Expertengremium, Verwaltungsvereinbarung und Verwirrung ums Label Exzellenzuniversität: Neues von der ExStra

Es herrscht Urlaubszeit in Deutschland, doch wer glaubt, deshalb fielen in der Wissenschaftspolitik keine wichtigen Entscheidungen, irrt. Wissenschaftsrat und DFG haben der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) ihre Vorschlagsliste für die Mitglieder des so genannten Expertengremiums geschickt. In der Verwaltungsvereinbarung zur Exzellenzstrategie heißt es dazu: "Das Expertengremium besteht aus insgesamt 39 in der Forschung auf verschiedenen Wissenschaftsgebieten ausgewiesenen Expertinnen und Experten (...). Seine Mitglieder werden vom Senat der DFG und von der Wissenschaftlichen Kommission des Wissenschaftsrats gemeinsam vorgeschlagen und von der GWK ernannt."

 

Die Experten sind eine neue Machtelite im Wissenschaftssystem, zusammen mit den für Wissenschaft zuständigen Ministern aus Bund und Ländern bilden sie die ebenfalls neue Exzellenzkommission. Alle wichtigen Förderentscheidungen in der ExStra werden nach Vorbereitung durch das Expertengremiums von der Exzellenzkommission getroffen. 

 

Doch was genau heißt eigentlich, dass die Ernennung der Experten "auf Vorschlag" von DFG und Wissenschaftsrat erfolgen soll? Handelt es sich damit um eine rein wissenschaftliche Entscheidung? Können die Minister aus Bund und Ländern, die in der GWK sitzen, die Vorschläge der Wissenschaftler nur abnicken – oder haben Sie einen Ermessensspielraum? Eine theoretische Frage, die plötzlich praktisch relevant geworden ist, denn aus einigen Ministerien hörte man zuletzt unzufriedene Töne über die Namensliste. Dabei ging es weniger um konkrete Persönlichkeiten als um die vermeintlich nicht ausreichend ausgewogene Verteilung der Disziplinen, aus denen die Experten stammen – und um den Frauenanteil. Der liegt bei einem Drittel, was einigen Ministern niedrig erscheint. Auch zwischen DFG-Senatsmitgliedern soll es zur Zusammensetzung des Gremiums im Vorfeld "engagierte Debatten" gegeben haben, ist zu hören.

 

Noch vor einigen Tagen schien nicht ganz ausgeschlossen, dass die GWK Einspruch erheben könnte (siehe hierzu auch Nachtrag vom 03. August weiter unten).  Zur Kernphilosophie der alten wie der neuen Exzellenzinitiative gehört jedoch, dass sie "wissenschaftsgeleitet" ablaufen soll. DFG-Präsident Peter Strohschneider lässt dieses Adjektiv demonstrativ bei kaum einer seiner öffentlichen Äußerungen zur ExStra aus. Doch gilt das in der Ausschließlichkeit auch schon bei den personellen Weichenstellungen für die Gremien?  

 

Die ExStra ist den Ressortchefs in den vergangenen Tagen übrigens gleich zweimal auf den Schreibtisch gekommen. Denn die Änderungen, die Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin nach Hamburgs Einspruch im Juni zwischen Bund und Ländern vereinbart haben (siehe meinen Blogeintrag dazu), mussten noch in die neue Verwaltungsvereinbarung eingearbeitet werden, und der neue Wortlaut wird momentan per Umlaufbeschluss von allen 16 Ländern und dem Bund bestätigt. 

 

Eine zentrale Frage wird dabei nicht beantwortet: Wie genau soll eigentlich die Exzellenz-Bewerbung von mehreren Universitäten im Rahmen eines Verbundes ablaufen? Die Förderlinie heißt "Exzellenzuniversitäten", es soll 11 so genannte Förderfälle geben, sprich: Einzeluniversitäten zählen genauso als ein Fall wie Verbundbewerbungen. Doch bedeutet das, dass alle Verbund-Mitglieder sich künftig Exzellenzuniversitäten nennen dürfen? Oder gibt es ein paar (weniger als 11) Exzellenzuniversitäten, und die anderen dürfen sich nur "Mitglied im Exzellenzverbund" nennen? Und wenn das so sein sollte, welche bisherige Exzellenzuniversität hat auf letzteres Label Lust? 

 

Noch wichtiger: Bei allen bisherigen Verbundanträgen (ob Exzellenzcluster oder DFG-Sonderforschungsbereiche) gab es immer einen Hauptantragsteller, also eine Universität, die die Federführung hatte. Wird das bei den Exzellenzverbünden auch so sein? Und was bedeutet das zum Beispiel, wenn sich wie geplant die beiden Berliner Exzellenzuniversitäten Freie Universität und Humboldt-Universität mit TU Berlin und Charité zu einem Antrag zusammenschließen? Wird FU zugunsten der HU auf die Federführung verzichten – oder umgekehrt? Schwer vorstellbar, denn nur als Konsortialführer wären sie auf Augenhöhe mit den anderen Exzellenzuniversitäten. Auch die abgestufte Verteilung der Exzellenzmillionen innerhalb des Verbundes impliziert das Vorhandensein einer Hackordnung. 

 

Die Verwaltungsvereinbarung lässt all diese Punkte bewusst offen, denn – Stichwort wissenschaftsgeleitetes Verfahren – hier soll die Wissenschaft selbst ran, wenn sie die Ausschreibung formuliert. Der Sprengkraft solcher Fragen ist man sich in den Ministerien indes bewusst: Beim Thema Verbünde seien die Ungereimtheiten in der Vereinbarung heftig, sagt ein GWK-Mitglied. Aus einem anderem Ministerium heißt es, man könne ja über Doppelspitzen oder rotierende Sprecherrollen nachdenken, am wichtigsten sei jedoch, möglichst wenig zu regulieren und den Bewerbungen möglichst viel Spielraum zu lassen. 

 

Fest steht: Die Antworten müssen vor der Ausschreibung gefunden werden. Von wem? Natürlich vom Expertengremium. In der Verwaltungsvereinbarung steht: "Das Expertengremium legt die Förderbedingungen (...) fest."  Womit sich der Kreis für heute schließt: Denn, siehe oben, das Expertengremium muss noch ernannt werden. Und schon im Frühherbst soll die Ausschreibung vorliegen. Die meiste Arbeit werden in Wahrheit wohl wieder die Verwaltungen von DFG und Wissenschaftsrat erledigen müssen. 

 

Nachtrag am 01. August: Gerade habe ich eine Zuschrift aus einem Landesministerium bekommen. Darin heißt es: "Eigentlich ist es bezüglich Verbünden klar geregelt. Es gibt keine Sprecherhochschule in einem Exzellenzverbund." Das sei ja gerade das Besondere, das Neue. Insofern seien alle Partner gleichberechtigt, und die Frage der Federführung stelle sich nicht. Ein interessanter Hinweis – vor allem vor dem Hintergrund, dass es hier einmal mehr zwischen verschiedenen Ministerien abweichende Deutungen der Verwaltungsvereinbarung gibt. Zudem würde daraus sehr wohl die Frage folgen, wie das praktisch funktionieren soll und ob wir nicht doch faktisch wieder bei einer Hierarchie innerhalb der Verbünde landen. Mal abgesehen von der angesprochenen Hierarchie zwischen den erfolgreichen Einzelbewerbern und den Mitgliedern von Verbünden.

 

Nachtrag am 03. August: Die Minister haben es beim Grummeln belassen. Die GWK hat das Expertengremium bestätigt – und zwar durch eine so genannte Verschweigefrist, bis zu der Widerspruch hätte eingehen müssen. Was er nicht tat. Die Experten müssen nun noch von der GWK offiziell berufen werden. Sobald dies passiert ist, wollen DFG und Wissenschaftsrat die Liste mit allen Namen online veröffentlichen. Das soll, so heißt es, in ein bis zwei Wochen der Fall sein. Rund ein Drittel der Experten sind Frauen, die deutliche Mehrheit stammt aus dem Ausland.

Übrigens findet sich heute in der FAZ ein lesenswerter Beitrag von Tassilo Schmidt, Professor für Alte Geschichte und Vorsitzender des Philosophischen Fakultätentages, über die Folgen der Exzellenzinitiative für die Geisteswissenschaften. Er fordert eine Diskussion darüber, wie die neue Exzellenzstrategie den Besonderheiten der Geisteswissenschaften besser gerecht werden könne als ihr Vorgängerbewerb. Wobei Schmidt schärfer formuliert: Es sei dringend darüber zu sprechen, „wie weiterer Exzellenzschaden von den Geisteswissenschaften abgewendet werden kann. Die dem Programm oft zugesprochene Dynamik erwiese sich sonst als Dynamit, das kulturelles und intellektuelles Erbe zerstört.“


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Kommentare: 1
  • #1

    GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 05:56)

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