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Aufgepasst!

Der Bundesrechnungshof kritisiert die Governance der Max-Planck-Gesellschaft. Schwerer wiegt allerdings die Einschätzung, das BMBF habe seine Kontrollaufgabe in der Vergangenheit nicht ernst genug genommen. Ein Vorwurf, der bekannt vorkommt. Folgt jetzt die große Reform?

Organisationsstruktur der Max-Planck-Gesellschaft. Screenshot der Max-Planck Website.

EIN-, ZWEIMAL IM JAHR unterrichte ich an der Universität und versuche Doktoranden und Postdocs im Schnelldurchlauf das deutsche Wissenschaftssystem zu erklären. Einen besonderen Aha-Effekt gibt es meist, wenn ich das Schaubild zeige, mit dem die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) ihre Organisationsstruktur veranschaulicht. Ganz oben: nicht die Institute, nicht die wissenschaftlichen Mitglieder, nicht der Senat und auch nicht der Verwaltungsrat. Sondern der Präsident. Auf ihn scheint alles zuzulaufen. 

 

Positiv kann man sagen: Der Präsident verkörpert die MPG, ihr Autonomieverständnis und ihren Anspruch auf wissenschaftliche Freiheit und Unabhängigkeit.

 

Man könnte aber auch sagen: Ein funktionierendes System von Checks und Balances sieht anders aus.

 

"Faktisch beaufsichtigt der
Präsident sein eigenes Handeln"

 

Der Bundesrechnungshof (BRH) hat sich in seinem Anfang September veröffentlichten Prüfbericht für letztere Sichtweise entschieden. Die MPG, schreiben die Prüfer, verfüge über kein klassisches Aufsichtsgremium. Eine klare Aufgabentrennung zwischen beschlussfassenden und aufsichtsführenden Organen und Gremien fehle. "Der Präsident ist omnipräsent in allen Organen, kann allein sogenannte Eilentscheidungen treffen und hat bei Stimmenparität das letzte Votum." Und weiter: "Faktisch beaufsichtigt der Präsident sein eigenes Handeln."

 

Eine harsche Kritik, auf die Max Planck auf Anfrage entschieden gegenhält: "Ein eigenständiges Aufsichtsgremium nach dem Muster eines aktienrechtlichen Aufsichtsrats oder eines Hochschulrats ist keine zwingende Voraussetzung für ein funktionsfähiges Governance- oder Compliance-Konzept". International seien sogenannte "One-Tier-Boards", die innerhalb eines Gremiums sowohl "Insider" als auch "Outsider" zusammenführten, durchaus üblich.

 

Ein Gremium eben wie der MPG-Senat, laut Max-Planck-Pressestelle "ein wesentliches Entscheidungsgremium" der Forschungsgesellschaft, das unter anderem den Präsidenten wähle, über Gründungen, Schließungen und Satzungen von Instituten entscheide, über die Berufung der Direktoren, den Gesamthaushaltsplan feststelle und vieles mehr.

 

Die Botschaft: Ja, der Präsident hat eine besondere Rolle. Und nein, er kann nicht machen, was er will.

 

Der Rechnungshof fordert klare Trennung
von Geschäftsführung und Aufsicht

 

Trotzdem fordert der Rechnungshof, und das, wie er betont, nicht zum ersten Mal, eine grundlegende Governance-Änderung. Eine "klare Trennung" von Geschäftsführung und interner Aufsicht sei "unabdingbar". Das BMBF, betonen die Prüfer in ihrem Bericht, sähe das genauso und wolle Reformen der Governance und Compliance einleiten. Übrigens nicht nur bei der MPG, sondern bei "institutionell geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtungen" im Allgemeinen.

 

Das noch wichtigere Governance-Problem aber, auf das der Bundesrechnungshof hinweist, ist gar nicht die Frage, wo die Kontrolle verortet ist bei Max Planck. Sondern ob die Politik, die immerhin mehr als zwei Milliarden Steuergelder pro Jahr für die Grundfinanzierung gibt, bei der Kontrolle ausreichend repräsentiert ist und, noch entscheidender, ob sie ihre Kontrollaufgabe überhaupt angemessen wahrnimmt.

 

Weil es der Bundesrechnungshof ist, schaut er vor allem auf die 1,2 Milliarden Euro, die das BMBF pro Jahr zum MPG-Budget beisteuert, und seine Aussagen sind für das Ministerium ziemlich unangenehm. Im Senat, dem wichtigsten Gegengewicht zum Präsidenten, ist das BMBF mit einer einzigen von 45 Stimmen vertreten. Bis zu einer Satzungsänderung 2021 konnte noch dazu nur die Bundesministerin persönlich das Stimmrecht wahrnehmen, was dazu führte, dass das BMBF zwischen 2016 und 2020 laut BRH nur bei zwei von 14 Sitzungen "stimmberechtigt vertreten" gewesen sei. 

 

"So versäumte die allein stimmberechtigte Bundesministerin" – damals Anja Karliczek (CDU) – "beispielsweise die Wiederwahl des Präsidenten der MPG und die Wahl eines Senatsmitglieds in den Prüfungsausschuss. Des Weiteren versäumte sie die Beschlüsse über den Wirtschaftsplan 2020 der MPG sowie des ersten handelsrechtlichen Abschlusses und dessen Ergebnisse. Sie versäumte auch wesentliche Sitzungen des Senats im Zuge einer Institutsneugründung", listen die Prüfer akribisch auf.

 

Seit 2021 kann die Ministerin ihr Stimmrecht immerhin auf Staatssekretäre übertragen – auf die Abteilungsleiter jedoch, also auf diejenigen, die eigentlich immer dabei sind – weiterhin nicht. Das sei nicht zwingend, befindet das BMBF. Im Gegensatz zum Rechnungshof. Die Max-Planck-Pressestelle wiederum merkt selbstbewusst an, eine Delegation auf eine "noch weiter darunter liegende Ebene" sei angesichts der Besetzung des Senats nicht vertretbar – "von Seiten der Wirtschaft kommen Vorstände und Aufsichtsräte, die Länder entsenden auf Ministerebene." Ob die kommen, ist freilich eine andere Frage. So berichtete im Februar der Münchner Merkur; dass dem stellvertretenden bayerischen Ministerpräsidenten Hubert Aiwanger (Freie Wähler) angeblich der Rauswurf aus dem MPG-Senat drohe – weil er in den vergangenen fünf Jahren keine einzige Sitzung besucht habe. Inzwischen hat die für die Entsendung zuständige Kultusministerkonferenz Aiwanger durch Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) ersetzt.

 

"Kein der Zuwendungshöhe
angemessener Einfluss für den Bund"

 

Jedenfalls resümiert der Rechnungshof: Der Bund habe anders als bei anderen außeruniversitären Forschungseinrichtungen "keinen seiner Zuwendungshöhe angemessen Einfluss und keine angemessene Vertretung in den Organen der MPG." Auch dies müsse durch eine Satzungsänderung, die sich an den Vorgaben des Public Corporate Governance Kodex des Bundes (PCGK) orientiere, sichergestellt werden.

 

Schwachpunkt ist laut Prüfern aber nicht nur die Quantität, sondern auch die Qualität der Kontrolle durch das Ministerium. Die Vertretung des BMBF habe "nicht darauf hingewirkt, dass der Senat seiner satzungsmäßigen Verantwortung zur umfassenden Information im Vorfeld der Beschlussfassung gerecht geworden ist", kritisiert der Bericht. "Wesentliche Sachverhalte oder Entscheidungen des Präsidenten und des Vorstands hat sie nicht hinterfragt. Im Vorfeld ist innerhalb des BMBF teils nicht auf problematische Sachverhalte hingewiesen worden."

 

Mehrere Beispiele führt der BRH an. So sei vor dem Beschluss zur Umwidmung zweier Göttinger Max-Planck-Institute (MPI) zum neuen MPI für Naturwissenschaften Göttingen "eine nicht unerhebliche Kostenminimierung" in Aussicht gestellt worden, doch seien dem Senat keinerlei Angaben über die tatsächliche Höhe der Einsparungen oder Ergebnisse einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorgelegt worden. "Der in der Sitzung anwesende Parlamentarische Staatssekretär des BMBF hinterfragte die fehlenden Angaben nicht." Vor der jährlichen Beschlussfassung der MPG-Jahresrechnung wiederum habe die Vorbereitung durch das BMBF-Betreuungsreferat bis auf das Jahr 2017 "keine Hinweise oder Vorschläge zur Gesprächsführung" enthalten.

 

Das BMBF antwortete in seiner Stellungnahme zu den BRH-Vorhaltungen, Bund und Länder als "Zuwendungsgeber" machten ihren Einfluss vor allem in den Gremien der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) geltend, schließlich könne die MPG ohne Zustimmung der GWK grundsätzlich keine Beschlüsse umsetzen, und Senatsbeschlüsse seien für den Bund "zuwendungsrechtlich nicht bindend". 

 

Die Prüfer halten dagegen: "Das BMBF marginalisiert die Bedeutung des MPG-Senats als Gremium ohne echte Entscheidungsbefugnis." Hier würden jedoch Beschlüsse gefasst, die sich unmittelbar auf die Entscheidungen der GWK auswirkten. "Der Bund muss hier das Bundesinteresse einbringen."

 

Was bei Fraunhofer
passiert ist

 

Spätestens hier wird sie offensichtlich, die Parallele zu einer anderen großen Forschungsorganisation: der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG). Denn wozu es führen kann, wenn die Politik ihre Kontrollaufgaben nicht ausreichend wahrnimmt, selbst wenn sie – wie bei der FhG – zahlenmäßig deutlich stärker in den Aufsichtsgremien vertreten ist, ließ sich dort erst vor wenigen Jahren während der Eskalation der Affäre um den früheren Fraunhofer-Präsidenten Reimund Neugebauer beobachten.

 

Dass inmitten von Personalquerelen, stockenden Großprojekten wie die SAP-Einführung und wegbrechenden Drittmittel-Einnahmen heftige interne Kritik am Führungsstil Neugebauers laut wurde, verhinderte im August 2021 nicht, dass Neugebauer vorzeitig und erstmals in der Fraunhofer-Geschichte per Umlaufbeschluss durch den Senat wiedergewählt wurde. Unter Mitwirkung des BMBF und weiterer politischer Vertreter. 

 

Und noch, als drei Monate später inzwischen schwerwiegende Compliance-Vorwürfe im Raum standen, erteilte das Gremium Neugebauer eine Art Generalabsolution. Die Presseäußerung des damaligen Senatsvorsitzenden, alle "Unterstellungen und Vorwürfe" habe man als Gremium "geschlossen und auf Basis einer unabhängigen Prüfung als durchweg haltlos" eingestuft, kommentierte das BMBF mit dem Satz, es habe den Aussagen des Senatsvorsitzenden "nichts hinzuzufügen". 

 

Erst im März 2023, vier Wochen nach einem nunmehr wahrlich kompromittierenden BRH-Bericht, ergriff Bettina Stark-Watzinger nach langem Schweigen die Flucht nach vorn und forderte einen "schnellstmöglichen personellen Neustart im Vorstand" und damit indirekt die Ablösung Neugebauers. Der trotzdem noch bis Ende Juni desselben Jahres im Amt blieb.

 

Mit einer laxen Kontrolle ist es wie mit einer verbesserungswürdigen Governance: Solange alle zu Kontrollierenden gute Absichten haben und es keine nennenswerten Konflikte gibt, ist alles gut.

 

Wie ein entscheidungsfreudiger Präsident und ein
entsprechendes Aufsichtsgremium zusammengehören

 

Keiner will dem aktuellen Max-Planck-Präsidenten oder seinem Vorgänger schlechte Absichten unterstellen, aber nennenswerte Konflikte, die gab und gibt es schon. 

 

Etwa als im Herbst 2021 die Archäologin Nicole Boivin nach Vorwürfen zu ihrem Führungsverhalten aus ihrer Position als Direktorin am Max-Planck-Institut für Menschheitsgeschichte in Jena entlassen und zur Forschungsgruppenleiterin degradiert worden war, sich juristisch zur Wehr setzte und 145 Wissenschaftlerinnen ihr per Offenem Brief zur Seite sprangen. Entsprechend begeistert zeigte sich Boivin jetzt auf "X" über die Forderungen des Bundesrechnungshofs.

 

Oder im Februar 2024, als Max Planck sich von dem australischen Gastwissenschaftler Ghassan Hage trennte angesichts seiner Äußerungen nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel – worauf ein internationaler Proteststurm losbrach

 

Hinzu kamen in den vergangenen Jahren immer einmal Vorwürfe gegen einzelne Max-Planck-Direktoren, sie missbrauchten ihre Machtstellung gegenüber ihren Mitarbeitern. Mit stark unterschiedlichen Konsequenzen, wie der frühere FDP-Wissenschaftspolitiker Thomas Sattelberger einmal bei Table schrieb: "Zumindest für Max Planck gilt: Bei gerade mal 54 weiblichen und übermächtigen 250 männlichen Direktoren hat man als weibliche Direktorin fast eine Chance von acht Prozent, dass einem öffentlich Führungsfehlverhalten vorgeworfen wird, als  Ausländer (Frau wie Mann) eine Wahrscheinlichkeit von fast vier Prozent und als deutscher weißer Mann bislang null Prozent." Dies gelte auf Basis der ihm öffentlich bekannt gewordenen Fälle. 

 

In jedem Fall alles Situationen, in denen ein mutiger wie entscheidungsfreudiger Präsident gefragt ist, und zu dem gehört dann auch ein entsprechendes Aufsichtsgremium, dessen Mitglieder ihre Aufgabe angemessen wahrnehmen. 

 

Denn klar ist: Eine gute Governance ist eine, die in schlechten Zeiten funktioniert. Eine gute Governance schafft es, möglichst hohe Freiheitsgrade für die Wissenschaft zu verknüpfen mit einer möglichst effektiven Kontrolle – ganz gleich, wie die formal strukturiert ist. 

 

Natürlich gilt das auch und gerade für Finanzfragen. Die MPG verweist in dem Zusammenhang auf den unter dem damaligen Präsidenten Stratmann 2015 eingeführten Prüfungsausschuss, der die "Rechtmäßigkeit des Haushaltsvollzugs und die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung der Gesellschaft sowie die Wirksamkeit ihres Risiko- und Compliance-Managements" prüfe. "Der Prüfungsausschuss hat durch die regelmäßigen Berichte seines Vorsitzenden im Senat und Verwaltungsrat der MPG eine hohe Sichtbarkeit. Seine Anregungen, wie etwa zur anstehenden Weiterentwicklung der MPG-Governance haben großes Gewicht."

 

Demgegenüber befindet der BRH: "Der Prüfungsausschuss ist als Aufsichtsorgan nicht geeignet. Er ist nur mit drei Mitgliedern besetzt", verfüge für eine wirksame Aufsicht weder über die nötigen personellen Kapazitäten noch über eine ausreichende Legitimation.

 

Das BMBF habe immer im Senat die Möglichkeit, kritische Aspekte aus dem Bericht des Prüfungsausschusses aufzugreifen, betont dagegen die Max-Planck-Pressestelle. "Es kann nicht zu Lasten der MPG gehen, wenn das nicht geschieht." Ein Punkt, den auch die BRH-Prüfer erwähnen: "Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses stellte in den Sitzungen (zum Jahresabschluss) Handlungsbedarfe vor, die der Senat nicht aufgriff."

 

Lehren aus der
Fraunhofer-Affäre

 

Am Ende ist trotzdem absehbar: Die MPG wird um eine größere Governance-Reform nicht herumkommen, das BMBF hat sich dem Rechnungshof gegenüber "in Richtung einer klareren Aufgabenteilung von ausführenden und kontrollierenden Organen" festgelegt. 

 

Was MPG-Präsident Patrick Cramer in der FAZ am Mittwoch allerdings noch einmal deutlich ablehnte: „Wir fordern als Wissenschaftsorganisation ein, dass unsere Autonomie erhalten bleibt, und wir werden uns gegen jegliche Einflussnahme durch die Politik wehren.

 

Sehr weitgegangen ist nach der Affäre um ihren Ex-Präsidenten Reimund Neugebauer die Fraunhofer-Gesellschaft. "Ja, es hat ein Versagen gegeben", sagte dessen Nachfolger Holger Hanselka im Juni hier im Blog und meinte damit die Kontrolle des Vorstandes. Der Senat solle deshalb "ein Überwachungsrecht und die Überwachungsaufgabe sowie die dafür nötigen Kompetenzen – analog in etwa zum Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft" erhalten, erläuterte Hanselka die Pläne inklusive der Gründung neuer Ausschüsse. Dementsprechend müsse der Vorstand Berichtspflichten haben, "sauber differenziert in gegenüber dem Senat nur anzeigepflichtige Entscheidungen und andere, die einer Zustimmungspflicht unterliegen".

 

Nicht ganz zur Aufbrucheuphorie passen derweil Berichte aus Fraunhofer-Instituten, dass zu viele der alten Macht-Netzwerke in der Gesellschaft fortbestünden. Die seit 2015 nicht mehr abgehaltene Mitarbeiterbefragung steht weiter aus, obwohl neulich in einer Betriebsratsumfrage über 85 Prozent der gut 10.000 Teilnehmenden diese forderten.

 

Die verbreitete Unzufriedenheit hat auch mit einer weiteren Konsequenz des früheren Kontrollversagens zu tun. Nachdem sich die Vorwürfe der Steuerverschwendung gegen den früheren Vorstand immer weiter manifestierten, gefolgt von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, wird jetzt jede Reise und jede Spesenausgabe kleinlichst abgerechnet – mit der Folge, dass angeblich selbst höchste Führungskräfte aus Angst vor Konsequenzen in Zwei-Sterne-Hotels absteigen oder sich bei Verwandten einquartieren. Etwas zugespitzt könnte man sagen: Ibis statt Bayerischer Hof für die Chefs, und für Institutsgäste Mineralwasser ohne Kekse als Sühne der einst großzügigsten Bewirtungen durch Fraunhofer-Vorstandsmitglieder unter anderem für Ministeriumsmitarbeiter. Bei anderen Forschungsorganisationen und Universitäten soll der Fraunhofer-Skandal übrigens mitunter ähnlich bizarre Folgen hinterlassen haben.

 

Zurück zu Max Planck. Anders als Fraunhofer kann man dort jetzt an einer Reform der Governance arbeiten, ohne den politischen Druck eines Skandals im Rücken zu haben. Das dürfte helfen. Vielleicht wird der Präsident dann im Schaubild mit der Organisationsstruktur ein wenig nach unten rutschen. Egal: Wahre Führungsstärke kommt aus der Persönlichkeit, nicht aus dem Organigramm. 



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Kommentare: 9
  • #1

    Edith Riedel (Mittwoch, 18 September 2024 09:51)

    Tjaja, die fetten Katzen. Es ist schon bemerkenswert, dass der stetige Aufwuchs der Mittel mit keinerlei Kontrollen verbunden wurde. Dass die alten Netzwerke bei Fraunhofer die Vorstandsquerelen überlebt haben, wundert nicht. Wirklich harte Konsequenzen gab es ja keine - oder hat irgendjemand in schmerzlichem Umfang Fördergelder zurückzahlen müssen? Solange das nicht der Fall ist, ändert sich nichts.

  • #2

    Enno Aufderheide (Mittwoch, 18 September 2024 15:49)

    Wer prüft eigentlich die Wirtschaftlichkeit der BRH-Empfehlungen? Der BRH war strikt gegen das Wissenschaftsfreiheitsgesetz. Verschafft er sich jetzt Genugtuung? Seine Forderungen werden die „Eigenrotation“ der Verwaltung verstärken, Geld kosten, das besser in Forschung investiert würde und zu Frustration bei allen Beteiligten führen. Und dass obwohl er keine inhaltlichen Missstände aufdeckte.
    Ich wünsche mir einen BRH, der seinen Durchblick und seine Kompetenz erweist, indem er Bürokratie abbauen hilft, statt über eine „Reine Lehre“ immer mehr davon einzufordern.

  • #3

    UniProf (Mittwoch, 18 September 2024 21:00)

    Ich hoffe der BRH guckt sich alsbald die Strukturen in der HGF an - inkl. der "Kontroll- und Steuermechanismen" des BMBF..,

  • #4

    Timo (Donnerstag, 19 September 2024 19:00)

    Wo steht doch gleich die MPG im internationalen Forschungsranking? Academic Leadership gerade auch im Päsidentenamt hat dazu einen nicht zu unterschätzenden Beitrag geleistet. Dabei zählt Führung durch Überzeugung, nicht durch formal zugeschriebene Macht, auf die die Kategorie Kontrolle ausgerichtet ist. Der BRH mahnt nun stärkeren politischen Einfluß analog zum Finanzierungsbeitrag an, damit die Interessen des Bundes bei der MPG besser aufgehoben seien. Was könnten denn wohl solche Interessen legitimer Weise sein? Zuvörderst doch wohl internationale Spitzenforschung und keine Ver-Helmholtzung der Organe und der Governance der MPG. Nur am Rande erwähnt der Bericht die Rolle des Bundes und der Länder als Zuwendungsgeber bei der Finanzkontrolle. Kein Hochschulkanzler möchte mit den von der GWK erlassenen Bewirtschaftsgrundsätze tauschen, deren Einhaltung sorgfältig überwacht werden. Hier findet kompetente Kontrolle durch ministerielle Expertinnen und Experten statt, die zugleich etwas von Forschungsförderung verstehen. Die von der MPG selbst gegebenen Compliance-Regelungen können sich sehen lassen und greifen. Für das Nichterscheinen der Ministerin kann die MPG nichts. Aber die Lösung der Präsenzfrage des Bundes liegt nicht im Downgrading seiner Vertretung im Senat, sondern im Apell an die Amtsinhaber, im eigenen Terminkalender Wichtiges von Unwichtigem zu unterscheiden.

  • #5

    Frank Schwarz (Donnerstag, 19 September 2024 19:33)

    Jetzt auch noch Max-Plank. Wir müssen aufpassen, dass durch den BRH und die Medien die in Deutschland einzigartige außeruniversitären Einrichtungen nicht durch Compliance Verstoßen noch kaputt geredet werden. Es gibt bestimmt Defizite, aber nicht ewig mit immer den gleichen Vorwürfen einprügeln.

  • #6

    Edith Riedel (Freitag, 20 September 2024 13:39)

    @ #6: "Es gibt bestimmt Defizite, aber nicht ewig mit immer den gleichen Vorwürfen einprügeln. "

    Doch, genau das muss sein, wenn die Defizite nicht adäquat adressiert werden!

  • #7

    Insider (Samstag, 21 September 2024 09:17)

    Das Beispiel Fraunhofer hinkt arg. Was ist denn wirklich passiert unter der neuen Präsidentschaft seit mehr als einem Jahr? Abbau von ca 25 Arbeitsplätzen in Leipzig und Zusammenlegung von 2 bzw. 3 Instituten. Geschätzt 1% Umorganisation und sozialverträglicher Abbau (Rausschmiss) bei operativen Einheiten.
    Und der aufgeblähte riesige Verwaltungsapparat in München / Berlin und an den Instituten? Der wächst u.a. Dank SAP eher weiter.
    Sorry, aber genau das sind der Belegschaft gegenüber die falschen Signale. Der Aufsichtsrat und BMBF schaut einfach weiter zu. Frau Müller hat derzeit natürlich ganz andere Sorgen mit der deutschen Automobilbranche - Fraunhofer ist für sie sicherlich derzeit weniger wichtig. Verständlich.

  • #8

    AS (Dienstag, 24 September 2024 09:49)

    Echt jetzt? Die Aufgabe des BRH ist die Kontrolle der Wirtschaftlichkeit. In einer idealen Welt würden vom BRH daher Vorschläge kommen, die z.B. Strukturreformen sowohl unter den Aspekten Effizienz wie Effektivität betrachten. Die MPG hat sicherlich ihre Schwächen, aber unter dem Strich liefert sie exzellente Wissenschaft. Aber was der Wissenschaft bestimmt nicht fehlt sind noch mehr Gremien oder Aufsichtsorgane- auch nicht unter dem Compliance Deckmantel.

    TLDR: Der BRH fordert mehr Bürokratie aus Gründen.

  • #9

    DD (Donnerstag, 10 Oktober 2024 13:06)

    Vielen Dank für diesen sehr genauen Bericht zu Governance-Fragen in wissenschaftlichen Einrichtungen (egal welcher Art).