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Hanna stand nicht auf der Gästeliste

"Die jungen Leute" kamen bei der Bundestags-Anhörung zum Wissenschaftzeitvertragsgesetz nur in Wortbeiträgen vor. Denn die "Sachverständigen", die auftraten, waren überwiegend Interessenvertreter nur einer Seite. Wie konnte es dazu kommen? Ein Gastbeitrag von Lisa Janotta, Thomas Kirchner und Álvaro Morcillo.

Screenshot aus dem BMBF-Erklärvideo zum WissZeitVG von 2021.

AM 13. NOVEMBER 2024 wurden im Bildungsausschuss des Bundestages Sachverständige zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) angehört. Seit Sommer 2022 lief der sogenannte Stakeholder-Prozess des BMBF zur Novellierung des WissZeitVG. Inzwischen hat die verbliebene Bundesregierung keine Mehrheit mehr, um eine Novelle zu verabschieden, die die Versprechen des Koalitionsvertrags auch nur teilweise einlösen könnte.

 

Die Anhörung bot dennoch Einblicke – weniger in die Probleme von "#IchbinHanna" als vielmehr in die Wissenschaftspolitik: eine Expertenanhörung, in der kaum Expert:innen in der zu behandelnden Sache, sondern fast nur Interessenvertreter einer Seite gehört wurden; Bundestagsabgeordnete, die davor zurückschrecken, als Gesetzgeber in einen Konflikt zum Schutz der Arbeitnehmer:innen und der Wissenschaft einzugreifen.

 

So war es enttäuschend, dass Wolfgang Wick, der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, als Sachverständiger nur digital teilnahm und nach 90 Minuten (von 115), als die Abgeordneten Fragen an ihn richteten, nicht mehr im virtuellen Raum war und die Fragen leider nicht beantworten konnte.

 

Dies war umso bedauerlicher, wenn man beachtet, dass Wick und Sonja Bolenius als DGB-Vertreterin die einzigen wirklichen Sachverständigen in der Runde waren. Die einzigen, die echte Expertise zu den Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft (Bolenius) bzw. zu erstrebenswerten wissenschaftlichen Karrierestrukturen (Wick) beitragen konnten. Zu letzteren bereitet der Wissenschaftsrat seit geraumer Zeit ein Papier vor.

 

Ein Fall "dazwischen" war Olaf Deinert – wie Bolenius von der SPD eingeladen –, ein Arbeitsrechtler, aber ohne spezifischen Fokus auf Hochschularbeitsrecht, geschweige auf Arbeit in der Wissenschaft. Die übrigen vier "Sachverständigen" kann man getrost als Interessenvertreter der Arbeitgeberseite bezeichnen. 

 

Allgemeinplätze zur Verteidigung einer
international einmaligen Befristungsquote

 

Ohne Belege trugen sie schon oft gehörte Allgemeinplätze zur Verteidigung der international einmaligen Befristung von – laut Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs (BuWiN) – drei Viertel der PostDocs vor: dass Befristung die wissenschaftliche Produktivität erhöhe zum Beispiel, dass nur befristete Verträge angemessene Qualifizierungschancen für künftige Generationen garantierten, dass "junge Leute" (zu diesem Ausdruck später mehr) neue Ideen mitbrächten, dass die durch das WissZeitVG ermöglichte hohe Befristungsquote ein zielführendes Mittel der Bestenauslese sei, etc. 

 

All diese Argumente sind ihrer Natur nach falsifizierbare Kausalzusammenhänge. Antworten auf die Frage nach den Bedingungen qualitativ hochwertiger Forschung, Produktivität und guter Lehre könnten wohl Wissenschaftssoziologen und Hochschulforscherinnen geben. Der Chef der Max-Planck-Gesellschaft, der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz sowie auch der Vertreter des Universitätsverbundes German U15 – der den Klimawandel als Begründung für die Befristung heranzog – konnten Fragen nach den Arbeitsbedingungen, die wissenschaftliche Erfolge herbeiführen, nicht beantworten. Sie haben schlicht keine über ihre Leitungsfunktion hinaus gehende akademisch fundierte Expertise zum Thema Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft. Und so hatten sie vor allem eines anzubieten: Narrative, die das Interesse von Arbeitgebern nach flexibel austauschbaren Arbeitskräften zu stützen suchten. 

 

Man fragt sich, warum nicht zumindest Grüne und SPD mehr Expert:innen einladen wollten, die hätten aufzeigen können, wie das aktuelle WissZeitVG die wissenschaftliche Qualität in Deutschland vielmehr gefährdet als sichert. Dass die Grünen HRK-Präsident Walter Rosenthal einluden, ist inhaltlich besonders schwer nachvollziehbar, da ihre Berichterstatterin, Laura Kraft, in den vergangenen drei Jahren zwar nicht allen Argumenten der Arbeitnehmerseite folgte, aber stets beteuerte, die Lage der Beschäftigten verbessern zu wollen. Die konsequente Einseitigkeit spielt jenen in die Hände, die wie MPG-Präsident Patrick Cramer wiederholt von "jungen Leuten" sprachen, denen man helfen wolle. Ungeachtet dessen, dass selbst die erfolgreichsten Wissenschaftler:innen im Durchschnitt erst nach 43 Lenzen Professor:innen werden. 

 

Ausgerechnet diese "jungen" Betroffenen haben selbst viel dazu beigetragen, wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse über die Auswirkungen des WissZeitVG zu liefern, unter anderem mit einer Evaluation, die viel weitreichender ist als die vom BMBF beauftragte und sogar die negativen Auswirkungen der Befristungspraxis auf die Wissenschaftsfreiheit zeigt.

 

Eine konsensorientierte Politik kann
in dieser Konstellation nicht gelingen

 

Wie erklären sich die Einladungsentscheidungen der Fraktionen? Fürchtet sich die Mehrheit der Abgeordneten so sehr vor der Reaktion von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, sollten die umfassenden Befristungsmöglichkeiten angetastet werden?

 

Fest steht: Eine konsensorientierte Politik kann nicht funktionieren in einer Situation, in der eine kaum organisierbare Seite, "#Ichbinhanna", um ihre materielle und ideelle Existenz kämpft, und die andere Seite ihre umfangreichen Ressourcen einsetzen einsetzen kann, ein der Sache – der Wissenschaft – abträgliches, aber liebgewonnenes Personalmanagementwerkzeug beizubehalten.

 

Hier ist der Gesetzgeber gefordert, Arbeitsrecht anders zu gestalten. Die Abgeordneten können die Arbeitgeber in der Wissenschaft mit Angeboten wie dem Tenure-Track-Programm bislang kaum steuern. Deshalb war der entscheidende Moment in der Anhörung, als Holger Mann von der SPD bemerkte: "Wir haben nur einen verschwindend geringen Anteil von Wissenschaftler:innen auf unbefristeten Stellen. Wenn wir unsere Verantwortung wahrnehmen als Bundesgesetzgeber für das Arbeitsrecht und […] drauf drängen, dass a) entweder zwischen den Tarifpartnern ausverhandelt wird, was ja dann auch individuelle Lösungen möglich machen würde, oder b) aber sagen, wir erwarten schon, dass in einem öffentlichen Bereich, der zu 90 Prozent gefördert würde, auch entsprechende Arbeitsverhältnisse herrschen. Ob Sie nicht glauben, dass es […] diesen Schritt jetzt auch irgendwann mal braucht?"

 

Kein Vertreter der Arbeitgeberseite wollte antworten. Aber die Frage von Holger Mann lässt sich auch an die CDU/CSU und vor allem an die Grünen richten: Verantwortung zu übernehmen heißt nicht, im vorauseilenden Gehorsam den Arbeitgebern gegenüber das Feld zu räumen, sondern das WissZeitVG gezielt zu ändern. Mit einem engen Qualifikationsbegriff und kurzen PostDoc-Phasen, sodass diese Ausnahme im Gesetz auch die Ausnahme in der Wissenschaft wird. Am Ende sind auch die Bundestagsabgeordneten verantwortlich für die Weitergeltung eines WissZeitVG, das sie in dieser Legislaturperiode hätten ändern können.

 

Lisa Janotta ist Professorin für Erziehungswissenschaft an der Universität Osnabrück. Thomas Kirchner ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Physik der MLU Halle-Wittenberg. Álvaro Morcillo war Fellow am Institute for Advanced Study in Princeton und hat ein Buch zur internationalen Wissenschaftsförderung verfasst, das demnächst bei Oxford Press erscheint. Alle drei sind aktiv beim Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft (NGAWiss).

 

Hinweis: Der Beitrag wurde an einer Stelle wegen einer Ungenauigkeit aktualisiert.



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Kommentare: 5
  • #1

    René Krempkow (Dienstag, 26 November 2024 12:04)

    Danke für den Gastbeitrag!
    Passend dazu kann anlässlich der wieder bevorstehenden Wahl auch noch an die Antworten auf die Wahlprüfsteine für die Wissenschaftspolitik zur letzten Bundestagswahl 2021 erinnert werden - einschließlich einiger Wahlversprechen.
    Die Prüfsteine wurden in einer gemeinsamen konzertierten Aktion durch eine Initiative aller großen Netzwerke von Promovierenden und Promovierten-Vertretungen aus der universitären und nicht-universitären Forschung in Deutschland erstellt, die damit - zur Überraschung einiger Parteien - die z.T. stark limitierte Anzahl der Fragen umging und ihre Organisationsfähigkeit zeigte (siehe PDF-Datei unter https://www.thesis.de/sites/default/files/2021-09/Wahlprufsteinebericht_Promovierende_BTW2021.pdf):

    Inhaltlich sind v.a. zwei Aspekte anzusprechen, die sich auch im noch geltenden Koalitionsvertrag finden (für dessen Umsetzung ja nun etliche Jahre Zeit war): Dieser vereinbarte u.a. „die Vertragslaufzeiten von Promotionsstellen an die gesamte erwartbare Projektlaufzeit (zu) knüpfen“, und „darauf hin(zu)wirken, dass in der Wissenschaft Dauerstellen für Daueraufgaben geschaffen werden“.
    Im Übrigen haben sich die von einem dieser Netzwerke bereits in seiner Stellungnahme von 2015 zum WissZeitVG geäußerten Befürchtungen weitgehend bewahrheitet: https://www.thesis.de/sites/default/files/2020-08/THESIS_2015-Stellungnahme_WissZeitVG_Bundestagsausschuss_Bildung_Forschung_final.pdf.

    Es bleibt zu hoffen, dass das inzwischen von den Grünen geführte Bundesminsterium für Bildung und Forschung z.B. durch die Berufung geeigneter Staatssekretäre die vorauss. etlichen Monate bis zum Funktionieren einer nächsten Bundesregierung noch so gut wie möglich nutzt.

  • #2

    Leif Johannsen (Dienstag, 26 November 2024 13:46)

    Auch von mir ein herzliches Danke fuer den Bericht. Wenn ich so in mich hineinschaue, dann muss ich sagen, dass ich von der Ampel-Koalition bzw. der ehemaligen Fuehrung des BMBF (einschliessliche jene vor der Ampel) nicht nur enttaeuscht bin, sondern mich (als befristet angestellter Wissenschaftler) "verraten und verkauft" fuehle. Und wenn man bedenkt, welche unwaehlbaren Alternativen sich um unsere Demokratie scharren, in der Absicht diese noch weiter auszuhoehlen, dann kann man im Angesicht der bevorstehenden Bundestagswahl nur noch Verzweiflung empfinden bzw. muss im wahrsten Sinne des Wortes von der "Qual der Wahl" sprechen (ist Nichtwaehlen eine Option?). Als Wissenschaftler und Wissenschaftsmanager kenne ich genuegend Argumente fuer eine Partizipation der Oeffentlichkeit in der Forschung und Wissenschaft. Aus diesem Grunde empfinde ich es als Widerspruch, dass einerseits ich als Wissenschaftler potenzielle Nutzer meiner Erkenntnisse in meine Forschung von Beginn an einbinden sollte, waehrend andererseits keine Wissenschaftler_innen bzw. ihre unmittelbaren Vertreter_innen in politische Prozesse wie die obengenannte Anhoerungen eingebunden werden. Jetzt kann man natuerlich was zur Repraesentativen Demokratie im Allgemeinen einwerfen. Was aber, wenn jene Individuen, die von der Regulierung betroffen sind, faktisch gar nicht repraesentiert werden? Ist das nicht Heuchelei auf hoechstem Niveau? Und diese "Volksvertreter" moechten nochmals fuer 4 Jahre gewaehlt werden? Diese demonstrierte Selbstgefaellligkeit (z.B. "Bestenauswahl") und gepaart mit Gleichgueltigkeit fuer die individuellen Schicksale, nicht nur im Bereich Bildung und Forschung, ist das schleichende Gift, an dem unsere Demokratie zu Grunde gehen wird: wenn Technokraten nur noch mit sich selbst beschaeftigt sind anstatt nachhaltige Loesungen fuer eklatante gesellschaftliche Probleme zu finden.

  • #3

    Wolfgang Kühnel (Samstag, 30 November 2024 15:47)

    Zu #2: Wenn das ein so "eklatantes gesellschaftliches Problem" ist, dann schlagen Sie doch mal in groben Zügen eine Regelung vor. Aber vergessen Sie nicht die vielen befristeten Drittmittel-Projekte, deren Mitarbeiter eben nicht von der Universität bezahlt werden. Wie sollen unbefristete Drittmittelstellen aussehen? Was ist mit kleineren Uni-Instituten mit zwei Professuren, 1-2 Mitarbeitern auf Dauerstellen und dann noch 3-4 Mitarbeitern auf Zeitstellen?

  • #4

    Anja Tobinsky (Dienstag, 03 Dezember 2024 16:06)

    #3 Stimme zu,- niemand sagt konkret, wie es dann gehen soll, außer, dass Post-Docs unbefristet beschäftigt werden sollen- ja und dann? Wie soll das Aufgabenprofil aussehen und wie hoch soll nach der tariflichen Arbeitsplatzbeschreibung der Forschungsanteil dieser Stellen sein? 100%, 50%? Und wem nützt das? Bei einem Prof ja wohl der Lehre- forschungsbasierte Lehre, deswegen sind dessen Dienstaufgaben- kapazitätsmäßig,- Realität sieht oft anders aus- 50% Forschung, 50% Lehre. Also machen die Postdocs das dann auch, 50% Forschung, 50% Lehre- schließlich sind wir an der Uni und haben Studierende auszubilden- und 100% Forschungsstellen auf Dauerbasis gibt es an der Uni nun mal nicht, noch nicht mal für Profs (nur bei Max-Planck) bzw. nur in ganz wenigen Ausnahmefällen ("Forschungsprofessur-aber auch hier gibt es in den Hochschulgesetzen einen Restanteil Lehrverpflichtung),- aus verständlichen Gründen, Stichwort: Studierende. Deshalb müssten die Postdocs zu ihrer Forschung noch 50% Lehre beisteuern,- ok,- aber wie wirkt sich das kapazitätsrechtlich aus? Offene Frage. Nächste Frage: Wer bestimmt nun den Inhalt der verbliebenen Forschungsanteile und das wissenschaftliche Profil der Post-Docs? Wie bleibt garantiert, dass die Forschung nicht nur der Profs sondern auch der Post-Docs im Sinne der Uni dauerhaft deren Gesamtprofil stärkt, ergänzt oder erneuert ohne entsprechendes von den Fakultäten durchgeführtes Berufungsverfahren wie wir es bei Professoren haben und nicht -sorry- "Hobby" Einzelner bleibt ohne Bezug zum Ganzen? Berufungsverfahren für Profs, die Inhalte und Profil von Professuren vor (!) der Ausschreibung definieren und in das Gesamtbild einpassen, haben ja nun ihren guten Sinn- Stichwort Selbsterneuerungsrecht der Fakultäten. Können die Fakultäten also in Zukunft dann auch über die Post-Doc- Dauer-Besetzung in vergleichbarer Form mit entscheiden? Das müsste so sein. In was für einem Verfahren, wenn es denn kein Berufungsverfahren sein soll, sollte dies geschehen? Da müssten dann mindestens die Hochschulgesetze der Länder, die auch die Berufungsverfahren regeln, ergänzt werden. Nächste Frage- best practice: Wo sind die oft zitierten Beispiele aus "anderen" Ländern und wie sehen diese genau aus und wie fügen sie sich in das dortige System ein? Frage ist doch: Soll der Dauer-Postdoc so eine Art Professor im Kleinformat sein,- dann die Frage: Wieviele brauchts davon wirklich? Oder verzichten wir gar ganz auf Profs- wo wir doch dann die Dauer- Post-Docs haben (Ironie aus)? Es bleibt ziemlich Vieles im Beitrag unkonkret und damit wenig überzeugend. Nur nach Dauerstellen zu rufen, so verständlich das ist, führt nicht weiter- Dauerstellen außerhalb der Forschung z.B. im Management gibts genug an der Uni -zumindest sollte es sie geben, ebenso in der Lehre, die nicht forschungsbasiert ist- durch Lektoren, die ja bekanntlich ausschließlich Lehre machen. Für einen "Dauer-Postdoc"würde aber die Ergänzung des WissZeitVG den Unis eh nicht helfen, es müsste dann auch das Hochschulrecht der Länder entsprechend angepasst werden.Wenig realistisch. Wer eine neue Form von Dauerstellen an Unis etablieren will - und das wären Dauer-Postdocs- muss zuerst die Unis von deren Nutzen fürs Ganze überzeugen, gewerkschaftliche Interessenvertretung der einzelnen Arbeitnehmer kann erst danach folgen. Hier soll es offenbar umgekehrt laufen und das funktioniert nicht.

  • #5

    Anja Tobinsky (Mittwoch, 04 Dezember 2024 11:42)

    Ergänzung zu #4: 1.)Derzeit haben Post-Docs ein Lehrdeputat von 25 % ihrer Arbeitszeit- das entspricht 4 LVS (Lehrveranstaltungsstunden). Das aber nur, weil sie befristet tätig sind und Zeit für die Weiterqualifikation brauchen,- daher die Reduktion. Bei Dauerbeschäftigung dürfte aber dieses Argument wohl nicht mehr gelten, dann müssten es 50% Lehre = 8 LVS sein.2.) Welcher Drittmittelgeber gibt Geld für unbefristetes Personal? Drittmittel sind für Bedarf "on top"- also bei Beschäftigungsverhältnissen diejenigen, die die Uni zusätzlich befristet (!) einstellt. Andere Kosten werden bestenfalls durch den sogen. Overhead abgegolten, der einen Prozentsatz der eingewiorbenen Drittmittel ausmacht- das sind aber niemals vollfinanzierte Dauerstellen. Ergo müssten Drittmittelgeber ihre Statuten i.H. aud Dauer-Postdocs ändern. Davon ist nicht auszugehen.