Hochschulfinanzierung in NRW: Svenja Schulze will auch mal Vorreiter sein

Quelle: EnergieAgentur. NRW (CC BY 2.0)
Quelle: EnergieAgentur. NRW (CC BY 2.0)

Es gehört zu den Ritualen in der Wissenschaftspolitik. Alle paar Jahre unterzeichnen staatliche Hochschulen und Landesregierungen einen Vertrag, wie sie sich ihre weitere Zusammenarbeit vorstellen. Meistens ist die Augenhöhe dabei nur eine scheinbare, denn natürlich wissen die Hochschulen: Nur gegen Zustimmung gibt es Geld.

 


Jetzt ist wieder einmal Nordrhein-Westfalen an der Reihe. Hier haben Hochschulen und das Ministerium von Svenja Schulze (SPD) gleich zwei miteinander verschränkte Abkommen besiegelt: den so genannten Hochschulentwicklungsplan, der aus Sicht der Landesregierung die strategischen Entwicklungspfade für die NRW-Hochschullandschaft bis 2021 vorgibt. Und die Hochschulvereinbarung, die im Gegenzug die Hochschulbudgets für denselben Zeitraum festlegt.



 

Diese Nachricht ist nicht nur aufgrund der schieren Größe Nordrhein-Westfalens von bundesweiter Bedeutung, sondern auch weil das Bundesland zuletzt geradezu idealtypisch die gegenwärtigen Konfliktlinien in der deutschen Wissenschaftspolitik abbildete. Zum einen finanziell: Während die Projekt- und Programmgelder explodierten, hielt die Grundfinanzierung der Hochschulen auch in NRW seit vielen Jahren nicht Schritt mit der Inflation, geschweige denn mit den gestiegenen gesellschaftlichen Anforderungen seit Bologna-Reform und Exzellenzinitiative. Zum anderen ideologisch: Nach einer Phase, in der die Wissenschaftspolitik immer nur in eine Richtung, nämlich: mehr Autonomie für die Hochschulen, zu gehen schien, schien Schulzes Rhetorik seit ihrem Amtsantritt 2010 in eine andere Richtung zu weisen (siehe hier auch mein ZEIT-Porträt von 2011): mehr Kontrolle, mehr Detailsteuerung. Zwischenzeitlich war das Verhältnis zwischen Ministerin und Rektoren so angespannt, dass wackeren Beteuerungen Schulzes zum Trotz viele Hochschulchefs eine vertrauensvolle Zusammenarbeit kaum noch gewährleistet sahen.

 

Und die zum großen Teil noch im Amt befindlichen selben Rektoren werden nun wohl ein Dokument unterschreiben, in dessen Präambel die Hochschulen zwar für ihre Leistungen in der Bewältigung des doppelten Abiturjahrgangs gepriesen werden, aber mit der Bemerkung: „Dies gelang nicht zuletzt durch die in beträchtlichem Umfang gesteigerten Landesmittel.“ Und dann folgt der Nachsatz: „Auch in Zukunft sorgt das Land für angemessen ausgestattete Forschungs- und Studienstandorte und ausreichend Studienplätze an den Hochschulen sowie gute Studienbedingungen.“ Unterschrift: Die NRW-Hochschulrektoren.

 

Angemessen ausgestattet? Ausreichend Studienplätze? Gute Studienbedingungen? Gehörte das Mantra der von der Mangelwirtschaft geknechteten Hochschulen nicht bislang zur Alltagsrede jedes Rektors, auch in NRW?


 

Die Erklärung habe ich schon weiter oben gegeben: Nur gegen Zustimmung (und nette Worte) gibt es Geld. Wobei das im NRW-Fall zu kurz gedacht wäre, denn tatsächlich deutete sich schon länger Tauwetter an zwischen Hochschulen und Landesregierung. Und so kommentieren einflussreiche Rektoren auch abseits formalisierter Vertragswerke plötzlich recht wohlwollend das Wirken der Ministerin und ihres Staatssekretärs Thomas Grünewald.

 

Der Landeshochschulentwicklungsplan, den vergangene Woche der NRW-Landtag beschlossen hat, sei das Resultat eines intensiven einjährigen Dialogs, sagt etwa der Kölner Unichef Axel Freimuth. Und: „Auch wenn dieser Prozess nicht immer frei von Kontroversen war, so kann sich das Ergebnis sehen lassen.“ Der Entwicklungsplan definiere wichtige hochschulübergreifende Entwicklungsfelder, lasse aber den Hochschulen gleichzeitig „alle Freiheiten zur Weiterentwicklung ihrer individuellen Profile“. Das ist mehr als strategisches Lob, um an Gelder zu kommen.

 

Ganz ähnlich klingt der Bielefelder Rektor Gerhard Sagerer, der zugleich Sprecher der Landesrektorenkonferenz ist. Der neue Plan ermögliche es seiner Universität, „ihr individuelles Profil in Forschung und Lehre weiter zu entwickeln und ihren erfolgreichen Weg fortzusetzen.“ Kein einziges „Ja, aber“, weder bei Freimuth noch bei Sagerer. Erstaunlich.

 

Erstaunlich ist aber auch der Blick in die Finanzierungszusagen des Landes. Neben einem Inflationsausgleich für Personal und Mieten (schon die waren in der Vergangenheit nicht immer und nicht in allen Ländern selbstverständlich) verlagert das Land bis 2021 aufwachsend am Ende jährlich rund um 600 Millionen Euro von der Projekt- in die Grundfinanzierung der Hochschulen. Das macht bei den Dauermitteln ein Plus von rund 16 Prozent – zusätzlich zum erwähnten Inflationsausgleich. Offiziell will das Ministerium die Hochschulvereinbarung Ende Oktober präsentieren, wenn alle Hochschulen sie unterschrieben haben. 

Kern des Vertrags ist, dass das Land jedes Jahr 50 Millionen Euro aus dem zeitlich befristeten Hochschulpakt in die Hochschulhaushalte verlagert. Was heißt, dass die Hochschulen 2021 allein durch diese Maßnahme 250 Millionen Euro mehr zu ihrer dauerhaften Disposition haben. Nochmal rund 100 Millionen kommen aus der bisherigen Projektförderung zu Lehrerausbildung und Inklusion, und auch die bislang befristeten Kompensationsmittel für die Studiengebühren von nochmal 250 Millionen Euro hat der Landtag jetzt entfristet.

 

Nüchtern betrachtet handelt es sich also nur um ein Umpacken der Gelder von der einen (Projekte) in die andere (Grundfinanzierung) Hosentasche. An der grundsätzlichen und im internationalen Vergleich dramatischen Unterfinanzierung der Hochschulen, die erst vergangene Woche wieder von der OECD gebrandmarkt wurde, ändert sich damit auch in NRW nichts. Und dennoch: 16 Prozent mehr Dauermittel, das ist ein Wort. Dass diese Zusage ein halbes Jahr vor der Landtagswahl kommt, schmälert den Glanz nur geringfügig. Auch die nebenbei verordnete Minderausgabe von jährlich acht Millionen Euro, die die Hochschulen gemeinsam tragen müssen, ist da schon fast vernachlässigbar. Ein geschickter Schachzug, mit dem die Ministerin sich da offensichtlich die Zustimmung ihres Finanzminister erkauft hat: Zumal wie gesagt die absoluten Ausgaben für die Hochschulen gar nich so sehr steigen, weil parallel ja die Projektfinanzierung absinkt. Aber das Land schafft, und das ist ein Wert an sich für die Rektoren, eine an den Hochschulen fast schon vergessene Planungssicherheit. Für die sie nun, so die Forderung des Ministeriums, deutlich mehr Dauerstellen schaffen sollen.

 

Im Ergebnis wird man das oft für seine schmale Hochschul-Grundfinanzierung gescholtene NRW in den nächsten Jahren in einem Atemzug mit Ländern wie Baden-Württemberg nennen können, das seinen Hochschulen dauerhaft drei Prozent mehr bei den Dauerbudgets gönnt. Und hier schließt sich dann auch eine von zwei Meckereien meinerseits an: Strategisch noch schlauer wäre es, den NRW-Hochschulen ebenfalls einen jährlichen Zuwachs von künftig mindestens x Prozent in Aussicht zu stellen, wobei die jetzige Hochschulvereinbarung dann nur der Einstieg gewesen wäre. Denn dann würden die Ausgaben für die Hochschulen über die Jahre hinweg auch absolut stärker steigen – worüber sich nicht nur die von Amtswegen skeptische OECD freuen würde. Haushaltsrechtlich bindend wäre eine solche politisch-programmatische Aussage der Landesregierung über 2021 hinaus übrigens ohnehin nicht, käme aber einer moralischen Selbstverpflichtung gleich – an der sich auch künftige Landesregierungen messen müssten.

 



Die zweite Meckerei ist eigentlich gar keine, sondern mehr eine Frage. Bringt sich ein Land wie NRW, das proaktiv Mittel aus dem zur Hälfte vom Bund gezahlten Hochschulpakt verstetigt, nicht in Erklärungsnot, wenn parallel die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern darüber anlaufen, ob und wie stark der Bund die Länder auch nach dem Hochschulpakt unterstützen muss? Oder anders formuliert: Könnten geschickte Unterhändler des BMBF nicht den Preis künftig drücken, indem sie auf die Hochschulvereinbarung „NRW 2021“ verweisen und sagen: Schaut mal, ihr Länder schafft es ja doch ganz gut allein?

Die Ministerin möchte darauf nicht direkt antworten. Natürlich wolle sie den Bund nicht aus seiner Verantwortung entlassen. Sie betont, durch die Verstetigung hätten die Hochschulen langfristige Planungssicherheit. „Das ist ein starkes Fundament für Gute Arbeit und Hochschulentwicklung. Bundesweit gehen wir damit klar voran.“

 

Was am Ende zählt, ist die Erkenntnis, dass Svenja Schulze es geschafft hat, mit der Politik ihrer ersten Amtsjahre zu brechen, ohne dass es zu stark aufgefallen wäre. Noch zu Beginn der Verhandlungen um den Landesentwicklungsplan habe das Ministerium, wie verschiedene Rektoren berichten, auf kleinteilige, zum Teil hochschulgenaue Vorschriften gesetzt. Jetzt jedoch spricht keiner mehr von einem Rollback hin zu mehr Detailsteuerung in NRW. Einige Rektoren gehen mittlerweile sogar soweit, Schulze eine weitere Amtszeit zu wünschen.

 

Ein gutes Signal für die gesamte Bundesrepublik, dass sich die Wissenschaftspolitik offenbar wieder verstärkt um bessere Rahmenbedingungen für Wissenschaft und Forschung kümmert, anstatt sich in Symbolhandlungen zu erschöpfen. Und dennoch bleibt ein Wermutstropfen: Mit jedem neuen Bundesland, das die Grundmittel seiner Hochschulen spürbar erhöht, wächst die Kluft zu denen, die aufgrund immer neuer Kürzungen an der Substanz sparen müssen. Fragen Sie mal an der Universität des Saarlands nach. Oder an den Hochschulen in Bremen.

 

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Kommentare: 1
  • #1

    GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 06:09)

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