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Geschlechterforschung: BMBF widerspricht Alice Weidel

Die AfD-Kanzlerkandidatin will die Gender Studies aus den Hochschulen vertreiben und alle Profs "rausschmeißen". Das Forschungsministerium stellt klar: Das dürfte der Bund gar nicht – und betont die wissenschaftliche Bedeutung der Geschlechterforschung.

WENIGE TAGE vor der Bundestagswahl bezieht das BMBF auf Anfrage Stellung zu Alice Weidels Wahlkampf-Ankündigung, eine Regierung unter ihrer Führung  werde alle Einrichtungen der Gender Studies schließen. "Wir schmeißen alle diese Professoren raus", hatte die AfD-Kanzlerkandidatin Mitte Januar 2025 beim Parteitag in Riesa gesagt.

 

"In Deutschland gilt die Hochschulautonomie", sagte eine Pressesprecherin des Ministeriums dem Wiarda-Blog. "Der Bund hat keine Kompetenz, Lehrstühle zu schließen."

 

Gleichzeitig betonte das BMBF die wissenschaftlich Bedeutung von Gender Studies und Geschlechterforschung. Die Erkenntnisse aus diesem interdisziplinären Forschungsfeld bildeten "eine wichtige Grundlage für gesellschaftlichen Fortschritt und für eine Forschung, deren Ergebnisse allen Menschen zu Gute kommen". Für viele wissenschaftliche und gesellschaftliche Bereiche seien Fragen des Geschlechts hochrelevant und trügen zur Exzellenz von Forschungsergebnissen bei. "Die Themen der Geschlechterforschung reichen von sozialwissenschaftlichen Untersuchungen zum Gender Pay Gap oder zur Verteilung von Care-Arbeit, medizinischer Forschung zu lebenswichtigen Geschlechterunterschieden bei Herzerkrankungen oder Geschlechteraspekten in der Arzneimittelforschung über rechtswissenschaftliche Untersuchungen zum Femizid, Forschungen zu Geschlechteraspekten in der Mensch-Computer-Interaktion bis hin zu historischen Untersuchungen von Geschlechterordnungen verschiedener Kulturen und Zeiten."

 

Anfang Februar hatte bereits die Fachgesellschaft Geschlechterstudien auf die AfD-Angriffe reagiert. Unter der Überschrift "Angriffen auf die Freiheit von Forschung und Lehre entschlossen entgegentreten" verurteilte sie die Äußerungen Weidels als "nicht nur verfassungswidrig, sondern auch zutiefst antidemokratisch." Und weiter: "Mit einem Angriff auf die Gender Studies wird ein Präzedenzfall geschaffen, der sich beliebig auf andere wissenschaftliche Disziplinen und Arbeitsfelder ausweiten lässt."

 

Die Münchner Soziologin Paula-Irene Villa Braslavsky, eine der Autorinnen des Statements, sagte Table.Briefings, Antiwissenschaftlichkeit und Drohungen der Beschneidung von Wissenschaftsfreiheit seien Kernelement autoritärer, antidemokratischer Politikformen. "Wir sehen in den USA konkret, was das bedeutet." Forschung und Lehre seien dort massiv bedroht, viele exzellente Einrichtungen beziehungsweise Journals wehrten sich inzwischen gegen die massive Zensur und die ideologisch motivierten Kürzungen.

 

Wenn das BMBF nun seinerseits Stellung zu den AfD-Äußerungen bezieht, handelt es keineswegs parteipolitisch, sondern weist lediglich auf die Verfassungslage hin – die auch Alice Weidel bewusst sein sollte. Auch die Einordnung der Geschlechterforschung als wissenschaftlich hochrelevant gibt lediglich den in weiten Teilen der Wissenschaft akzeptierten Konsens wieder. Dennoch ist es von hoher Bedeutung, dass in diesen außergewöhnlichen Zeiten ein Bundesministerium Selbstverständlichkeiten betont.

 

Umso mehr gilt dies angesichts der aktuell laufenden Angriffe der Trump-Regierung auf die Unabhängigkeit der Wissenschaft im Allgemeinen und die Geschlechterforschung im Speziellen. So muss zum Beispiel die National Science Foundation Forschungsanträge nach Stichworten durchkämmen, die auf politisch unliebsame Themen hindeuten könnten: von "barriers" und "biased" über "female" und "inequality" bis hin zu "socio economic" oder "systemic". Parallel hatte das Weiße Haus die flächendeckend Streichung aller Bundesprogramme für Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion verfügt.

 

Bund und Länder geben Auswahlergebnis
im Professorinnenprogramm bekannt

 

Unterdessen gab die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) von Bund und Ländern das Ergebnis der zweiten Auswahlrunde zum Professorinnenprogramm 2030 bekannt. Die Anträge von 56 Hochschulen konnten eine unabhängige Expertenjury in Hinblick auf ihre  gleichstellungspolitischen Zielen, Strukturen und Maßnahmen überzeugen. Sie können nun bis zum 30. September Anträge für bis zu drei Anschubfinanzierungen für Erstberufungen von Frauen auf unbefristete W2- oder W3-Professuren stellen, und zwar für alle Fächer und Disziplinen.

 

Die Konzepte von zwölf Hochschulen wurden als so exzellent bewertet, dass ihnen zusätzlich das Prädikat "Gleichstellungsstarke Hochschule" verliehen wird – inklusive einer weiteren Stelle für eine junge Wissenschaftlerin, die in eine unbefristete Professur münden soll.

 

Über eine Laufzeit von acht Jahren stellen Bund und Länder, verteilt auf insgesamt drei Auswahlrunden, insgesamt 320 Millionen Euro bereit, von der Breite sollen gerade kleine und mittlere Hochschulen stärker als vorher profitieren. Insgesamt wurden über das Professorinnenprogramm bislang 907 Professuren gefördert.

 

Wie wohltuend anders als bei Trump und Weidel war auch der parteiübergreifende Ton der beiden GWK-Vorsitzenden bei der Bekanntgabe des Auswahlergebnisses. "Wir brauchen Visionärinnen, Pionierinnen, Wegbereiterinnen! Mehr Frauen in der Wissenschaft bedeuten mehr Innovation für den Wissenschaftsstandort Deutschland", sagte Bayerns CSU-Wissenschaftsminister Markus Blume. "Wir wollen, dass unsere Hochschulen attraktive Orte für Studium, Lehre und Forschung sind. Dazu gehört, dass alle dieselben besten Chancen haben", sagte BMBF-Chef Cem Özdemir (Grüne). "Mit dem Professorinnenprogramm 2030 stärken wir nicht nur Wissenschaftlerinnen in Spitzenpositionen, sondern auch die Gleichstellungsstrukturen der Hochschulen."

 

Hoffentlich bleibt es auch künftig dabei: dass der Bund zusammen mit den Ländern daran arbeitet, Professoren einzurichten – anstatt sie abschaffen zu wollen. Zum Glück, darauf weist das BMBF hin, ist die Rechtslage unabhängig vom AfD-Wahlergebnis eindeutig.



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Kommentare: 8
  • #1

    Roland Kreilhoff (Freitag, 21 Februar 2025 13:30)

    Die Gendersprache mag ich persönlich auch nicht, aber die Linie der AgD gegen die Autonomie der Wissenschaft ist einfach unsäglich. Die Sprache von Frau Weidel ist derart
    wissenschaftsfeindlich, daß sie einfach unwählbar ist für einen intelligenten Menschen.

  • #2

    Django (Freitag, 21 Februar 2025 15:48)

    Frau Weidel ist hier dem Trump-Virus zum Opfer gefallen (am ersten Amtstag tausende Dekrete raushauen). Aber damit ist sie nicht allein. Ein gewisser Herr Merz hat vor einer Weile verkündet, dass er am 1. Tag im Kanzleramt an Grundgesetz und Europarecht vorbei ein "Einreiseverbot" für "irreguläre" Ausländer verkünden würde.

  • #3

    Wolfgang Kühnel (Freitag, 21 Februar 2025 22:04)

    "Wie viele Lehrstühle gibt es für Genderforschung?
    Im Sommersemester 2023 gab es laut einem Bericht des Wissenschaftsrats insgesamt 173 Professuren an deutschen Hochschulen mit Voll- oder Teildenomination in der Frauen- und/oder Geschlechterforschung. Mehr als ein Dutzend Hochschulen bieten v. a. auf Masterniveau Studiengänge in Gender Studies an." (sagt Google)

    Zu #1: Hier steht, dass das BMBF sehr wohl Genderprofessuren finanziell gefördert hat:

    https://www.bundestag.de/resource/blob/536708/f920fd8afc4c784a7bd0ce05801097bd/wd-8-043-17-pdf-data.pdf

    Also greift der Bund durchaus ein in die Autonomie der Hochschulen. Er finanziert Professuren für 5 Jahre und für bestimmte Gebiete (oder nur für Frauen), die Hochschulen müssen sie dann fortsetzen. Und das angesichts knapper Mittel. Das hängt selbstverständlich von der Parteipolitik ab.

  • #4

    #IchBinTina (Samstag, 22 Februar 2025 09:03)

    Die Gefahr kann nicht allein dadurch gebannt werden, dass die AfD nicht an der Regierung beteiligt wird & so auch keine Verordnungen (das deutsche Gegenstück zu den US-amerikanischen Executive Orders) erlassen kann. Tatsächlich kann sie dieses Ziel auch "hintenrum", über den Haushalt, erreichen - und das auch aus der Opposition heraus, insbesondere dann, wenn auch das BSW in den Bundestag kommt.

    Zur Veranschaulichung: Seit einiger Zeit versucht die AfD "Haushaltsuntreue" zum eigenen Straftatbestand zu machen (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw23-de-haushaltsuntreue-556632). Das ist populistisch gut zu vermitteln, weil dadurch "Steuergeldverschwendung" strafbar würde. Sie hat dabei z.B. die Unterstützung des Bunds der Steuerzahlers.

    Praktisch würde das aber bedeuten, dass die Mitarbeitenden in der Verwaltung bei jeder Entscheidung, die irgendwie mit Ausgaben verbunden ist (und das sind faktisch alle), befürchten müssten, strafrechtlich belangt zu werden, wenn sie Ausgaben tätigen, die politisch als "unnötig" betrachtet werden. MA in der Verwaltung, die z.B. entscheiden müssen, ob sie geflüchtete Menschen in einer Turnhalle oder einem leerstehenden Hotel unterbringen, sollen sich - nach dem Willen der AfD - immer für die Turnhalle entscheiden müssen.

    Insgesamt soll der Staat so weit "runtergefahren" werden, dass er mittelfristig sichtbar versagt (einstürzende Brücken ...), damit dann Private als vermeintliche "Retter" vor Ineffizienz auftreten und originäre Staatsaufgaben (Militär, Gefängnisse!) übernehmen können. Und ich zumindest habe den Eindruck, dass die Politik die Gefahr nicht erkennt: Statt selbst entschieden gegen Ineffizienz im öffentlichen Dienst vorzugehen, lässt sich gerade die SPD, in der traditionell besonders viele Mitarbeitende des öD vertreten sind, von den libertären Strömungen treiben. Sobald es dann um die Neu-Besetzung von "missliebigen" Professuren und Abteilungsleitungen geht, kann die AfD daher einfach den Daumen auf dem Bundeshaushalt (für die AuFs und die DFG) und die Landeshaushalte (für die Unis) halten und so die Wissenschaftsfreiheit aushöhlen. Die Hochschulfinanzierung muss dringend in die "Montagehalle", damit die langfristige Planbarkeit durch gesetzliche Selbstverpflichtung der Gesetzgeber abgesichert wird.

  • #5

    McFischer (Sonntag, 23 Februar 2025 19:18)

    @#3
    Forschungsförderung als "Eingriff in die Autonomie der Hochschulen" zu bezeichnen, ist schon etwas gewagt.
    In der Konsequenz dürfte es damit keinerlei Forschungsförderung mehr geben, weder EU, Deutschland, Bundesländer, öffentliche und private Stiftungen.
    So eine Forderung ist theoretisch möglich, wäre aber praktisch das Aus für jegliche Forschung.

  • #6

    Wolfgang Kühnel (Montag, 24 Februar 2025 21:18)

    Zu #3: Es war bei #1 eigentlich von "Autonomie der Wissenschaft" die Rede, die es aber natürlich nie geben kann, weil über die Finanzierung ja irgendwer entscheiden muss. Die normale "Forschungsförderung" bezieht sich ja hauptsächlich auf Drittmittel und außeruniversitäre An-Institute, das steht hier gar nicht zur Debatte.

    Was ich meinte, ist der Trick vom BMBF oder auch privaten Geldgebern, Geld für scheinbar zusätzliche Professuren mit sehr spezieller Widmung zur Verfügung zustellen (man spricht auch von Stiftungsprofessuren), aber nur für 5 Jahre. Die betreffende Hochschule muss dann diese Professur weiter unterhalten. In den allermeisten Fällen muss sie eine andere Professur, die in diesem Zeitraum frei wird, umwidmen. DAS ist ein Eingriff in die sog. Autonomie der Hochschulen. Die Hochschulen werden in gewisser Weise erpresst.

    Seit langem beobachte ich, dass politische Ziele und Forderungen plötzlich zu einer Wissenschaft ernannt werden, indem man eben eine Professur dafür schafft. Das betrifft z.B. die Inklusion, das Queer-Thema, Bildungsgerechtigkeit, Schulevaluation oder auch die Integration von Zuwanderern. Dieser "Umschlag von Politik in Wissenschaft" scheint vielen nicht mehr bewusst zu sein, solange er von den etablierten Parteien forciert wurde. Und in der Tat liegt eine Gefahr darin, dass die AfD das auch so handhaben könnte. Aber erfunden hat sie das Prinzip nicht. Es ist eben eine Grundsatzfrage, ob in dieser Weise politische Ziele und Wissenschaft vermengt werden sollten.

  • #7

    Michael Weber (Dienstag, 25 Februar 2025 09:54)

    @Wolfgang Kühnel, #6:
    Soweit ich weiß, stellt die jeweilige Hochschule den Antrag auf Förderung und nicht der oder die Prof. Sie ist damit auch die Empfängerin der Bundeszuwendung. Aus meiner Sicht gehört zu einem Antrag auf zeitlich begrenzte Zuwendung dazu zu überlegen, was nach der Zeit kommt. Zuwendungen sind für den Bund ein Mittel, bestimmte Entwicklungen anzuschieben und entsprechende förderpolitische Ziele zu verfolgen. Wer die Ziele nicht teilt, kann andere verfolgen.

  • #8

    Wolfgang Kühnel (Mittwoch, 26 Februar 2025 10:05)

    Zu #7: Natürlich stellen die Hochschulen die Anträge, aber was sollen sie denn anderes machen angesichts gekürzter Festzuweisungen, begleitet von Sonderprogrammen aus dem BMBF ? Das ist doch die "Erpressung", die ich meinte.
    Zum Vergleich: Erst werden die Karpfen im Teich ausgehungert, und dann schüttet jemand von der Regierung spezielles Futter hinein und deutet es als großen Erfolg für sein neu konzipiertes Futter, wenn alle Karpfen angeschwommen kommen.

    Vor Jahren gab es ein Programm "Professuren für Frauen", da bewarb sich auch meine Uni. Bei der Ausschreibung durfte das aber so gar nicht stehen, also haben sich zahlreiche Männer beworben. Die Berufungskommission war dann gezwungen (!), alle Männer auszusortieren (obwohl doch offiziell "wissenschaftsfremde Kriterien" nie eine Rolle spielen dürfen). Schließlich wurde eine Frau berufen, aber es musste eine demnächst freiwerdende reguläre Professur für die Anschlussfinanzierung bereitgestellt werden.
    Hier zu sagen "Wer die Ziele nicht teilt, kann andere verfolgen" ist zynisch, wenn die anderen Ziele von niemandem finanziert werden ("sollen die Karpfen sich doch anderes Futter suchen"). Die Vokabel "förderpolitische Ziele" gehört zur Sprache von Parteipolitikern und Technokraten, die -- im Bewusstsein ihrer Überlegenheit und ihres "besseren Wissens" -- die Hochschulen zu ihrem Glück zwingen wollen. Man vergleiche auch den neuen Gastbeitrag von Husung vom 25.2. hier im Blog zur "autonomen" Verteilung des Mangels. Das Zauberwort dabei lautet: Einsparquote.