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Lasst das parteipolitische Kratzen an Grundrechten

Rechtspopulisten wollen die gesellschaftlichen Institutionen schwächen. Demokratische Parteien und Politiker sollten ihnen nicht auch noch den Weg dafür bereiten: zwei aktuelle Beispiele aus der Wissenschaftspolitik.

UNABHÄNGIGE INSTITUTIONEN, angefangen mit den Gerichten über die Presse bis hin zu Hochschulen und Forschungseinrichtungen, gehören zu den Garanten demokratischer Stabilität. Das macht sie zu einem besonders interessanten Ziel für Rechtspopulisten und Rechtsradikale. Regelmäßig stellen sie Freiheit und Legitimität von staatlichen Organen, Politik und auch der Wissenschaft in Frage. Mit einigem Erfolg: Laut "Sachsenmonitor" vertrauen nur noch 14 Prozent im Freistaat den Medien und 43 Prozent sind der Meinung, Politiker und andere Führungspersönlichkeiten seien nur Marionetten der dahinterstehenden Mächte. Besser hält sich bislang die Wissenschaft: 64 Prozent der Sachsen vertrauen ihr, sieben Prozentpunkte weniger als 2020, aber immer noch der zweithöchste Wert nach der Polizei. 

 

Wenig nachvollziehbar ist, wenn demokratische Parteien in so einer Lage selbst anfangen, mit dem Feuer zu spielen. Die neue CDU-/SPD-Koalition in Hessen etwa, die das Gendern mit Sternchen oder Binnen-I auch an Universitäten und im öffentlich-rechtlichen Rundfunk verbieten will. Mit Berufung auf den Rat für deutsche Rechtschreibung, dessen Vorsitzender Josef Lange allerdings selbst sagt, die persönliche Arbeit von Journalisten und Wissenschaftlern sei grundgesetzlich vor solchen Eingriffen geschützt.

 

Bayerns Staatsregierung wiederum will Hochschulen per Gesetz sogenannte Zivilklauseln untersagen. Das sind Selbstverpflichtungen, ausschließlich für zivile Zwecke zu forschen. Diese "Einengung der Forschung" sei "nicht sinnvoll" und "nicht möglich", sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU), nachdem das Kabinett am Dienstag den Entwurf eines Gesetzes "zur Förderung der Bundeswehr in Bayern" beschlossen hatte. Was schon für sich nach Populismus riecht, denn in Bayern hat offenbar keine einzige Hochschule überhaupt so eine Klausel. Doch will die Staatsregierung sogar noch einen draufsetzen und mit dem Gesetz ein "Kooperationsgebot" von Hochschulen und Bundeswehr vorschreiben. Wenn es "die nationale Sicherheit" erfordere, soll sogar eine Pflicht zur Zusammenarbeit gelten. 

 

Es geht mir an dieser Stelle nicht um Sinn oder Unsinn von Gendersternchen oder Zivilklausel. Es geht mir darum, dass ein parteipolitisch motiviertes Kratzen an Grundrechten wie der Wissenschaftsfreiheit irgendwann den Boden bereiten könnte für einen Frontalangriff von rechts außen. Auch wenn die Gendersternchen-Frage oder die geplante Zivilklausel-Vorschrift vordergründig nur am Rande mit der Wissenschaftsfreiheit zu tun zu haben scheinen, erleichtert der Diskurs einen möglichen Frontalangriff. Die Beteiligung demokratischer Parteien an der aktuellen Diskursverschiebung – und sei es aus der Motivation heraus, Wähler ins demokratische Lager zurückzuholen – schwächt die Unantastbarkeit unabhängiger Institutionen und damit die Demokratie selbst.

 

Dieser Kommentar erschien heute zuerst im Newsletter ZEITWissen3.



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Kommentare: 2
  • #1

    Tilman Gocht (Montag, 29 Januar 2024 12:50)

    Ich teile diese Einschätzung der Diskursverschiebung. Sie ist auch im Feld der Außenwissenschaftspolitik zu beobachten, welches bisher unwidersprochen in die nationale Sicherheitsstrategie eingegliedert wird.

  • #2

    David J. Green (Dienstag, 30 Januar 2024 14:11)

    Die Argumentation, dass – unter den gegebenen Umständen – eine Untersagung von Zivilklauseln in Bayern populistisch wäre, klingt plausibel. Aber warum es ein Kratzen an Grundrechten wäre, ist mir weniger klar. Denn die Wissenschaftsfreiheit ist – allen Rufen nach einer Freiheit der Wissenschaftsinstitutionen (vulgo: der Hochschulleitungen) oder nach einer Wissenschaftskommunikationsfreiheit zum Trotz – im Kern ein Abwehrrecht der wissenschaftlich tätigen Einzelperson gegen der Obrigkeit: und sei nun diese Obrigkeit der Staat, die Kirche, die Hochschulleitung oder die demokratische Mehrheit im akademischen Senat.