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Wenn Hochschulautonomie nur noch bedeutet, die Verteilung des Mangels zu delegieren

Der Kürzungsdruck in Bund und Ländern könnte so groß ausfallen, dass er die etablierten Strukturen überfordert. Was folgt daraus für Hochschulen und Hochschulpolitik, um die Wissenschaft handlungsfähig zu halten? Ein Gastbeitrag von Hans-Gerhard Husung.

IN DER AKTUELLEN FINANZPOLITISCHEN SITUATION sehen sich die Länder gezwungen, ihre Haushalte zu konsolidieren. Im Bund steht die Konsolidierung mit Bildung der neuen Regierung noch bevor. Eine bedenkliche Einstimmung hat gerade die DFG gegeben, die die aktuellen Kostensteigerungen beim Förderhandeln umsetzen muss. 

 

Am Beginn eines solchen politischen Konsolidierungsprozesses steht regelmäßig eine vom Finanzminister vorbereitete Kabinettsentscheidung zu den Eckwerten der Haushaltsplanung, die in einem zweiten Schritt auf die Budgets der jeweiligen Ressorts herunter gebrochen werden. Das für Hochschule und Wissenschaft zuständige Ministerium kann spätestens zu diesem Zeitpunkt seine Bedeutung für die Gesamtpolitik erkennen, die in der Regel gegenüber Schule, Justiz und Polizei nachrangig ist. 

 

Bei der weiteren Umsetzung der Sparentscheidungen helfen der Politik die im Rahmen des New Public Managements geschaffenen Strukturen der Dezentralisierung von Budget und Verantwortung: Die Konsolidierungsauflagen werden in der Regel vom Ministerium an die Hochschulen weitergereicht, die ihrerseits Autonomie bei der Umsetzung des gegebenen finanziellen Rahmens beanspruchen. Innerhalb der Hochschule wird in der einfachsten Form eine finanzielle Umsetzung über entsprechende Gestaltung der Budgets an die Fakultäten erfolgen. Ihre Aufgabe ist es dann, den Mangel konkret zu verteilen. Den letzten in der Budgetierungskette beißen die Hunde.

 

Gefahr einer mehrfachen

Überforderung der Hochschulen

 

Dieses etablierte System kann bei einmaligen oder zeitlich befristeten Sparvorgaben sinnvoll arbeiten; selbst eine Konsolidierungsauflage von drei, vielleicht auch vier Prozent kann ein etabliertes Budgetierungssystem verkraften. Bei einer Konsolidierungsauflage, wie sie aktuell etwa in Berlin zu beobachten ist, von zehn Prozent und mehr, kann dieser Prozessablauf nicht mehr funktionieren, weil eine solche Größenordnung schmerzhafte strukturelle Entscheidungen erfordert. In einer solchen herausfordernden Situation auf Hochschulautonomie zu pochen, macht es der Politik eigentlich zu einfach. Denn dieses kurzfristig und strukturell zu erbringende Einsparvolumen birgt die Gefahr einer mehrfachen Überforderung der Hochschulen in sich. 

 

Selbst wenn eine Universität alle befristeten Arbeitsverträge auf einmal nicht mehr verlängern würde, könnte sie dieses Einsparvolumen nicht erbringen. So wenig also der Abbau des befristeten Personals ausreichen würde, so wäre er schon gar nicht vertretbar. Lehre und Forschung wären massiv tangiert und könnten flächendeckend im notwendigen Umfang nicht aufrechterhalten werden. Die Chancen für den wissenschaftlichen Nachwuchs würden schlagartig massiv reduziert, wenn nicht gar ausgesetzt. 

 

Könnten die internen hochschulischen Prozesse also überhaupt eine solche Herausforderung bewältigen? Als kurzfristige Einsparvorgabe ist die Antwort ein eindeutiges Nein. Aber auch bei mehr Umsetzungszeit für eine Klärung der Frage, welche Bereiche wollen wir als Hochschule künftig nicht mehr fortsetzen, wäre es von der Politik nicht fair, auf die Hochschulautonomie bei der Umsetzung zu verweisen, und es wäre von Hochschulleitungen ihrerseits nicht klug, in diesem Kontext auf Hochschulautonomie zu pochen, ohne die Politik in die Mitverantwortung zu nehmen. 

 

Strukturelle Entscheidungen
sind unabdingbar

 

Bei einem Konsolidierungsvolumen, dass in den Ländern bisweilen die Größenordnung einer mittelgroßen Universität ausmacht, ist vielmehr zunächst die politische Ebene im Land gefragt. Die Landesregierung muss beantworten, welche Pläne sie für das Hochschulsystem mit einem derartig geschrumpften Hochschulbudget verfolgt bzw. noch verfolgen kann. Welche hochschulplanerischen Rahmenbedingungen will das Land schaffen und den Hochschulen mit auf den Weg geben, damit auch danach noch von einem Hochschulsystem die Rede sein kann? Soll anhand der Nachfrage nach Studienplätzen konsolidiert werden? Erhalten die Lehramtsfächer Priorität und werden besonders geschützt? Sollen die Ingenieurwissenschaften trotz sinkender Studienbewerberzahlen als Zukunftsinvestition ausgespart werden? Sollen gar einzelne kleine Standorte, bei denen die studentische Nachfrage über Jahre ausgeblieben ist, geschlossen werden, oder sollen sie aus legitimen strukturpolitischen Gründen weitergeführt und die Sparauflage auch für attraktive und leistungsstarke Standorte umgesetzt werden?

 

Diese strukturellen Fragen müssen zunächst politisch vom Land als vom Wähler dazu legitimierten "Eigentümer" geklärt werden, bevor sich die Budgets der einzelnen Hochschulen daraus ableiten. In einem zweiten Schritt kann wieder dann die Hochschulautonomie praktiziert werden. Was immer noch schwer genug wird für jede einzelne Hochschule, denn die jetzt absehbaren Konsolidierungsentscheidungen der Politik in den Ländern sind dauerhaft angelegt; das Niveau der Hochschulfinanzierung wird also dauerhaft abgesenkt. Bisweilen wird dazu, siehe Berlin, in die bestehenden Hochschulverträge eingegriffen, was einen kaum zu überschätzenden, immateriellen Preis hat: den Verlust an Vertrauen.

 

Rückgriffe auf Rücklagen können in dieser Situation allenfalls dazu beitragen, Zeit für die Vorbereitung struktureller Entscheidungen zu gewinnen. Die Notwendigkeit zu strukturellen Entscheidungen ersetzen sie nicht. 

 

Diese Botschaft allen Beteiligten – insbesondere auch allen Professorinnen und Professoren, die nach dem Hochschulurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1973 eine besondere Verantwortung für ihre Hochschule tragen – zu vermitteln, dürfte für Hochschulleitungen nicht trivial sein. Vernünftige Verfahren zu organisieren, um transparent Konsolidierungsoptionen zu erarbeiten und schließlich in Beschlüsse und Entscheidungen zu überführen, ist eine Herausforderung für Hochschulleitungen mit erheblichem Konfliktpotenzial – so erheblich, dass bereits in den vergangenen Jahren einige Hochschulleitungen vor dem Hintergrund dieser Herausforderungen abgewählt wurden. Doch die gefühlte Erleichterung der verantwortlichen Gremien nach einer erfolgreichen Abwahl dürfte nur von kurzer Dauer sein und schnell der Erkenntnis weichen, dass dadurch in aller Regel noch keine Probleme gelöst sind. 

 

Angesichts von Wirtschaftskrise, der damit verbundenen Schrumpfung des Steueraufkommens und der dramatischen Veränderungen der sicherheitspolitischen Weltlage kann die Erwartung an den Bund, als Heilsbringer Einsparungen der Länder in der Hochschul- und Wissenschaftsfinanzierung auszugleichen, wohl kaum gerechtfertigt sein. Vielmehr bleibt festzuhalten, dass das gegenwärtige Ausmaß an Einsparvorgaben lediglich die Länderseite markiert. Dabei wird stillschweigend davon ausgegangen, dass die Bund-Länder-Pakte und Programme unvermindert Bestand haben. Es bleibt abzuwarten, ob dies eine realistische Perspektive bleibt. Umso dringlicher ist die politische Herausforderung, für die Zukunft des Hochschulsystems eine verantwortungsvolle politische Orientierung zu geben, die autonome Hochschulen als einzelne Einrichtung für das Gesamtsystem nicht geben können.

 

Hans-Gerhard Husung war von 2011 bis 2016 Generalsekretär der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK). 



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Kommentare: 2
  • #1

    Ingmar Schäfer (Mittwoch, 26 Februar 2025 14:34)

    Herr Husung spricht große Worte gelassen aus. Ich denke jedoch, dass der Konsolidierungsdruck bisher noch nicht groß genug ist, um solch umfassende strukturelle Ansätze anzugehen.

  • #2

    Karlchen Mühsam (Donnerstag, 27 Februar 2025 15:45)

    Natürlich ist es schön, wenn man einschneidende Entscheidungen nicht selbst treffen muss, sondern delegieren kann. Insoweit sitzen Ministerinnen und Minister sowie Rektorinnen und Rektoren im selben Boot. Sie alle sind auf Zeit im Amt und wollen ihren "Untergebenen" gefallen. In Zeiten sprudelnder Finanzen ist das natürlich einfach und gefällig, kann doch jede Budgeteinheit innerhalb einer Hochschule sehr viele Wünsche ihrer Mitglieder erfüllen. Die aller Orten aus dem Boden sprießenden QM-Systeme, die eigentlich zur Aufdeckung von strukturellen Schwächen und deren Korrektur gedacht sind, werden mit Inbrunst und Aufwand betrieben, nur erfüllen sie eben selten ihren Zweck. Wozu auch?

    Diese langjährig gelebte Sorglosigkeit rächt sich nun. Gemeinhin zeigt sich in schwierigen Zeiten die Resilienz von Systemen und Organisationen. Das gilt ganz besonders auch für die Hochschulen. In nahezu allen Budgetkreisen gibt es sehr viele Speckpölsterchen, in nahezu allen Verwaltungsabläufen gibt es erhebliche Einsparpotentiale, ohne die gesetzlichen Aufgaben zu vernachlässigen und natürlich verfügt auch jede Hochschule über Institute und Disziplinen, die man an dem jeweiligen Standord ohne nennenswerten negativen Einfluss auf die Gesamtuniversität einstellen kann. Über das notwendige Wissen verfügen in aller Regel allein die Hochschulen und nur in seltenen Fällen auch die Ministerien. Man kann den Hochschulleitungen nur zurufen: "Fangt an, solange noch etwas mehr Geld da ist. Entwerft seriöse Konsolidierungskonzepte als Grundlage für die anstehenden Haushaltsberatungen."