlich in einer wichtigen Forschungskooperation, und das technische Profil der TU habe in den vergangenen Jahren "offenbar keine Fortschritte" gemacht. Auch seien die technischen Fächer und Fakultäten keineswegs benachteiligt worden, schreibt das Rektorat.
Gestreut wurde offenbar auch, dass der Hochschulrat das Rektorat in den Jahren 2021 und 2022 deshalb nur teilentlastet habe, weil die Verstimmungen um die strategische Ausrichtung der TU so weitgehend gewesen seien. Das entspreche nicht den Tatsachen, betont das Rektorat. Aber es gab eine Teilentlastung? Und wenn ja, weshalb? Die wirklichen Hintergründe will die TU-Pressestelle auch auf Nachfrage nicht nennen mit dem Hinweis auf die Vertraulichkeit von "internen, nicht öffentlichen Sitzungen unserer Gremien".
Die Widerspruchs-Liste des Rektorats ist derweil noch länger. So wirft das Rektorat der Freien Presse vor, sie habe "erneut" Entwicklungen und Entscheidungen des Rektorats thematisiert, "ohne eine entsprechende Anfrage an das Rektorat im Vorfeld der Berichterstattung gerichtet zu haben". Abschnittsweise liest sich die Stellungnahme des Rektorats freilich so, als gehe es den Verfassern um Gerd Strohmeier in Wirklichkeit gar nicht so sehr um die Zeitung und ein paar aus ihrer Sicht einseitige Artikel. Vielmehr scheinen sie sich nur stellvertretend an der Zeitung abzuarbeiten – meinen aber in Wirklichkeit offenbar die vier Hochschulratsmitglieder um Neugebauer als mutmaßliche Quellen der von der Freien Presse dargestellten Narrative.
Zu deren Version des Konflikts gehört in jedem Fall, dass Neugebauer bis zuletzt die Rückendeckung von Wissenschaftsminister Gemkow gehabt haben soll. Nicht nur habe sich der Hochschulrat mehrheitlich für seinen Verbleib im Gremium ausgesprochen "und damit sein Vertrauen bekundet", sagt Hans-Peter Kemser auf meine Anfrage hin. "Ebenso hat Staatsminister Gemkow keinen Rücktritt bzw. keine Abberufung des Hochschulratsvorsitzenden gefordert." Es bleibe deshalb festzuhalten, "dass sowohl der zuständige Staatsminister als auch die Mehrheit des Hochschulrates keine Gründe für ein Ausscheiden von Prof. Dr. Neugebauer sieht."
Jetzt liegt es tatsächlich
an der Hochschulleitung
Tatsächlich? Beim Pressesprecher des Ministers klingt der Sachverhalt anders. "Das Schreiben des Senats und die Rücktritte von vier externen Hochschulratsmitgliedern sind in kurzer Abfolge dem Wissenschaftsministerium zur Kenntnis gelangt. Damit bedurfte es einer Positionierung des Ministers in dieser Sache nicht mehr."
Ende vergangener Woche haben sich nun auch zwei der drei verbleibenden Hochschulratsmitglieder zu Wort gemeldet. "Wir unterstützen den Offenen Brief des Rektorats zur Berichterstattung der Freien Presse in allen Punkten", schrieben die TU-Germanistikprofessorin Bernadette Malinowski und Ludwig Gramlich, der bis zu seiner Emeritierung 2016 Professor für Öffentliches Recht an der TU war, jetzt aber als weiteres externes Mitglied im Hochschulrat sitzt. Die vier zurückgetretenen Mitglieder des Hochschulrats hätten "zumindest uns beide" vor ihrer Presseerklärung... zu keinem Zeitpunkt über ihre Intention, den Hochschulrat vorzeitig zu verlassen, informiert, weder dienstlich noch in anderer Weise". Und weiter: "Alle, auch die zurückgetretenen Mitglieder des Hochschulrats stehen in der Verantwortung für Form, Inhalt und Stil der Kommunikation mit den anderen (Zentralen) Organen und weiteren Gremien der Universität."
Womit sich aus dem Hochschulrat nur noch die ebenfalls nicht zurückgetretene TU-Professorin Angelika Bullinger-Hoffmann nicht öffentlich geäußert hat, nebenbei bemerkt die Tochter von Hans-Jörg Bullinger, Neugebauers Vorgänger als Fraunhofer-Präsident.
Fest steht: Wer all die Statements und öffentlichen Erklärungen der vergangenen drei Wochen durchliest, kommt zu dem Ergebnis, dass die vier von Bord gehenden Hochschulratsmitglieder in einem zentralen Punkt dann doch richtig liegen. Der Hochschulrat mit seinem Vorsitzenden Neugebauer ist in eine kommunikativ so verfahrene Situation geraten, dass ein Neuanfang der einzig verbliebene Weg ist. Und er wäre es auch ohne die Rechnungshof-Vorwürfe gegen Neugebauer gewesen.
Die TU Chemnitz hat jetzt die Gelegenheit, sich aus dieser jahrelangen Blockade zu befreien. Zusammen mit Gemkows Ministerium muss ein Hochschulrat gefunden werden, der deutlich vielfältiger die laut sächsischem Hochschulfreiheitsgesetz benannten Bereiche Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft und beruflicher Praxis verkörpert als bislang. Wie es im Anschluss weitergeht, läge dann tatsächlich an der Universität selbst – und an Neugebauers jahrelangem Gegenspieler: Rektor Gerd Strohmeier.
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David J. Green (Donnerstag, 03 August 2023 14:02)
Neben anderen Aspekten, die hinreichend im Artikel gewürdigt sind, weist dieser Vorfall auch auf dem Konstruktionsfehler im §91 SächsHSG hin, wonach mehr als die Hälfte des Hochschulrats vom Staatsministerium ausgewählt wird, ohne dass der Senat deren Berufung verhindern oder deren Abberufung bewirken kann.
Nun, die frühneuzeitliche Familienuniversität – wo man die Tochter seines Professors ehelichen musste, um dessen Lehrstuhl zu erben – lehrt uns, dass auch die besten Universitäten von einem gewissen Maß an externer Kontrolle profitieren können: und das System Althoff kann als Beleg dafür angesehen werden, dass auch stärkere staatliche Eingriffe nicht mit hundertprozentiger Wahrscheinlichkeit für das Hochschulwesen schädlich sein müssen. Aber Althoffs Mischung aus Vision, Uneigennützigkeit und Durchsetzungsfähigkeit kommt nur einmal vor.
Daher wäre es besser, wenn auch an der TU Chemnitz die Benennung von Hochschulratsmitgliedern nur nach Zustimmung des Senats möglich wäre, und dass eine hinreichend große Mehrheit des Senats auch deren Abberufung bewirken könnte. Wer hier die Angst hegen sollte, der Senat könne so „mitreden, ohne verantwortlich zu sein“, möge folgendes bedenken: In unseren von Exzellenzstrategie, Verbundsprojektanträgen und leistungsbezogener Mittelvergabe geprägten wissenschaftspolitischen Landschaft dürfte es dermaßen klar sein, dass eine Universität den Beistand von gut vernetzten, mit dem nötigen Standing ausgestatteten „kritischen Freunden“ benötigt – und dass ein Senat, der leichtfertig mit Vetorecht und Abberufungsmacht umgeht, große Schwierigkeiten haben wird, hierfür geeignete Persönlichkeiten zu gewinnen und zu behalten.
Ja, es ist eine ernsthafte Schwäche des deutschen Systems, wie wenig „skin in the game“ bereits berufene Professor*innen haben: aber während Einzelpersonen durchaus nach dem Prinzip „nach mir die Sintflut“ handeln mögen, wird ein ganzer Senat dies kaum tun.
G. Fruhnert (Donnerstag, 03 August 2023 14:25)
Wie im Fall Göttingen scheint mir auch nun in Chemnitz das Austragen von Uni-Konflikten über die Presse eine unsägliche Praxis zu sein.
@Green: In diesem Zusammengang scheint mir der Verweis auf das System Althoff, gerade in Bezug auf die damaligen Resultate in Göttingen, sehr sinnvoll.
Volker Bank (Donnerstag, 03 August 2023 15:10)
Eine wohltuend kenntnisreiche und in jedem Detail zutreffende Darstellung, Herr Wiarda! Großen Respekt!
Und ja, das Hochschulgesetz hatte und hat einen Haufen Strickfehler, die nicht gerade von Sachkenntnis vom Wesen einer Universität zeugen. Leider hat der Minister, hat die aktuelle Koalition im Frühsommer die Chance vertan, wenigstens den schlimmsten neoliberalen Unsinn aus dem Gesetz zu streichen. Zum Beispiel statt eines Aufsichtsrats-Look-alike mit Kontrollfunktion einen Beirat mit mehr gut vernetzten Personen zu installieren. Für die Kontrolle bezahlen wir ein Ministerium und wählen wir ein Parlament. Eine Uni ist keine AG!
Anglo (Donnerstag, 03 August 2023 16:02)
"Aber Althoffs Mischung aus Vision, Uneigennützigkeit und Durchsetzungsfähigkeit kommt nur einmal vor."
Genau richtig. Aber das gilt eben nicht nur für den Staat im engeren Sinn: es gilt ebenso für deutsche Professoren, mithin auch für Senate. Genau hier liegt die Crux ...
Anglo (Donnerstag, 03 August 2023 16:07)
PS: Ich hatte eingangs "@Green" vergessen, auf dessen gut beabsichtigte, aber leider selbstwidersprüchliche Argumentation ich hinweisen wollte.