Die Ampelkoalition hat sich auf die Grundsätze für den Bundeshaushalt 2025 geeinigt. Was genau aber bedeutet das fürs BMBF und das milliardenschwere Bund-Länder-Programm zur Digitalisierung der Schulen?
Foto: Screenshot von der Website des Bundesfinanzministeriums.
WEITER RÄTSELRATEN herrschte am Freitag über die Vorsorge der Bundesregierung für einen Digitalpakt 2.0. Anfang der Woche hatten sich in den Ampel-Fraktionen Gerüchte verdichtet, wonach Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) in den Budgetverhandlungen keinerlei Extra-Geld beantragt habe für die Fortsetzung des im Mai 2024 ausgelaufenen Milliardenprogramms.
Und auch nachdem die Koalitionsspitzen am Freitagmorgen den Durchbruch für den Bundeshaushalt 2025 verkündet hatten, blieb zunächst unklar, was das für den Digitalpakt bedeutete. Stattdessen kam es zu einem Scharmützel zwischen Ländern und BMBF im Bundesrat.
Der Reihe nach. Um sieben Uhr früh hatten die Ampelfraktionen Sondersitzungen angesetzt, um über das Ergebnis der erst nach einer 15-Stunden-Sitzung in der Nacht abgeschlossenen Verhandlungen informiert zu werden. Am Vormittag dann traten Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), FDP-Parteichef und Finanzminister Christian Lindner und der grüne Vizekanzler Robert Habeck vor die Presse.
Die Eckpunkte: 481 Milliarden Euro soll der Bundeshaushalt 2025 umfassen bei einer Nettokreditaufnahme von 44 Milliarden Euro und einer großzügig ausgelegten, aber eingehaltenen Schuldenbremse. 57 Milliarden sind für Investitionen vorgesehen, die Schwerpunkte sollen bei der inneren und äußeren Sicherheit liegen, bei der Infrastruktur, dem Wohnungsbau – und, hört sich ja auch gut an, bei der Bildung.
Aber was bedeutet das für den Haushalt des BMBF? Und konkret: Welcher Betrag wird für den Digitalpakt gerechnet? Alles unklar, weil es, wie nach derlei nächtlichen Durchbrüchen wohl schon aus Prinzip üblich, zunächst keinerlei schriftliche Unterlagen zu den Haushaltsplanungen gab – nicht einmal für die Ampelfraktionen.
Von den Koalitionsspitzen
hingeworfene Informationshäppchen
So kursierten lediglich die von den Koalitionsspitzen hingeworfenen Informationshäppchen zum Gesamthaushalt, später dann immerhin ein Vierseiter: Das Zwei-Prozent-Ziel der NATO werde übertroffen, es soll mehr Kindergeld geben. Die Forschungszulage solle erweitert werden, das Budget für die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) ebenso. Mit rund zwei Milliarden werde das Kita-Qualitätsgesetz fortgesetzt, eine Milliarde Euro werde 2025 eingestellt für das Startchancen-Programm für benachteiligte Schulen, das diesen August anläuft – wobei alles Andere auch undenkbar gewesen wäre.
Doch kein Wort im Papier zum Digitalpakt. In Hintergrund hieß es immerhin: Ja, es sei 2025 auch Geld für die Digitalisierung der Schulen vorgesehen. Aber wofür genau? Und in welcher Größenordnung? Finanzminister Lindner sagte knapp, man arbeite an einer Anschlussfinanzierung für den Digitalpakt.
Bislang hatte sich die Bundesbildungsministerin stets geweigert, eine Hausnummer zu nennen – was ebenfalls zu den Berichten passte, sie habe gar kein zusätzliches Digitalpakt-Geld für 2025 angemeldet. Die zuständigen Bildungspolitiker der Ampel-Fraktionen hatten deshalb dringend auf Klarstellung aus dem BMBF bei den für diesen Freitag geplanten sogenannten Berichterstattergesprächen zum Digitalpakt gehofft. Aber diese fielen dann den Fraktionssondersitzungen zum Opfer.
Entsprechend neugierig schauten alle auf die Rede von BMBF-Staatssekretär Jens Brandenburg am Mittag im Bundesrat. Mit seiner Rede reagierte er auf einen Entschließungsantrag in der
Länderkammer, vom Bund mindestens 1,3 Digitalpakt-Milliarden jährlich für sechs Jahre zu fordern. Initiiert hatte den Antrag das Saarland, dessen Bildungsministerin Christine Streicher-Clivot
(SPD) zurzeit als Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK) fungiert.
BMBF: Werden bundesseitige
Digitalpakt-Finanzierung absichern
Doch wer erwartet hatte, dass Brandenburg hier eine Summe nennen würde, wurde enttäuscht. Immerhin versicherte er, das BMBF werde die bundesseitige Finanzierung des Digitalpakt 2.0 absichern – und ging zum Gegenangriff über. Direkt an Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien und Hessens Kultusminister Armin Schwarz (beide CDU) gerichtet, die zuvor vor der Länderkammer gesprochen hatten, sagte Brandenburg: "Wenn es Ihnen... wirklich um mehr Investitionen in die Bildung geht, dann sollten Sie Ihre lautstarken Forderungen daher nicht mit einer, ich sage das sehr offen, durchaus großen Vertrauen zerstörenden und teils unverschämten Märchenstunde an die Bundesregierung richten, sondern zunächst die eigenen Parteifreunde in Berlin überzeugen."
Womit Brandenburg sich auf eine Liste mit Einsparvorschlägen aus der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion für 2025 bezog, erstellt von Haushaltspolitiker und Fraktionsvize Mathias Middelberg, derzufolge auch Startchancen-Programm und Digitalpakt 2.0 gestrichen werden sollten. Kurz danach hatten sich viele Unionspolitiker zwar um Schadensbegrenzung bemüht und unter anderem auf einen anderslautenden Parteitagsbeschluss verwiesen. Doch die Botschaft war in der Welt.
Brandenburg hielt dagegen: "Lassen Sie mich auch heute nochmals und sehr unmissverständlich seitens der Bundesregierung klarstellen: Der Digitalpakt 2.0 ab dem Jahr 2025 muss kommen." Allerdings: Die Finanzierung sei Gegenstand der laufenden Haushaltsaufstellung.
Aus der, siehe oben, bislang auch keine klaren Informationen zum Digitalpakt drangen.
In der wenig später vom Bundesrat beschlossenen Forderungskatalog heißt es, die Bundesregierung solle die Festlegungen aus dem Koalitionsvertrag zum Digitalpakt 2.0 "zügig mit den Ländern zu konsentieren. Die hierfür erforderliche Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung muss unverzüglich erarbeitet und abgeschlossen werden, um Ländern und Schulträgern langfristige und planbare Entscheidungsgrundlagen zu ermöglichen."
KMK-Präsidentin: "Nicht auf dem
bisher Erreichten ausruhen"
"Wir dürfen nicht den Fehler machen, uns auf dem bisher Erreichten auszuruhen", bekräftigte KMK-Präsidentin Streichert-Clivot in ihrer Rede. Digitale Bildung sei eine "zentrale Zukunftsaufgabe von gesamtstaatlicher Relevanz". Ihre Kollegin Karin Prien warf dem Bund vor, mit Blick auf den gemeinsam abgestimmten Verhandlungszeitplan "wortbrüchig" geworden zu sein."Insbesondere hat er nicht zum vereinbarten Zeitpunkt die Höhe der Bundesmittel bekannt gegeben, die in den DigitalpaktSchule 2.0. fließen sollen." Stattdessen habe der Bund "mit einer Vielzahl von Forderungen die grundgesetzliche Zuständigkeit der Länder für das Schulwesen letztlich weitgehend in Frage gestellt. Das war nicht förderlich und hat beinahe zum Scheitern der Verhandlungen geführt."
Brandenburg wiederum sprach von "Nebelkerzen" und hielt den Ländern vor, in ihrem Entschließungsantrag klaffe "eine große Lücke. Kein Wort zur nötigen 50-50-Kofinanzierung der Länder, kein Wort dazu, dass Sie diese finanzielle Last eben nicht auf finanzschwache Kommunen abwälzen werden. Und kein Wort dazu, dass auch Sie bereit seien, frisches Geld aus den Landeshaushalten für den Digitalpakt 2.0 zu besorgen." Je schneller die Länder sich an all diesen und weiteren Stellen bewegten, "desto schneller können wir die Verhandlungen zu einem erfolgreichen Abschluss bringen."
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