Sieben Monate nach dem Kabinettsbeschluss kommt die WissZeitVG-Novelle in erster Lesung im Bundestag an. Könnte eine Einigung der Ampelpartner auf der Zielgeraden doch noch gelingen? Die Zeit wird knapp.
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DASS DA ÜBERHAUPT NOCH ETWAS KOMMT, damit hatten zuletzt immer weniger gerechnet. 30 Monate, nachdem das BMBF die offizielle Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) präsentiert und damit die Debatte über seine Reform gestartet hatte; 19 Monate, nachdem das Ministerium seine Reform-Eckpunkte veröffentlicht und, einem Proteststurm folgend, innerhalb von nur 48 Stunden wieder zurückgenommen hatte; 16 Monate, nachdem das Ministerium seinen endgültigen Referentenentwurf zur WissZeitVG-Novelle in die Ressortabstimmung gegeben hatte; sieben Monate, nachdem die Bundesregierung das Vorhaben Richtung Parlament durchgewunken hatte, allerdings ohne zuvor die Hauptkonfliktfrage um die Postdoc-Höchstbefristung zu klären; und fünf Monate, nachdem zuerst die FDP-Bundestagsfraktion eben jenen umstrittenen Passus wieder kassiert hatte, soll es am Mittwochabend so weit sein: Die WissZeitVG-Neufassung wird in erster Lesung im Bundestag beraten. Beginn derzeit: 19.25 Uhr. Es könnte aber auch später werden, weil so viele eilige Beschlussvorhaben auf der Agenda stehen.
Das wäre allerdings nach all dem Warten nicht einmal mehr eine Fußnote wert. Viel spannender ist, ob sich die Ampelfraktionen auf der Zielgeraden tatsächlich noch verständigen werden, nachdem die Novelle bislang in jedem seiner Prozess-Stadien von einem verwirrenden Hin und Her und missglückten Einigungsversuchen geprägt war. Schlecht sind die Aussichten freilich nicht, denn SPD, Grüne und FDP betonen unisono, dass man jetzt liefern müsse, möglichst bis Jahresende.
Ausgangspunkt ist die Nicht-Einigung im Bundeskabinett. Der BMBF-Referentenentwurf sah die Verkürzung der Postdoc-Höchstbefristungsdauer nach der Promotion auf vier Jahre (plus zwei weitere Jahre mit Anschlusszusage) vor, woraufhin SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil und sein grüner Kollege im Wirtschaftsministerium, Robert Habeck, über Monate hinweg sogenannte Leitungsvorbehalte eingelegt hatten. Sie zogen sie Ende März 2024 im Gegenzug für einen Formelkompromiss zurück: Im weiteren Gesetzgebungsverfahren solle eine Erweiterung der Tarifklausel im WissZeitVG in der Postdoc-Phase geprüft werden, und zwar um die Aspekte Höchstbefristungsdauer und Zeitpunkt der Anschlusszusage. Ziel dabei sei, "einen angemessen Zeitraum zur Qualifizierung zu gewährleisten und eine frühere Perspektive auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu eröffnen". Mit anderen Worten: Man reichte den ungeklärten Konflikt einfach den Ampelfraktionen weiter.
Die FDP kassierte die Lösung
des eigenen Ministeriums
Da lag er erstmal, bis der forschungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Seiter, Mitte Mai eine sehr kritische Stellungnahme des Bundesrats zum Anlass nahm, von der "4+2"-Lösung im Gesetzentwurf abzurücken. "Das Beste wäre jetzt, wir ermöglichen auch weiterhin eine Qualifizierungsbefristungshöchstdauer von sechs Jahren für Post-Docs und konzentrieren uns auf die vielen guten Elemente des Gesetzes, die tatsächlich zu einer Verbesserung der Lage beitragen", sagte Seiter damals. "So werden wir den unterschiedlichen Fächerkulturen gerecht, bleiben als Wissenschaftsstandort international anschlussfähig und geben jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern genug Zeit und Flexibilität für ihren individuellen Karriereweg."
Seiter berief sich dabei vor allem auch auf "die Reaktionen der wissenschaftlichen Berufsverbände, Arbeitnehmervertretungen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen auf den WissZeitVG-Regierungsentwurf", die wiederholten, "wovor die FDP-Fraktion ihre Koalitionspartner im Bundestag immer gewarnt hat: Eine übermäßige Verkürzung der Höchstbefristungsdauer in der Post-Doc-Phase erhöht den Druck auf Forschende und raubt ihnen Zeit für die wissenschaftliche Qualifizierung und Profilierung."
Fragt man jetzt, unmittelbar vor der 1.Lesung, bei den Koalitionspartnern herum, bekommt man die einhellige Rückmeldung: Nein, die "4+2" waren es nicht. Dann schon eher die bisherigen sechs Jahre. Aber darüber hinaus – was genau?
Die fürs WissZeitVG zuständige SPD-Berichterstatterin, Carolin Wagner, sagt, für ihre Partei seien die vier Jahre bei der Postdoc-Höchstbefristung "ein absolutes No-Go" gewesen. Wenn man jetzt im Gesetz zurückgehe auf die sechs Jahre, dann sei das besser als die vier Jahre, "aber dann müssen wir gleichzeitig die Möglichkeit schaffen, dass die Tarifparteien selbst über Umfang, Dauer und Umstände verhandeln dürfen."
Bislang verhindert eine umfangreiche Tarifsperre im WissZeitVG, dass diese und weitere Fragen direkt zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretern vereinbart werden dürfen. Der Gesetzentwurf sieht bereits erste Veränderungen vor, doch was Wagner fordert, käme fast einer Abschaffung der Sperre insgesamt gleich – zumindest, wenn die Tarifverhandlungen bei der Festlegung der Postdoc-Höchstbefristung nicht auf vorgegebene enge Bandbreiten (zum Beispiel drei oder vier bis sechs Jahre) beschränkt blieben.
Das sieht die SPD-Politikerin offenbar selbst so und sagt: "Für mich stellt sich sogar die Frage, ob die Tarifsperre in der Wissenschaft insgesamt zu halten ist. Auch der Ampel-Koalitionsvertrag enthielt klar die Ankündigung, die Tarifautonomie branchen- und bereichsübergreifend zu stärken." Allerdings, fügt Wagner hinzu, müssten ausreichend lange Übergangsfristen alle Änderungen begleiten, damit diese sinnvoll in das System eingearbeitet werden könnten.
"Wir schulden der Wissenschaft
und den Beschäftigten Klarheit"
FDP-Mann Seiter hört sich an der Stelle allerdings völlig anders an als seine SPD-Kollegin. "Bei der Tarifsperre haben wir unterschiedliche Vorstellungen, ob und wie weit wir sie über den im Kabinettsbeschluss enthaltenen Stand öffnen wollen", sagt er. "Ich bin einer weiteren Öffnung gegenüber sehr skeptisch, weil wir erstens einen Flickenteppich von unterschiedlichen Regelungen von Bundesland zu Bundesland verhindern müssen und zweitens die Gefahr besteht, dass Tarifverhandlungen zur Postdoc-Höchstbefristung über den Köpfen der Hochschulleitungen entschieden würden, das wäre ein Riesenfehler."
Von den Grünen kommt derweil ein Appell an die Koalitionspartner. "Wir können uns alle weiter mit unseren Maximalforderungen in unsere Ecken zurückziehen", sagt Berichterstatterin Laura Kraft. "Ich aber finde: Wir schulden es der Wissenschaft und den Beschäftigten, jetzt Klarheit zu schaffen." Die Verunsicherung, ob überhaupt noch eine Reform komme, sei groß. "Unsere Botschaft als Ampelkoalition muss lauten: Ja, es wird eine Reform kommen. Ja, die bereits in den Verhandlungen erreichten Fortschritte bleiben. Und ja, für die Postdoc-Befristung werden wir jetzt eine Lösung finden, die nicht nur eine politische Mehrheit garantiert, sondern eine in sich stimmige Gesamtlösung bedeutet." Wichtig sei, so Kraft: "Mit uns Grünen ist kein Gesetz zu machen, dass die Situation der Beschäftigten verschlechtern würde."
Wagner unterstreicht derweil noch einmal die Bedeutung, die eine Reform der Postdoc-Höchstbefristung für sie habe. Wichtig sei auch, bei den übrigen Veränderungen im Entwurf deutlicher zu machen, dass "nicht flächendeckend von den Soll-Vorschriften abgewichen werden kann". Doch sei die Postdoc-Höchstbefristung für "mich das Herzstück jeder Novelle und auch eine Frage der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wissenschaft. In anderen Ländern erhalten junge Wissenschaftler:innen schon direkt nach der Promotion erste Zusagen für Dauerstellen."
Während Seiter sagt, die Koalitionspartner müssten bei jeder Änderung "sehr genau überlegen, welche Konsequenzen sie für das Hochschulwesen insgesamt hätte". Es gebe nicht ohne Grund ein spezielles Befristungsrecht für die Hochschulen. "Es handelt sich um einen speziellen Arbeitsmarkt."
Wenn es jetzt nicht bald
klappt, dann war es das
Klingt wirklich nicht so, als befänden sich die Koalitionspartner nach all dem Streit um die Postdoc-Höchstbefristung nun auf der Zielgeraden. Aber, und das ist offenbar der Grund, warum die Ampel das parlamentarische Verfahren jetzt trotzdem startet, sie wissen: Wenn es jetzt nicht bald klappt, dann war es das mit der WissZeitVG-Novelle für diese Legislaturperiode – also auch mit all den anderen Veränderungen am Gesetz, auf die man sich bereits geeinigt hat.
Hinzu kommt: Ein Bund-Länder-Programm für mehr Dauerstellen in der Wissenschaft, auf das viele in der Wissenschaftsszene angesichts der festgefahrenen WissZeitVG-Verhandlungen hofften, ist in weite Ferne gerückt. Bei Carolin Wagner klingt das so: "Wir wollen und werden ein solches Bund-Länder-Programm nicht aus der Hand geben. Aber unabhängig davon braucht es jetzt konkrete, einklagbare und das heißt gesetzliche Verbesserungen für die Beschäftigten."
Laura Kraft sagt: "Auf fachlicher Ebene sind seit Monaten alle Argumente zur WissZeitVG-Reform ausgetauscht. Es gibt keine neuen Erkenntnisse mehr, alle Positionen und Alternativen liegen auf dem Tisch. Wir brauchen jetzt eine politische Einigung." Und Stephan Seiter versichert: "Wir wollen die Gespräche vertrauensvoll führen und dabei gemeinsam schauen, was noch geht."
Druck kommt von den Beschäftigten. "Eine tragfähige WissZeitVG-Reform", schrieb die "#IchbinHanna"-Mitinitiatorin Amrei Bahr am Dienstag in ihrem Newsletter, "würde das deutsche Wissenschaftssystem sehr, sehr viel besser machen. Zunächst einmal für die, die darin arbeiten: So eine Reform hätte zahlreiche positive Auswirkungen auf das Leben derer, die Wissenschaft treiben, aber auch auf das Leben ihrer Angehörigen." Doch wäre, schreibt Bahr weiter, eine solche tragfähige Reform noch viel mehr als das: "Sie wäre eine Erfolgsgeschichte, die denen, die dieser Tage mit Irritation und Verdruss auf die deutsche Wissenschaftspolitik blicken, wieder Hoffnung und Vertrauen in politische Arbeit schenken würde. Eine gelungene WissZeitVG-Reform wäre ein eindrückliches Beispiel dafür, wie sich mit Politik Missstände effektiv beheben lassen."
Bis Weihnachten durch
mit dem Gesetz?
Was genau aber wäre aus Sicht von Bahr eine solche tragfähige Reform? Sie schreibt, die "4+2"-Regelung wäre eine "Nicht-Verbesserung", allerdings heiße das "mitnichten", bei der Postdoc-Höchstbefristung zu den sechs Jahren zurückzukehren. Es sei noch nicht zu spät, das Ruder herumzureißen. "Geeignete Instrumente dafür liegen auf dem Tisch: die Anschlusszusage nach zwei Jahren und die Befristungshöchstquote." Auch eine Aufhebung der Tarifsperre könne sich positiv auswirken – "das aber nur in einer umfassenden Variante ohne Einschränkungen, damit die Aspekte, zu denen Tarifverhandlungen einen echten Unterschied machen könnten, nicht von vornherein ausgeschlossen werden."
Der Vizevorsitzende der GEW, Andreas Keller, argumentiert ähnlich. Mit der Abwendung des BMBF-Plans einer Mindestbefristung von vier Jahren wäre zwar die drohende Verschlechterung vom Tisch. "Aber wenn dann einfach die bisherige Regelung weitergilt, wäre der Mehrwert der Novelle nur noch gering." Deshalb fordere die GEW die vollständige Öffnung der Tarifsperre. "Auch bei der Postdoc-Befristung müssen die Tarifparteien künftig frei über Höchstbefristung und Anschlusszusage verhandeln können, ohne an vom Gesetzgeber vorgegebene Bandbreiten gebunden zu sein."
Voraussichtlich gegen 19.25 Uhr soll die 1. Lesung am Mittwoch mit einer 40-minütige Debatte im Bundestagsplenum starten, danach ist die Überweisung des Gesetzentwurfs und eines parallelen Antrags der Linken in die Ausschüsse geplant. So derzeit noch der Planungsstand. Und dann? Stephan Seiter von der FDP sagt: "Mein Ziel ist, dass wir bis Weihnachten durch sind mit dem Gesetz. Voraussetzung aber ist, dass wir uns nicht wieder in einzelnen Punkten verhaken." Die Grüne Laura Kraft sagt: "Ob wir in diesem Jahr noch zu einem Beschluss des Gesetzes kommen, weiß ich nicht. Aber wir müssen bis Ende des Jahres wesentliche Fortschritte im Gesetzgebungsverfahren erreicht haben."
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Th. Klein (Mittwoch, 16 Oktober 2024 08:40)
Immer wieder wurde betont, dass beim wiss. Nachwuchs Alles mit Allem zusammenhängt, insbes. das WissZeitVG mit dem Bund-Länder-Programm für mehr Dauerstellen in der Wissenschaft. Da hier nicht geliefert wird, noch nicht einmal ansatzweise, erscheint es widersprüchlich, dass man beim WissZeitVG nun Tempo gibt oder sogar meint, dabei nun erst recht "liefern zu müssen".
Was den ganzen Diskurs und die politische Lage derzeit anbetrifft, so gibt es zwar das übliche Szenario in der Politik, dass an Gesetzen so umständlich gebastelt wird, bis alle Partner halbwegs zufrieden und ihre Anliegen berücksichtigt sind. Ein anderes Szenario ist aber auch, dass am Ende einer langen Debatte aus einem "muss" ein "soll" wird o.ä. und mit dieser minimal-invasiven Form alles in Ordnung und beschlussfähig scheint. Alles ist hinsichtlich des Ausgangs somit möglich.
Zu "Wir schulden der Wissenschaft Klarheit": die Verabschiedung des Gesetzes ist diesbezüglich ein Schein. Denn der Diskurs zeigt ja, dass es zunächst mal keine klare Lösung und Mehrheit gibt. Das heißt letztlich, selbst bei einem Beschluss herrscht keine Sicherheit, dass das WissZeitVG in dieser Form dann länger als ein paar Jahre Bestand hat, bevor ggf wieder Hand angelegt wird. Und diesem Zeitpunkt haben dann DFG und C0 gerade mal ihre Förderprogramme angepasst und es entsteht neue Unsicherheit.
BUSchneider (Mittwoch, 16 Oktober 2024 15:28)
Man muss akzeptieren, dass für viele Teilnehmer an den
Diskussionen über die Reform des WissZeitVG die Regelungen für die post-doc-Phase im Vordergrund stehen.
Richtig ist aber auch, dass über alle Fachkulturen hinweg (d.h. insbes. außerhalb der Sozialwissenschaften) weit überwiegend Forschende in der Phase bis zur Promotion
tätig sind. Und für diese Wissenschaftler bringen die
bisherigen Entwürfe der Novelle deutliche Fortschritte
(z. Bsp.der Vorrang der Qualifizierungs- vor der Projektbefristung) gegenüber den bisherigen Regelungen.
Insofern wäre wünschenswert, jetzt diese Vorteile für die
überwiegende Mehrzahl der Betroffenen endlich umzusetzen anstatt noch unendlich lange über Regelungen für eine Minderheit zu streiten. Ggf. sollte man die strittigen Post-Doc Regelungen auslagern und in eine separate Reform verschieben.
#ichwarHans (Donnerstag, 17 Oktober 2024 10:40)
Eine kleine Anregung für das BMBF: Das WissZeitVG wird bestimmt wieder evaluiert. Dabei sollte man auch das politische Hickhack untersuchen, der zum neuen Gesetz geführt hat.
Leo (Mittwoch, 30 Oktober 2024 07:08)
Ich kann sagen das die bisherigen Entwürfe das Problem im Kern nicht lösen werden, dazu braucht es einfach bessere finanzielle Sicherheiten und Ausstattungen der Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Universitäten. Meistens ist es so, wenn Mittel generiert werden ist die jeweilige Leitung froh diese entsprechend einsetzen zu können und die Forschenden froh das Verträge entsprechend verlängert und entsprechend lang geschlossen werden können. Eine bessere Struktur finanziell würde dazu beitragen Kurzzeitbefristungen zu reduzieren. Ich kann bestätigen das es eher nicht die Praxis ist, das Verträge unnötig kurz sondern angemessen lang geschlossen werden. Die neue Gesetzesänderung sollte freie Gestaltungsmöglichkeiten weiterhin haben in einem vorgegebenen Rahmen. Von einer Tarifklausel halte ich nichts, die würde erst Sinn machen wenn diese bundeseinheitlich wirke um einen länderspezifischen Flickenteppich zu vermeiden.
Wolfgang Kühnel (Donnerstag, 31 Oktober 2024 22:22)
Wie ich höre, greift jetzt eine zweifelhafte Sitte aus USA auch bei uns um sich: Juniorprofessor darf man mancherorts nur innerhalb der ersten drei oder vier Jahre ab der Promotion werden, andernorts nur innerhalb der ersten sechs Jahre ab Beginn der Promotionsphase. Wer also sehr früh promoviert, ist ggfs. im Nachteil, wer nach der Promotion zu lange Postdoc ist, ebenfalls. Welche Idioten zwingen uns nur solche Regeln auf?
Wenn man das CV von Mathematikprofessoren liest, dann hatten viele ihre Promotion mit 24-27 Jahren abgeschlossen. Das Lebensalter sollte eher eine Rolle spielen als das Promotionsalter, denke ich. Überalterte Juniorprofessoren muss es -- außer in Ausnahmefällen -- nicht geben, aber auch nicht ein abruptes Karriereende für die, die gerade die 30 überschritten haben.
In Berlin (West) gab es in den 1970er Jahren die absurde gesetzliche Regelung, dass niemand eine Stelle eines einfachen wiss. Mitarbeiters antreten durfte, der schon promoviert war. Nur Hochschulassistent oder Akad. Rat durfte man dann noch werden, wobei beide sich naturgemäß aus dem Kreis der vorhandenen wiss. Mitarbeiter rekrutierten. Sowas kommt heraus, wenn Parteiideologen Gesetze machen. Aber für die Besetzung von "Versorgungsposten" für Politiker (etwa Sparkassendirektor) gab es nie Altersgrenzen.