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Keine schriftliche Stellungnahme der geschassten Staatssekretärin: BMBF lehnt Forderung der Opposition ab

Unionsfraktion zeigt sich empört und appelliert an Stark-Watzingers Koalitionspartner SPD und Grüne.

Bild: Raphael Silva / Pixabay.

ES WAR EIN plakativer Schritt der CDU-/CSU-Bundestagsopposition, Bettina Stark-Watzinger (FDP) eine Frist zu setzen. Bis 17. Juli, so lautete die als " Bitte" verpackte Aufforderung, solle das BMBF eine schriftliche Stellungnahme von Ex-Staatssekretärin Sabine Dörings zu ihrer Versetzung in den einstweiligen Ruhestand vorlegen. "Die Perspektive von Frau Prof. Dr. Sabine Döring kann einen maßgeblichen Beitrag zur vollständigen Aufarbeitung der im Raume stehenden Vorwürfe und der weiterhin offenen Fragen leisten", schrieben die CDU-Wissenschaftspolitiker Thomas Jarzombek und Stephan Albani an Stark-Watzingers parlamentarischen Staatssekretär Mario Brandenburg. "Wenn es nichts zu verbergen gibt, sollte das keine Herausforderung für BMBF und Stark-Watzinger sein, dies zu erlauben", kommentierte Jarzombek später auf "X".

 

Nicht weniger plakativ ist nun, dass das Ministerium die gesetzte Deadline demonstrativ ignorierte und seine Antwort erst am Morgen des 18. Juli absandte. Mit einer verklausulierten und doch unmissverständlichen Weigerung, dem Verlangen der Opposition nachzukommen. "Haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 3. Juli 2024", heißt es Antwortschreiben von Staatssekretär Brandenburg, das dem Wiarda-Blog vorliegt. "Ich erlaube mir, auf die Antwort des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf die Schriftliche Frage 7/128 der Abgeordneten Gitta Connemann zu verweisen."

 

Und um Jarzombek und Albani das Nachblättern zu ersparen, zitiert Brandenburg die Antwort auch gleich: "Frau Staatssekretärin a.D. Prof. Dr. Sabine Döring wurde über die Entscheidung der Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger bzgl. § 67 Bundesbeamtengesetz mit einem Schreiben vom 3. Juli 2024 informiert. Darin wurden ihr die der Entscheidung zugrunde gelegten Gründe dargelegt. Da es sich um eine Personalangelegenheit handelt, werden keine näheren Auskünfte erteilt."

 

Allerdings hatte die CDU-Abgeordnete Connemann etwas ganz Anderes gefragt. Sie hatte wissen wollen, wann und durch wen "die Genehmigung zur Entbindung von der dienstlichen Verschwiegenheitsverpflichtung, um welche die frühere Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Bildung und Forschung Prof. Dr. Sabine Döring gemäß § 67 Absatz 3 des Bundesbeamtengesetzes gebeten hatte, abgelehnt" worden war.

 

"Die Ministerin blockiert die
Sachverhaltsaufklärung mit aller Macht"

 

Dazu passte die BMBF-Antwort auch soweit. Aber sie passt überhaupt nicht zum Ersuchen von Jarzombek und Albani, Döring in der Fördergeldaffäre zumindest schriftlich Stellung nehmen zu lassen. Denn dass Döring ein Redeverbot erteilt worden war, wussten sie bereits. Angemessen gewesen wäre eine Begründung, warum das BMBF nach der Presse auch der größten Oppositionsfraktion im Bundestag das Recht verweigert, Informationen aus erster Hand von der bislang einzigen Person zu erhalten, die im Zuge der Fördergeldaffäre entlassen worden ist.

 

Thomas Jarzombek, der forschungspolitische Sprecher der Unionsfraktion, sprach am Donnerstag von einer "nichtssagenden Absage" aus dem BMBF. "Frau Professor Döring will reden, und wir wollen es hören. Die Ministerin blockiert die Sachverhaltsaufklärung mit aller Macht."

 

Und erstmals in dieser Deutlichkeit nahm die Union nun die anderen Ampelfraktionen in die Verantwortung. "Die Koalitionspartner von Frau Stark-Watzinger müssen sich die Frage stellen, wie lange sie dem Treiben der Ministerin noch tatenlos zuschauen wollen. Ich fordere die SPD und die Grünen auf, Frau Professor Döring jetzt endlich zur Hilfe zu kommen und ihr die Möglichkeit zu geben, ihre Sicht der Dinge in die Sachverhaltsaufklärung einzubringen."




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Kommentare: 3
  • #1

    Gerhard Wellein (Freitag, 19 Juli 2024 09:15)

    Sagen wir es mal so: Mit der nächsten Bundestagswahl hat sich das Thema FDP wohl ohnehin erledigt. Es hätte anders sein können.

  • #2

    Edith Riedel (Freitag, 19 Juli 2024 10:30)

    Eine kleine humoristische Einlassung am Rande: in der letzten Regierung hätte Kanzlerin Merkel spätestens jetzt ihrer Ministerin Stark-Watzinger das vollste Vertrauen zugesichert ;-)

  • #3

    Morgenlage (Montag, 22 Juli 2024 15:53)

    Auch bei genauer Betrachtung der E-Mails aus dem BMBF (vgl. veröffentlichte Dokumente bei FragdenStaat) zeigt sich, dass es keinesfalls ein Alleingang oder eine ungenau formulierte Prüfbitte von Frau Döring gewesen sein.

    Auf Seite 43 der Dokumente ist eine E-Mail von einem Teilnehmer der Morgenlage vom 13. Mai 2024 enthalten. Dieser Teilnehmer schreibt zur Morgenlage und zur Prüfbitte von Frau Döring:

    "Der (von mir) gegilbte Teil der Mail von Frau XXXX deckt sich zudem nicht mit meiner Wahrnehmung: in der heutigen Morgenlage, wo das Thema besprochen wurde (und aufgrund dessen vermutlich die Prüfbitte von XXXX ausgesprochen wurde), war es Konsens, dass eine verfassungs-/strafrechtliche Prüfung nicht unsere (des BMBF) Sache sei."

    Die im Mailverlauf enthaltene Prüfbitte enthält aber beide Teile der Prüfbitte von Frau Döring und die direkte Bezugsmail behandelt insbesondere die zuwendungsrechtliche Frage der Förderung.

    Wenn es also in der Morgenlage gar keine Frage gewesen sein soll, dass man den Widerruf von Förderungen prüfen soll, warum thematisiert der Teilnehmer der Morgenlage das nicht ebenfalls?

    Selbst wenn die Ministerin an dieser Morgenlage nicht teilgenommen hat, so dürften doch weite Teile der Leitungsebene die Prüfung der Aberkennung von Fördergeldern als mögliches Mittel in Erwägung gezogen haben und ein Protest (wie später von der Fachebene) dürfte in der Morgenlage ausgeblieben sein. Die Darstellung des BMBF zu den Entwicklungen am 13. Mai 2024 dürfte daher zweifelhaft sein.

    In Ergänzung zu der offenen Frage, was einen Abteilungsleiter einer Fachabteilung am 10. Mai 2024 dazu bewogen haben könnte eigenständig eine Liste von Förderempfängern anzufordern für eine mögliche Reaktion auf eine mögliche Presseanfrage bleibt Verwaltungskennern vermutlich ebenso schleierhaft. Ein Vorteil hat der Verweis in der E-Mail vom 10. Mai 2024 11:41 Uhr auf eine vorangegangenes Telefonat - davon gibt es anders als in einem Wire-Chat- keine Dokumentation. Insofern dürften hier nur Erklärungen der betreffenden Mitarbeitenden hilfreich sein, aber auch hier dürfte die Hausleitung wieder dankend ablehnen...