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Staatsanwaltschaft bestätigt Ausweitung der Fraunhofer-Ermittlungen

"Anfangsverdacht der Untreue" nun gegen Ex-Präsident Neugebauer und zwei weitere frühere Vorstandskollegen persönlich: Die Vorwürfe reichen von überhöhten Spesenabrechnungen über die Ausgaben für Begleitpersonen bis hin zu einem Beratervertrag  mit "ganz erheblich" einseitiger Benachteiligung der Fraunhofer-Gesellschaft.

JETZT IST ES OFFIZIELL: Die Staatsanwaltschaft München hat die Ausweitung der Ermittlungen in der Fraunhofer-Affäre bestätigt. Über deren Einzelheiten hatte ich vergangene Woche berichtet. Zu dem Zeitpunkt hatte die Behörde noch eine Stellungnahme abgelehnt. 

 

Jetzt heißt es, das Verfahren richte sich jetzt gegen drei ehemalige Vorstandsmitglieder der Forschungsgesellschaft, die von der Staatsanwaltschaft wie folgt abgekürzt werden: "Prof. Dr. N., Prof. Dr. K. und Dipl.-Kfm. M." Außerdem gegen einen vierten Beschuldigten, Prof. Dr. W.".

 

Dass neben Ex-Präsident Reimund Neugebauer und den vorgegangene Woche fristlos entlassenen Innovationsvorstand Alexander Kurz auch gegen ein dritte früheres Vorstandsmitglied, den Diplomkaufmann M., ermittelt wird, ist neu. Ich habe ihn um eine Stellungnahme angefragt. 

 

Gegen die drei früheren Vorstandsmitglieder bestehe der Anfangsverdacht der Untreue, berichtet die Staatsanwaltschaft weiter. "Ihnen liegen insbesondere mögliche Verstöße im Hinblick auf überhöhte Abrechnungen von Reisekosten, Bewirtungskosten, Kosten für interne Veranstaltungen, Kosten für Dienstfahrzeuge und Ausgaben für Begleitpersonen während ihrer Vorstandtätigkeit zu Last."

 

Zudem gebe es Ermittlungen "im Zusammenhang mit einem zwischen der Fraunhofer-Gesellschaft und dem Beschuldigten Prof. Dr. W. geschlossenen Beratervertrag." Der Dresdner Strafverteidiger Endrik Wilhelm hatte sich vergangene Woche hier im Blog zu den Vorwürfen geäußert. Laut Staatsanwaltschaft bestehe der Anfangsverdacht, "dass der Vertrag die Fraunhofer-Gesellschaft ganz erheblich einseitig benachteiligt. Dem Beschuldigten Prof. Dr. W. liegen insoweit Beihilfe- bzw. Anstiftungshandlungen zur Last."

 

Neugebauer und Kurz hatten sich auf Anfragen zu den Vorwürfen nicht geäußert. Die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen und ihre Länge und ihr Ergebnis derzeit nicht abzusehen. Es gelte zu Gunsten der Beschuldigten die Unschuldsvermutung. 



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