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"Unzulänglichkeiten aushalten"

SPD-Wissenschaftspolitiker Oliver Kaczmarek über die geplante Antisemitismus-Resolution für Bildung und Wissenschaft, die Argumente ihrer Kritiker und das Wesen politischer Kompromisse.

Oliver Kaczmarek ist SPD-Bundestagsabgeordneter, Sprecher seiner Fraktion für Bildung und Forschung und Obmann im Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Foto: Pressestelle der SPD-Bundestagsfraktion.

Herr Kaczmarek, die SPD hat mit drei anderen Bundestagsfraktionen eine zweite Resolution im Kampf gegen den Antisemitismus, diesmal speziell für den Bereich Bildung und Wissenschaft verhandelt. Warum halten Sie diese für nötig?

 

Weil es erstens auch in Bildungseinrichtungen und an Hochschulen antisemitische Vorfälle gegeben hat, Gewalt gegen Personen und Sachbeschädigungen. Propopalästinensische Protestcamps mussten teilweise geräumt werden. Und weil wir zweitens mit der Resolution noch einmal die zentrale Rolle der Bildungspolitik in der Antisemitismusprävention betonen wollten, aber inklusive einem klaren Bekenntnis für ein Zusammenleben in Vielfalt und für einen offenen Diskursraum an den Hochschulen.  

 

Bevor die erste – nennen wir sie – gesamtgesellschaftliche Resolution zum Schutz jüdischen Lebens vor zwei Wochen im Bundestag beschlossen wurde, hatten namhafte Intellektuelle und Wissenschaftler über Monate vor ihren Folgen gewarnt, vor allem einer Gefährdung der Wissenschaftsfreiheit. Wollen SPD, CDU/CSU, Grüne und FDP mit dem zweiten Text jetzt Schadensbegrenzung betreiben?

 

Wir wollten die Diskussion aufnehmen und uns als Bildungs- und Wissenschaftspolitiker fachlich adäquat äußern. Es ist uns sehr wichtig, die Hochschulen als Impulsgeber für die Gesellschaft offenzuhalten. Dafür müssen wir aber auch die Grenzen beschreiben, sei es Sachbeschädigung, Körperverletzungen oder die Verbreitung antisemitischer Inhalte und Parolen. Außerdem wollen wir mit dem zweiten überfraktionellen Antrag klarstellen, dass die Wissenschaftsfreiheit natürlich weiterhin gilt. Dass bei Fördermittel-Entscheidungen allein wissenschaftsgeleitete Verfahren angewendet werden und keine Gesinnungsprüfungen oder ähnliches vorgeschaltet werden. Natürlich, und hier spreche ich für die SPD, spielt auch die sogenannte BMBF-Fördermittelaffäre eine Rolle, die große Verunsicherung in der Wissenschaft verursacht hat, aber auch in der Wissenschaftsverwaltung und im BMBF selbst. Auch deshalb ist die zweite Resolution wichtig.

 

Warum steht dann ausgerechnet eine explizite Wertschätzung für den Einsatz von Ex-Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger im Text? 

 

Es handelt sich um ein politisches Kompromisspapier. Als SPD haben wir über Monate an dem Thema gearbeitet, eigene Fachgespräche geführt und eine eigene Positionierung entwickelt, die in den Textentwurf zum Teil eingeflossen ist. Aber wenn vier Fraktionen gemeinsam einen Antrag vorbereiten, ist das nicht nur die Meinung einer Fraktion.

 

"Einen politischen Kompromiss kann und
sollte man nicht exegetisch auseinandernehmen wie eine wissenschaftliche Abhandlung."

 

In Teilen der Wissenschaftsszene fällt der zweite Text allerdings genauso durch wie die erste Resolution. So warnen rund zwei Dutzend Professorinnen und Professoren in einer Stellungnahme vor einer "Reihe von problematischen Eingriffen in Forschung, Lehre sowie universitäres und schulisches Leben". Zum Beispiel werde der Antisemitismus im Antrag isoliert betrachtet, antimuslimischer Rassismus aber werde ignoriert – obwohl beide sich in einer komplexen "Verschränkung" befänden.

 

Ich habe die Stellungnahme der Professorinnen und Professoren gelesen, und dabei sind mir vor allem die zahlreichen Fragezeichen aufgefallen. Die Autoren spekulieren an vielen Stellen und vermuten Dinge, die ich so nicht in unserem Textentwurf belegt finde. Ich will betonen: Einen politischen Kompromiss kann und sollte man nicht exegetisch auseinandernehmen wie eine wissenschaftliche Abhandlung. Darüber hinaus widerspreche ich den zentralen Vorwürfen der Stellungnahme. Wenn wir ein Bekenntnis abgeben zum jüdischen Leben in Deutschland und in unseren Bildungseinrichtungen, kann man daraus nicht ableiten, dass wir bei anderen Arten gruppenbezogener Diskriminierung wegsehen oder nicht ebenfalls in geeigneter Form gegen sie vorgehen. Wir wissen, dass es Muslimfeindlichkeit gibt, und es tut mir weh, dass meine muslimischen Freunde von Teilen der Gesellschaft unter einen Generalverdacht gestellt werden. Aber dieser Antrag fokussiert nun einmal auf den Schutz von Jüdinnen und Juden.

 

Wie schon die erste Resolution enthält auch dieser Antrag eine Bekräftigung der IHRA-Definition von Antisemitismus – die, warnen die Wissenschaftler, auch legitime Kritik an Israels Politik als Antisemitismus brandmarke.

 

Wir haben uns orientiert an den Beschlüssen von Hochschulrektorenkonferenz und Kultusministerkonferenz, die ebenfalls die IHRA-Definition verwenden. 

 

Die HRK scheint sich aber selbst nicht mehr wohl damit zu fühlen. Für Januar hat sie die Rektoren und Präsidenten zu einem vertraulichen Diskussionsgespräch zu "Antisemitismusdefinitionen und Schwierigkeiten bei ihrer Anwendung" eingeladen, von der "Konfliktlage zwischen politischer und staatlicher Anwendung von Definitionen auf der einen Seite und wissenschaftlichen Diskussionen auf der anderen Seite", ist die Rede. 

 

Die IHRA-Definition ist nicht perfekt, das ist mir schon klar. Aber auch andere Definitionen wie die Jerusalemer Deklaration werden nicht von allen Seiten anerkannt. Es ist also offenbar schwierig, sich auf gemeinsame und gemeinsam anerkannte Standards zu verständigen. In meiner Rede zur ersten Bundestagsresolution, die federführend von den Innenpolitikern formuliert wurde, habe ich deshalb betont, dass wir differenzieren müssen. Es ist nicht erlaubt, das Existenzrecht Israels in Frage zu stellen. Ich persönlich finde, das schließt das Selbstverteidigungsrecht Israels mit ein. Aber es ist sehr wohl erlaubt und muss erlaubt sein, die israelische Regierung zu kritisieren. Ich rate dazu, einmal nach Israel zu schauen. Dort finden Großdemonstrationen gegen die Regierung statt. Weil es ein Kennzeichen von Demokratien ist, die Politik der gewählten Regierung zu kritisieren. Die israelische Gesellschaft ist da genauso vielfältig wie andere Demokratien. 

 

"Was mir bei der ganzen Debatte manchmal aus dem Blick gerät: Alles, was wir im Augenblick erleben, hatte einen Startpunkt. Und das war der Überfall der Hamas auf die israelische Zivilbevölkerung."

 

Kann man die israelische Regierung auch für Härte und Umfang ihrer Militäreinsätze kritisieren?

 

Das passiert doch längst, selbst aus den Reihen der Bundesregierung heraus, dass zum Beispiel die israelischen Angriffe auf UN-Einrichtungen nicht verhältnismäßig sind. Auch wie Israel im Libanon oder im Gazastreifen vorgeht, kann man hinterfragen. Was mir allerdings bei der ganzen Debatte manchmal aus dem Blick gerät: Alles, was wir im Augenblick erleben, hatte einen Startpunkt. Und das war der Überfall der Hamas auf die israelische Zivilbevölkerung. Nicht auf den israelischen Staat oder Militär, sondern auf die israelische Zivilbevölkerung. 

 

Was ist mit dem Vorwurf, auch der zweite Antrag setze zu einseitig auf Repression, während die eigentliche Förderung jüdischen Lebens nur eine untergeordnete Rolle spiele?

 

Wenn Sie den jetzigen Textentwurf lesen, sehen Sie, dass bereits vieles abgemildert ist im Vergleich zum eigenen Antrag von CDU/CSU, der seit längerem auf dem Tisch liegt. Nochmal: Es handelt sich um einen politischen Kompromiss. Umgekehrt gibt es nun einmal Dinge, die sind außerhalb der Hochschule ebenso wenig legal wie innerhalb. Sachbeschädigungen etwa oder Gewalt. Sie können in Deutschland wegen der Nichtzahlung der Verwaltungs- und Semesterbeiträge exmatrikuliert werden, da müssen doch die Regeln des Zusammenlebens ebenso konsequent durchsetzbar sein. Eines will ich aber hinzufügen, weil es mir sehr wichtig ist: Die Hochschulautonomie muss und wird gewahrt bleiben. Wir sollten auch nicht so tun, als hätten die Hochschulen darauf gewartet, dass der Bundestag sich äußert. Im Gegenteil, sie tun bereits sehr viel für das Zusammenleben auf dem Campus, und dafür möchte ich meine Wertschätzung zum Ausdruck bringen. Wenn wir Spiegelstriche mit Maßnahmen in unseren Antrag schreiben, geht das schnell. Die komplexe und aufwändige Arbeit, jeden Tag Vielfalt und Diskurs inklusiver klarer Regeln umzusetzen, muss vor Ort stattfinden. Und sie findet statt.

 

Eigentlich sollte die zweite Resolution, die als geeint galt, schon diese Woche beschlossen werden, nun wurde sie vertagt. Auf wann?

 

Das hängt davon ab, wann und in welchem Umfang sich die SPD und Grüne sowie CDU/CSU und FDP darauf einigen, welche Anträge noch in dieser Wahlperiode aufgerufen werden. Voraussetzung ist aber, dass zuvor alle Fraktionen den Antrag in ihren Gremien beschließen. SPD, Grüne und FDP haben das getan. Jetzt wünsche ich mir, dass auch die CDU/CSU nachzieht, denn wir stehen hier gemeinsam als demokratische Bundestagsfraktionen im Wort gegenüber unseren jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern.

 

Nutzen Sie die zusätzliche Zeit, um nochmal in die Nachschärfung zu gehen?

 

Der Antrag ist das Ergebnis einer Einigung zwischen den Fraktionen der demokratischen Mitte des Bundestags. So sollte man ihn auch bewerten. Innerhalb dieses Spektrums gibt es auch viele unterschiedliche Facetten. Dennoch ist es wichtig, ein gemeinsames Bekenntnis abzugeben. Deshalb glaube ich, dass es zum jetzigen Zeitpunkt bei diesem Ergebnis bleibt und wir Unzulänglichkeiten aushalten müssen. 


5000 Unterschriften gegen die erste Resolution, Kritik der Hochschulrektoren an der zweiten

Am 7. November hat der Bundestag die Resolution "Nie wieder ist jetzt: Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken" beschlossen. Warum sie das Anliegen für wichtig, die Umsetzung aber für außerordentlich problematisch, ja gefährlich halten, haben viele Wissenschaftler, Juristen, Künstler, Intellektuelle, Verbände und Menschenrechtsorganisationen in den vergangenen Monaten öffentlich gemacht, auch hier im Blog. Sie kritisierten die Intransparenz der Texterstellung kritisiert, die die zivilgesellschaftliche Debatte weitgehend ignoriert habe. Und sie warnten unter anderem vor Einschränkungen der Wissenschaftsfreiheit.

 

Kurz vor dem Beschluss veröffentlichten dann fünf bekannte Wissenschaftler ihren zuvor für die Politik erstellten alternativen Formulierungsentwurf für eine Bundestagsresolution zum Schutz jüdischen Lebens in Deutschland in der FAZ, darunter der Max-Planck-Direktor Ralf Michaels, der früherer Richter am Bundesverfassungsgericht Andreas Paulus und die Direktorin des Moses Mendelssohn Zentrum für europäisch-jüdische Studien in Potsdam, Miram Rürup.

 

Unmittelbar danach ging ein Offener Brief zur Unterstützung ihres Textvorschlags online, den bis Anfang dieser Woche knapp 5000 Menschen unterzeichnet hatten. Die Autoren dieses Briefes wiederum, unter anderem Barbara Stollberg-Rilinger, die Rektorin des Wissenschaftskollegs zu Berlin, und Wolfgang Kaleck vom European Center for Constitutional and Human Rights, luden noch einen Tag vor dem Beschluss der Resolution ins Haus der Bundespressekonferenz ein.

 

In dem Offenen Brief hieß es unter anderem: "Wir begreifen die Verteidigung von Grundgesetz und Demokratie und die Bekämpfung von Diskriminierung durch Antisemitismus und Rassismus als gesellschaftliche und politische Aufgaben, die sich gegenseitig bedingen und intrinsisch zusammengehören."

 

Parallel zur Bundestagsresolution entstand ein zweiter Antrag speziell für den Bereich von Schulen und Hochschulen und soll im Bundestag ebenfalls zeitnah zur Abstimmung kommen. Überschrieben ist er mit "Antisemitismus und Israelfeindlichkeit an Schulen und Hochschulen entschlossen entgegentreten sowie den freien Diskursraum sichern".

 

Am Dienstag kritisierte die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) den Entwurf. Die HRK-Mitgliederversammlung begrüßte in ihrer Entschließung zwar,  dass sich der  Bundestag für den Schutz jüdischen Lebens einsetze und dabei die vielfältigen Anstrengungen der Hochschulen und der HRK würdige.Doch könne die angedachte, hochschulspezifische Resolution in ihrer Umsetzung zu einer Beeinträchtigung der Wissenschaftsfreiheit und der Hochschulautonomie führen.

 

Resolutionen des Bundestages seien rechtlich nicht bindend, sagt HRK-Präsident Walter Rosenthal. "Ich verstehe aber, dass in der

Wissenschaft Sorge vor unzulässigen Folgewirkungen besteht. Die Resolution enthält Forderungen, die auch bei besten Absichten als Einfallstor für Einschränkungen und Bevormundung etwa in der Forschungsförderung verstanden werden könnten." Die Wissenschaftsfreiheit sei für die Hochschulen die Grundlage allen Handelns.

 

Vergangene Woche hatten bereits zehn Rechtswissenschaftler in einer Stellungnahme juristische Bedenken auch an diesem Antrag angemeldet, darunter wiederum Ralf Michaels, die Flensburger Europa- und Völkerrechtlerin Katharina Mangold und der Gründungsrektor der Universität Duisburg-Essen, Lothar Zechlin.

 

Es sei bedauerlich, schrieben sie, dass der Bundestag Verfahren wähle, die eine sorgfältige Auseinandersetzung unmöglich machten. "Allein schon, um eine solche zu ermöglichen, sollten die Mitglieder des Bundestags sich weigern, mit übermäßiger Eile über diesen Antrag abzustimmen." Unter anderem unterlägen die im Antrag angesprochenen Fragen der ausschließlichen Kompetenz der Bundesländer, die enthaltenen Forderungen seien mit der Hochschulautonomie unvereinbar, und auch die Forschungsfreiheit sei bedroht.

 

In einem weiteren Positionspapier, über das zuerst die TAZ berichtete, warnten 22 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vor einer "Reihe von, problematischen Eingriffen in Forschung, Lehre sowie universitäres und schulisches Leben". Mit dabei waren erneut etliche aus anderen Protestnoten bekannte Namen, etwa Miriam Rürup und die Münchner Soziologin Paula-Irene Villa Braslavsky. Unterzeichner ist außerdem unter anderem Uffa Jensen, dessen Ernennung zum Antisemitismus-Beauftragten der TU Berlin im Mai 2024 umstritten war und zum Beispiel vom Zentralrat der Juden in Deutschland als "große Enttäuschung" bezeichnet wurde. 

 

Die 22 Wissenschaftler begrüßten zwar das Ziel des Antrags, antisemitische Diskriminierung und Gewalt an Unis und Schulen zu verhindern. Gleichzeitig aber kritisierten sie eine aus ihrer Sicht isolierte Behandlung des Antisemitismus, obgleich diese angesichts der politischen und medialen Debattenlage "wenig überraschend" sei. Sie warnen vor Eingriffen in den wissenschaftlichen Begutachtungsprozess und nennen die alleinige Ausrichtung auch dieses Antrags auf die IHRA-Arbeitsdefinition "höchstproblematisch". 

 

Es ergäben sich wichtige Nachfragen: Seien nach der Logik des Antrags "Forscher*innen von der Forschungsförderung auszuschließen, weil sie die IHRA-Arbeitsdefinition kritisiert haben? Wenn nicht, wie kann das sichergestellt werden, wenn der Antragstext nicht mal die entsprechenden Auseinandersetzungen benennt?" Es sei "zumindest möglich", dass ein Teil der Antisemitismusforschung in der Logik dieses Resolutionsentwurfes nicht mehr gefördert werden könne.




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Kommentare: 1
  • #1

    Lothar Zechlin (Mittwoch, 20 November 2024 13:47)

    Vielen Dank für dieses Interview und die anschließende Zusammenstellung von Ereignissen und Dokumenten, die eine sachliche Einordnung der intransparenten Vorgänge im Bundestag ermöglicht. Der vom Bundestag eingesetzte Unabhängige Expertenausschuss Antisemitismus hat 2017 zu der überaus wichtigen Unterscheidung von Antisemitismus und Kritik der Israelischen Politik ausgeführt, es komme „darauf an, wer, was, wann sagt und ob die Kritik ohne Zuschreibungen an ein unterstelltes jüdisches Kollektiv erfolgt oder ob im Sinne einer ‚Umwegkommunikation‘ Israel nur an die Stelle ‚der Juden‘ quasi als Legitimierung antisemitischer Einstellungen tritt“ (S. 28 oben). Es kommt also auf den Kontext und sprachliche Genauigkeit an. Was soll man nun von einem Wissenschaftspolitiker halten, der „exegetische“ Genauigkeit durch einen rein „politischen Kompromiss“ ersetzt, zugleich aber treuherzig versichert, dass „die Wissenschaftsfreiheit natürlich weiterhin gilt“?
    Erfreulicherweise hat die HRK gestern Abend eine Erklärung verabschiedet, mit der sie die in der beabsichtigten Resolution zum Ausdruck kommenden erzieherischen Maßnahmen des Bundestages gegenüber den Hochschulen zurückweist https://www.hrk.de/positionen/beschluss/detail/zur-aktuellen-antisemitismusdebatte-im-bundestag/.