Das BMBF bestätigt: Kommt es doch irgendwann zu einer Notlage, werden auch die Forschungsinstitute nicht vom Netz abgekoppelt – was nächsten Winter noch wichtig werden könnte.
Bild: Pixelharvester / pixabay.
ES IST NUR ein paar Monate her, da befürchteten Experten leere Gasspeicher, Strom-Blackouts und deutschlandweite Energie-Notlagen. Entsprechend groß waren auch die Sorgen von Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, von möglichen Abschaltungen betroffen zu sein.
Weshalb die Bildungs- und Wissenschaftsminister wiederholt die Bundesnetzagentur drängten, den gesamten Bildungs- und Wissenschaftsbereich in den Kreis der geschützten Kunden aufzunehmen – die bei einer möglichen Energieknappheit priorisiert beliefert werden. Und tatsächlich sicherte Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller der Kultusministerkonferenz (KMK) Anfang September 2022 zu: Bildungseinrichtungen würden als geschützte Kunden behandelt, also vor allem Schulen und Hochschulen.
Was aber war mit den – teilweise besonders energieintensiven – außeruniversitären Forschungsinstituten? Die damalige KMK-Präsidentin, Schleswig-Holsteins CDU-Bildungsministerin Karin Prien, sagte, an dieser Stelle gebe es "weiteren Klärungsbedarf mit der Bundesnetzagentur". Und noch im Oktober forderten die Kultusminister von der Bundesregierung die Klarstellung, "dass neben den Hochschulen und Universitätskliniken auch die außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Studierendenwerke zum Kreis der geschützten Kunden gezählt werden".
Mitte November informierte die Bundesregierung dann auf eine entsprechende Kleine Anfrage der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion hin, dass Forschungseinrichtungen mit nicht besonders hohem Verbrauch ("bei denen Standardlastprofile angewendet werden") als geschützte Kunden gälten.
Bei den Hochenergie-Verbrauchern aber wurde die vom BMBF formulierte Antwort nebliger: "Darüber hinaus ist die Versorgung für gemeinsam mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen identifizierte, priorisierte Bedarfe – z. B. Sicherheitsfragen, Tierschutz oder der Schutz immaterieller Werte wie Bioproben, aber auch der Schutz teurer Geräte und Infrastrukturen etc. – im Falle einer Gasmangellage für alle Forschungseinrichtungen in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) gesichert." Sollte es zu Allgemeinverfügungen kommen, Gas einzusparen, werde die Bundesnetzagentur "entsprechende Ausnahmen aussprechen". Nach einer Vollversorgung im Fall der Fälle hörte sich das nicht an – und nach einer echten "Geschützte-Kunden"-Garantie auch nicht.
Netzagentur-Chef Müller warnt
vor dem nächsten Winter
Trotzdem ließ das Drängen der Wissenschaftsszene in den folgenden Wochen nach. Weil die nationalen Gasspeicher voller waren als erhofft und sich langsamer leerten als befürchtet? Fest steht: Von Tag zu Tag wurde offensichtlicher, dass sich die von der Bundesnetzagentur noch im Frühherbst für wahrscheinlich gehaltenen Knappheitsszenarien nicht bewahrheiten würden. Zumindest nicht in diesem Winter. Selbst jetzt, Ende Februar, sind die Speicher noch zu gut 70 Prozent gefüllt. Bereits Anfang Januar 2023 hatte Netzagentur-Chef Müller dann eine Gasmangellage für diesen Winter offiziell ausgeschlossen.
Auch die Lage auf dem Strommarkt hat sich entspannt, was sich am deutlichsten an den Preisen pro Kilowattstunde ablesen lässt, die an den Strombörsen gehandelt werden: Sie liegen noch bei einem Viertel des Sommer-Peaks.
Also eine Debatte von gestern? Nicht zwangsläufig, denn für den nächsten Winter will Müller noch keine Entwarnung geben. Dieser werde die "wahre Herausforderung", sagte er zum Beispiel Ende Januar. Geht also ab Sommer die "Geschützte-Kunden"-Aufregung in die nächste Runde?
Die so überraschende wie erleichternde Antwort: Nein. Denn fast beiläufig hat das BMBF im Namen der Bundesregierung Mitte Februar in einer weiteren Antwort auf eine CDU-/CSU-Anfrage mitgeteilt: Es seien "alle Einrichtungen aus Bildung und Forschung durch die Bundesnetzagentur als geschützte Kunden eingeordnet, so dass auch aus Gründen der Energieknappheit keine Einschränkungen des Betriebs von Forschung und Lehre drohen."
Klarer geht es nicht. Auf Anfrage bestätigt das BMBF, dass noch im November in einem Spitzengespräch zwischen Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP), Klaus Müller und den Chefs der außeruniversitären Forschungsorganisationen der Komplettschutz geklärt worden sei.
Eine gute Nachricht für die energieintensive Forschung. Die man jetzt dringend noch etwas lauter verbreiten könnte. Die Hängepartie ist damit jedenfalls zu Ende – selbst wenn es im nächsten Winter tatsächlich enger werden sollte als in diesem.
In eigener Sache: Schaffen wir gemeinsam die 0,2 Prozent?
Auch die Studierendenwerke machen sich keine Sorgen
Und was ist mit den Studierendenwerken? Für diese hatten die Kultusminister im Oktober ja auch Klarheit von der Bundesregierung verlangt. Eine Anfrage beim Dachverband, dem Deutschen Studierendenwerk (DSW) ergibt: Auch hier macht man sich schon lange keine Sorgen mehr um den eigenen Status im Falle einer Energie-Mangellage. Die Studierendenwerke hätten sich selbst schon im Herbst als "geschützte"
Kunden betrachtet, auch wenn sie als solche von Bundesnetzagentur und Bundesregierung nicht explizit genannt worden seien, teilt DSW-Generalsekretär Matthias Anbuhl mit. "Als Teil der Hochschullandschaft sind wir mit allen unseren Einrichtungen mitgemeint, darüber hinaus werden zum Beispiel Wohnheime als Haushaltskunden behandelt, und die sind ohnehin besonders geschützt."
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